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wie erstelle ich Streams fürs Internet?/GEMA
wie erstelle ich Streams fürs Internet?/GEMA
Stefan S.
10.10.05
23:52
Nachdem mich eine Email erreicht hat, dass die GEMA Bandhomepages nach Hörbeispielen abgrasen lässt, die downloadbar sind und nicht (gebührenpflichtig) angemeldet wurden (also einfache .mp3), muss ich wohl doch streamen.
Was brauch ich dazu an Software und was muss der Webspace-Provider zur Verfügung stellen?
Und wie geht das?
P.S.: Scheiß-GEMA!
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Kommentare
magges
10.10.05
23:55
Oh, interessant. Was heisst das genau? Darf der Titel nicht herunterladbar sein?
Wäre das Abspielen mit Flash eine Lösung?
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Stefan S.
11.10.05
00:00
genau weiss ich das nicht, aber der Titel darf wohl nicht herunterladbar sein.
Brauch ich dann ein Flash-erstell Programm? Was kostet sowas?
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Torsten Mewes
11.10.05
00:06
StefanS
Und wenn die GEMA mal an Dich ausschüttet, weil einer Deiner Songs in Südamerika rauf und runter läuft, ohne das Du es bemerkst, ist es dann immer noch ein Scheißladen?!
„wer zuletzt lacht, denkt zu langsam“
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magges
11.10.05
00:08
Flash in der aktuellen Vollversion ist sehr teuer (ca. 700 Euro), aber es gibt auch eine Verhältnismäßig günstige Studentenversion (100 Euro).
Alternative Programme, die auch Flashdateien erstellen können, gibt es auch, aber da kenne ich mich nicht aus.
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Rantanplan
11.10.05
00:13
Stefan S.
An deiner Stelle würde ich einfach auf stur schalten und auf die Homepage setzen, daß ihr jetzt keine Hörbeispiele mehr anbieten könnt, weil euch sonst die GEMA an den Kragen geht. So ne Mafia-Gesellschaft gerät doch nur dann ins Wackeln, wenn denen der öffentliche Wind mal ordentlich ins Gesicht bläst.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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magges
11.10.05
00:16
Ich hab gerade gegoogelt. Angeblich ist das n Hoax. Also Nonsens, sofern die Band nicht bei der GEMA angemeldet ist und alles eigene Stücke sind.
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iBook.Fan
11.10.05
00:19
ach das ist ja interessant, und ich dachte autumn rain (
), ne band in der ne freundin spielt, würde als einzige band so nen streß mit der gema haben
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Stefan S.
11.10.05
00:20
Torsten Mewes
dann natürlich nicht mehr. Aber ich hätte nichts dagegen, wenn 30sec-Files von mir im Internet rumschwirren, damit Bands gebucht und CDs verkauft werden an denen ich dann mitverdienen könnte.
Rantanplan
habe ich vorhin dahingehend geändert. Aber: potentielle Veranstalter (50.Geburtstägler, Betriebsfeierer usw.) wollen halt hören was sie kriegen und zwar hier und sofort im Internet, sonst klicken sie wo anders weiter.)
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Stefan S.
11.10.05
00:23
Magges
Ich spiele Songs von vor über 60 Jahren (Jump, Jive & Swing, Blues, Boogie....)
Sozusagen von Alten für Noch-Ältere. Also fall ich drunter.
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magges
11.10.05
00:24
Noch ein paar Links:
Aber so richtig wissen was Sache ist tut wohl keiner...
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Stefan S.
11.10.05
00:27
iBook.Fan
es geht das Gerücht, die GEMA würde arbeitslose Rechtsanwälte drauf ansetzen. Und solche gibts viel.
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Torsten Mewes
11.10.05
00:27
StefanS
Ich meine mal etwas von "60 sekunden wären nicht anmeldungspflichtig, und somit auch nicht zu vergüten", ich weiß allerdings nicht ob das noch, bzw. das je gestimmt hat.
Ruf die Kollegen doch einfach mal an, daß erscheint mir am sichersten!
„wer zuletzt lacht, denkt zu langsam“
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Stefan S.
11.10.05
00:36
Torsten Mewes
Meinst Du mit "Kollegen" die GEMA?
Also klare Aussagen zu irgendwas habe ich da eigtl. noch nicht bekommen. Aber ein Mitmusiker von mir will mal anrufen und fragen.
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Stefan S.
11.10.05
01:02
GEMA-Text dazu:
I. Anwendungsbereich
1. Die Vergütungssätze gelten ausschließlich für Websites im Internet …, die Electronic-Commerce zum Gegenstand haben und in diesem Rahmen die Speicherung von Werken (Upload) und die Übermittlung von Werken (Streaming) an den Endnutzer vornehmen oder vornehmen lassen.
2. Unter Electronic-Commerce ist das Angebot von Waren oder Dienstleistungen
jeglicher Art
über eine Website, die Werke aus dem GEMA-Repertoire enthält, zu verstehen.
3. …
II. Electronic-Commerce mit Musikwerken
1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Umfang von jeweils bis zu 45 Sekunden (z.B. Prelistening) zur Unterstützung der Verbreitung von Musikwerken, beispielsweise in Form von Tonträgern, Bildtonträgern oder durch Übermittlung im Internet oder ähnlichen Datennetzen.
2. Vergütung
(1) Websites mit einer Zugriffszahl von bis zu 500.000 Zugriffen mit Musiknutzung im Monat:
1.1 Für die Nutzung von bis zu 20 Werken im Umfang einer Spieldauer bis zu jeweils 45 Sekunden aus dem GEMA-Repertoire beträgt die Vergütung
EUR 150,00
für die Nutzungsdauer von einem Jahr.
1.2 Für die Nutzung von über …
…
IV. Allgemeine Bestimmungen
1. …
…
4. Abgrenzung
Die Vergütungssätze finden … keine Anwendung auf Websites zu
Präsentationszwecken
.
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kacheng
11.10.05
01:04
Das ist ne interessante Thematik, jedoch noch nichts in die Richtung gehoert.
Habe auch ein Projekt am Start mit Samples auf der Page.
Telefonisch erreicht man die GEMA, bzw. die richtigen Leute dort, so gut wie gar nicht.
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Stefan S.
11.10.05
01:06
also, wenn ich meine CDs (mit GEMA-Werken) über meine Homepage vertreibe, dann ist das E-Commerce und das kostet mich 150,- pro Jahr.
Nun verkaufe ich aber für nur ca. 150,- CDs über diese Website.
Was sind aber nun Websites zu Präsentationszwecken?
keine Ahnung!
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Stefan S.
11.10.05
01:31
Die Anzahl der Sekunden ändert nur was am Preis, Ob Streaming oder mp3 scheint auch nicht viel zu ändern.
Hab keine Lust mehr. Gute Nacht!
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kawi
11.10.05
04:55
Die GEMA Mail ist ein FAKE.
Es ist TOTALER UNSINN das man keine eigenen MP3s anbieten darf. Absoluter Dünnfug. Diese Mail ist in seiner Form als Kettenbrief SPAM !
Du darfst in KEINEM Fall Material anbieten an dem DRITTE Rechte haben. Und hier spielt es auch keine Rolle ob die Musik gestreamt wird oder downloadbar ist. Es spielt auch keine Rolle ob das Stück 4 sekunden, 45 sekunden oder 45 Minuten lang ist. Du verletzt die Rechte dritter und die GEMA ist berechtigt Tantiemen einzustreichen WENN sie vom jeweiligen rechteinhaber dazu beauftragt wurde.
Was du mit deinen selbst komponierten Sachen machst ist einzig und allein DEINE Entscheidung.
Eine ausführliche Analyse dieser ominösen GEMA Mail habe ich hier geschrieben
=>
eine Gegendarstellung der GEMA gibts dazu auc
=>
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Stefan S.
12.10.05
00:08
Wenn Du coverst darfst Du das nicht und wenn Du GEMA-Mitglied bist auch nicht. Auch kein 2 Sek., es sei denn Du zahlst 100,-/Jahr.
Das betrifft also 75% der mir bekannten Band-Hörproben.
Das betrifft 95% aller Bluesbands.
Und mir selbst ging es nicht um Selbstkomponiertes, sondern um Selbstaufgenommenes.
siehe:
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vote with a bullet
12.10.05
00:27
GEMA... (sick) MAFIA-laden will geld...
klasse...
LOL
greetz von einem der GEMA frei ist
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Max_volume
19.10.05
16:13
Wie erstellt man denn jetzt QuickTime Streams?
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Ben
19.10.05
16:55
Haben bei uns den QTSS seit langer Zeit ohne Probleme laufen:
Status: Started Sat 29 Jan 2005 23:05:30
Current Time On Server: Wed 19 Oct 2005 14:53:17
Up Time: 262 days 14 hrs 47 min 47 sec
DNS Name (default): stream.mitnadev.de
Server Version: 5.0.1.1
Server API Version: 4.0
CPU Load: 0.00%
Total Bytes Served: 805.585 GB
Total Connections Served: 135288
..brauchst halt nur nen coolen Provider oder Root Rechte aufm Server...wegen GEMA haben wir nen Webradio Vertrag, der leider im April wesentlich teurer geworden ist. Wenn Ihr Urheberrechtlich geschützte Werke streamt (was ihr ja als Coverband macht), ist das nichts anderes. Denke ich...
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Mike Sina
19.10.05
16:14
QuickTime Broadcaster (auf apple unter quicktime)
habs aber selber noch nicht genau angeschaut.
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