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Plötzlicher Freenet-Kunde

trw
trw22.09.0421:34
Moinmoin,

meine Freundin geht über die grundgebührenfreie (ohne Vertag!!!) Einwahl von Freenet ins Internet und hat dort auch ein FreeMail-Konto.

Doch jetzt hat sie nach einiger Zeit plötzlich 9,90 € Freenet-Vertragsgebühren auf Ihrer Telefonrechnung, obwohl Sie dort nie einen Vertrag abgeschlossen hat.

Hatte hier nicht jemand ähnlich Erfahrungen gemacht????
Kann jemand davon berichten???? Wie soll sie sich verhalten???? Was kann sie machen???

Danke
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Kommentare

JustDoIt
JustDoIt22.09.0422:27
von Freenet sind schlimme Dinge bekannt. Am besten NICHT nutzen, auch nicht freie eMails usw. Am besten nix mit zu tun haben. Ich habe meine Kündigung erst nach mehrmaligen Telefonaten und Androhung mit Rechtsanwalt durch bekommen, habe aber nur eine Kündigungsbestätigung per eMail erhalten - alles nicht sehr vertrauensvoll - und auf eine Rückerstattung meines Geldes warte ich nach 2 Monaten immer noch. Also: Finger weg!
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trw
trw22.09.0422:34
Ohohoh, und ich dachte immer, die wären ganz gut!!!!!!????
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rhstz
rhstz22.09.0422:40
Ich würde einfach hinschreiben und das Problem erläutern. Ich war drei Jahre lang, solange ich mich über das interne Modem einwählte, ununterbrochen Freenet-Kunde, übrigens mit demselben Tarif, und habe nie den geringsten Grund zur Beschwerde gehabt. Auch die Kündigung, als ich auf DSL umgestiegen und zu 1&1 gewechselt bin, lief völlig problemlos.
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Pseudemys
Pseudemys23.09.0403:51
trw
Bitte jetzt nicht böse sein: aber wäre es denn nicht gescheiter, erstmal bei Freenet zu reklamieren und im Nicht-Erfolgsfall hier Beistand einzufordern?

Wegen 10 € wird keine Firma Theater machen, falls die unberechtigt einkassiert wurden – schon vom Verwaltungsaufwand her nicht.
Und daß Deine Freundin irrtümlich – dies kann ja schließlich mal passieren – einen anderen Tarif als beabsichtigt gewählt, das kann hoffentlich ausgeschlossen werden.
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loishulot123.09.0411:14
mein, gott - wenn kein gültiger Vertrag mit Unterschrift zustandegekommen ist - bezahl nicht. Falls du eine Einzugsermächtignung erteilt hast, per Einschreiben gleich mit Wiederrufen. Mehr Kampfbereitschaft.
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trw
trw23.09.0411:33
Pseudemys

Angerufen hat sie schon, aber da wird man wohl nur hingehalten (nicht zuständig, Rechner gerade abgestürzt, etc...)

Und da hier wohl schon einmal darüber berichtet wurde (kann es im Forum nur nicht mehr genau finden), wollte ich halt nachfragen....
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teorema67
teorema6723.09.0412:26
Könnte es sein, dass die 9,90 Euro die aufgelaufenen Call-by-call-Gebühren sind, die Freenet (wie andere Provider) auch über die Telefonrechnung erhebt?
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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Pseudemys
Pseudemys23.09.0414:50
trw

Nachfragen ist ja völlig in Ordnung, das ist ja der Sinn des Forums.
Nur wird ja eh jeder erstmal zur üblichen Reklamation raten können, und so ist es vielleicht nicht verkehrt, deren Folgen erstmal abzuwarten.

Falls ich diesen betreffenden Thread gerade nicht mitbekommen habe (was ich natürlich nicht ausschließen kann): meines Wissens wurde über freenet doch jetzt nicht so viel Böses berichtet.

Man muß da auch aufpassen:
Über fast jeden Anbieter wird mal Nachteiliges berichtet, die Frage ist dann immer: Ist diese negative Kritik für den Betroffenen symptomatisch oder eher eine Ausnahme, die ihn nicht gleich zum Bösewicht macht, die es aber offenkundig ja auch gibt (z.B. Strato?)

Wenn z.B. Tiscali regelmäßig durch Klagen über Portsperren auffällt, von den regelmäßig vielen, auch andernorts, über Strato ganz zu schweigen, dann sind das natürlich Alarmzeichen und keine gelegentlichen Pannen mehr.

Viel Erfolg bei der Reklamation!
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trw
trw23.09.0416:15
Eben, wie soll man was z.B. beweisen, wenn man nix als Beweis hat....????
Und große Firmen verstehen es schon, einen hinzuhalten....
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Pseudemys
Pseudemys23.09.0417:27
BTW:
Etwas Grundsätzliches:

In einem Rechtsstaat ist beweispflichtig immer nur der, der z.B. eine Forderung erhebt, eine Anklage vorbringt, usw. – Nie der Beklagte. – Niemals!

Man muß also grundsätzlich nicht beweisen, daß eine an einen herangetragene Forderung unberechtigt ist, falls sie das ist (ist genügt völlig, mitzuteilen, daß die Forderung aus diesem und jenem Grund nicht berechtigt ist und man daher nicht geneigt ist, sie zu begleichen, beweisen muß man an der Stelle i.d.R. gar nix – wäre ja noch schöner!).

Der, der die Forderung weiterhin erhebt, muß dagegen schon beweisen, daß sie angeblich doch berechtigt ist!


So wie wie man grundsätzlich nicht beweisen muß, daß man unschuldig ist, wenn man zu Unrecht mit einer Anklage – welcher Art auch immer - konfrontiert ist. Die Beteuerung der eigenen Unschuld ist völlig ausreichend und muß nicht etwa noch begründet werden – wo kommen wir denn da hin?!

Wer da anderer Meinung ist, also weiterhin angeklagt, hat das zu beweisen!
Kann er das nicht, dann darf man ihn – mit allem Recht der Welt - lauthals einen Lügner und Verleumder schimpfen.


Beweispflichtig sind immer ausschließlich die Ankläger, Einforderer usw., usf.
Natürlich kann es passieren, daß eine Forderung, Anklage berechtigt ist, aber nicht bewiesen werden kann.
In diesem Falle gilt für den Ankläger bzw. Einforderer: Pech gehabt!

Etwas mehr Rechtsbewußtsein, Leute!
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teorema67
teorema6723.09.0417:48
>Beweispflichtig sind immer ausschließlich die Ankläger, Einforderer usw., usf.

Nur leider gibt es zahlreiche Ausnahmen. Angefangen bei der sog. "Zustellung durch Niederlegung".

Probleme entstehen auch, wenn der beweispflichtige Einfordernde seine Forderung längst abgebucht hat.
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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Pseudemys
Pseudemys23.09.0417:49
Don Quijote
mhh, kleines Beispiel:

Jemand beantragt einen Mahnbescheid gegen dich, du vergisst es dagegen Einspruch einzulegen und der Mahn Bescheid wird gültig…

Voilà

hast du ein Problem

Da hat man tatsächlich ein Problem - aber ein leichtsinnig selbstverschuldetes.
Für eigene Dummheiten und Fehler muß man halt leider bezahlen.
Und das ist schon in Ordnung.

Noch eine kleine Korrektur meiner Ausführungen:
…Wer da anderer Meinung ist, also weiterhin angeklagt,…
- natürlich muß es heißen: „anklagt“ statt „angeklagt“, wie aus dem Kontext eigentlich schon ersichtlich.
Aber: auf daß es da kein Mißverständnis gibt. Die Sache ist zu wichtig!
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frashier
frashier23.09.0416:12
ich glaube heut ist es nicht mehr nötig irgend welche unterschriften oder ähnliche über einen kunden zu verlangen.
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<br>meine azubine hatte sich bei einem flirtdienst angemeldet und bekam ohne einen ersichtlichen grund 10 euro von ihrer mobilfunkrechnung abgebucht nur weil sie ihre funknummer eingegeben hatte um dort agieren zu können.
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<br>es war kein hinweis auf diese gebühren ersichtlich nur ein ganz kleiner link führte zu diesem hinweis!
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Murdock23.09.0410:10
Pseudemys
<br>Du kennst Freenet nicht! Für die sind selbst 54 Cent ein Problem ...
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Don Quijote23.09.0416:24
mhh, das lustige und gute bei freenet, die haben so viel "Auswahl", das wenn du genau sagen sagen kannst, was du willst, du dies auch bekommst…das dies auch ein Nachteil sein kann, wenn man irgendetwas bekommt, liegt klar auf der Hand…habe mich mit denen früher auch mal gestritten über Anwalt…freiwillig rücken die nicht einmal deine eigenen Verbindungsdaten raus…
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<br>Aber call by call lief zu 99% gut und korrekt, meine Erfahrung…
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Don Quijote23.09.0416:25
Internet by call, genauer gesagt…
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Don Quijote23.09.0417:36
mhh, kleines Beispiel:
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<br>Jemand beantragt einen Mahnbescheid gegen dich, du vergisst es dagegen Einspruch einzulegen und der Mahn Bescheid wird gültig…
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<br>Voilà
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<br>hast du ein Problem
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Don Quijote23.09.0417:37
Aber auch nur erstmal…
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Don Quijote23.09.0417:53
Da ist es praktisch immer hilfreich mit einer Rechtsschutz bewaffnet zum Anwalt zu gehen…aber nicht zu oft, da sonst die Rechtsschutz gekündigt werden könnte, wenn zu viel bezahlt würde.
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Don Quijote23.09.0417:56
sry, das wird mir zu heikel, bin weg…
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