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mobile.de Angebot verbindlich?

Frowin
Frowin02.07.1119:11
Hi,

meine Schwester hat über autoscout24.de und mobile.de ein Auto gefunden und dann gekauft (Händler). Nun stellte sie fest, das kein Navigationssystem verbaut ist. Dieses wurde jedoch in den Angeboten auf den Onlineportalen aufgelistet.

Unter den Angeboten stand sinngemäß, dass keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernommen wird.

Sind solche Klauseln rechtswirksam? Wie sieht allgemein die rechtliche Lage aus? Kann meine Schwester das Navi einfordern?

Danke im voraus
Gruß,
Frowin
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Kommentare

DarkLord541
DarkLord54102.07.1122:17
Hat sie einen Kaufvertrag unterschrieben und steht das Navi (irgendwie als Sonderausstattung oder so) mit drin?
„Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst da eh nicht lebend raus...“
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Frowin
Frowin02.07.1123:17
Kaufvertrag hat sie unterschrieben. Aber dort steht eben wie üblich: "Audi A3 2.0 TDI ...". Wir werden uns den Vertrag aber nochmal ganz genau anschauen. Aber es geht uns eben auch darum, dass der Händler etwas bewirbt, was garnicht geliefert wird. Und so könnte ja jeder Händler alles reinschreiben und hoffen, dass Interessenten nicht jede einzelne Funktion überprüfen...
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elcaradura03.07.1109:52
Frowin, geht zu einem Anwalt, nur dieser kann klären ob es überhaupt zu einem Kaufvertrag gekommen ist oder ob ihr den Kaufvertrag als Ganzes anfechten müsst bzw. leer ausgeht. Nur dieser kennt im Allgemeinen auch die herrschende Rechtsprechung und weiß, welches Rechtsmittel er wann und wo einlegen muss.

Ansatz rechtlicher Würdigung von Laien (wie uns)

Warum der Anwalt manchmal trotz Gebühren auch von Vorteil ist...
Sollte bspw. eine Anfechtung aufgrund eines Irrtums in Betracht kommen, so müsst ihr umgehend den Vertrag anfechten und dürft nicht tagelange herumphilosophieren - ihr würdet euch also selbst schädigen (auch nicht jeder Irrtum berechtigt zur Anfechtung der WE.).
Handelt es sich bei dieser Auszeichung um eine Anpreisung (invitation ad offerendum), dann gilt u.U. erst der Kaufvertrag als Zeitpunkt der übereinstimmenden Willenserklärungen und die Sache sieht ganz anders aus.
Sei wie es will, so klar die Rechtslage auch für den ein oder anderen sein mag, so können doch noch Feinheiten die Sachlage für euch kippen oder von Vorteil sein - ausschlaggebend ist eure Reaktion(szeit). Zudem kann der Händler auch evtl. Schadensersatz oder Wertminderung verlangen, da bspw. der Irrtum ihm nicht anzulasten ist. Auch diese Folgen kann nur ein Rechtsbeistand trefflich benennen.

Einen Zusammenhang mit dem Wettbewerbsgesetz (UWG), sehe ich beispielsweise auch nicht gegeben, da generell die Rechtsprechung immer mehr hin zum mündigen Verbraucher tendiert und dieser müsste dann, wenn er das Navi als ein wesentliches Merkmal der Ware ansehen würde, beim Kauf darauf achten, dass dieses Bestandteil der Ware ist... (oder auch nicht...vor Gericht und auf hoher See....)

Apropos auf hoher See: Es gibt auch Rechtsurteile, die beim Autokauf selbst bei bagatellisierenden Angaben die Rechte stärken.

Letztlich bleibt euch nur ein Anwalt, wenn ihr ohne zusätzlichem Risiko euer Recht gewahrt wissen wollt.

Empfehlung: Weiteres Vorgehen

Zu allererst würde ich natürlich Screenshots von den Angeboten machen und sichern. Das ist mal für das weitere Vorgehen das Wichtigste!

Abhängig vom tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges (evtl. von Dekra oder Werkstatt mal checken lassen) und dem dafür bezahlten Kaufpreis, würde ich auch einmal stark abwiegen, ob ich den "Mangel aus eurer Sicht" nicht evtl. doch hinnehmen statt den Vertrag zu vermeintlich besseren Bedingungen woanders rückabwickeln würde. Denn unabhängig von dem nachvollziehbaren Ärgernis habt ihr ein schönes, wertiges Auto erworben und daran solltet ihr auch eure Freude haben. Ob ein weiterer Kauf ein gleichwertiges Fahrzeug (dann mit Nav) bieten würde, sei dahin gestellt.

Ich drücke euch dennoch die Daumen, dass die Sache zu eurer Zufriedenheit gelöst wird.

Beste Grüße
Elcaradura
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Frowin
Frowin03.07.1115:01
Vielen Dank für deinen ausführlichen, sachlichen und seriösen Beitrag. Meine Schwester hat sich dazu entschlossen, den Händler darauf anzusprechen. Sie hofft auf ein Entgegenkommen oder einen Kompromiss. Wir glauben auch nicht, dass der Händler eine betrügerische Absicht hatte, wahrscheinlich hat er den Überblick verloren o.Ä.

Einen Gang zum Anwalt werden wir aus Kostengründen unterlassen, und ist, wie ich finde, auch etwas überdimensioniert.

Sollten wir letztendlich ohne Navi dastehen, erfreuen wir uns eben an dem Rest der Vollausstattung und haben was dazu gelernt

An alle Autokäufer da draußen:

Ausstattung überprüfen, und kritisch alles hinterfragen, begutachten und jeden kleinsten Kratzer ausfindig machen
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elcaradura04.07.1114:56
Hallo Frowin,

was ihr natürlich ohne größeren Aufwand machen könnt ist das Auto deiner Schwester versuchen realistisch zu bewerten und dann ggf. mit dem Händler eine Kaufpreisminderung zu vereinbaren. Das hat natürlich den Vorteil, dass man ggf. nicht unbeabsichtigt auf Spatzen schießt und im Endeffekt wahrscheinlich mehr davon hat, da die Kosten eines Rechtsganges auch berücksichtigt werden müssen.

Also, nochmals eine Ausführung meines Gedankens:

Bewertung

Hier kennt man ja schon das Top-Tool für den Privatmann um ein relativ realistisches Bild vom Gebrauchtwert zu erhalten und zwar mobile.de .
Dabei nur darauf achten, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht, wie "andere Ausstattung, km-Laufleistung, von Privat/von Händler, etc. pp".

Hierfür kann man relativ kostengünstig das Fahrzeug, inkl. der Sonderausstattung bei Schwacke bewerten lassen. [7,90EUR].
Die Bewertung gibt unter Berücksichtigung des Modells, der Ausstattungsvariante (z.B. Ambition) und der beinhalteten (separat zuwählbaren) Sonderausstattung, sowohl den Händlereinkaufswert als auch den Händerverkaufspreis aus.
[Anm.: Hier würde ich bspw. inkl. dem kleinen NAV kalkulieren]

Alternativ geht es bspw. bei DAT.de , autobudget.de (nicht getestet) oder auf ADAC.de im Mitgliederbereich (bewertet nach DAT) sogar kostenlos, allerdings ohne Berücksichtigung der konkreten Sonderausstattung.
Im Allgemeinen kann auch auf die Berechnung der Sonderausstattung verzichtet werden, da diese im Handel nur eingeschränkt weitergegeben werden können -also nicht erschrecken, wenn für eine tolle Ausstattung nicht wirklich wesentlich mehr kalkuliert wird, obwohl der Listenpreis für diese damals sehr hoch war.


Analyse wie euer Kaufpreis zum Marktpreis steht

Jetzt musst du nur noch euren Kaufpreis und die Leistungen darauf (evtl. Anschlussgarantie, 2. Felgensatz etc.) mit dem angenäherten Marktwert aus mobile.de und DAT/Schwacke/etc. abgleichen, um zu sehen was der Händler für das Auto unter sonst marktähnlichen Bedingungen (Gebrauchszustand, Halter, etc.) bekommen hätte.
Schlichtweg sollst du erkennen ob ihr ohnehin einen guten Deal gemacht habt, oder ob der Händler ein gutes Geschäft mit euch machte.


Nachverhandlung mit dem Händler

Wie du sagst, wurde das Auto ja auf mobile.de mit dem ursprünglichen Angebotspreis offeriert. Darin einkalkuliert war wahrscheinlich auch das NAV, sofern es nicht sogar um einen Klickfehler beim Händler handelte.
Mit dem Unterschiedsbetrag aus oben (zuviel beim Händler bezahlt/Preis war ok/Preis war sogar sehr fair), habt ihr ja schon einmal eine gute Verhandlungsbasis. Vielleicht schlagt ihr noch einen Satz WR heraus, vielleicht einen Service oder eine Kaufpreisminderung.
Was drin ist, wäre nun eurem Verhandlungsgeschick geschuldet und mit Sicherheit die eigene Kalkulation des Händlers (Ankauf, Aufbereitung, Standkosten, ....), aber Wert ist es in jedem Fall.



Also, auf ein Neues - Viel Glück!
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