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Forum>Apple>"Bitte Originalverpackung aufbewahren, sonst 20 % des Kaufpreises bei Garantiefall fällig!" - Rechtens?

"Bitte Originalverpackung aufbewahren, sonst 20 % des Kaufpreises bei Garantiefall fällig!" - Rechtens?

A.Wedel
A.Wedel29.12.0414:32
Mein freundlicher Apple-Händler in Berlin (M&M-Trading, Uhlandstraße) druckt auf alle bei ihm gekauften Geräte resp. die Kartons den Satz, daß man im Falle eines Garantieschadens das Gerät in der Originalverpackung zurückgeben möchte. Ansonsten müsse man 20 % des Kaufpreises für die Wiederbeschaffung in Rechnung stellen.

Erscheint mir sehr hoch und darüber hinaus: Ich will doch nur, daß das Gerät repariert wird und nicht der Karton.

Und zweitens: Wenn ich auf den Karton gleich verzichte, kriege ich die Geräte dann 20 % billiger?

Lesen vielleicht grad irgendwelche Juristen meinen Beitrag? Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine solche Ankündigung bzw. Aufforderung vor einem deutschen Gericht Bestand hätte. Oder sollte ich irren?

Wer weiß Rat?

Grüße!
Andreas Wedel


P.S.: Die in der Uhlandstraße sind wirklich freundlich (keine Ironie!).
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Kommentare

TimSK
TimSK29.12.0414:45
Ich denke das bezieht sich auf den RÜCKNAHME-Fall!
Also wenn du das Gerät innerhalb der ersten 14 Tage zurückgibst.

Meines Wissens nach, darf man die Packung ohne Sorgen entsorgen.
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Ties-Malte
Ties-Malte29.12.0415:31
OSXNerd
Wenn mit dem Händler ein spezieller Garantievertrag abgeschlossen wird, ist das rechtens. Der Vertrag darf solche Einschränkungen mit einschließen.
...
Die 1-Jahres-Garantie von Apple ist also "höherwertiger" als Gewährleistung, auch wenn ...
Heißt das jetzt, dass der Karton nur aufbewahrt werden muss, wenn ich eine spezielle M&M-Garantie (bieten die sowas?) abschließen würde? Oder muss ich den Karton aufbewahren, wenn ich die Apple-eigene Garantie (über die 6 Monate hinaus) beanspruchen will? (Ich hatte mich über diesen Zusatz bei M&M (Herderstr. ) auch schon gewundert, mich bisher aber nicht drum gekümmert...
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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Hardtrancer
Hardtrancer29.12.0415:34
Quatsch ! Man muss keine Originalverpackung haben um innerhalb der Garantiezeit Ersatz zu bekommen. Derartige Klauseln sind unwirksam.

Als Endverbraucher habe ich immer einen Garantiefall wenn das Tel das ich gekauft habe defekt ist. Da kann sich kein Händler mit irgendwelchen Formulierungen drum herumreden. Die Rechte der Endverbraucher (keine Gewerbekunden) sind eindeutig.

Am besten bring eine derartige Rechnung zu Deiner Verbraucherberatung. Die freuen sich über jeden Händler dem sie eine kleine Rechtsberatung geben können.
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stefan29.12.0415:35
Ties-Malte
Heißt das jetzt, dass der Karton nur aufbewahrt werden muss, wenn ich eine spezielle M&M-Garantie (bieten die sowas?) abschließen würde?
wenn m&m das zur Voraussetzung für die eigene Garantie macht, JA
Oder muss ich den Karton aufbewahren, wenn ich die Apple-eigene Garantie (über die 6 Monate hinaus) beanspruchen will? (Ich hatte mich über diesen Zusatz bei M&M (Herderstr. ) auch schon gewundert, mich bisher aber nicht drum gekümmert...
Apple schickt normalerweise einen Karton zu, in dem das Gerät dann zum Service geht.
Was ist so schlimm daran, den Karton aufzubewahren? Im Falle eines Wiederverkaufes des Macs ist das Teil einiges Wert.
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osxnerd29.12.0414:46
Wenn mit dem Händler ein spezieller Garantievertrag abgeschlossen wird, ist das rechtens. Der Vertrag darf solche Einschränkungen mit einschließen.
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<br>Wahrscheinlich ist aber eher zu vermuten, dass hiermit Kunden verunsichert werden sollen, die Garantie und Gewährleistung miteinander verwechseln.
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<br>Es gibt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gegen den Händler und diese darf der Händler rechtlich NICHT einschränken. Wer Gewährleistung geltend macht, braucht keine Originalverpackung.
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<br>Bei Gewährleistung ist allerdings zu beachten, dass diese nur in den ersten 6 Monaten so ähnlich wirkt wie eine Garantie. Nach den 6 Monaten muss der Kunde im Falle eines Defekts nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war.
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<br>Die 1-Jahres-Garantie von Apple ist also "höherwertiger" als Gewährleistung, auch wenn es immer wieder Leute gibt, die das Gegenteil behaupten, mit der Begründung in Europa gäbe es ein Recht auf 2 Jahre Garantie. Das ist falsch, es gibt nur ein Recht auf 2 Jahre Gewährleistung, die wie oben beschrieben nur 6 Monate mit einer Garantie vergleichbar ist.
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