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Forum>MacTechNews>verkauf von bundle osx illegal?

verkauf von bundle osx illegal?

flohvoi11.02.0723:52
hallo habe das osx von einem mac mini bei ebay verkauft nun hat mir der käufer geschrieben das dies <b>illegal</b> ist und möchte sein geld wieder, ist es tatsächlich so? wo kann kann ich eine verlässliche aussage herbekommen habe etwas angst, da ich völlig unwissentlich gehandelt habe, danke florian
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Kommentare

ts-e
ts-e12.02.0700:09
Sowas ist in den USA gerade gang und gäbe.

Andererseits hättest Du das OSX schon mit dem Mac mini verkaufen müssen. Schließlich kann man das nur auf einem Mac mini installieren.
Wenn Du ein Update/Upgrade verkauft hättest dann wäre es bestimmt nicht so.
Was stand in der ebay-Verkaufsseite? Das ist schon auch noch wichtig zu erfahren.
Erst dann kann man was genaues sagen.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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flohvoi12.02.0700:12
habe hingeschrieben das es von einem mini ist, habe es verkauft da wir mehrere minis gekauft haben und ich ja nicht 3 mal osx hier brauche - die auktion ist auch schon 2 monate her

hier der link zur auktion:
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flohvoi12.02.0700:14
und das hat er geschrieben -

"Sehr geehrter Verkäufer,

vor gut einem Monat habe ich OS X Tiger von Ihne erworben, in der Annahme ich könnte die Software auf einem iMac G3 installieren. Da sich dies als unmöglich erwiesen hatte, habe ich die Software meinerseits zum Wiederverkauf angeboten. Nun hat sich der Käufer bei mir gemeldet, da der Wiederverkauf von Software aus einem Computer-Software-Bundle, wie bei Ihnen, nicht rechtmäßig ist. Da der Käufer nun auch schon Apple in Kenntnis gesetzt hat, ist der Ärger groß. Da auch Sie die Software unrechtmäßig (wenn auch unwissend, wie ich auch) verkauft haben, bitte ich Sie den Kauf rückgängig zu machen, um rechtliche Schritte seitens Apple abzuwenden. Wir sitzen alle im gleichen Boot. Bitte melden Sie sich umgehend bei mir. Danke!"
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Dipol
Dipol12.02.0700:46
Er wollte sich nur eine Kopie ziehen(fear);-)
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julesdiangelo
julesdiangelo12.02.0700:51
1. Man kann keine rechtlichen Schritte von Apple vermeiden, wenn man den Verkauf rückgängig macht. Ich kann auch keine Bank ausrauben und dann das Geld zurückgeben.

2. Ist es völlig legitim, eine OSX-Version zu verkaufen, die Bundled ist, sofern man dies dazuschreibt, UND sofern der Computer, an den diese Version gebundled ist, nicht mehr mit diesem Betriebssystem bespielt ist.

Das bedeutet, hast du nun statt OSX Linux auf deinen Kisten laufen, kannst du auch die OEM-Version des X verkaufen.

Das deckt sich mit den Urteilen, die in München gegen das Bundlen von Windowsen ans Bios gesprochen wurden. Das darf nämlich eigentlich in D nicht mehr gemacht werden, UND das gillt auch für Apple.
„bin paranoid, wer noch?“
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julesdiangelo
julesdiangelo12.02.0700:52
So ungefähr:

„bin paranoid, wer noch?“
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Martin Springer12.02.0701:23
Der Kerl wollte nur deine OSX CD um die illegal zu kopieren. Das würde ich ihm jetzt vorhalten, auch wenn das evtl nicht richtig sein könnte. Frecheheit!
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ts-e
ts-e12.02.0701:29
Wenn schon ein Monat her, dann gibts auch keinen Umtausch.

So eine Masche läuft in den USA ganz massiv im Moment.
Da werden die Verkäufer unter Druck gesetzt, z.B. auch mit dem Preis noch mal runter zu gehen, sonst gäbe es eine schlechte Beurteilung.
Ähnlich liegts hier bestimmt auch.

Wenn er es so gekauft hat, dann seine Schuld. Kann nicht auf den Verkäufer abgewälzt werden.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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Martin Springer12.02.0702:01
Ok ich nehm das mit dem "kopieren" zurück. Er sitzt in der Kack.e und will es nicht alleine ausbaden. Er war unwissend da er glaubte es auf einen G3 installen zu können. Wieso hat er aber auch OSX Panther gekauft? ( ) In sO kürzer Zeit danach dein Tiger? @@ts-e wird schon recht haben...

Entweder er war unwissend oder ist zU gerissen. Naja ich denke eher Unwissenheit und nun Verzweiflung. Oder doch Raubkopie? Mmh schwierig.
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Martin Springer12.02.0702:03
macmarco pro
kann man denn nachträglich nach so langer Zeit den Verkäufer schlecht bewerten ?

Ich kenne mich nich so besonders mit ebay aus ...

Glaube man kann nachträglich noch einen Zusatz zu seiner Bewetung schreiben. Aber ob das auch bei positiven Bewertungen geht?
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MoreliaV
MoreliaV12.02.0709:35
Keep cool......ich würde mal abwarten, ob sich Apple wirklich meldet und im Moment nichts unternehmen.
„95% aller Computerprobleme befinden sich zwischen Stuhl und Tastatur.“
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jogoto12.02.0713:01
Apple würde nicht gegen den Verkauf vorgehen können. Wer Bundle-Software als solche anbietet tut nichts unrechtes. Apple schützt sich dagegen ja auch weitgehenst, indem sie die Version in ihrer Nutzbarkeit einschränken.
Aber es ist absolut illegal eine Lizenz (Software) zu verkaufen und diese dann weiter zu benutzen und die Aussage "... habe es verkauft da wir mehrere minis gekauft haben und ich ja nicht 3 mal osx hier brauche ..." zeugt von absolutem Unwissen bis ziemlicher Blauäugigkeit. amp; Gekauft wurde nämlich nicht die CD/DVD sondern die Lizenz. Und die braucht man für jeden Rechner je einmal. Die CDs können auch in den Müll.
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jogoto12.02.0713:02
Sorry, vergessen: Von daher würde ich den Verkauf auf jeden Fall rückgängig machen. Nicht wegen des Käufers, sondern wegen des minis, der nun ohne gültige Lizenz herumsteht.
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Martin Springer12.02.0713:07
Ich habe OSX 10.4 von einem Mac Mini der aber seinen Dienst ausgedient hat. Das dürfte dann ja nicht illegal sein zu verkaufen, oder? (PPC Version)
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jogoto12.02.0713:16
Martin Springer

Es gibt Gerichtsentscheidungen, die das erlauben, bzw. das Binden von Software an Hardware nicht erlauben. Siehe julesdiangelo. Allerdings ist die Verwendbarkeit für einen Käufer sehr eingeschränkt und das muss beim Verkauf wie ein Mangel eindeutig benannt sein.
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Martin Springer12.02.0713:20
Naja die nicht immer ganz guten sachen, lasse ich immer von einem eBay shop verhöckern Damit mein Konto immer gut sauber bleibt...
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flohvoi12.02.0715:08
hallo, die aussage mit den minis war nicht ganz korrekt von mir, auf ihnen windows läuft und osx defakto nicht mehr drauf ist und drauf kommt (leider, war aber nicht meine entscheidung).
Daher scheint es tatsächlich so das ich die lizens weggeben darf. Danke für eure Hilfe und Antworten.

Ich habe den Käufer übrigens gebeten das schreiben an ihn von apple bzw. dem ebay-käufer an mich weiterzuleiten. Antworten gab es noch keine
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jogoto12.02.0715:16
Wenn Mac OSX vom Rechner gelöscht wurde kann Dir niemand ans Bein pinkeln.
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pünktchen
pünktchen12.02.0717:18
eben. allerdings hättest du ihn netterweise darauf hinweisen könne, dass es sich um eine reine intel version von tiger handelt. wozu sollte jemand die kaufen wollen, wo es bei jedem intel-mac eh mitgeliefert gibt? insofern könnte man dir schon arglistige täuschung unterstellen, da es dir ja auf eben diesen irrtum gerade ankommen musste. die geschichte des käufers hört sich allerdings noch seltsamer an - entweder er will dich bescheissen, oder der nächste käufer ihn erpressen, so er den existiert.

ebay = (sick)
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jogoto12.02.0717:31
pünktchen

Der Käufer beklagt aber gar nicht seinen Irrtum, sonst hätte er nicht versucht das Ding weiter zu verkaufen.
Ich sehe das so:
flohvoi, ohne Ahnung, verkauft das Teil (Bild der Retailverpackung ist irreführend, Text und restliche Bilder aber ok).
Käufer, auch ohne Ahnung, merkt, dass er sich nicht genügend informiert hat und verkauft weiter, wahrscheinlich ohne Angabe auf das Bundle.
2. Käufer fühlt sich eventuell zu recht betrogen, argumentiert aber falsch.
Ergo, was kann flohvoi dafür?
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Martin Springer12.02.0717:32
pünktchen

das ist aber ebay. Anders bzw ohne einen ordentlichen Preis erzielen zu können, muss man das Produkt so umschreiben, bzw anbieten. Der Junge mit dem G3 hätte ja eigentlich wissen müssen das es die neuen Macs gibt, oder der ist so überaus schlecht informiert.... Wer den Verkäufer dann nicht genauer nach fragt, der ist dann praktisch selber schuld.
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julesdiangelo
julesdiangelo12.02.0717:38
Man konnte schon früher die X version eines Minis nicht am iMac installieren. Damit ist die Sache geklärt. Der 1. Käufer kann um Rücknahme des Produktes bitten. Aber sie nicht erzwingen.
„bin paranoid, wer noch?“
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pünktchen
pünktchen12.02.0718:08
ich hatte noch nie probleme damit, die mitgelieferte version eine ppc-macs auf einem anderen, älteren zu installieren. es mag verkrüppelte versionen geben, dass sind aber längst nicht alle. und wenn, bleiben ja immer noch mitgelieferten programme, also ilife und auf der hier rumliegenden alten panther dvd z.b. noch deimos rising, tony hawk pro skater, apple works.
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flohvoi23.02.0713:40
also, als ende der geschichte folgende email von vor 2 Tagen:


"hallo,

ich kann entwarnung geben. gestern habe ich foglende email erhalten:

""Hallo, Herr Johnnygl!
Soweit ich die Sache derzeit überblicken kann, ist alles OK. Meine
Anfrage an Apple hat ergeben, dass mit der Bundle-Software gehandelt
werden darf.
Ebay hat sich auch nicht gemeldet - ich werte dies als positives Zeichen.
Somit dürfte alles geklärt sein. Ich bitte, meine Vorsicht zu
entschuldigen.
MFG
xxx""

"


nochmal danke für eure hilfe.

* noch ein kleiner kommentar zur diskussion

ihr habt natürlich recht das die beschreibung nicht einwandfrei ist, allerdings war das so ein Tag an dem ich mehrere Auktionen gestartet habe und irgendwann hat man das umständliche beschreiben halt satt (sick)
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Martin Springer23.02.0713:45
Dann können ja nun alle beruhigt schlafen gehen
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Semmel
Semmel01.03.0720:38
Der wollte dich eindeutig bescheißen!!!
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MacMarco Pro
MacMarco Pro12.02.0701:56
kann man denn nachträglich nach so langer Zeit den Verkäufer schlecht bewerten ?

Ich kenne mich nich so besonders mit ebay aus ...
„Melosine: Kraweel, kraweel! Taub-trüber Ginst am Musenhain, trüb-tauber Hain am Musenginst: kraweel, kraweel!“
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TFMail1000
TFMail100012.02.0713:56
Lies dir doch einfach mal die Lizenzbedingungen zum Verkauf der Software durch. Dort steht eindeutig, das du diese auch weiterverkaufen darfst, du tritts allerdings auch die Nutzungsrechte ab.
Das Problem beim Käufer ist, das er sich nicht ausreichend informiert hat, wie man eine Bundle Software installiert. Das geht nämlich über den Target Modus durchaus.
Mit der Software hast du aber auch das iLife Paket und andere Bundle Software verkauft, das mit auf der DVD ist,es sei denn, ihr habt dazu extra schriftliche Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen (wäre auch wirksam, hatte die Diskusion schon mal mit Apple).
Der Verkauf von Bundle oder OEM Software ist auf jeden Fall erlaubt. Im übrigen wird an keiner Stelle von Apple von Bundle oder OEM Lizenzen oder Produkten gesprochen oder geschrieben. die ausgelieferte Software unterliegt den selben Erwerbs- und veräußerungsrechten wie jede andere auch
„May the force be with you“
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