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Sammelklage über 32 Milliarden Dollar wegen Apples Gesichtserkennung: Wichtige Hürde genommen

Seit geschlagenen sechs Jahren läuft im US-Bundestaat Illinois bereits ein Verfahren, das sich mit Apples Gesichtserkennung der Fotos-App befasst – dies wiederum mit Beschwerden, die bis 2016 zurückgehen. Die Kläger berufen sich auf den sogenannten "Illinois Biometric Information Privacy Act" von 2008. Jenes Gesetz verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, vor der Erfassung biometrischer Merkmale eine Einwilligung einzuholen. In der Begründung heißt es dazu, die von Apple angefertigten Datensätze seien als biometrische Abbilder der jeweiligen Gesichter einzustufen.


Erfassung biometrischer Daten – ohne Wissen der Betroffenen?
Problematisch sei vor allem, wie viele Personen auf den Fotos zu sehen sind, die überhaupt nichts von den Analysen wissen und demzufolge natürlich nicht zugestimmt haben. Die Kläger behaupten zudem, dass Fotos und zugehörige Analysedaten über iCloud zwischen Geräten synchronisiert und zumindest teilweise auf Apples Infrastruktur gespeichert würden. Für Apple gab es nun eine verfahrensrechtliche Niederlage. Das zuständige Gericht entschied, die Voraussetzungen für eine Sammelklage seien erfüllt – als zugelassene Gruppe legte man "alle Bewohner von Illinois, deren Foto in ein Personenalbum einsortiert ist" fest. Dieser Punkt erklärt, warum auch die Rede von einer 32-Milliarden-Dollar-Klage ist, jener höchst theoretische Betrag entspräche nämlich fast der Population des Staates multipliziert mit der möglichen Schadensumme.

Apple widerspricht den Vorwürfen
Apple weist die Vorwürfe weiterhin zurück. Die von der Fotos-App erzeugten Vektoren dienen lediglich dazu, Bilder innerhalb der Mediathek zu sortieren und Personen wiederzuerkennen, erklärt das Unternehmen. Aus ihnen lasse sich weder ein Gesicht rekonstruieren, noch seien Namen automatisch mit einer konkreten Identität verknüpft. Nach Auffassung des Unternehmens handelt es sich daher schlicht nicht um biometrische Identifikatoren im Sinne des Gesetzes.

Weiterer Fortgang offen
Die Zulassung einer Sammelklage ist nicht mit einer inhaltlichen Wertung zu verwechseln, denn es kann durchaus sein, dass Apple vor Gericht in allen Punkten gewinnt. Ein Risiko besteht dennoch, denn Facebook musste beispielsweise im Rahmen eines Vergleichs 650 Millionen Dollar aufgrund der automatischen Gesichtserkennung entrichten. Auch dort ging es um die Frage, ob aus Fotos ohne ausreichende Zustimmung biometrische Gesichtsvorlagen erstellt wurden.

Kommentare

Bitsurfer04.08.26 09:59
Oha. Dann würde mich eine Sammelklage gegen Whatsapp und derer Nutzer interessieren. Weil mit der Akzeptierung der AGB man eingewilligt hat dass man alle Nutzer einzeln informiert und deren Einverständniss eingeholt hat dass man derer Daten auf die Server laden darf.
Wenn man das nicht tut ist die Nutzung von WA untersagt.
Steht so in den AGB. Nicht genau so, aber juristisch so verfasst dass genau das gemeint ist.
+5
Fenvarien
Fenvarien04.08.26 10:06
Bitsurfer, WhatsApp schreibt, dass Nutzer die Telefonnummern aus ihrem Adressbuch nur bereitstellen dürfen, "soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist" – für rein persönliche oder familiäre Datenverarbeitung greifen hier die Datenschutzvorgaben nicht und man benötigt keine Einwilligung ... was das generelle Problem des ungewollten Hochladens natürlich trotzdem nicht verschwinden lässt. Mit dem Apple-Fall hat das aber wenig zu tun, denn hier geht es um Biometrie und automatische Verarbeitung durch den Hersteller.
Up the Villa!
+8
xcomma04.08.26 10:58
Fenvarien,
aus einem Jura-Vortrag einer angesehenen Hochschule mit ausgewiesenem Experten / Rechtsanwalt / Prof. für - lapidar mal umschrieben als "Internet-Recht" nahm ich mit, dass das was Bitsurfer umreisst soweit korrekt ist . WhatsApp liest das Adressbuch aus (welche Bestandteile genau oder komplett, weiss ich nicht) und lädt es zu sich hoch - und es wird offensichtlich so gut wie niemand seine Kontakte vorher fragen, ob sie dem zustimmen. Und das ist streng genommen justiziabel.
+2
Fenvarien
Fenvarien04.08.26 11:10
xcomma Bei geschäftlicher Nutzung mit Kundendaten: Definitiv sehr kritisch. Bei privater Nutzung greift hingegen die "Haushaltsausnahme" der DSGVO. Was WhatsApp dann mit den Daten macht, ist noch eine andere Frage – aber gegen den privaten Nutzer gibt es keine pauschale Handhabe.
Up the Villa!
+6
DefConData
DefConData04.08.26 12:58
Punkt 1: Die Fotos App läuft auf dem lokalen Rechner und ich persönlich lade die Daten in keine Cloud hoch. Warum sollte das nach DSGV relevant sein?

Punkt 2: WhatsApp lädt die Adressdaten teilweise oder komplett in die Cloud hoch und macht damit einen Abgleich. Ich möchte meine Daten( Kontaktdaten, Telefonnummer und alles weitere) nicht bei Konzernen wie META , Google und Co hochgeladen haben. Ich sync meine Daten auch nur lokal, auch bei Apple.

Jetzt möchte jemand behaupten das ich keine Chance des Widerspruchs habe wenn irgendjemand (egal ob privat oder Firma) dagegen verstösst?
Wer keine Ahnung hat sollte besser mal die Fresse halten
0
Dupondt04.08.26 14:44
DefConData:

Widersprechen (im Sinne von: Abneigung äußern, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen nach sich zieht) kannst Du natürlich immer. Gegenüber privaten Nutzern von WhatsApp und ähnlichen Diensten läuft das juristisch allerdings - wie Fenvarien schon schrieb - ins Leere.

Artikel 2 Absatz 2c der Datenschutzgrundverordnung besagt nämlich, dass diese keine Anwendung findet auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch "natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten".

Präzisiert wird das dann zusätzlich durch Erwägungsgrund 18. Dort heißt es in Satz 2: "Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten."

Satz 3 besagt dann zwar: "Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen." WhatsApp sichert sich hier allerdings durch den von Bitsurfer bereits angesprochenen Passus in den AGB ab.
+3
derguteste
derguteste04.08.26 15:50
fairerweise müsste es aber heissen: "alle Bewohner von Illinois, deren Foto in ein Personenalbum einsortiert ist" UND selbst die Funktion nicht nutzen. Und schwupps schrumpft die zahl wohl stark. Ich kann ja kaum mich einer Sammelklage anschliessen und bin selbst Nutzer der "problematischen" Software.
+1
TMS
TMS04.08.26 23:52
Das ist doch absolut lächerlich und könnte - abgesehen vom irren Betrag - glatt aus D stammen. Lächerlich ist es deshalb, weil die Daten (auch die extrahierten) beim Synchronisieren für Apple und Andere doch unlesbar verschlüsselt sind und der Anwender den Sync anstößt oder zumindest billigend in Kauf nimmt. Wenn hier jemand personenbezogene Daten per Gesichtserkennung verarbeitet, dann ist es doch der Anwender auf seinem Rechner. Ergo ist es albern bis gaga, Apple dafür verklagen zu wollen.
Das hat auch nichts mit den Telefonnummern von WA zu tun, die WA ja wirklich nutzen muss für die Funktion von WA, und bei denen das Einverständnis zur Weitergabe an WA in aller Regel nicht vorliegt.
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