Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum>Software>Acquisition 2

Acquisition 2

Wolle15.10.0713:19
Acquisition ist in einer neuen Version erschienen sieht echt toll aus die neue Oberfläche.

http://www.acquisitionp2p.com/

Nebenbei ist das eigentlich richitg illegal wenn ich was runterlade oder ist es nur illegal wenn ich ein Lied share?
Ich weiß ich wieß diese Diskussion gab es schon öfters war nur eine frage neben bei

Cheers
Wolle
0

Kommentare

DarkLord541
DarkLord54115.10.0713:20
Sieht doch aus wie die Version davor?

Oder bin ich nur zu sehr an xTorrent gewöhnt (gleicher Programmierer)
„Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst da eh nicht lebend raus...“
0
Wolle15.10.0713:26
David Watanabe ist ein genialer Programmierer!
0
pünktchen
pünktchen15.10.0714:00
naja. manche werfen ihm auch vor, sich großzügig im opensourcebereich zu bedienen, eine neue oberfläche dranzupappen und den programmierern der kernfunktionen nicht die ihnen gebührende referenz zu zollen.
0
Wolle15.10.0714:16
also ich finde er hat keine neuen Funktionen hineingebracht oder?
0
cmaus@mac.com15.10.0714:24
Dieses Mal sind keine neuen Funktionen drin, aber optisch und auch etwas vom Feeling hat er es auf den Stand von Xtorrent gebracht und Leopard-Tauglich auch...
0
pünktchen
pünktchen15.10.0714:34
opensource alternativen zu aquisition:

cabos -
crosswire -

opensource alternativen zu xtorrent:

bitrocket -
bittyrant -
azureus -
transmission -
0
Schens
Schens15.10.0715:03
Wenn Du sichergehen willst, dann verhält es sich mit "runterladen" wie mit einer Schwangerschaft: ein bisschen geht nicht.

0
Wolle15.10.0716:02
Schens
lol also man kann es eg benutzen ohne angst zu haben oder?
0
cmaus@mac.com15.10.0717:09
Wolle: Du kannst alles runterladen...

Du wirst von Acquisition auch gefragt, ob du dir sicher bist, dass du gegen keine Rechte oder Gesetze deines Landes verstößt, indem du das von dir ausgewählte herunterlädst.
0
cmaus@mac.com15.10.0717:10
Außerdem:

Von Acquisiton war schon lange mal wieder ein Update fällig!
Denn es war einfach schon in die Tage gekommen und hatte hier und da mal ein paar Verbindungsschwierigkeiten, auf einigen Computern ist es erstmal nur eingfroren, bevor irgendwas ging...
0
Wolle15.10.0718:07
all

mal ne frage wer benutz es?
0
DarkLord541
DarkLord54115.10.0718:13
Hab zwar für Nein gestimmt nutze es aber ab und zu... meistens nehm ich nur noch xTorrent
„Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst da eh nicht lebend raus...“
0
Wolle15.10.0718:15
achso ja das is ja das selbe fast oder?
xTorrent hab ich nur Installiert aber ich benutz es gra nicht weil es mir zu teuer ist
0
pünktchen
pünktchen15.10.0718:41
acquisition ist ein gnutella-client, der genau wie die beiden anderen von mir verlinkten programme auf dem code von limewire aufbaut.

xtorrent ist ein bittorrent-client, der auf dem code von transmission aufbaut.
0
Wolle15.10.0719:19
irgendwie komisch ich bekomm keine Richtigen Ergebnisse hin das meiste was ich bekomm sind nur spams obwohl ich den Junk Filter drin habe woran liegt das?
0
Wolle15.10.0719:30
Beispiel hier
0
Wolle15.10.0719:51
und die suchergebnisse werden auch nicht richtig angezeigt da steht der Künstler Name im Titel was eg nicht sein sollte
0
teorema67
teorema6715.10.0720:16
Wolle
Nebenbei ist das eigentlich richtig illegal wenn ich was runterlade oder ist es nur illegal wenn ich ein Lied share?

Download von urheberrechtlich geschütztem Material (z. B. Tracks von kommerziellen CDs): illegal.

Download von nicht urheberrechtlich geschütztem Material (z. B. Freeware Apps): legal.

„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
0
pünktchen
pünktchen15.10.0720:51
teorema67:

das ist zumindest in deutschland nicht so eindeutig, stichwort recht auf privatkopie:

"§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. ... "

der knackpunkt ist hier das "einzelne" und nicht massenhafte vervielfältigen sowie die "offensichtlich rechtswidrig hergestellte vorlage". alles sehr umstritten, aber der vereinzelte "raubkopierer" macht sich wohl kaum strafbar. auch wenn die gema das natürlich anders sieht. wenn du hingegen massig sachen zum download bereitstellst, sieht das schon ganz anders aus.


0
tobymac.ch
tobymac.ch15.10.0720:56
crosswire finde ich viel besser als acquisition

zum glück ist in der Schweiz das dowloaden legalO:-)(policeman)(fear)
„GBY“
0
pünktchen
pünktchen15.10.0720:57
p.s.: wobei das gesagte nicht für programme, sondern nur für medien gilt. ein recht auf das private kopieren von osx gibt es also nicht.

näheres in der wikipedia:
0
Wolle15.10.0721:50
wow ihr wisst ja richtig bescheid
aber das mit den Junk files stresst echt
0
teorema67
teorema6715.10.0723:49
Wenn ich etwas "ins Netz stelle", ist das kein privater Gebrauch nach § 53 UrhG.
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
0
pünktchen
pünktchen16.10.0700:33
das ist richtig - aber in dem moment vervielfältigst du die datei auch noch nicht.
0
teorema67
teorema6716.10.0701:08
Das sieht der Richter aber anders, wenn ich millionenfaches Abspeichern der Datei auf Millionen Rechnern anderer Kontinente ermögliche.
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
0
pünktchen
pünktchen16.10.0701:36
die theoretische möglichkeit interessiert nicht, sondern nur das, was wirklich passiert. dann muss sich der richter überlegen, wer hier eigentlich täter der vervielfältigung ist, was "einzelne" vervielfältigungen sind, wann eine vorlage rechtswidrig erstellt und das offensichtlich ist. das ist alles ziemlich unklar und meines erachtens durchaus noch nicht geklärt. und bevor die gerichte das klären, wird das urheberrecht eh schon wieder verschärft worden sein:

dann geht es um "rechtswidrig zugänglich gemachte vorlagen", das ist wesentlich weiter. allerdings bleibt völlig unklar, wem man wann etwas zum kopieren anbieten darf. es kann ja schlecht alles verboten sein, dann wäre die ganze regelung inhaltsleer.

das sind keine gesetze mehr, das sind orakelsprüche. und sowas im strafrecht, echt zum kotzen.

0
Wolle16.10.0710:15
und warum istd as runterladen is der schweiz legal?
0
pünktchen
pünktchen16.10.0711:26
das downloaden von mediendateien ist in deutschland auch weitgehend legal. nur bei "offensichtlich illegalen vorlagen" nicht. und was das sein soll, weiss niemand so richtig. es geht wohl hauptsächlich um filme, die noch nicht einmal verkauft werden, also illegal sein müssen. und weil diese einschränkung so schwammig ist, haben die schweizer gleich drauf verzichtet:

"Das Downloaden von Musik oder Filmen soll in Zukunft legal bleiben. Das gilt sogar für offensichtlich illegale Angebote. Dahinter steckt die Überlegung, dass man es dem Konsumenten nicht zumuten will, die Zulässigkeit jedes Angebots zu überprüfen. «Illegale Internetnutzungen wie Tauschbörsen sollen weiterhin über die Anbieter bekämpft werden und nicht über die Konsumenten», sagt Govoni. Auch wenn die Inhalte aus offensichtlich illegalen Quellen stammen, bleibt der Download illegaler Angebote straffrei."

0
Wolle16.10.0717:54
ja eben das ist der Kasus Knaknuts das anbieten ist ja das strafbare
0
slownick
slownick16.10.0722:20
Genau so sieht es aus. Online ist das eben was anderes als mit der Privatkopie, denn mit dem DL stellt man ja meist auch gleichzeitig jemand anderem die Datei zur Verfügung und dies ist nicht nur für EINEN Zugänglich, sondern eben POTENTIELL einer MASSE. Daher ist es eben strafbar in Dt. Wer ganz sicher gehen will, sollte zu anonymen P2P-Systemen wie "I2P" (www.i2p.net) greifen oder auf diverse russische DL-Seiten zurückgreifen, da man bei Web-Angeboten ja die Sicherheit/Anonymität noch ganz gut selbst bestimmen kann, wo hingegen bei allen P2P Apps ja irgendeine Identifikation (meist IP) übertragen wird.
Aber ich möchte hier natürlich keinen zu kriminellen Handlungen anstiften, es geht lediglich um Hinweise die Privatsphäre zu schützen, und diese Angebote sollten nur von Leuten benutzt werden, die legale Inhalte herunterladen, und dennoch anonym bleiben möchten!
0
teorema67
teorema6717.10.0700:02
Wo habt ihr das Gerücht her, dass nur das Anbieten strafbar ist? Selbstverständlich ist es das Abgreifen auch, und in Deutschland haben schon einige Anzeigen und Strafbefehle deswegen erhalten.

Das "anonym P2P" macht nur den Ermittlern die Arbeit schwer, wirklich anonym geht's nicht, auch nicht mit tausend Proxies & Co., zumindest theoretisch ist alles zurückverfolgbar und die ISP müssen nolens volens kooperieren.
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
0
Chrismac15.10.0720:31
teorema67
Kommt aufs Land an...
0
MacPhyl16.10.0717:37
österreich sieht das ähnlich nicht? nur das anbieten ist glaub e ich illegal
0

Kommentieren

Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.