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Erster Erfahrungsbericht mit der Google Glass zieht durchwachsenes Fazit

Dass einst nur auf stationären Computern zur Verfügung stehende Funktionen immer mobiler werden und somit sehr leicht mitgenommen werden können, ist ein Trend, der spätestens mit dem Smartphone-Boom begann. Googles Ansatz, diese Entwicklung fortzuführen, ist die jüngst erstmals an Entwickler ausgegebene "Google Glass". Diese verfügt über einen Mini-Computer, 16 GB Flash-Speicher, eine integrierte Kamera sowie ein kleines Display, das angesichts der geringen Entfernung zum Auge einem herkömmlichen 25"-Display entspricht.

AppleInsider hat einen ersten Testbericht veröffentlicht und die ersten Erfahrungen mit dem Headset geschildert. Um die Computerbrille zu aktivieren, muss entweder der Kopf schnell um 30 Grad geneigt oder ein "OK, glass" gesprochen werden. Anschließend lässt sich die Brille per Sprachkommandos steuern, wobei Fragen wie "Wie groß ist der Eiffelturm" und Folgefragen wie "Wann wurde er gebaut" möglich sind; die Sprachsteuerung kann dabei erfassen, dass mit "er" der Turm aus der Frage zuvor gemeint ist.


Der Verfasser des Testberichtes zieht als Fazit, dass Google noch einen weiten Weg zu gehen habe, um Benutzer von der Google Glass zu überzeugen. Momentan falle man in der Öffentlichkeit sehr auf und verunsichere auch seine Gegenüber. Auch vom konkreten Nutzwert ist der Verfasser nur sehr eingeschränkt überzeugt. Nach etwas Eingewöhnungszeit funktionieren Dienste wie Mail, Telefonie, Chat oder Nachrichten recht gut, einen Smartphone-Ersatz stelle das Konzept aber zumindest in der Entwicklerversion noch nicht dar.

Zudem bleibe immer noch die Frage, ob die Kamera der Google Glass nicht in die Privatsphäre anderer eindringe, immerhin habe man mit der Kamera die Möglichkeit, alles zu erfassen, was der Anwender auch gerade sieht. Ob Google das Konzept wirklich zur Marktreife führt und sich ein Markt eröffnet, bleibt auf jeden Fall spannend. In einem Interview hatte Apples CEO Tim Cook bezweifelt, dass ein solcher Markt bestehe. Technologie rücke näher an den Körper, die Datenbrille werde aber ein reines Nischenprodukt bleiben, so seine Einschätzung.

Weiterführende Links:

Kommentare

nopeecee
nopeecee08.07.13 09:24
Wenn Tim Cook Apple verstanden hat muss er das natürlich sagen das er an einem Markt für so eine Brille zweifelt. Ich vermute Apple entwickelt das iGlass schon längst.
Auch in Foren kann man höflich miteinander umgehen
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mkummer
mkummer08.07.13 09:28
Also ich würde es mir schon verbieten, dass mich mein Gegenüber dauern so mir nichts dir nichts fotografiert oder filmt. Da wird es auch schon bald die ersten blauen Augen geben. Persönlich sehe ich hinter dem ganzen Konzept keinen grossen Sinn oder Nutzen.
Wir sind die Guten! (Mac-TV)
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nopeecee
nopeecee08.07.13 09:40
mkummer

da hast du recht, aber es ist wie immer mit dem Hammer kannst du Nägel einschlagen oder Schädel spalten.
Auch in Foren kann man höflich miteinander umgehen
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maclex
maclex08.07.13 09:51
und ich sehe den nutzen einer iwatch nicht.
bei google glass allerdings schon.

die helmkamera wird nun halt zur brillenkamera mit Internet.
LampenImac,PMG5,iBook,MBP2007,MBP 2010,iPod2003,nano2007, iphone3,4,6+, 2APE, ipad2,ipadmini, AppleTV2,MagicMouse,AluTastatur
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sierkb08.07.13 10:00
Einen ausführlichen Test hat Google Glass im Juni auch durch die c't-Redaktion/heise-Verlag erfahren, deren Erfahrungen, Einschätzungen und Bewertungen sind mittlerweile ebenfalls veröffentlicht: , und , und
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subjore08.07.13 10:15
Apple wird bestimmt ein sehr kleines Team haben, dass an der iGlass arbeitet. Allerdings ohne die Absicht sie innerhalb der nächsten 10 Jahre heraus zu bringen.
Apple wartet solange bis es zeit für ein Gerät wird sich auf dem Massenmarkt durch zu setzten. Vor dem IPhone war die Handytechnologie einfach noch nicht gut genug für ein Smartphone, dass Spaß macht.
Google ist einer der Smartglass Pioniere, aber irgendwann wenn die zeit reif ist wird Apple kommen und die neue Generation vorstellen.
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Dr. Seltsam
Dr. Seltsam08.07.13 10:16
Ich denke dass Google Glass für manche Berufsgruppen eine große Hilfe sein kann.

In der Öffentlichkeit hat man damit allerdings nichts verloren. Für mich gebietet dies, neben allerlei Fragen bezüglich Datenschutz (Speicherung auf Google-Servern, PRISM/Tempora, oder auch § 201 StGB), einfach der respektvolle Umgang mit meinen Mitmenschen.

Was den respektvollen Umgang mit den Mitmenschen betrifft: Da kann man in einem Cafe erschreckende Defizite bei vielen Smartphone-Benutzern entdecken und damit meine ich nicht das Telefonieren.
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trigunas10808.07.13 10:44
Sehe das ähnlich wie Dr. Seltsam. In manchen Arbeitsumfeldern kann so ein System richtig nützlich werden und da wird es sicher auch gute Anwendungsmöglichkeiten in der nahen Zukunft geben.
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mtnforumuser08.07.13 11:25
Dr. Seltsam
In der Öffentlichkeit hat man damit allerdings nichts verloren..

Das sehen viele GG-Nutzer bestimmt anders. Die Nutzung in der Öffentlichkeit ist ja der Hauptkaufgrund. Wir werden es spätestens im nächsten Jahr erleben... Schlimme Aussichten!
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Dr. Seltsam
Dr. Seltsam08.07.13 11:38
mtnforumuser
Das sehen viele GG-Nutzer bestimmt anders. Die Nutzung in der Öffentlichkeit ist ja der Hauptkaufgrund. Wir werden es spätestens im nächsten Jahr erleben... Schlimme Aussichten!
Ich denke das wird für zahlreiche Konflikte sorgen und am Ende wird wohl der Gesetzgeber einschreiten müssen. Ich hoffe dennoch auf einen gesellschaftlichen Konsens der ohne Gesetzgebung auskommt - wenn das auch ein naiv-idealistisches Menschenbild ist.

Wie sagte Einstein so treffend: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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o.wunder
o.wunder08.07.13 11:40
Die Kamera muss weg!
Das darf aus Datenschutzgründen nicht erlaubt werden. Ausschlaggebend ist dabei, dass sie anscheinend unbemerkt benutzt werden kann.

Die Nutzung einer Brille als Display kann ich mir gut vorstellen und sehe das als Alternative zu immer größeren Smartphones.
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hasel8008.07.13 11:55
Ich könnte mir Vorstellen, dass der Gesetzgeber hier gar nicht reagiert. Schließlich spielt ihm diese "Freizügigkeit" doch in die Karten. Warum noch mehr Geld in neue Technologie zur Überwachung investieren, wenn die Bevölkerung mit GG oder sonstigen Datenbrillen die Umgebung aufzeichnet und zur Verfügung stellt.
Im Gegenteil: Google wird verpflichte, die Kamera unbemerkt remote einschalten zu können...
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sierkb08.07.13 12:02
o.wunder
Die Kamera muss weg!
Das darf aus Datenschutzgründen nicht erlaubt werden. Ausschlaggebend ist dabei, dass sie anscheinend unbemerkt benutzt werden kann.
[..]

Lies mal:

heise TR (02.07.2013): Google Glass: Forscher fordern Gesichtserkennung
Die neue High-Tech-Brille wird standardmäßig aus Datenschutzgründen keine Gesichtserkennung enthalten. Einige Wissenschaftler kritisieren dies.

Auszug:
[..]
Doch es gibt Bedenken in Sachen Datenschutz. So haben Abgeordnete des US-Kongresses den Konzern aufgefordert, Fragen zum Schutz der Privatsphäre zu beantworten. Google hat reagiert und wird zunächst keine Apps für die Brille zulassen, die Gesichter und Stimmen von Passanten erkennen.

Zudem sollen Fotos und Videos nur mit eingeschaltetem Bildschirm möglich sein. So kann ein Gegenüber sehen, dass die Brille benutzt wird. Google hat dieses Verbot in die Regeln für die Entwickler aufgenommen.
Bei diesen stößt die Entscheidung auf Unverständnis. "Ich bin ziemlich enttäuscht", sagt Lance Nanek, der eine medizinische Gesichtserkennung entwickelt hat.

Sie ermöglicht es Ärzten, die Identität einer Person zu überprüfen und auf Anhieb Aufzeichnungen über Allergien oder Verordnungen aufzurufen, ohne am PC sitzen zu müssen.
[..]
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Spatenheimer2
Spatenheimer208.07.13 13:17
Unauffällige Kameras gibts doch heutzutage auch schon. Es ist ja auch kein Verbrechen, in der Öffentlichkeit Menschen zu fotografieren.
Problematisch ist nur die Verzahnung mit Google.
No dynamite, chainsaws or shotguns.
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Rottenboyfriend08.07.13 17:28
Spatenheimer2
Unauffällige Kameras gibts doch heutzutage auch schon. Es ist ja auch kein Verbrechen, in der Öffentlichkeit Menschen zu fotografieren.
Problematisch ist nur die Verzahnung mit Google.

Findest du wirklich?
Ich habe auf der letzten Documenta einen Typen dabei erwischt, wie er junge - dem Wetter entsprechend - leichtbekleidete Frauen systematisch per Handicam aufzeichnete. Ist mir zufällig aufgefallen der widerliche Typ, als ich an der Flaniermeile entlang ging Richtung Zentrum. Als ich ihn harsch darauf ansprach, was er sich eigentlich erlaube (er gab sich ahnungslos) und wieso er jetzt plötzlich den LCD Monitor so schnell zuklappe, rannte er los. Das Mädchen, das er in dem Moment filmte hatte nichts mitbekommen, nicht mal Ihr Begleiter/Freund, die beide erstarrt stehen geblieben waren, als Sie das mitbekamen.

Bist du immer noch der Meinung, es sei kein Verbrechen, wenn man an Frauenbrüste heranzoomt und die Filme ins Netz stellt? Wenn ja, dann scheint das tatsächlich entweder dein Lieblingshobby zu sein oder/und du gehörst zu jenen Menschen, die sich auch daran aufgeilen, wenn die eigene Partnerin so gefilmt wird.
Es gibt ja nicht umsonst Sexshops und die Möglichkeit einer Pornokarriere in unserem Land - im Gegensatz zum Iran.

Übrigens finde ich das mit der Google Brille recht witzig. Man stelle sich vor, jemand - ein Zuschauer - sitzt in einer Auktion und möchte die Brille mit einem 30 Grad Nicken aktivieren und akzeptiert prompt im selben Augenblick dadurch das letzte und finale Gebot von 12.8 Millionen Dollar für das expressionistische Bild "Porträt mit Scherbenglas".
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Dr. Seltsam
Dr. Seltsam08.07.13 18:49
Spatenheimer2
Unauffällige Kameras gibts doch heutzutage auch schon. Es ist ja auch kein Verbrechen, in der Öffentlichkeit Menschen zu fotografieren.
Problematisch ist nur die Verzahnung mit Google.

Da bist du einem ordentlichen Missverständnis aufgesessen. Du darfst in der Tat ungefragt einen Menschen aufnehmen, wenn das auch bei Fremden mMn eine enorme Unverschämtheit darstellt, aber du kannst damit nicht viel anfangen. Du kannst die Aufnahme nicht frei zugänglich ins Internet stellen, du darfst sie nirgendwo veröffentlich, gleich ob privat oder gewerblich. Allein deine private Nutzung ist rechtens. Kannst dir das Bild also im Zimmerchen angucken.

Ausnahme: Die Menschen (beachte den Plural), sind Beiwerk. Die Auslegung dieser Ausnahme ist hierzulande allerdings sehr streng und das ist gut so.
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teorema67
teorema6708.07.13 19:06
Wie war das doch gleich mit der Kamera im Fahrradhelm?
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
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Stefab
Stefab08.07.13 19:18
Da hat sich Google etwas von Futurama abgeschaut und versucht das EyePhone nachzubauen, welches ja ständig alles aufnimmt und wenn was "gutes" dabei war, kann man es mal schnell twitchern.
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Spatenheimer2
Spatenheimer208.07.13 22:16
Rottenboyfriend
Bist du immer noch der Meinung, es sei kein Verbrechen, wenn man an Frauenbrüste heranzoomt und die Filme ins Netz stellt?

Wie kamen wir jetzt von "Menschen in der Öffentlichkeit fotografieren" auf "an Frauenbrüste heranzoomen und die Filme ins Netz stellen"?

Dr. Seltsam
Spatenheimer2
Es ist ja auch kein Verbrechen, in der Öffentlichkeit Menschen zu fotografieren.

Da bist du einem ordentlichen Missverständnis aufgesessen. Du darfst in der Tat ungefragt einen Menschen aufnehmen,

Wo ist da jetzt das ordentliche Missverständnis?
No dynamite, chainsaws or shotguns.
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ela09.07.13 09:10
Spatenheimer2
Dr. Seltsam
Spatenheimer2
Es ist ja auch kein Verbrechen, in der Öffentlichkeit Menschen zu fotografieren.

Da bist du einem ordentlichen Missverständnis aufgesessen. Du darfst in der Tat ungefragt einen Menschen aufnehmen,

Wo ist da jetzt das ordentliche Missverständnis?

Ihr unterliegt beide einem Missverständnis
Ihr geht davon aus, dass das erstellen eines Fotos von Personen in der Öffentlichkeit erlaubt ist.
Das ist es nicht.
In Deutschland benötigt Ihr die Erlaubnis der betroffenen Person BEVOR Ihr den Auslöser drückt.

Zu lesen u.a. hier:

Zu hören bei Happy Shooting u.a. #029 | #091 | #142
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BIC09.07.13 10:15
Dr. Seltsam
Spatenheimer2
Unauffällige Kameras gibts doch heutzutage auch schon. Es ist ja auch kein Verbrechen, in der Öffentlichkeit Menschen zu fotografieren.
Problematisch ist nur die Verzahnung mit Google.

Da bist du einem ordentlichen Missverständnis aufgesessen. Du darfst in der Tat ungefragt einen Menschen aufnehmen, wenn das auch bei Fremden mMn eine enorme Unverschämtheit darstellt, aber du kannst damit nicht viel anfangen. Du kannst die Aufnahme nicht frei zugänglich ins Internet stellen, du darfst sie nirgendwo veröffentlich, gleich ob privat oder gewerblich. Allein deine private Nutzung ist rechtens. Kannst dir das Bild also im Zimmerchen angucken.

Ausnahme: Die Menschen (beachte den Plural), sind Beiwerk. Die Auslegung dieser Ausnahme ist hierzulande allerdings sehr streng und das ist gut so.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man eine Gruppe von mindestens 5 Personen aufnimmt, andernfalls ist die Aufnahme ebenfalls für privat oder wie auch immer zu genehmigen.
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BIC09.07.13 10:15
ela
Spatenheimer2
Dr. Seltsam
Spatenheimer2
Es ist ja auch kein Verbrechen, in der Öffentlichkeit Menschen zu fotografieren.

Da bist du einem ordentlichen Missverständnis aufgesessen. Du darfst in der Tat ungefragt einen Menschen aufnehmen,

Wo ist da jetzt das ordentliche Missverständnis?

Ihr unterliegt beide einem Missverständnis
Ihr geht davon aus, dass das erstellen eines Fotos von Personen in der Öffentlichkeit erlaubt ist.
Das ist es nicht.
In Deutschland benötigt Ihr die Erlaubnis der betroffenen Person BEVOR Ihr den Auslöser drückt.

Zu lesen u.a. hier:

Zu hören bei Happy Shooting u.a. #029 | #091 | #142

Genau!
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Spatenheimer2
Spatenheimer209.07.13 10:18
ela
In Deutschland benötigt Ihr die Erlaubnis der betroffenen Person BEVOR Ihr den Auslöser drückt.

Urteile dazu wären hilfreicher als die Behauptungen irgendwelcher Juristen.
No dynamite, chainsaws or shotguns.
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BIC09.07.13 10:23
Nachtrag:

Grundsatz: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. (Die Ausnahmen von diesem Grundsatz werden nachfolgend erläutert.)
http://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/167-recht-am-eigenen-bild-personenfoto
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ela09.07.13 10:41
Spatenheimer2
ela
In Deutschland benötigt Ihr die Erlaubnis der betroffenen Person BEVOR Ihr den Auslöser drückt.

Urteile dazu wären hilfreicher als die Behauptungen irgendwelcher Juristen.
Die § stehen hinter dem ersten Link; Bei Happy Shooting hat Reinhard auch entspr. Paragraphen genannt wenn ich mich recht entsinne und durchaus aus der Praxis gesprochen.

Man kann nun alles ignorieren bis man selbst betroffen ist oder man glaubt einfach mal den Anwälten, die jeden Tag mit Medien/Foto/etc. zu tun haben.

Dass es alles nicht so heiß gegessen wird wie es gekocht wurde ist klar - es gibt auch in Deutschland Street-Fotografie, man sollte sich nur im Klaren darüber sein, was für ein "Tanz" das werden kann...
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Spatenheimer2
Spatenheimer209.07.13 11:33
ela
Die § stehen hinter dem ersten Link;

§22 KunstUrhG regelt aber nur die Veröffentlichung und nicht die Anfertigung von Bildern. Somit bleibt die Frage, ob letzteres der Zustimmung bedarf, weiterhin einzelfallabhängig.
No dynamite, chainsaws or shotguns.
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ela09.07.13 11:47
Ja sagt mal - lesen geht aber?
[...]Liest man sich den Paragrafen durch, wird einem auffallen, dass die Herstellung der Fotografie allerdings nicht erwähnt wird. Man könnte also meinen, das Fotografieren von Personen auf der Straße sei zulässig. Dies ist aber nicht der Fall. Diese Gesetzeslücke wurde im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung ausgefüllt. Obzwar das Herstellen eines Fotos nicht gegen den Gesetzestext des § 22 KUG verstößt, kann aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten betroffen sein. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass durch die Herstellung der Fotografie das Bildnis des Betroffenen von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsgewalt entzogen wird. Einfach gesagt, soll niemand mit dem Gefühl leben, dass irgendjemand irgendwelche Fotos von einem besitzt, die irgendwann veröffentlicht werden könnten. Für den Fotografen ist daher zu beachten, stets die Einwilligung der Person einzuholen, die fotografiert werden soll. Einwilligung bedeutet übrigens die *vorherige* Zustimmung.

Und hier noch ein Link mit ausführlicher Darstellung und Nennung der Ausnahmen:

nu is aber gut Macht was Ihr wollt aber sagt nicht, Ihr hätte von nichts gewusst
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