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Lohnt sich eine Anzeige/Einschaltung eines Anwalts?

Alec18.12.0817:45
Ich hab vor 8 Monaten einen Akku für mein Clamshell iBook bei einem deutschen Händler über Ebay gekauft. Es gab von anfang an Probleme und zwar, dass der zuerst gelieferte Akku defekt war also mausetot, der zweite dann funktionierte aber nach wenigen Monaten (vier, fünf) seine Leistung nur noch 60-70% der Anfangsleistung betrug. Nun, seit gestern, ist auch der zweite mausetot. Er lässt sich nicht mehr aufladen. Ich hab gestern eine Mail an die Hänlder-Adresse für Reklamationen geschrieben und heute eine kurze ANtwort erhalten, mit dem Wortlaut

"Sehr geehrter Kunde,

der Kauf liegt bereits länger als 6 Monate zurück. Akkus sind
Verschleisartikel. Ein Umtausch ist nach so langer Zeit nicht mehr
möglich.

Mit freundlichen Grüßen

......... Kundenservice"


Da heißt es tatsächlich "nach so langer Zeit".

Auf deren Internet-Homepage und auch im Ebay-Shop steht übrigens nirgends eine ANgabe zur Gewährleistung, wie lange diese beträgt.

Nun gut, meine Frage jetzt, lohnt sich die Einschaltung eines Anwaltes? Ich hab nämlich wirklich keine Bock auf diesen Schwindel, denn scheinbar rechnen diese Leute damit, dass man nach 6-8 Monaten einfach sich dem Schicksal dieser Scheiß-Akkus ergibt und nichts unternimmt.
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Kommentare

Phoen
Phoen18.12.0823:40
Tiger
...weil du das beurteilen kannst.
Ich glaube wir können die Diskussion jetzt auch beenden. Großes Neues ist wohl nicht zu erwarten.
„Niemand regiert die Welt.“
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twilight
twilight19.12.0800:03
Alec
1. Aber die Gewährleistung ist ja sowas fürn Arsch,
2. Und so ein Händler wie 123trading und viele andere auch wissen da ganz genau Bescheid, was sie da kaufe oder willst du mir jetzt sagen, die wüssten von all dem Schrott nichts und mein Akku wäre der erste, der nach 8 Monaten kaputt gegangen ist?
3. Und das weiss jeder Händler! Er hatte mir garantiert, dass der Akku Frisch-importiert sei und vorher nicht jahrelang in Lagern auf seinen abtransport nach EU gewartet hätte
4. Und dafür brauche ich keinen Sachverständigen! 8 Monate sind 8 Monate. ich möchte euch mal sehen, wie ihr reagieren würdet, wenn euer Akku eures iPods nach 8 Monaten einfac sterben würde und Apple euch auf die 6 Monate Garantie hinweisen würde, eben speziell für den Akku und nich auf die Hardware und euch de Austausch und den Ersatz in Rechnung stellen würde.
5.Und kommt jetzt bitte nicht mit dem Argument, ja aber Apple verbaut ja auch Qualität. Und deshalb habe ich wohl kein Recht auf Ersatz? Weil mein Händler Schrott verbaut!
=> Gut, dass Du selbst sagst, dass Du sauer bist. Aber mal ehrlich:

zu 1. Kann man geteilter Meinung sein. Der Gesetzgeber hat die Gewährleistung aus gutem Grund eingeführt - er will eigentlich nur, dass ein Kunde die Ware in einwandfreiem Zustand geliefert bekommt, die er bestellt hat. Lt. Gesetzestext hat der Kunde ggfs. zwei Jahre lang Zeit, dem Händler das Gegenteil nachzuweisen. Lediglich in den ersten sechs Monaten gibts eine Beweislastumkehr zugunsten des Kunden, eben damit, dass ein Mangel, der wirklich in den ersten Monaten auftritt nicht gleich zum Gang zum Gutachter führen muss. (Das sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt, steht nicht im BGB. Da steht, dass sie sich in den ersten 6 Monaten umkehrt).
Die Intention des Gesetzgebers war dabei nicht, eine Garantie zu erzwingen, sondern dem Kunden nur zu einem korrekten Kauf zu verhelfen. Wenn Du ein Book mit 120GB Festplatte bestellst, jedoch nur eine 80 GB Platte verbaut ist, DANN ist das ein ursächlicher Mangel. Oder wenn ein Serienfehler nachweislich auftritt, DANN ist das ein ursächlicher Mangel (hast Du Dich schonmal gefragt, wieso der TopCase-Tausch des MacBook aufgrund abgesplitterter Kanten genau bis zwei Jahre nach Kauf kostenfrei für den Kunden ist?)
zu 2. Woher soll er wissen, dass genau das an Dich gelieferte Gerät soundsolange hält?
zu 3. Ja, er hat Dir garantiert, dass es keine abgehangene Ware ist - und nichtmal das müsste er. Er muss auf Deine Frage nur ehrlich antworten. Hat er anscheinend auch ...
zu 4. Apple gibt bei Ersatzteilkauf 12 Monate. Nur bei Teilen, die im Rahmen der Garantie getauscht wurden, grenzt Apple die Garantie auf 90 Tage ein bzw. garantiert so lang, wie die Gerätegarantie noch läuft.
zu 5. Ärger hin oder her - Deine Chancen stehen nicht gut. Entweder Du kannst nachweisen, dass der Mangel seit Auslieferung bestand oder Du hast Pech (ja, hartes Wort, ich weiß). Für Deinen Akku wirds im Endeffekt 6 Monate Garantie gegeben haben.

Peter
„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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Tiger
Tiger19.12.0800:43
Phoen
Tiger
...weil du das beurteilen kannst.
Ich glaube wir können die Diskussion jetzt auch beenden. Großes Neues ist wohl nicht zu erwarten.

Sei mir nicht böse, aber wenn du dich wirklich in dem Gebiet auskennen würdest, dann würdest du Alec auf die Tastsache hinweisen, dass er nach 8 Monaten keinen Anspruch auf Gewährleistung hat wenn er nicht eindeutig nachweisen kann, dass der Akku von Anfang an defekt war.

Ich bin seit vielen Jahren im Bereich Handel tätig und habe berufsbedingt öfters genau mit solchen Situationen zu tun. Und ja, ich bin sehr wohl auf dem neuesten Stand welche Pflichten und auch Rechte der Händler hat.

Der Fall ist klar, auch wenn es Alec, und offensichtlich auch du, nicht wahr haben will.
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Phoen
Phoen19.12.0800:55
Tiger
Was du da da schreibst ist Realsatire.
Geh´mal schlafen!
„Niemand regiert die Welt.“
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sapajou19.12.0802:24
stefan
Alec
Geh bitte so schnell wie möglich zum Anwalt und lasse dich beraten.
Das hat wenigstens den Vorteil, dass dann dieser Thread überflüssig wird. Aber das ist er ja eigentlich jetzt schon.
Wird zwar möglicherweise nicht ganz billig, je nachdem, was für einen du fragst, und falls du keine Rechtsschutzversicherung hast.
Wenigstens weisst du danach, wie deine Chancen stehen.

Das ganz ist zwar ärgerlich, aber man sollte ganz sachlich bleiben und kurz überlegen, bevor mal übereilt, viel Geld ausgibt.

1. Bei 123Trading kostet ein Apple Akku um die 60 Euro. Ein Marken-Austausch-Akku von Nutech 120 Euro. Kurz nachdenken, warum das so ist.
2. Wie seine Chancen stehen, wurde hier schon ausführlich dargelegt. Es gibt gesetzlich 12 Monate Gewährleistung, in den letzten 6 liegt die Beweispflicht beim Kunden.

Damit kann man nicht viel mehr, als sich ärgern und das nächste Mal nachhaltiger Einkaufen.


Dies ist keine Rechtsberatung.
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sapajou19.12.0802:28
Phoen
Tiger
Was du da da schreibst ist Realsatire.

Realsatire sind leider andere Beiträge. Es ist schon erschreckend, dass kaum einer den Standard-Kaufvertrag versteht. Das sind doch nur ein paar Absätze im BGB ...
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DonQ
DonQ19.12.0803:05
…gewerblich und privat sind 2 verschiedene sachen, gewerblich zu gewerblich sind es tatsächlich nur 6 monate gewesen, gewerblich zu privat aber 12…und auch bei verschleißteilen gibt es sowas wie vorzeitige abnutzung. mein letzter kenntnisstand in brd, als minimale leistung, nicht als freiwillige leistung, unterscheide garantie zu gewährleistung und freiwillige leistung,
sprich jemand kann länger garantie geben, 3-4-5-7-25-lifetime, sind so die verbreiteten, die mir spontan einfallen, wo etwas kostenlos ersetzt wird, freiwillig…

beim akku hier, könnte ich mir vorstellen, der (private) käufer muss nachweisen,

a, das er es nicht kaputt gemacht hat und auch folgend: b, was der schaden wirklich genau ist.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Alec19.12.0803:52
Leute, ich hab da eine ganz wichtige Mail hier vor mir, an die ich mich gar nicht mehr erinnerte und die ich jetzt beim Recherchieren des Emailverkehrs mit dem Händler kurz nach dem Kauf gefunden habe. Es ging um den zweiten Akku, der mir geliefert wurde und den ich ebenso beanstandet habe, weil

1. Das Etikett eine bestimmte maH Zahl angab
2. Der Akku selbst im System wiederum eine andere maH Zahl zeigte

Der genaue Wortlaut der Antwort des Händlers:

"Sehr geehrter Kunde,

wir nehmen derzeit alle Akkus mit 5200mAh wieder aus dem Programm da es
zu viele technische Probleme gab. Wir kˆnnen Ihnen jedoch anbieten 5 Eur
als Wertausgleich zu ¸berweisen.

Mit freundlichen Gr¸flen

................... Kundenservice"

Diese Mail bekam ich, nachdem ich auf einen Umtausch der falsch gelieferten Batterie bestand. Der Umtausch wurde mit dieser einzigen Mail sozusagen still und leise abgelehnt. Da ich das Notebook zu dieser Zeit dringend mobil benutzen musste, u.a. beruflich, verzichtete ich auf weiteres Insistieres, weil ich sonst wieder tagelang ohne Batterie hätte auskommen müssen. Das war dann zuviel, sodass ich hoffte, dass die zweit gelieferte batterie keinen Probleme machen würde.

Ich glaube, dass ich mit dieser Mail des Händlers deutlich belegen kann, dass es bereits beim Kauf um minderwertige - wenn nicht gerade teildefekte - Ware gehandelt haben muss.
Iregendwie bin ich schon erleichtert, diese Mail im Archiv meines Postfaches gefunden zu haben.

twilight

Danke für deine sehr sachlichen Antworten zu jedem einzelnen Punkt meines Kommentars darüber. So neutrale Antworten sind viel hilfreicher als wenn jemand für und gegen mich Stellung bezieht.
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twilight
twilight19.12.0809:21
Alec
Leute, ich hab da eine ganz wichtige Mail hier vor mir, an die ich mich gar nicht mehr erinnerte und die ich jetzt beim Recherchieren des Emailverkehrs mit dem Händler kurz nach dem Kauf gefunden habe. Es ging um den zweiten Akku, der mir geliefert wurde und den ich ebenso beanstandet habe, weil

1. Das Etikett eine bestimmte maH Zahl angab
2. Der Akku selbst im System wiederum eine andere maH Zahl zeigte

Der genaue Wortlaut der Antwort des Händlers:

"Sehr geehrter Kunde,

wir nehmen derzeit alle Akkus mit 5200mAh wieder aus dem Programm da es
zu viele technische Probleme gab. Wir kˆnnen Ihnen jedoch anbieten 5 Eur
als Wertausgleich zu ¸berweisen.

Mit freundlichen Gr¸flen

................... Kundenservice"
=> Kam diese Mail von dem Händler Deines Akkus? Wenn ja, würde ich mir an Deiner Stelle doch mal freundlich nachhaken. Die A-Wörter (~nwalt, ~rschlöcher) haben dann aber doch nix in dem Schreiben(!) zu suchen. Eher mal nachfragen, ob genau das von Dir erlebte, frühzeitige Ableben des Akkus Grund für das Auslisten gewesen war.

Peter

„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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Rodknocker
Rodknocker19.12.0809:32
Lohnt sich eine Anzeige

Anzeigen, bei der Polizei, sind meist idealistischer Gestalt.

Sie bringen rein gar nichts. Die Polizei wird diesem Fall nie nachgehen.
„Freiheit ist die Macht, die wir über uns selber haben.“
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fronk
fronk19.12.0810:08
Eine Anzeige bei einem Streitwert von ca. € 50 ist wohl kaum ernst gemeint oder? Ausserdem, wenn ich einen Akku für € 50 kaufe und auch noch weiss, dass ein Qualitätsprodukt normalerweise ca. das Doppelte kostet, was soll dann das ganze Geschrei … Geiz ist nunmal nicht geil und wer billig kauft, kauft in der Regel zweimal … Soll übrigens kein persönlicher Angriff sein, ist nur eine persönliche Meinung!
„Haters, go away and hate yourself!“
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jogoto19.12.0810:24
Alec
Leute, ich hab da eine ganz wichtige Mail hier vor mir, an die ich mich gar nicht mehr erinnerte und die ich jetzt beim Recherchieren des Emailverkehrs mit dem Händler kurz nach dem Kauf gefunden habe. Es ging um den zweiten Akku, der mir geliefert wurde und den ich ebenso beanstandet habe, weil

1. Das Etikett eine bestimmte maH Zahl angab
2. Der Akku selbst im System wiederum eine andere maH Zahl zeigte

Der genaue Wortlaut der Antwort des Händlers:

"Sehr geehrter Kunde,

wir nehmen derzeit alle Akkus mit 5200mAh wieder aus dem Programm da es
zu viele technische Probleme gab. Wir kˆnnen Ihnen jedoch anbieten 5 Eur
als Wertausgleich zu ¸berweisen.

Mit freundlichen Gr¸flen

................... Kundenservice"

Diese Mail bekam ich, nachdem ich auf einen Umtausch der falsch gelieferten Batterie bestand. Der Umtausch wurde mit dieser einzigen Mail sozusagen still und leise abgelehnt. Da ich das Notebook zu dieser Zeit dringend mobil benutzen musste, u.a. beruflich, verzichtete ich auf weiteres Insistieres, weil ich sonst wieder tagelang ohne Batterie hätte auskommen müssen. Das war dann zuviel, sodass ich hoffte, dass die zweit gelieferte batterie keinen Probleme machen würde.

Ich glaube, dass ich mit dieser Mail des Händlers deutlich belegen kann, dass es bereits beim Kauf um minderwertige - wenn nicht gerade teildefekte - Ware gehandelt haben muss.
Iregendwie bin ich schon erleichtert, diese Mail im Archiv meines Postfaches gefunden zu haben.

twilight

Danke für deine sehr sachlichen Antworten zu jedem einzelnen Punkt meines Kommentars darüber. So neutrale Antworten sind viel hilfreicher als wenn jemand für und gegen mich Stellung bezieht.

Falls sich der letzte Satz auf mich bezieht, ich beziehe keineswegs Stellung gegen Dich und auf Deine Frage, wie ich mich in so einem Fall verhalten würde: ich würde mich schwarz ärgern, ich würde den Akku, den Hersteller und den Händler verfluchen und nachdem ich mich wieder abgeregt hätte, würde ich genau das Gleiche denken, wie ich es hier geschrieben habe.
Du siehst, emotional würde ich mich verhalten wie Du. Ich scheine lediglich etwas realistischer zu sein, was die Sachlage betrifft und genau das wolltest Du doch mit diesem Thread heraus bekommen.
Zu dieser E-Mail: wenn ich das richtig verstehe, hast Du einen anderen Akku bekommen, als der reklamierte Vorgänger, der wiederum in der E-Mail als problematisch bezeichnet wird.
Wieso soll das auch nur ein Hinweis darauf sein, dass der gelieferte Akku auch ein Serienproblem hat?
Im Gegenteil. man könnte sogar argumentieren, dass der Händler freiwillig bessere Ware geliefert hat und den nominellen Kapazitätsunterschied sogar noch vergüten wollte.

Du siehst, es ist alles Auslegungssache und genau das Gleiche wie hier wird Dich auch mit einem Anwalt und vor Gericht erwarten.
Wenn Du viel, viel Glück hast, bekommst Du nach immensem Zeitaufwand den Akku und die Anwaltskosten erstattet. Wenn Du Pech hast, bleibst Du auf allem sitzen.

Wenn Phoen so sicher ist, soll er doch ein Erfolgshonorar mit Dir vereinbaren ...
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osxnerd19.12.0810:25
Ich glaube, dass ich mit dieser Mail des Händlers deutlich belegen kann, dass es bereits beim Kauf um minderwertige - wenn nicht gerade teildefekte - Ware gehandelt haben muss.
Iregendwie bin ich schon erleichtert, diese Mail im Archiv meines Postfaches gefunden zu haben.

Das Gegenteil ist der Fall, denn diese E-Mail kann auch belegen, dass Du mit der Lieferung der aus Deiner Sicht mängelbehafteten Sache einverstanden warst. Damit verlierst Du gemäß BGB § 422 Absatz 1 die Gewährleistungsansprüche nicht erst nach 6 Monaten, sondern sofort.

sapajou, DQ:
Die gesetzliche Gewährleistung liegt seit 2002 in Deutschland und der ganzen Europäischen Union bei 24 Monaten, nicht bei 12. Gemäß § 476 BGB findet 6 Monate nach Gefahrübergang die Beweislastumkehr statt.
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Tiger
Tiger19.12.0810:49
Phoen
Tiger
Was du da da schreibst ist Realsatire.
Geh´mal schlafen!

Darf ich fragen wie viele Semester du noch vor dir hast? Das alles kann doch nicht dein Ernst sein, oder willst du mich nur verapplen???
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pünktchen
pünktchen19.12.0811:18
der kollege phoen hat recht, sowohl was die gewährleistung angeht als auch was das recht auf freie meinungsäußerung angeht. mir scheint, hier fehlt es einigen händlern etwas an objektivität. nur weil praktisch niemand seine rechte bei solch einem kleinkram durchsetzt, weil das prozesskostenrisiko einfach zu hoch ist, bedeutet das noch lange nicht, dass sie nicht bestehen.


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jogoto19.12.0811:28
pünktchen
der kollege phoen hat recht ...

Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei und um das zu wissen muss man kein verblendeter Händler sein.
Und die Ausgangsfrage ging um Recht bekommen und nicht darum, ob wir moralisch auf Alecs Seite sind.
Obwohl, wenn ich mir das hier noch mal durch lese ging`s doch nur ums Händchen halten.
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Tiger
Tiger19.12.0811:33
pünktchen
Nach 8 Monaten müsste er nachweisen, dass der Akku von Anfang an defekt ist. Hätte er vor Ablauf der ersten 6 Monate reklamiert hätte es anders ausgesehen.
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pünktchen
pünktchen19.12.0812:21
sinnvoll ist es sicher nicht, sich darüber graue haare wachsen zu lassen. hab ich auch nicht gemacht, sondern mich mit dem zweiten schlechten akku abgefunden. dabei hätte ich nicht mal einen anwalt bezahlen müssen. aber für 50 € oder so lohnt sich die aufregung doch nicht. allerdings muss man öffentlich sagen dürfen: 123xyz verkauft minderwertige akkus.

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Tiger
Tiger19.12.0812:55
pünktchen
allerdings muss man öffentlich sagen dürfen: 123xyz verkauft minderwertige akkus.

Und genau da ist das Problem! Nur weil Kunde XY Probleme mit dem Akku hatte bzw. der Akku wegen exzessiver Nutzung nicht mehr funktioniert heißt das nicht, dass der Verkäufer generell schlechte Akkus verkauft! Und selbst dann ist zu klären: was ist ein schlechter Akku für 50 Euro?
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DonQ
DonQ19.12.0812:57
genau für solchen "kram", bei den das kostenrisiko größer als der wert wird, sind auch verbraucherschutzverbände da, bzw. halt sammelklagen, wobei "anwälte" nicht nur in einer rechtsanwaltskanzlei zu finden sind.

btw. der händler hätte sich nur "leichter" getan innerhalb der ersten 6 monate, da er das normalerweise problemlos seinem großhändler/importeur/hersteller weitergeben kann.#



„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ19.12.0813:10
natürlich kann ich händler verstehen, müssen sie nicht nur die ware loswerden um schlicht geld wieder zu bekommen, kosten rein bringen, rücklagen(u.a. für garantieleistungen zu bringen), oft mal steuern zahlen und auch noch gewinn zu machen.

aber das muss ausgewogen sein und nicht nur zu lasten der kunden, meist denken die händler schlicht nicht an rücklagen für garantieleistungen oder wie hat es gerade eine "handwerkerfrau" beim termin gesagt: "es ist was dazwischen gekommen"… what ever.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ19.12.0813:15
last but not least, wenn Alex der meinung ist, händler xyz hat ihm schlechte ware verkauft, dann darf er das sagen, posten, schreiben;

wo und wann auch immer…

der händler aber natürlich auch.

solange keine kleinkriege ausgefochten werden
„an apple a day, keeps the rats away…“
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