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Forum>Netzwerke>Recht auf Urheber-Namensnennung im Website-Impressum?

Recht auf Urheber-Namensnennung im Website-Impressum?

fronk
fronk27.03.0712:19
Hallo Leute,

kleine Frage, wenn ich eine Website erstelle – teilweise Design
(Logo und einige andere Elemente wurden vorher für Printmedien von jemand
Anderem entwickelt) und komplette Programmierung – habe ich ein Recht
auf Namensnennung im Impressum (eventuell sogar mit Link)?

Bitte keine „gefühlte“ Rechtsprechung sondern bitte nur fundierte
Aussagen/Erfahrungsberichte.

Danke
fronk
„Haters, go away and hate yourself!“
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Kommentare

Tricky
Tricky27.03.0712:34
Wir hatten solche Rechtsprechung in der Ausbildung.
Fakt ist, Wenn der Hersteller der Sachen keine Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilt, dürfen sie auch nicht verwendet werden. Das Urheberrecht bleibt immer beim Hersteller.

Es kommt darauf an, was du mit dem Käufer/Kollege abgemacht hast. Wenn eine Namensnennung vor dem Vertrag vereinbart wurde, ist es auch verbindlich, und ein Teil vom Vertrag.
„"Kauft einer eine Kamera - ist er Fotograf. Kauft einer ein Klavier - hat er ein Klavier."“
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fronk
fronk27.03.0712:36
Abgemacht war leider nix, ich bin auch nur Sub-Auftragsnehmer arbeite als Freier für ein Satzstudio, die meine Web-Fähigkeiten in „ihr Portfolio“ aufgenommen haben.
„Haters, go away and hate yourself!“
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Tricky
Tricky27.03.0712:44
Das sehe ich keine Chance, ausser sie sind Kulant.
Das nächste mal würde ich das in deinem AGB Integrieren.
„"Kauft einer eine Kamera - ist er Fotograf. Kauft einer ein Klavier - hat er ein Klavier."“
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fronk
fronk27.03.0712:50
Okay, danke für die Auskunft.
„Haters, go away and hate yourself!“
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oxydent
oxydent27.03.0713:04
alles was du gemacht hast ist bei dir unter dem urheberecht verankert. hattes du einen deal zu erstellung einer internetseite, liegen alle gestaltungen, ideen und von dir erstellte texe bei dir. es sei denn... es gibt etwas schriftliches wo genau aufgegliedert ist welche sachen du an deinen auftraggeber kostenlos oder gegeb bezahlung abgiebst. ich mache es in der regel so, das ich schriftlich die sachen darlege welche von mir sind. dann hat der kunde die möglichkeit zu überlegen, ob er z.b. texte so übernehmen möchte oder nicht. sollte er die texte haben wollen, so zahlt er pro buchstabe 20, 30 oder 40 cent. wobei mann es ja nicht unbeding auf eine goldwage legen sollte. wenn für eine seite 10 text geschrieben werden sollen, diese dann mit änderungen 3 stunden dauern, so kann man ruhig 300 oder 400 eruo dafür nehmen. weiter muss geklärt werden ob er diese sachen auch für print (flyer oder anzeigen) nehmen möhte. sollte dies der fall sein, so kann es auch ein wenig teuere werden. so ist das auch mit den grafiken, bilder und was es sonst noch alles gibt.

ich bin auch der meinung wenn dein kunde mit dir und der arbeit zufrieden ist, hat in der regel auch kein problem damit, wenn du als ersteller der seite ganannt wirst.

ein deinem fall würde ich nur deine programmierung erwähnen und nicht die gestaltung der seite. wenn du als freier für eine agentur arbeitest und auch dein geld von der agentur bekommst und nicht von endkunden, würde ich mal sagen das allerhöchsten die agentur genannt wird und du als macher nicht.
:'( *sick* - welcher fehlt?“
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Tip
Tip27.03.0714:36
Doch viel gefühltes Rechtsverständnis.
Dabei ist im Inet alles zu recherchieren.
Das Coden von Webseiten unterliegt nur dann dem U.recht, wenn es eine bestimmte Schöpferische Höhe hat. Trivialarbeiten sind nicht gedeckt. Das Urheberrecht kann dann auch nicht abgetreten werden, nur die Verwertungsrechte, Für die Details ist Google recht hilfreich.
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AndyB27.03.0715:40
Vielleicht hilft dir die Seite:
http://www.haerting.de/de/3_lawraw/archiv/urheberrecht.php
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