Software-Updates
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Wie oft benötigen Sie an Ihrem Mac noch ein optisches Laufwerk?
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Mit dem im Juni veröffentlichten iOS 4 sorgten die geänderten Datenschutzbestimmungen bei Nutzern für einige Bedenken, denn dort wird Apple seitdem das Recht eingeräumt, den Standort des Nutzer zu verarbeiten und an andere Unternehmen weiterzugeben. Die US-Abgeordneten des Repräsentantenhauses, Edward J. Markey und Joe Barton, wollten die Hintergründe dafür wissen und baten daher den iOS-Entwickler um eine Stellungnahme. In der nun veröffentlichten Antwort versichert Apple, dass man zwar die Standortdaten erhebt, dieser aber sofort in Postleitzahlen umwandelt. Dadurch sei kein Rückschluss auf ein einzelnes Geräte oder einen einzelnen Nutzer möglich. Die Standortbestimmung erfolgt erst ab iOS 3.2 allerdings auf Basis eigener Datensätze. In älteren Versionen von iOS werden dagegen Ortungsdaten von Google und Skyhook verwendet. Die Postleitzahl werden den Partnerunternehmen nicht ausgehändigt. Allerdings verbleiben die Postleitzahlen immerhin für sechs Monate auf den Apple-Servern, angeblich um die iAd-Plattform zu verbessern. Der Darstellung, dass Nutzer gezwungen sind, den Datenschutzbestimmungen zuzustimmen, widerspricht Apple. Den neuen Bestimmungen können Nutzer durchaus widersprechen, ohne große Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen. Lediglich die Nutzung eines iTunes-Konto sein in so einem Fall nicht möglich. Das Gerät lässt sich aber durchaus aktivieren und nutzen. (sb)
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