Nicht korrigierbare Sicherheitslücke in A12- und A13-Chips: Rechtsstreit wegen Geheimnisverrat


Vor gut einem Monat veröffentlichte "Paradigm Shift" eine schwere Sicherheitslücke, welche in vielen Apple-Chips vorzufinden ist. Die "usbliter8" getaufte Schwachstelle erlaubt es, den USB-Controller so zu verwirren, dass in letzter Konsequenz das Ausführen von beliebigem Code möglich ist – und somit Zugriff auf viele Informationen des Gerätes zu erlauben. Das Bittere: Der Fehler befindet sich im Boot-ROM und kann somit nicht durch eine Software-Aktualisierung behoben werden. Zumindest ist ein Angriff nicht aus der Ferne über das Internet durchführbar, denn man benötigt physischen Zugriff auf das Gerät.
Betroffen von der
schweren Sicherheitslücke sind das iPhone XS/XR, iPhone 11, Apple Watch Series 4 und 5 wie auch iPad Pro der dritten und vierten Generation. Anwender wie auch Apple können nichts unternehmen, um den Mangel zu korrigieren.
Veröffentlichung führt zu RechtsstreitMagnet Forensics ist eine Firma, die Unternehmen und Strafverfolgungsbehörden wie auch Geheimdiensten Software-Werkzeuge bereitstellt, mit denen sich Spuren und Daten von elektronischen Geräten sichern lassen. Magnet Forensics verklagte nun Paradigm Shift, da die Veröffentlichung der "usbliter8"-Lücke auf internen Geschäftsgeheimnissen beruhen soll.
Ehemaliger Mitarbeiter soll hinter Veröffentlichung stehenIm Zentrum der
Klage steht Mario Del Gaudio, welcher von November 2023 bis November 2024 bei Magnet Forensics angestellt war und hier in einer Abteilung zum Aufspüren von möglichen Sicherheitslücken arbeitete. Diese sind für Magnet Forensics sehr wichtig, um an Daten von gesperrten Tablets, Handys und Computern kommen zu können.
Magnet Forensics gibt an, nachweisen zu können, dass Mario Del Gaudio hinter der Veröffentlichung der Lücke steht oder zumindest maßgeblich beteiligt war. Paradigm Shift habe zudem diverse Abmahnungen ignoriert, mit welchen Magnet Forensics erreichen wollte, die Veröffentlichung der Beschreibung und des Beispiel-Codes zurückzuziehen. Magnet Forensics begehrt mit der Klage die Wiedergutmachung des finanziellen Schadens, da die Lücke ein wichtiges Geschäftsgeheimnis der Firma sei.