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Forum>Hardware>Mac Mini Intel: RAM darf nicht eigenhändig aufgerüstet werden!

Mac Mini Intel: RAM darf nicht eigenhändig aufgerüstet werden!

CKtwo16.03.0611:42
Hallo allseits,

habe eben mit dem Apple Support telefoniert. Ich möchte meinen neuen Mac Mini mit Intel Core Duo gerne mit mehr Speicher aufrüsten. Der Speicher liegt bereits hier und wurde von mir separat gekauft, da Apple hier überzogene Preisvorstellungen hat. Beim alten Mac Mini war das Aufrüsten des Speichers durch den Benutzer möglich. Ein Garantieverlust trat hierbei nicht ein.

Beim neuen Mac Mini ist das nun anders. Darf man der Aussage des Apple Support Glauben schenken, so ist die Aufrüstung der "Innereien" des neuen Intel-Mac Minis durch den Benutzer nicht mehr erlaubt. Das gilt auch für den Hauptspeicher.

Ich bin darüber natürlich -- wie vermutlich viele Mac Mini-Benutzer -- nicht besonders begeistert. Schlimmer noch: Wer die Aussage, dass das Aufrüsten des Speichers beim (alten) Mac Mini durch den Benutzer ohne Garantieverlust möglich sei, als Grundlage nimmt, wird vermutlich arglos und im guten Glauben auch seinen Intel-Mac Mini aufrüsten -- und verliert prompt alle Garantieansprüche. Leider finden sich auf den deutschen Webseiten des Apple-Support hierzu keinerlei Angaben. Bis heute findet dort nur der alte PPC-Mac Mini Berücksichtigung, auch in Bezug auf die Speicheraufrüstung (zu der beim alten Mac Mini lediglich empfohlen wird, diese durch eine Apple Service Partner durchführen zu lassen).

Ich denke Apple sollte zumindest zu einer klaren Aussage in Bezug auf die Aufrüstbarkeit des Intel-Mac Mini durch den Benutzer bewegt werden. Es kann nicht sein, dass im Netz Aussagen zum alten Gerät existieren, von deren Ungültigkeit der Intel-Mac Mini-Nutzer nur erfährt, wenn er den Apple Support anruft. Zumal es sich hier um ein sehr naheliegendes Anliegen handelt.

Bis bald
CK
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Kommentare

Eszett
Eszett16.03.0611:59
Apple ist keine Legislative. Im Zweifelsfall gelten natürlich die EU-Gesetze und keine Aussagen des Kundendienstes (das soll wohl mit dem Gummiwort "support" gemeint sein) von irgendwelchen US-Firmen.
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raller16.03.0612:00
Naja, da hat Apple schon etwas getrödelt, aber offiziell war auch der alte Mini nicht dafür gebaut, vom User geöffnet zu werden. Beim Neuen ist wohl neben der Hebelei zum Öffnen auch noch Schrauben angesagt...
Mit etwas Glück findest du einen Händler, der dir das Ram einbaut und zertifizierter Apple-Reparateur ist...
Viel Glück,
Raller
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stefan16.03.0613:17
Eszett
Apple ist keine Legislative. Im Zweifelsfall gelten natürlich die EU-Gesetze und keine Aussagen des Kundendienstes (das soll wohl mit dem Gummiwort "support" gemeint sein) von irgendwelchen US-Firmen.

In welchem Gesetz ist denn die Garantie geregelt? Im BGB jedenfalls nicht, denn Garantie ist eine freiwillige Leistung.

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Eszett
Eszett16.03.0613:38
Stimmt. Ich habe Garantie und Gewährleistung verwäxelt. Mein Fehler.
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Rantanplan
Rantanplan16.03.0614:20
zzz Zumindest im alltäglichen Sprachgebrauch wird Garantie und Gewährleistung wohl kaum unterschieden, oder besser gesagt: ich glaube nicht, daß jemand in der Alltagssprache den sperrigen Begriff Gewährleistung verwendet. Ich glaube jeder wußte was hier im Thread gemeint war.

Die spannendere Frage ist ja wohl: ist es ein nichtzulässiger Eingriff ins Gerät, wenn man das RAM selber erweitert? Apfelholgi hat im Kommentar zur News gemeint, daß Gerichte in dieser Sache bereits entschieden hätten, daß man seinen Computer ohne Verlust der äh.. Gewährleistung erweitern darf.

Meiner Ansicht nach (ich bin kein Jurist (Gott sei Dank)) bezieht sich das aber nur auf Geräte, die man nicht zerlegen muß, um sie erweitern zu können. Also: Gehäuse aufschrauben, PCI/AGP-Karte reinmachen, kein Problem. RAM bestücken, kein Problem. Gerät zerlegen, nein, ohne grundlegende Fachkenntnisse nicht. Da beim Mac mini das Zerlegen unerläßlich ist, um das RAM erweitern zu können, würde ich mal behaupten, daß Apple hier auf sicherem Grund steht, wenn sie bei nichtsachgemäßem Zerknibbeln des Gerätes (durch einen Laien) die Gewährleistung verweigern. Bitter, aber ehrlich gesagt hat es mich schon beim G4-Mini gewundert, daß Apple es zuläßt, daß man sich mit Spachtel und anderen Mordgeräten an das Gerät machen darf. Das Öffnen durch einen Kunden (Laien) ist ja wohl nicht vorgesehen. Traurig, aber wohl wahr, befürchte ich.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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stefan16.03.0614:35
Rantanplan
daß Gerichte in dieser Sache bereits entschieden hätten, daß man seinen Computer ohne Verlust der äh.. Gewährleistung

Gewährleistung hat man, kann sie aber nicht verlieren. Man muss einfach nachweisen können, dass ein Mangel schon bei der Übergabe durch den Händler bestanden hat bzw. in den ersten sechs Monaten muss er nachweisen, dass er nicht bestanden hat.

Wenn nachträglich was kaputt geht, fällt das normalerweise unter die freiwillige Garantieleistung. Wenn der Händler oder Hersteller die gewährt ist sie Vertragsbestandteil. Die mir bekannten Gerichtsurteile bezogen sich auf das Öffnen von Geräten obwohl sie von Händler oder Hersteller versiegelt wurden mit dem Hinweis, dass bei kaputtem Siegel keine Garantie geleistet wird.
Hier wurde dem Kunden das Recht zugesprochen, trotzdem sich einen Überblick über die Schäden verschaffen zu dürfen.

Das liegt aber hier nicht vor. Mir passt das auch nicht.
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Rantanplan
Rantanplan16.03.0616:00
stefan
Rantanplan

Gewährleistung hat man, kann sie aber nicht verlieren.

Das ist ja gerade die Frage. Bist du Jurist, daß du dich an Formulierungen so sehr störst? Man kann die Gewährleistung vielleicht nicht verlieren, aber der Händler kann sie verweigern, wenn der Mangel erst durch unsachgemäßen Gebrauch (oder Auseinanderlegen) entstanden ist. Hält das jetzt deiner Überprüfung stand?

Mei, bist du anstrengend.

PS: die Sache ist außerdem inzwischen geklärt, Apple hat sich geäußert (siehe News).
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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stefan16.03.0616:09
Rantanplan
Man kann die Gewährleistung vielleicht nicht verlieren, aber der Händler kann sie verweigern, wenn der Mangel erst durch unsachgemäßen Gebrauch (oder Auseinanderlegen) entstanden ist.

Vielleicht hast du es nicht ganz verstanden, daher noch einmal:

War das Gerät beim Kauf in Ordnung und wurde danach durch Öffnen usw. beschädigt, hat das Nichts mit Gewährleistung zu tun, denn die Mängelfreiheit bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Übergabe (Kauf).

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Rantanplan
Rantanplan16.03.0616:28


Ok, jetzt formuliere ich es nochmal anders.

Wenn ich an meinem Mac mini die Spachtel ansetze um mehr Speicher einzubauen und danach spricht mein Mac mini nicht mehr oder nicht mehr so wie gewohnt mit mir, dann ist die Frage, ob ich dafür Geld ausgeben muß, wenn ich zum Händler (oder zu Äppel) gehe und sage "Mini putt, du machen heile heile" oder ob man mich tröstend in den Arm nimmt und antwortet "Ned traurig sein, Bubele, des krieg mer scho", also so wie es ohne Spachtel gewesen wäre.

PS: Apple hat schon geantwortet: Bubele, des griech ma scho, abba nua wennsd ansdändich warsd.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Rantanplan
Rantanplan16.03.0616:32
stefan
Rantanplan

War das Gerät beim Kauf in Ordnung und wurde danach durch Öffnen usw. beschädigt, hat das Nichts mit Gewährleistung zu tun, denn die Mängelfreiheit bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Übergabe (Kauf).

Gibs zu, du bist Jurist. Du hast einen staubtrockenen, überkorrekten Satz von dir gegeben, der aber voll am eigentlichen Problem vorbei ging, das schaffen nur Juristen.

PS: laß stecken, ich bin des Themas müde...
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Frank
Frank16.03.0611:58
Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln. Die gesetzliche Gewährleistung verlierst du natürlich nicht.

Die Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers. Da darf er die Bedingungen selber vorgeben.
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AndyB16.03.0616:54
stefan<br>
War das Gerät beim Kauf in Ordnung und wurde danach durch Öffnen usw. beschädigt, hat das Nichts mit Gewährleistung zu tun, denn die Mängelfreiheit bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Übergabe (Kauf).

<klugscheiss>
Unter die Gewährleistung fallen allerdings nicht nur Sachmängel die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits bestanden haben, sondern auch solche die erst nach dem Gefahrenübergang innerhalb des Gewährleistungszeitraums festgestellt werden aber auf eine fehlerhafte Herrstellung zurückzuführen sind, z.B. Ramslot Problem beim Powerbook: Den Fehler kann ich erst feststellen wenn ich Ram im oberen (oder war's der untere?) Slot verbaue. Der Fehler bestand allerdings schon vor dem Gefahrenübergang, also Gewährleistung!
</klugscheiss>

Verbessert mich bitte wenn ich falsch liege...
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