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Sammelklage über 32 Milliarden Dollar wegen Apples Gesichtserkennung: Wichtige Hürde genommen

Seit geschlagenen sechs Jahren läuft im US-Bundestaat Illinois bereits ein Verfahren, das sich mit Apples Gesichtserkennung der Fotos-App befasst – dies wiederum mit Beschwerden, die bis 2016 zurückgehen. Die Kläger berufen sich auf den sogenannten "Illinois Biometric Information Privacy Act" von 2008. Jenes Gesetz verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, vor der Erfassung biometrischer Merkmale eine Einwilligung einzuholen. In der Begründung heißt es dazu, die von Apple angefertigten Datensätze seien als biometrische Abbilder der jeweiligen Gesichter einzustufen.


Erfassung biometrischer Daten – ohne Wissen der Betroffenen?
Problematisch sei vor allem, wie viele Personen auf den Fotos zu sehen sind, die überhaupt nichts von den Analysen wissen und demzufolge natürlich nicht zugestimmt haben. Die Kläger behaupten zudem, dass Fotos und zugehörige Analysedaten über iCloud zwischen Geräten synchronisiert und zumindest teilweise auf Apples Infrastruktur gespeichert würden. Für Apple gab es nun eine verfahrensrechtliche Niederlage. Das zuständige Gericht entschied, die Voraussetzungen für eine Sammelklage seien erfüllt – als zugelassene Gruppe legte man "alle Bewohner von Illinois, deren Foto in ein Personenalbum einsortiert ist" fest. Dieser Punkt erklärt, warum auch die Rede von einer 32-Milliarden-Dollar-Klage ist, jener höchst theoretische Betrag entspräche nämlich fast der Population des Staates multipliziert mit der möglichen Schadensumme.

Apple widerspricht den Vorwürfen
Apple weist die Vorwürfe weiterhin zurück. Die von der Fotos-App erzeugten Vektoren dienen lediglich dazu, Bilder innerhalb der Mediathek zu sortieren und Personen wiederzuerkennen, erklärt das Unternehmen. Aus ihnen lasse sich weder ein Gesicht rekonstruieren, noch seien Namen automatisch mit einer konkreten Identität verknüpft. Nach Auffassung des Unternehmens handelt es sich daher schlicht nicht um biometrische Identifikatoren im Sinne des Gesetzes.

Weiterer Fortgang offen
Die Zulassung einer Sammelklage ist nicht mit einer inhaltlichen Wertung zu verwechseln, denn es kann durchaus sein, dass Apple vor Gericht in allen Punkten gewinnt. Ein Risiko besteht dennoch, denn Facebook musste beispielsweise im Rahmen eines Vergleichs 650 Millionen Dollar aufgrund der automatischen Gesichtserkennung entrichten. Auch dort ging es um die Frage, ob aus Fotos ohne ausreichende Zustimmung biometrische Gesichtsvorlagen erstellt wurden.

Kommentare

Bitsurfer04.08.26 09:59
Oha. Dann würde mich eine Sammelklage gegen Whatsapp und derer Nutzer interessieren. Weil mit der Akzeptierung der AGB man eingewilligt hat dass man alle Nutzer einzeln informiert und deren Einverständniss eingeholt hat dass man derer Daten auf die Server laden darf.
Wenn man das nicht tut ist die Nutzung von WA untersagt.
Steht so in den AGB. Nicht genau so, aber juristisch so verfasst dass genau das gemeint ist.
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Fenvarien
Fenvarien04.08.26 10:06
Bitsurfer, WhatsApp schreibt, dass Nutzer die Telefonnummern aus ihrem Adressbuch nur bereitstellen dürfen, "soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist" – für rein persönliche oder familiäre Datenverarbeitung greifen hier die Datenschutzvorgaben nicht und man benötigt keine Einwilligung ... was das generelle Problem des ungewollten Hochladens natürlich trotzdem nicht verschwinden lässt. Mit dem Apple-Fall hat das aber wenig zu tun, denn hier geht es um Biometrie und automatische Verarbeitung durch den Hersteller.
Up the Villa!
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xcomma04.08.26 10:58
Fenvarien,
aus einem Jura-Vortrag einer angesehenen Hochschule mit ausgewiesenem Experten / Rechtsanwalt / Prof. für - lapidar mal umschrieben als "Internet-Recht" nahm ich mit, dass das was Bitsurfer umreisst soweit korrekt ist . WhatsApp liest das Adressbuch aus (welche Bestandteile genau oder komplett, weiss ich nicht) und lädt es zu sich hoch - und es wird offensichtlich so gut wie niemand seine Kontakte vorher fragen, ob sie dem zustimmen. Und das ist streng genommen justiziabel.
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Fenvarien
Fenvarien04.08.26 11:10
xcomma Bei geschäftlicher Nutzung mit Kundendaten: Definitiv sehr kritisch. Bei privater Nutzung greift hingegen die "Haushaltsausnahme" der DSGVO. Was WhatsApp dann mit den Daten macht, ist noch eine andere Frage – aber gegen den privaten Nutzer gibt es keine pauschale Handhabe.
Up the Villa!
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