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Apple und das Fernabsatzgesetz

Zirbel
Zirbel07.10.0612:31
Ausschnitt Vertragsbedingungen:

Lieferung von Produkten, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
(sind vom Rücktritt ausgeschlossen)

Heißt das ich könnte mein Macbook nicht mehr zurückschicken wenn ich ein Festplattenupgrade BTO wähle?
Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?
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Kommentare

Zirbel
Zirbel07.10.0613:07
Hab grad bei Apple angerufen, ist genau wie du gesagt hast.
Die Frage ist nun nur noch wann die 14 Tage anfangen, sinnvoll wäre ja nach Zugang des Pakets oder?
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Mac51.de
Mac51.de07.10.0613:12
die fangen wan, wenn du das gerät erhalten hast.
nicht früher, nicht später.
was haste vor?
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Zirbel
Zirbel07.10.0613:15
Naja wenn innerhalb 14 Tage nach Paketzugang ein Merom Macbook kommt, man weiß ja nie
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Stefan Lühr
Stefan Lühr07.10.0617:22
dieter
Die 14 Tage zählen ab Eingang des Pakets bei Dir! Und Du musst "lediglich" deinen Willen zur Rückgabe innerhalb von 14 Tagen kund getan haben, der Versand (Abholung durch UPS) sollte zeitnah erfolgen. Bei mir war es mal eine Woche! Ohne Probleme!

Die "Produkte, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden" sind z.B. die iPod's mit Gravur!

... oder wenn du dir das Macbook grün lackieren läßt vor Auslieferung

mfg

Stefan
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Dieter07.10.0613:13
Die 14 Tage zählen ab Eingang des Pakets bei Dir! Und Du musst "lediglich" deinen Willen zur Rückgabe innerhalb von 14 Tagen kund getan haben, der Versand (Abholung durch UPS) sollte zeitnah erfolgen. Bei mir war es mal eine Woche! Ohne Probleme!

Die "Produkte, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden" sind z.B. die iPod's mit Gravur!
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Dieter07.10.0617:42
Hätte gerne eines in rot/blau aber mit einer Oberfläche, wie gebürstetes Alu!
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Bernhard Krug07.10.0612:38
Du solltest Dir keine Sorgen machen. Diese BTO Geräte sind natürlich auf Kundenwunsch erstellt, sind aber nicht von der zitierten Norm umfasst! Wenn ich mich recht entsinne gab es eine Entscheidung, die Computerherstellern untersagte, daß Gerät als "nach Kundenspezifikation angefertigt" zu bezeichnen und somit den Rücktritt zu verwähren. Ist ja auch absurd, nur weil eine andere Grafikkarte reingesteckt oder mehr RAM verbaut wird.
Die Vorschrift soll Händler schützen, die Zeit und Geld in spezielle Kundenlösungen gesteckt haben und die eben nur an diesen einen Kunden verkaufen könnten, da die Ware ansonsten wertlos ist. Sowas ist ja bei Apple bzw. dem Apple Store, mit dem Du ja kontrahierst, nicht der Fall.

Natürlich solltest Du einen richtigen Rechtsanwalt fragen, wenn Du eine verbindliche Antwort benötigst.
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R.H.n07.10.0618:53
hy,

natürlich gilt der absatz in den agb´s von apple. allerdings sind damit nicht die bto-rechner gemeint, sondern zb. die ipod´s mit kostenloser laser gravur.
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