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Mal 'ne Frage an die Datenschutz-Spezialisten unter uns (Siri, Alexa, usw.)

ratz-fatz
ratz-fatz08.01.1911:57
Nachdem mittlerweile neben Lautsprechern, auch Duschköpfe und Toilettenschüsseln mit integrierter Sprachsteuerung angeboten werden (damit ist das Ende der „Fahnenstange“ sicherlich noch nicht erreicht), stelle ich mir die Frage, wie sich das alles mit den geltenden Bestimmungen hinsichtlich des Datenschutzes verhält.

Die Vorschriften zur Kenntlichmachung eines Bereiches, der mit einer Videoüberwachung gesichert wird, wurden ja bereits definiert und es besteht die Verpflichtung seitens der Betreiber, auf eine Videoüberwachung hinzuweisen.

Wie sieht es denn mit den Bereichen aus, in denen sich sprachgesteuerte Geräte befinden? Besteht da nicht ebenfalls eine Verpflichtung, darauf hinzuweisen? Meinem Verständnis nach müsste dann an jeder Tür, die Zugang zu solchen Bereichen ermöglicht, verpflichtend ein entsprechender Hinweis angebracht werden – etwa so: „Sie betreten einen Bereich, in dem sprachgesteuerte Geräte befehlsbereit vorgehalten werden und eine automatisierte Auswertung der Sprachkommunikation erfolgt, auf deren Ergebnis und Speicherung keine Einflussnahme besteht.“

Kein Sarkasmus.
+4
Umfrage

Sprachgesteuerte Geräte sind grundsätzlich mit den Vorschriften des Datenschutzes vereinbar

  • Ja, die uneingeschränkte Vereinbarkeit mit dem Datenschutz ist vollständig gewährleistet
    7,4 %
  • Nein, es werden maßgebliche Merkmale des Datenschutzes nicht berücksichtigt.
    92,6 %

Kommentare

maculi
maculi08.01.1912:11
Vorab: ich bin kein Jurist, manches werden nur die beantworten können.

In vielen Fällen läuft das schlicht nach dem Schema: "Wo kein Kläger...". Dann ist es doch (bei allen, nur bei manchen Geräten?) so, das sich die Kisten auf bestimmte Stimmen trainieren lassen, und wenn Gäste anwesend sind, dann können die noch so oft die "Hey Siri" oder was auch immer nötig ist sagen, das Gerät wird das hoffentlich ignorieren.
Jeder Hersteller setzt das Thema unterschiedlich um. Apple ist Datenschutztechnisch anders eingestellt als Google und Amazon, und wie der jeweilige Besitzer seine Kiste eingerichtet ist spielt womöglich auch noch eine Rolle. Deshalb läßt sich das ganze nicht pauschal beurteilen.
+1
Oceanbeat
Oceanbeat08.01.1912:38
Interessante Fragestellung. Zur Klärung des Sachverhalts kann ich leider auch nicht beitragen. Die Wahrscheinlichkeit bei einem Besuch von Freunden oder Bekannten in einen derart bestückten Haushalt zu geraten, wächst allerdings mit jedem Tag. Ich denke gerade über geeignete Piktogramme für solche Bereiche oder auch für freie Zonen nach - grübel...
„Wenn das Universum expandiert, werden wir dann alle dicker...?“
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Stefan S.
Stefan S.08.01.1913:07
Wenn Deine Duschköpfe öffentlich zugänglich sind... dann...
+2
Wurzenberger
Wurzenberger08.01.1913:24
ratz-fatz
Wie sieht es denn mit den Bereichen aus, in denen sich sprachgesteuerte Geräte befinden? Besteht da nicht ebenfalls eine Verpflichtung, darauf hinzuweisen?

Nein.
0
rene204
rene20408.01.1914:09
Wurzenberger
Nein.
Gibt es dazu auch eine Begründung..? Bitte...
„Gelassenheit und Gesundheit.. ist das wichtigste...“
0
Wurzenberger
Wurzenberger08.01.1914:27
Ich kann kein entsprechendes Gesetz finden.
+1
Bierbauchmann08.01.1914:40
Ich möchte darauf hinweisen, dass sowohl Fragestellung als auch Antwortmöglichkeiten inkl. vorgestellter Adjektive nicht gerade neutral gestellt sind.

Zur Diskussion: Gefühltes Recht und Gesetze gehen hier vermutlich auseinander aber bei solchen Diskussionen kann ich nur noch den Kopf schütteln. Es wird wirklich immer schlimmer, was an Warnungen und Hinweisen in allen Lebenslagen gefordert wird. Am besten noch eine Überwachung dieser Hinweise durch den Staat.

Ich bin nicht gegen Datenschutz o.ä. - ganz im Gegenteil - dennoch sehe ich diese absurd große Angst vor Technik etwas merkwürdig und nicht annähernd in der gleichen Liga wie bespw. der Hinweis auf Starkstrom o.ä.
0
Oceanbeat
Oceanbeat08.01.1914:41
DSGVO gibt da nix her...?
„Wenn das Universum expandiert, werden wir dann alle dicker...?“
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Zikade
Zikade08.01.1915:12
Klassischer Juristenspruch: kommt darauf an.
Analog zu Aufzeichnungen von Telefongesprächen, welches ohne Einverständnis nicht ohne weiteres zulässig ist kann man auch gegen jene Geräte argumentieren. Kommt darüber hinaus noch ein Fall wie kürzlich in dem durch Alexa eine Konversation ungefragt und -gewünscht zu einem dritten übersandt wurde... Nun, die andere Variante: die Dinger stehen ja weniger an öffentlich zugänglichen Plätzen sondern meist in Privatwohnungen. Spaßig wird's wohl dann, wenn beispielsweise in einer WG so ein Ding ohne Wissen und Wunsch der anderen durch eine Person in zum Beispiel der gemeinsamen Küche installiert wird. Hübsch, kann man glaub ich den ein oder anderen Juristen beschäftigen und wenn dann noch ein entsprechend kritisches Gericht über die Sache zu befinden hat...

Pauschal wird es darauf wohl keine Antwort geben solange keine entsprechenden Urteile oder höherinstanzliche Klagen anhängig sind. Und klagewillige, welche auch das nötige Kleingeld mitbringen
+2
ulti
ulti08.01.1916:35
Ich denke auch , dass der Unterschied öffentlicher/ privater Bereich zunächst mal interessant ist.
Aber auch in der eigenen Wohnung sollten es Gäste wissen, alleine schon, weil sie unbedacht etwas auslösen könnten - und da gebe ich ratz-fatz recht, es ist das Ende der smarten Fahnenstange noch lange nicht sichtbar.
+3
Warp08.01.1917:27
Ok, dann müsste dann aber nach der Logik jeder der ein Smartphone, Mobil, händi, usw usw das man mit der Sprache steuert ein Schild auf die Stirne pappen, dass hier ein mobiles Gerät mit Sprachsteuerung betrieben wird.I m Auto auf die Windschutzscheibe. Ich glaub das jetzt nur für irgendwelche Räume geltend zu machen macht da meiner Meinung nach nicht wirklich sinn. Das ist doch wesentlich weiter verbreitet als man denkt. Dann ist das ja auch so, dass eine Sprachsteuerung nun ja nicht zwingend eine Internetverbindung vorraussetzt. Ansonsten denke ich da in dem Sinne wie "Bierbauchmann".
0
larsvonhier08.01.1919:58
Pauschal zu bewerten wird das schon aus einem Grund nicht sein: Die Unterschiedliche Handhabung der erzeugten Daten je nach jeweiligem Geschäftsmodell. Unterscheidungsmerkmale hierbei aus meiner Sicht, sicher noch nicht einmal vollständig:
a) Daten nur zur Laufzeit der Auswertung gespeichert, danach gelöscht/verworfen
b) verschlüsselte Übertragung mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung
c) womöglich keine schwache Anonymisierung, sondern direkt an der Quelle eine "differential privacy" eingesetzt
d) werden die Daten nur zu dem Zweck "erhoben", die Sprachsteuerung auszuführen oder sind die auch Teil einer
späteren, auch dauerhaften Auswertung (siehe auch a) in dem Zusammenhang mit Nutzer-Identifizierung (bspw. Vorschläge für Werbung) und Rückverfolgbarkeit (über Kombination mehrerer Datensätze, stat. Auswertung etc.)
+1

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