Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?

Software-Lizenzen dürfen ungeachtet der Bedingungen wieder verkauft werden

In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass gebrauchte Software-Lizenzen uneingeschränkt wiederverkauft werden dürfen. Dies ist selbst dann erlaubt, wenn in den Lizenzvereinbarungen ein Wiederverkauf ausgeschlossen wurde. Anlass für diese Entscheidung war ein Rechtsstreit zwischen Oracle und usedSoft bei der es um den Verkauf von Oracle-Lizenzen ging. Nach Ansicht der EU-Richter erschöpft sich das exklusive Recht zur Verbreitung einer Programm-Lizenz bereits mit dem Erstverkauf. Dabei ist unerheblich, ob das Programm als Kopie auf einem Datenträger wie einer DVD vorliegt oder die Kopie des Programms im Zuge eines Downloads angefertigt wird. Damit sind auch digitale Kopien samt zugehöriger Lizenz grundsätzlich zum uneingeschränkten Wiederverkauf zugelassen. Allerdings besitzt der Ersterwerber nicht das Recht, Lizenz und Kopie aufzuspalten. Zudem muss er zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs vorhandene Kopien unbrauchbar machen. Darüber hinaus stellen die Richter fest, dass der Käufer einer Nutzungslizenz dazu berechtigt ist, aktualisierte Kopien von der Herstellerseite herunterzuladen.

Weiterführende Links:

Kommentare

Gerhard Uhlhorn04.07.12 12:50
Ja, das wird seit 2 Tagen heiß im Netz diskutiert. Jetzt wo die Diskussion wieder abflaut meldet es MTN auch noch mal?!? Wozu?
0
flocko04.07.12 13:05
Cool, ich verkaufe diverse Apps von meinem iPhone. Wer will? ^^
0
Quickmix
Quickmix04.07.12 13:06
Na also.
0
Bego
Bego04.07.12 13:07
finde ich gut...!!!

@ Gerhard U. weil nicht jeder alle Diskussionen im Netz verfolgt (so wie ich..)
0
Jordon
Jordon04.07.12 13:10
Also ich lese immer in der Früh das ganze Internet einmal durch, das ist für mich wie die Frühstückszeitung.
0
teorema67
teorema6704.07.12 13:13
Hoffentlich hält sich eBay daran
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
0
Muri
Muri04.07.12 13:36
Genial. Adobe Creative Suite als Student kaufen und diesen an nicht Studenten verkaufen
0
ilig
ilig04.07.12 13:52
Muri
Also wenn Adobe es so macht wie Quark, dann geht das nicht. Quark schickt ein Formular an den Besitzer der Lizenz. Dieser muss dort eintragen, an wen er die Lizenz weitergeben will. Funktionierte bei mir reibungslos. Wenn der neue Lizenznehmer aber keinen Studentennachweis vorlegen kann, dann funktioniert es eben – zumindest bei Quark – nicht. Und das das finde ich auch gut so.
0
donw
donw04.07.12 14:00
und wie setzt das Apple um?
0
MacBeck
MacBeck04.07.12 14:15
donw: vermutlich so, dass man als Käufer einen Aufwands-Aufpreis zahlen muss, wodurch die Software teurer wird als im Laden...
It is what it is - don't make it what it isn't.
0
alpeco
alpeco04.07.12 14:21
Muri: Du verstößt sicherlich auch weiterhin gegen das Urhebergesetz, wenn du als Nicht-Student eine Software mit Studentenlizenz betreibst.
0
Michael Lang04.07.12 14:55
Gegen das Urhebergesetz nicht, aber gegen Vertragsinhalte...
- Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn. - Hermann Oscar Arno Alfred Holz, (1863 - 1929), deutscher Schriftsteller
0
Michael Lang04.07.12 14:58
iOS Software zu verkaufen ist wohl unmöglich, da man die Software gar nicht mehr vom iDevice runterbekommt. Mit dem Kauf über den iTS hat man die Software sozusagen mit SEINER Hardware verheiratet.

Und Apple hat wohl kaum Interesse daran, dies zu ermöglichen, da die für jeden Kauf mitverdienen.

Bei Mac-Software mit Lizenzschlüssel aber kein Problem.

Und das mit der Studentenversion ist auch so ne Sache. Rein rechtlich sicherlich nicht in Ordnung. Aber wenn man mir eine gebrauchte Software verkauft, dann kaufe ich die von Privat und da ich dann den Lizenzschlüssel besitze, funktioniert das Programm auch weiterhin. Welche Version das ist, kann mir dann doch schnuppe sein...
- Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn. - Hermann Oscar Arno Alfred Holz, (1863 - 1929), deutscher Schriftsteller
0
yehtfs
yehtfs04.07.12 16:14
[img][/img]/Users/W********/Desktop/App verkaufen.png
0
yehtfs
yehtfs04.07.12 16:16
Zum Thema wollte ich ein .png image posten, ist wohl schiefgegangen-wie geht das bitte?
0
Aronnax04.07.12 16:20
iOS Software zu verkaufen ist wohl unmöglich, da man die Software gar nicht mehr vom iDevice runterbekommt. Mit dem Kauf über den iTS hat man die Software sozusagen mit SEINER Hardware verheiratet.

Das schöne an Software ist ja, dass man alles wieder ändern kann und sei es nur, weil ein Gericht sie irgendwann dazu zwingst
0
Applesau
Applesau04.07.12 17:07
mag jemand mein Diablo III?
0
Gerhard Uhlhorn04.07.12 17:15
yehtfs: Bild in den Public-Ordner der Dropbox legen, am besten in einen Unterordner „permanent“ oder so, öffentlichen Link kopieren, Link in ein Image-Tag einsetzen. Fertig.
0
orion04.07.12 17:24
bedeutet das denn nicht auch, daß man seine iOS Apps verkaufen kann? Oder hab ich da was falsch verstanden...
0
Aronnax04.07.12 17:48
bedeutet das denn nicht auch, daß man seine iOS Apps verkaufen kann? Oder hab ich da was falsch verstanden...


0
yehtfs
yehtfs04.07.12 18:07
Danke an Gerhard Ulhorn!
Verstanden mit dem Link auf Ablage in einem öffentlichen Ordner-hab kein Dropbox, mal sehen...
0
Michael Lang04.07.12 19:44
Das schöne an Software ist ja, dass man alles wieder ändern kann und sei es nur, weil ein Gericht sie irgendwann dazu zwingst

Ich glaube aber kaum, dass man Apple dazu zwingen kann/wird!

Zur Zeit wird man defacto keine iOS Apps weiterverkaufen können. Oder kann mir einer sagen wie das gehen soll?!

Aber prinzipiell finde ich das Urteil gut.
- Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn. - Hermann Oscar Arno Alfred Holz, (1863 - 1929), deutscher Schriftsteller
0
Danny_DJ
Danny_DJ04.07.12 21:51
1. Die Frage ist: wie wickeln die Softwarebuden dann die neue Aktivierung beim neuen User ab? Da müssen sie sich ja umstellen.

2. EDUs nur an EDU-Berechtigte weiterzuverkaufen ist ja OK. Aber überhaupt weiterverkaufen zu dürfen. Adobe schloss das bei sich bisher aus.
0
Michael Lang04.07.12 22:31
Solange man den Lizenzkey hat ist doch alles in Ordnung. Man muss sich ja nicht immer mit Namen registrieren und wenn schon, dann läuft die Soft hält unter anderem Namen. In der Regel erkennt die Software ja nicht, dass es auf neuer Hradware läuft...
Und wenn doch, muss die Registrerung eben geändert werden auf neuen Besitzer.
- Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn. - Hermann Oscar Arno Alfred Holz, (1863 - 1929), deutscher Schriftsteller
0
Tom
Tom04.07.12 23:04
Also kann ich jetzt den Lizenzaufkleber vom PC abmachen und mit einer selbstgebrannten Windows-CD weiterverkaufen ...
0
qsecofr05.07.12 17:47
@Tom. Das machen andere aber einfacher und ohne Aufkleber zu zerreißen. Abfotographieren!
Traue keinem über 40. O:-)
0

Kommentieren

Sie müssen sich einloggen, um die News kommentieren zu können.