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Online downloaden.de abzocke?
Online downloaden.de abzocke?
C.Brehmen
19.01.10
14:33
Hallo zusammen,
ich habe da ein Problem mit dem Service online downloaden.de
angeblich soll ich mich dort am 16.12.2009 angemeldet haben, daran kann ich mich aber nicht erinnern.
Desweiteren soll ich eine Mail erhalten haben worin ich einen Link bestätigen musste... Habe ich auch nirgendwo gefunden.
Am 18.12.2009 Kahm dann auch schon die erste Mahnung in Höhe von 84€ das ich doch von meinem wiederrufsrecht nicht Gebrauch gemacht habe und nun zahlen soll.
Am 20.12. Habe ich eine Mail geschickt was das denn soll und das laut ihrer Homepage ein wiederrufsrecht von 2 Wochen besteht und die nun den Vertrag kündigen sollen.
Dann paar Tage später Kahm die 2. Mahnung das sie die Kündigung nicht akzeptieren da ich ja schon in der Mail auf den libk geklick habe.. (darf man sowas???, wenn ich diese Mail denn jemals bekommen hätte. Ich lösche nie Mails wozu habe ich denn eine Suchfunktion
naja nun streiten die sich hin und her und ich habe gesagt wenn sie was wollen sollen sie anrufen was sie aber auch nicht machen, sondern schreiben weiter Mails
das ist alles sehr unseriös und ich habe nicht vor zu zahlen da ich den Service nicht nutze und auch garnicht bestellt habe...
Können die mir nun etwas? Kommen da nun imens hohe anwaltskosten auf mich zu?
Vielen dank im vorraus
beste Grüße
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Kommentare
Wowbagger
19.01.10
14:51
"Online Downloaden.de" musst Du nur mal kurz googeln, die sind schon bekannt.
Du findest auch überall die gleichen Empfehlungen, z.B. hier
Nicht einschüchtern lassen!
Auf keinen Fall zahlen!
Nur beim eher unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher(!) Mahnbescheid zugestellt wird, muss man diesen fristgerecht innerhalb von 14Tage widersprechen.
Bei Unsicherheiten ist für individuelle Rechtsberatung eine Anfrage bei der Verbraucherzentrale oder bei frag-einen-Anwalt empfohlen.
Sieh Dir auch mal dieses Video an:
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0
efg
23.01.10
23:12
laut Auskunft der Sparkasse Lüchow-Danneberg hat die Staatsanwaltschaft Hamburg 6802Js18/09 (7450Js508/09 das Konto beschlagnammt. Empfehle Anzeige wegen versuchten Betruges und Strafantrag wegen versuchter Nötigung.
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Alive
24.01.10
19:36
<So verhalten wie oben dargestellt - Mailkorrespondenz sichern ( ausdrucken)
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C.Brehmen
24.01.10
19:40
Hey danke für die vielen antworten
Mittlerweile ist ruhe eingekehrt, haben mir auch eine 10 Tages frist gesetzt ich werde weiter berichten ob ich noch etwas höhre
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0
ts-e
24.01.10
19:45
Du kannst auch mal ins Forum von Akte 2010 bei Sat1 schauen.
Akte befasst sich häufig mit solchen Dingen.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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0
C.Brehmen
25.01.10
17:15
Es geht in die 2. Runde,
nun haben sie es mir schriftlich geschickt wieder die 84,00€ und die 2,50€ Mahngebür.
Habe nun noch einmal die Mails durchforstet und habe bei jeder Zahlungserinnerung ein anderes Konto bekommen.... vllt soll ich ja einfach mal sagen ich habe an das 1. Konto überwiesen vllt ist das ja schon gesperrt und sie können es garnicht nachvolziehen
Kontoinhaber: Online Abrechnungen GmbH
Kontonummer: 26 75 59
Bankleitzahl: 25850110
Bankinstitut: Sparkasse AG
Kontoinhaber: Online Abrechnungen GmbH
Kontonummer: 1180211128
Bankleitzahl: 20050550
Bankinstitut: Haspa AG
Kontoinhaber: Online Abrechnungen GmbH
Kontonummer: 0 88 22 33 00
Bankleitzahl: 24070024
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Kontoinhaber: OFA Online Factoring Gmbh
Kontonummer: 154548200
Bankleitzahl: 20070024
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
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elcaradura
25.01.10
19:04
Naja, wenn du zuviel Geld hast, dann war das der richtige Weg - jetzt ist das Geld weg.
Online downloaden.de hätte dir erst einmal nachweisen müssen, dass die Willenserklärung rechtens gewesen ist, sie auch die Kosten/Preise korrekt ausgewiesen haben, etc. etc.
Solche Anbieter spekulieren nur auf die Angst der Betroffenen.
Zu deinem Fall folgendes:
WIE REAGIEREN?
Aller Erfahrung nach reagieren die Anbieter auf die Musterbriefe der Verbraucherschützer inhaltlich überhaupt nicht. Die verweisen in ihren Schreiben auf Rechtstatbestände, die nicht auf den Fall zutreffen, oder hantieren wahllos mit juristischen Fachbegriffen. Von diesen muss sich kein Verbraucher abschrecken lassen. So wird etwa damit gedroht, Strafanzeige zu erstatten, wenn sich ein Minderjähriger unter Angabe eines falschen Geburtsdatums angemeldet hat. Eine Drohung, die substanzlos ist.
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren. Eine kurze Internetrecherche wird meist belegen, dass man nicht alleine ist. Das Inkasso betreiben seit Jahren auch einschlägig bekannte Anwälte, gerne aus Osnabrück(Olaf Tank; d. Red.) oder München(Katja Günther; d. Red.). Auch diese drohen damit, dass Sie "ihrem Mandanten empfehlen werden, juristische Schritte einzuleiten." Auf solche juristischen Schritte wartet Markus Saller.
Wichtig ist nur, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid,fristgemäß Widerspruch einzulegen - ansonsten wird die Forderung anerkannt. Ein Mahnbescheid ergeht vom Gericht aus ohne Prüfung, ob die Forderung zu Recht besteht, ist also kein Beweis, dass die Abo-Fallen legal sind. Wer allerdings den Widerspruch versäumt, der riskiert, dass die Forderung gerichtlich eingetrieben werden kann.
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vb
25.01.10
23:33
ich hatte sowas auch mal, ich glaube firstload oder sowas.
rechnung mahnung usw. hab nach der 2 mahnung zurückgemailt, dass ich das an die medien weiterleite, wenn auch nur noch eine einzige mahnung oä kommt.
seitdem ist ruhe im karton...
lass dich nicht einschüchtern oder verarschen!
„Man kann auch Anderes blasen als Trübsal...“
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Wowbagger
26.01.10
00:04
elcaradura
Wer lesen kann ist im Vorteil, C.Brehmen hat nicht gezahlt.
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C.Brehmen
26.01.10
07:29
DAs stimmt ich habe nicht bezahlt und werde es auch nicht, Rechtsschutzversicherung ist vorhanden ich werde weiter berichten was noch alles an schreiben kommt
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elcaradura
26.01.10
08:15
Wowbagger
Hab´s gemerkt!
C.Brehmen
Das ist schon sehr ärgerlich - alleine der ganze Aufwand... Ich drück' dir mal die Daumen und bin gespannt.
Lass dich doch mal vom RA beraten und mahn den Kerl doch ab - vielleicht geben diese mit Rechtsbeistand etwas schneller auf!?
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vb
26.01.10
08:51
elcaradura
Lass dich doch mal vom RA beraten und mahn den Kerl doch ab - vielleicht geben diese mit Rechtsbeistand etwas schneller auf!?
wie ich schon sagte - die geben fast zu 100% allein bei der drohung mit den medien auf. negative schlagzeilen kann diese branche nicht brauchen...
„Man kann auch Anderes blasen als Trübsal...“
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C.Brehmen
26.01.10
09:03
Negative Schlagzeilen? Google doch mal online downloaden.de nie bekomst du Als ergebniss die Seite sondern nur abzocke betrug etc... Und das selbe mit dem Namen vom Inhaber
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elcaradura
26.01.10
09:18
Tja, anscheinend ein erträgliches Modell mit der Angst zu spielen. Ich hoffe mal, dass er damit seine Ruhe hat.
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mac admirer
26.01.10
21:30
Von denen flatterte mir vor einigen Monaten auch schon 2 "Mahnungen" ins Haus.
Nie wieder was gehört.
Ist nur Angstmacherei. Nur nicht(s) bezahlen!
„"The only problem of Microsoft is, they just have no taste." Steve Jobs 1995“
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vb
26.01.10
22:54
C.Brehmen
Negative Schlagzeilen? Google doch mal online downloaden.de nie bekomst du Als ergebniss die Seite sondern nur abzocke betrug etc... Und das selbe mit dem Namen vom Inhaber
wieso soll ich googlen?? ICH weiss es ja....
„Man kann auch Anderes blasen als Trübsal...“
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elcaradura
28.01.10
20:36
@C.Brehmen: Hier erfreuliche Neuigkeiten für dich:
LG Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, Az. 10 S 53/09
§§ 280 I, 311 Abs. 2 BGB
Das LG Mannheim hat entschieden, dass der Betreiber einer bekannten Abo-Falle einem Nutzer, der sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die gestellte Forderung verteidigte, diese Anwaltskosten ersetzen muss. Dabei ging das Gericht davon aus, dass dem Betreiber zumindest fahrlässig bewusst gewesen sein müsse, dass die gestellte Rechnung unberechtigt sei. Ein Vertrag sei nicht zustande gekommen, da die Kostenpflichtigkeit des Angebots verschleiert und dem Kunden nicht bewusst gewesen sei. Der Beklagten sei auch auf Grund zahlreicher Verbraucherbeschwerden bewusst gewesen, dass ihr Angebot missverständlich sei. Auch müsse sie nach Auffassung des Gerichts von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens gewusst haben, da sie die Forderung sofort hat fallen lassen, als der Kläger sich per anwaltlichem Schreiben zur Wehr setzte.
Quelle: http://www.damm-legal.de
Heutige News von N-TV:
Auszug aus dem Urteil:
Quelle: http://www.verbraucherrechtliches.de
Originalrechtsprechung (derzeit noch nicht verfügbar):
Punkt: Entscheidungen
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C.Brehmen
29.01.10
09:22
Noch habe ich Ruhe
Sollte noch etwas kommen Wende ich mich auch mal an meinen Anwalt was
der dazu sagt.
Aber ich halte euch auf dem laufendem
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