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Abmahnung / Auffforderung zu einer Unterlassungserklärung

slutmiles
slutmiles11.10.0701:49
ich arbeite beruflich mit jugendlichen und herenawachsenden .
heute ist mir das erste mal ein ganz besonderer fall herangetragen worden:

eine abmahnung wegen urheberrechtsverletzung (laden und verbreiten eine filmes in einem p2p-netzwerk) und auffforderugn zur abgabe einer unterlassungsererklärung.

im klartexet: die wollen 250 euro (abgeltungsbetrag) von meinem klienten, er soll eine vertragsstrafe von 5100 euro akzeptieren (bei zuwiderhandlung). zahlt er die 250 euro (so heißt es im text) sind die auch geforderten schadenserstzanspruche (aus verletzung der rechte) abgegolten und auch die kosten der inanspruchnahme der anwälte würden sich dann erledigen.

hat jemand erfahrung mit sowas? wie geht man nun am besten vor? bis zum 17:10 hat der klient zeit, das geld (250 euro) zu überweisen, ansonsten wird angedroht, das es teuerer wird.
„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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Kommentare

Tip
Tip11.10.0701:50
wenn ers gemacht hat, dann ist er damit noch preiswert dran.
Keine Schadensersatzforderung?
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Ewingg
Ewingg11.10.0702:00
wobei das laden ja nicht verboten ist, sondern nur das verbreiten.
was aber bei p2p hand in hand geht.
„Was ist der Unterschied zwischen einer Ente?“
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slutmiles
slutmiles11.10.0702:12
Tip
wenn ers gemacht hat, dann ist er damit noch preiswert dran.
Keine Schadensersatzforderung?

doch die gibts schon, aber wenn er die 250 euronen zahlt, dann ist die nichtig
„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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Josef
Josef11.10.0702:53
Generell gilt: Wenn Du Post von einem Anwalt erhältst, solltest Du Deinerseits einen einschalten.
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derSuperuser11.10.0703:02
mir kommt das spanisch vor.
erinnert mich an einen fall eines jugendlichen, der bei mir vorstellig geworden ist.
frage: ist es wirklich ein anwaltsschreiben?
oder war es "nur" ein mail?

wenns ein anwaltsschreiben war, dann würde ich auf jeden fall eine kostenlose rechtsberatung zu rate ziehen.

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slutmiles
slutmiles11.10.0709:07


wenns ein anwaltsschreiben war, dann würde ich auf jeden fall eine kostenlose rechtsberatung zu rate ziehen.

[/quote]
es war ein anwaltsschreiben
„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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RHn11.10.0711:16
hy,

es gibt die möglichkeit, dass ein anwalt eine abmahnung an deinen schützling richten kann.

es gibt aber auch die unterlassungserklärung. darin verpflichtet man sich, die vorgeworfene handlung nicht nochmal zu begehen.

wenn ich deinen text(oben) richtig verstehe, wollen die von ihm nicht nur 250,-€, sondern das er die vertragsstrafe von 5100,-€ anerkennt. sollte es so sein und erkennt er die vertragsstrafe an, dann muss er nicht 250,-€ bezahlen, sondern 5100,-€.

also soltte er zum anwalt gehen, damit dieser sich das schreiben mal ansieht.
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Tip
Tip11.10.0718:17
RHn
Quatsch!
Ohne Anerkennung der Strafe (die für die Zukunft gilt und nicht für die Vergangenheit) riskiert er direkt eine Klage.
Die Frage ist: Hat ers wirklich gemacht? Dann soll er schnell zahlen und eine (ebentuell überarbeitete) Unterlassungserklärung unterschreiben. 250 Euro ist echt noch recht preiswert und der verzicht auf Schadensersatz ist auch ungewöhnlich.
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Mr.Jay11.10.0719:29
Klingt echt sehr Spanisch, aber 250 öken wären sehr günstig
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slutmiles
slutmiles11.10.0722:47
heute hat mir der klient erzählt, daß er von dem gleichen anwalt schon wieder ein schreiben erhalten hat. selber text, aber anderer film.
„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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slutmiles
slutmiles11.10.0722:49
bye the way: gibts zu zeit ´ne hochzeit für solch eabmahnung wegen p2p-sachen?
„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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Tip
Tip12.10.0702:21
Ja aber was meint denn der Klient? War ers oder nicht?
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slutmiles
slutmiles12.10.0712:19
Tip
Ja aber was meint denn der Klient? War ers oder nicht?

der klient war das.

da die abmahnung von der gleichen firma bewirkt wurde (magma- ein produktiosfirma für pornos), ist es da nicht möglcih, ein abmahnung für all werke der firma magma zu zahlen und nicht für alle filme einzeln (da das ja teurer ist)? ich galub ich darüber mal gelesen, allerdings gings da um musik.
„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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slutmiles
slutmiles12.10.0712:21
entschuldingung: ich meinte mit "ein abmahnung für alle werke zu zahlen" den abgeltungsbetrag für alle werke
„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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Josef
Josef12.10.0713:00
Wieso gehst Du nicht einfach zu einem Anwalt? Die Erstberatung ist kostenlos. Und Du hast dann handfeste Informationen und nicht Vermutungen von Laien, die Dir im Ernstfall ohnehin nichts nützen.
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Stefan S.
Stefan S.12.10.0713:30
Josef
Wieso gehst Du nicht einfach zu einem Anwalt? Die Erstberatung ist kostenlos.

Das wäre mir neu.

Aber bei Armut gibts Beratungshilfe(-schein).

Ist der Jugendliche über oder unter 18?
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Stefan S.
Stefan S.12.10.0713:32
Google doch mal "Magma" + Abmahnschreiben + ...
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Josef
Josef12.10.0719:06
Stefan S.
Das wäre mir neu.
Möglicherweise ist das in Deutschland anders, aber in Österreich bieten Anwälte die Erstberatung oft kostenlos an. Freund Google hilft weiter, z. B. hier oder hier

Persönlich würde ich jedoch in diesem Fall einen Fachanwalt vorziehen - auch wenn er etwas kostet.
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julesdiangelo
julesdiangelo12.10.0719:32
Also, ich schildere das mal aus dem Gedächtnis:

Die Unterlassung kann er unterschreiben.
Bezahlen muss er gar nichts. Die Gegenseite hat einen Anwalt beauftragt, also muss sie den auch Zahlen. Die Abfindungszahlung ist afaik nicht rechtens.

Aber da musst mal genauer rumfragen und einen Anwalt kontaktieren der sich damit auskennt.

Ggf. mal noch hier lesen

Hoffe wurde noch nicht gepostet.
„bin paranoid, wer noch?“
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Tip
Tip12.10.0721:00
julesdiangelo
da täuscht Du Dich gewaltig. so simpel ist das nicht.
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Stefan S.
Stefan S.12.10.0723:37
die Gegenseite hat den Anwalt ja gebraucht um seine "Drohung"/Abmahnung zu untermauern/formulieren, war mithin eine Folge des gesetzeswidrigen Verhaltens, sozusagen ein Schaden der daraus resultierte, und daher vom Schädiger zu tragen ist.
Abmahnvereine funktionieren i.Ü. genauso.
Ich fürchte fast die 250,- sind o.k.
Aber hin und her: Anwalt ist wohl nötig.
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Stefan S.
Stefan S.12.10.0723:39
oder unterschreiben und zahlen.
dazwischen gibt es - glaube ich nix sinnvolles.

Und zur Frage, ob Erstberatung kostenlos: Anwalt anrufen und fragen.
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slutmiles
slutmiles13.10.0713:26
ich hab mal unzählige foren durchforscht (v.a. rechtsforen), da heißt es zumeist: ab in den müll mit dem schreiben
„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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slutmiles
slutmiles13.10.0713:28
ein beispiel zu den foren:

„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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Josef
Josef13.10.0714:27
slutmiles
Ich würde mich nicht auf das verlassen, was in irgendwelchen Foren steht. Ich kann mich nur wiederholen: Geh zu einem Anwalt. Alles andere kann teuer werden.
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slutmiles
slutmiles13.10.0715:02
Josef
slutmiles
Ich würde mich nicht auf das verlassen, was in irgendwelchen Foren steht. Ich kann mich nur wiederholen: Geh zu einem Anwalt. Alles andere kann teuer werden.

mach ich. montag hab ich nen termin. allerdings ist dat kein anwalt für urherrecht, welcher eigentlich am betsen wär
„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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Martin Springer13.10.0715:35
Is doch gut so. Dämliches Filmrumgeziehe aus dem Internet. Kino ist doch viel schöner. Ich hasse es immer wenn einer meiner Kumpels zum Film gucken einladen und der neuste Streifen auf dem mega Lärm PC angeschaut werden muss. Kino ist doch viel interessanter. Filme die schon älter sind, da isses mir egal, aber das Neuste? Ist mir dann immer der ganze Kinogang verdorben...

Übrigens soll P2P sowieso gefährlich sein. Der neuste Schrei ist der Download über IRC...

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Martin Springer13.10.0715:41
PS: In meiner Bekanntschafft hatte es auch einmal jemanden zu solch einer Aufforderung erwischt. Allerdings wegen einem Game. Waren ca 300€ die er dann sofort gezahlt hatte. Dann war es gut und hörte nichts mehr von irgend jemanden der sich Anwalt oder ähnliches Schimpfte.


Nebenbei meine Meinung zu einem download über unrechtlichen Wege: Wer es sich leisten kann sollte sich die Dinge auch leisten, die er gern hätte. Wer jetzt aber kaum was zum Leben über hat, also ein Schüler oder Student oder Produktionsarbeiter, dem gönne ich es diverse Sachen zu laden... Wer aber Geld im Überschuss hat und gut lebt,... naja...
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Fontana
Fontana13.10.0722:22
Anwalt einschalten.
Rechtssituation abklären.
Ist der andere Anwalt überhaupt klageberechtigt?
Wenn nicht, dann den anderen anklagen, wegen Nötigung oder so.

Du kannst deinen Kunden natürlich auch zahlen lassen, bin ziemlich sicher das er dann seine Ruhe haben wird, wie beim Kollegen von Martin Springer. Aber ich gehe davon aus, dass es eine Abzockmasche ist.
„Ein König von wenig.“
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slutmiles
slutmiles13.10.0722:25
Fontana
Anwalt einschalten.
Rechtssituation abklären.
Ist der andere Anwalt überhaupt klageberechtigt?
Wenn nicht, dann den anderen anklagen, wegen Nötigung oder so.

Du kannst deinen Kunden natürlich auch zahlen lassen, bin ziemlich sicher das er dann seine Ruhe haben wird, wie beim Kollegen von Martin Springer. Aber ich gehe davon aus, dass es eine Abzockmasche ist.

hast du da anhaltspunkte, warum das ein abzockmasche ist? kennst du da fälle?
„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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Fontana
Fontana13.10.0723:00
Nein. Anhaltspunkte habe ich keine.

Es ist die Art und Weise. Das hört sich für mich nicht nach einer regulären Vorgehensweise an. Wenn im ersten schriftlichen Kontakt eine solche Summe gefordert wird (die ist hoch genug um sich "zu lohnen", aber tief genug, dass sie grade noch bezahlt werden kann) ist das für mich ein fischiges Indiz.

Müsste man da nicht zuerst zu einem Gespräch aufgefordert werden? Weitere Rechtsmittel mit angedroht?

Ich bleibe dabei, Anwalt einschalten und die Situation wie geschrieben abklären.
„Ein König von wenig.“
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Mr.Jay13.10.0723:12
Ich habe auch schon Mails bekommen die vom BKA waren und ich sollte dann auch was Zahlen. Habe dann einen Bekannten bei der Polizei angerufen, der meinte dass, dies bekannt sei und ein Abzockmasche ist.


Klingt für mich auch danach war das ne mail oder ein Brief?
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Fontana
Fontana14.10.0702:03
Und sollte so ein Schreiben nicht von der Staatsanwaltschaft kommen? Zumindest wenn Anzeige erstattet worden wäre, dann würde sich die Staatsanwaltschaft bei dem Jungen melden, und nicht ein Anwalt der Gegenseite mit läppischen Geldforderungen.
„Ein König von wenig.“
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Tiger
Tiger14.10.0702:35
In den Müll würde ich das nicht werfen!

Da dein Klient die Filme wirklich zum Download angeboten hat sind diese Schreiben auch kein Fake sondern offensichtlich ernst gemeint!

Solche Schreiben gehören nicht mal dann in den Müll wenn man definitiv unschuldig ist! Es muss zumindest reagiert werden.

Bitte den Anwalt um genaue Daten wie diese Firma auf deinen Klienten kommt. Können sie keine handfesten Beweise vorlegen erstmal nichts unterschreiben und nichts bezahlen. Wichtig ist immer zu reagieren und nicht den Kopf in den Sand stecken, das kann schnell mal nach hinten losgehen.

Je nachdem was sie vorlegen können lassen sie meist mit sich reden, gerade bei jugendlichen bei denen nichts zu holen ist. Also ein bisschen die Tränendrüse drücken, Reue zeigen, einen fairen Vorschlag machen wie man die Sache lösen könnte.

Trotzdem, um einen Anwalt kommst du nicht rum.
Und rate deinem Klienten zu einer Rechtsschutzversicherung, die ist mittlerweile genauso wichtig wie Altersvorsorge...

Sollte es ernst werden kannst du Verfahrenshilfe beantragen, wenns klappt bekommst du einen Verteidiger zur Seite gestellt.
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ts-e
ts-e14.10.0703:34
Allerdings zahlt eine Rechtschutzversicherung nicht gleich. Da ist immer eine dreimonatige Frist drin. Laufende Verfahren auch nicht. Oder hat sich das mittlerweile geändert.
Es ist schon eine ganze Weile her, als ich meine abgeschlossen hatte.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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Martin Springer14.10.0703:40
slutmiles

Was genau bist du von Beruf-Anwalt oder Pädagoge? Denn es hört sich so an als wärst du ein Anwalt? Hätte dann nochmal eine Frage dazu. Warum ich darauf komme? Du sprichst von DEINEM Clienten... Oder redest du doch von Dir?
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Stefan S.
Stefan S.14.10.0705:38
Martin Springer: Pädagogen haben Klienten, Anwälte haben Mandante.
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julesdiangelo
julesdiangelo14.10.0706:46
Martin Springer
Der neuste Schrei ist der Download über IRC...

Ich bin echt am zweifeln, ob du das ironisch meinst oder nicht.

„bin paranoid, wer noch?“
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Martin Springer14.10.0714:24
Stefan S.

danke

julesdiangelo

Nein das ist nicht ironisch gemeint. Warum denkst du das? Realität meine ich! Ich möchte keine Werbung machen, aber es ist so. Höre ich nur immer am Stammtisch bei uns wieviel und welche Filme geladen wurden und in welchen Channels die zu finden sind (sick).
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slutmiles
slutmiles15.10.0701:27
nein, ich bin pädagoge. steht auch in meinem profil.

hab mich in letzter zeit etwas schlauer gemacht. speziel in dem forum:
hier ist mein abmahnender anwalt (aber nicht nur hier) schon ganz gut bekannt (es gibt ja auch nicht allzuviel kanzleien, die so dubiose, halblegale geldmachereigeschichten machen) und auch sein vorgehen ist ein altes ding. und folgendes wurde mir fast einhellig geraten:

"""Es wurde bisher die Auffassung vertreten, jeder, der ignoriert, sei am besten beraten.
Aber wenn man sachlich und objektiv an die Sache herangeht,
ist diese Regel eventuell überholt!
Sinn macht die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung,
um so vorsorglich einer Einstweiligen Verfügung entgegenzuwirken.
Dieses wird nicht als Schuldeingeständnis gewertet!
Sie wird auch 100%ig von den Abmahnern nicht angenommen, was jedoch
auch egal ist. Es soll nur der EV entgegengewirkt werden, um mögliche
spätere Kosten zu senken.
Ansonsten bleibt das weitere Vorgehen unverändert:
"Nicht zahlen und nicht reagieren."
Der, der die abgeänderte UE abschickt und nicht zahlt,
bekommt genauso einen weiteren Brief wie der,
der völlig ignoriert.
Logisch, da die Abmahner auf ihrem Konto keinen
Geldeingang von Euch verbuchen können.
Die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung (verbunden
mit dem Nichtzahlen und dem weiteren Nichtreagieren)
st als Konsequenz aus dem Handeln der Abmahner i
n der letzten Zeit zu sehen.
Das heißt auch, dass sie nur einmal abgegeben wird und weiter nichts.
Natürlich ist ein Versandnachweis enorm wichtig.
Es empfiehlt sich ein Fax mit elektronischer Sendebestätigung
und der Einschreibebrief mit Rückantwort.
Natürlich ist das nur eine Empfehlung.
Der, der für sich entscheidet: „Ich bezahle nichts,
ich unterschreibe nicht und ich reagiere nicht“,
ist in der gegenwärtigen Lage möglicherweise nicht mehr gut beraten."""
„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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slutmiles
slutmiles15.10.0701:29
ahja: rechtschutzversicherungen zahlen bei urheberrechtverletzungen grundsätzlich nicht
„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
0
slutmiles
slutmiles21.10.0722:38
wenns jemanden interessiert, schreib ich gern mal was ein entsprechender anwalt geraten hat.
„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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ts-e
ts-e21.10.0723:14
Gerne!
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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slutmiles
slutmiles22.10.0722:53
ja es kommt. ne kanzlei, die nur so abmahnsachen bearbeitet, sagt folgendes:

entweder:

nicht zahlen und eine sog. "änger" gefasste unterlassungersklärung unterzeichnen (ohne anerkennung einer sog. rechtspflicht) und warten (verklagt wurde noch keiner auf schadensersazt). risiko: man kann der erste sein, bei dem das mal verswucht wird

oder:

abgabe einer sog. engeren unterlassungersklärung (wie oben erwähnt) und einmal die "abschlagggebühr" samt rechtsanwaltkosten blechen (ist immer so zwischen 200 und 500 euro - auch ohne anerkennung einer sog. rechtspflicht). falls man für mehrere werke der gleichen firma abgemahnt wurde, auch nur EINMAL zahlen und nicht für alle werke, da die rechstahwälte eine sog. schadensmilderungspflicht haben

grundsätzlich gilt: wenn man für mehrer werke einer firma abgemahnt wird: immer die unterlasungerklärung auf alle werke des rechteinhabers ausweiten, dann ist man für die zukunft bei der firma aus dem schneider


„baby, schüttel dein haar für mich! (helge schneider)“
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TFMail1000
TFMail100011.10.0723:12
Das kann aber auch ein Trickbetrüger sein - es gibt auch Anwälte die sich dafür nicht zu schade sind.
In aller Regel geht eine Anzeige über die Polizei dem Schreiben des Anwalts Voraus, diese sichert zuerst einmal den Beweis, Das sieht dann meist so aus, das die Polizei den Computer beschlagnahmt (Schlimm genug:-/).

Sie dir mal die Stern-TV Seiten im Netz an, dort war das Gestern ein Thema und die tatsächlich Bestraften sind mit Sozialstunden bestraft worden - nach einer ordentlicher Beiweislage und entsprechender Gerichtsverhandlung.
Es gibt auch Abgeltungserklärungen zu dem Thema.

„May the force be with you“
0
TFMail1000
TFMail100022.10.0721:55
slutmiles<br>
wenns jemanden interessiert, schreib ich gern mal was ein entsprechender anwalt geraten hat.
Und? Kommt es auch?
„May the force be with you“
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