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Forum>Hardware>Kann man Geräte auch nach der 14 Tage Frist zurückgeben?

Kann man Geräte auch nach der 14 Tage Frist zurückgeben?

iUser9523.02.1219:41
Tag auch!

Wie im Titel geschrieben wollte ich wissen, ob man ein (elektronisches) Gerät auch nach der bekannten Frist von 14 Tagen ab Kaufdatum zurückgeben kann?

Grund meiner Frage:
Ich habe mir Anfang 2011 einen Epson Stylus SX125 gekauft. Hat bis jetzt seinen Dienst getan. Jetzt habe ich mir aber einen neuen Satz Patronen gekauft. Nachgemachte, weil ich nicht einsehe, den Wucherpreis der Originalpatronen zu bezahlen. Jetzt scheint dieses miese Mistding nicht mehr zu wollen, da es nur noch Tinte "frisst" und sonst nur noch Fehler ausgibt.

Kann man den also noch gegen Quittung zurückgeben? Ich glaube nämlich nicht, dass ich noch weiterhin Nerven für einen Epson-Drucker habe.

Im Vorraus schon mal recht herzlichen Dank für eure Bemühungen!
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Kommentare

dersetzer23.02.1219:49
Aber sicher kannst du den zurückgeben. Ist ja erst ein Jahr alt. Mache ich mit meinem Auto auch so. Wenn der zum ersten TÜV muss gebe ich den zurück und lasse mir einen neuen geben.


Spaß beiseite, das geht natürlich nicht...
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Trumscheit
Trumscheit23.02.1220:02
Rückgabe nach der 14-Tagefrist nur, wenn nachweisbar ist, dass das Gerät bei Auslieferung schon fehlerhaft war. Dürfte in deinem Fall nicht zutreffen.

In eigener Sache: habe das Vorgängermodell, den SX 100, der dieselben Patronen schlucken sollte. Tintenverbrauch ist hoch, Druckqualität nur ausreichend. Bei Billigpatronen via eBay und Konsorten lässt sich das aber beheben. Bei Billigpatronen ist eine Quote von gefühlten 10%, die vom Gerät nicht erkannt werden. Bei Billigpatronen fällt dies jedoch nicht ins Gewicht.

Zurück zum Thema: Entweder du bleibst bei diesem Gerät und ärgerst dich mit teuren Originalpatronen und teilweise nicht erkannten Billigpatronen oder du suchst dir einen neuen Drucker. Tipp fürs nächste Mal: Langfristig gesehen ist der Preis der Patronen bzw. Toner ausschlaggebender als der Preis des Gerätes.
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silversurfer2223.02.1220:28
... welch eine Frage *an die Stirn patschend*
zurückgeben wird immer möglich sein, nur bekommst du nicht das bezahlte Geld zurück

Was der Drucker, vor allem nach deinen Fremdpatronenexperimenten, noch an Wert hat, kannst du bei ebay schauen, abgelaufene Versteigerungen nachsehen.
Deine Garantie hast du mit den Fremdtinten auch verwirkt, wenn der Fehler am gerät darauf zurückzuführen ist, aber das wird dir ja bewußt gewesen sein, oder ?
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ApfelHandy423.02.1220:47
Merke: Geiz ist NICHT geil ...
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neoxfactory23.02.1220:49

Wenn die Tinte der Billigpatronen den Druckkopf verstopft haben und das Druckerreinigungsprogramm das nicht lösen kann, kann man den Kopf eventuell mit Alkohol (Ethanol) reinigen. Sollte der Drucker aber technisch ok sein und nur die kompatiblen Patronen verweigern, musst du wohl leider zum testen Originalpatronen kaufen (die warscheinlich mehr kosten als der Drucker selbst) oder du wirfst das Teil weg.

Epson Drucker und Billigpatronen sind sowieso ein Kapitel für sich.
Da gibt es in den Foren etliche Klagen.

Du kannst den Drucker (nach einem Jahr) natürlich auch dem Verkäufer zurückbringen, die Aktion dürfte allerdings mit schallendem Gelächter (Verkäufer) erwidert werden.
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iGod23.02.1221:13
Unter bestimmten Voraussetzungen wäre das möglich, diese sehe ich bei dir allerdings nicht gegeben.
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Blubs
Blubs23.02.1221:48
Man kann kaum glauben, dass diese Frage ernst gemeint ist.
Es fallen einem spontan jede Menge unfreundliche Sprüche für so eine Haltung ein.
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honett
honett23.02.1222:22
Der Epson Stylus SX125 kostet neu knapp 70€ du hast ihn Anfang 2011 gekauft... Was erwartest du denn noch für einen 1 Jahr alten Billigdrucker?
„Der Charakter des Menschen ist sein Schiksal.“
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silversurfer2223.02.1222:25
er will den ja wandeln, also wahrscheinlich 70€
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iUser9523.02.1222:48
Ist ja gut! Hab´s verstanden!
Wenigstens ihr hattet euren Spaß dran...
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kbundies
kbundies23.02.1223:38
...ich ging im Dezember zu einem Weihnachtsbaum-Verkauf - gibt es bei und draussen, wo die Bäume auch gezüchtet werden.
Um ins Gespräch zu kommen, habe ich erwähnt, dass ich ein Jahr vorher bei ihnen einen Baum
gekauft hätte, welcher jetzt aber die Nadeln verloren hätte. Der Witz wurde nicht gleich verstanden, stattdessen gingen die Verkäufer erst mal auf Verteidigung...
Es scheint wohl Leute zu geben, die sich auf solche Reklamationen versteigen...
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gimo
gimo23.02.1223:45
ist das hier Vorsicht Kamera?
„Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!“
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neoxfactory24.02.1201:15

iUser95

War halt ein Fehlkauf aber wenigstens hast du für den Epson nicht teures Geld bezahlen müssen.

Bei deiner Frage musste zwangsläufig mit ironischen Beiträgen gerechnet werden.




Ich nutze einen Canon Pixma ip 4850 und der funktioniert einwandfrei mit kompatiblen Billigpatronen.
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MacGay
MacGay24.02.1206:15
Habe mir ein Auto gekauft (Anfang 2011) damit ich Geld spare Tanke ich Heizöl und Olivenöl.
Jetzt spinnt das Auto... Kann ich es zurück geben?
Möchte natürlich ein neues Auto oder den vollen Preis haben.
Ist ja nicht meine Schuld... Unwissend zu sein

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Krypton24.02.1207:37
Ich habe mir Anfang 1997 ein paar Schuhe gekauft. Die haben bis jetzt ihren Dienst getan. Jetzt habe ich mir aber einen neuen Satz Schnürsenkel gekauft. Nachgemachte, weil ich nicht einsehe, den Wucherpreis der Originalschnürsenkel zu bezahlen. Jetzt scheinen diese Mistdinger nicht mehr zu wollen, da die Sohle druchgelaufen ist und bei Regen Wasser in die Schuhe kommt.

Kann man die also noch gegen Quittung zurückgeben? Ich glaube nämlich nicht, dass ich noch weiterhin Nerven für nasse Socken habe.

Im Vorraus schon mal recht herzlichen Dank für eure Bemühungen!


iUser95:
Viele Hersteller von billigen Fremdpatronen geben eine Druckergarantie auf ihre Patronen, so dass bei einem Drucker-Defekt, der mit ihren Patronen zusammenhängt, ein neuer Drucker für dich drin sein könnte. Ich würde mal überprüfen, ob es das bei deinen Patronen auch gibt und gegebenenfalls mal beim Patronenhersteller nachhaken.

Ansonsten gilt das 14-tägige Rückgaberecht auch nur beim Online- & Telefoneinkauf (Fernabsatzgesetz) und soll dazu dienen, das Produkt ähnlich wie im Laden auf generelle Tauglichkeit prüfen zu können.

Kein Hersteller wird dir kostenlos ein Gerät über ein Jahr oder auch nur 2 Monate zur Verfügung stellen und dann den Preis zurückerstatten. Gerade bei Druckern sollte man sich unbedingt vorher über die Folgekosten informieren. Die billigsten Drucker haben dabei den teuersten Seitenpreis und Epson selbst ist unter den Herstellern auch noch der teuerste (aber von der Druckqualität in der Regel auch vorne mit dabei).
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tintingari
tintingari24.02.1207:44
Krypton
... Epson selbst ist unter den Herstellern auch noch der teuerste (aber von der Druckqualität in der Regel auch vorne mit dabei).

Ich habe einen Workforce Pro. Von den Tintenkosten her richtig günstig und die Druckqualität ist für einen Office-Multifunktionsdrucker erstaunlich überzeugend. Es hängt immer davon ab, was man drucken will (Grafik, Briefe, ...) und wie viel man für den Drucker investieren will.

Ich hatte übrigens bisher den Eindruck, dass gerade die OfficeJet-Modelle von hp mit ihren Mini-Patronen am teuersten sind.
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Schens
Schens24.02.1208:05
(Erinnert an bisschen an den Monty Python Sketch:

Eine Frau sitzt mit einem Jungen beim Arzt und sagt
Frau: "Ich würde gerne Abtreiben lassen!"
Arzt: "In der wievielten Schwangerschaftswoche sind sie nun, Madam?"
Frau (dreht sich zu Ihrem Sohn) "Wie alt bist du Schatz?"
Sohn: "10"
Frau (nachdenkend): "Ääääääähm......in....der.....590ten Woche....")

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Marco2824.02.1208:06
Ich frage mich wieso das keiner Kapiert ?
Es gibt generell kein Umtausch und Rückgaberecht !!!!!
Umtausch und Rückgabe ist nur Kulanz vom Verkäufer und wenn der nicht mitspielt Pech gehabt!!!

Kein Recht auf Umtausch

Was viele Kunden nicht wissen: Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umtausch gibt es nicht. Umtausch ist Kulanzsache und funktioniert nur, wenn der Händler mitspielt. Von Rechts wegen gilt beim Einkauf im Laden der Grundsatz: Gekauft ist gekauft. Die meisten Händler gehen aber wohlwollend mit ihren Kunden um. Auch zum eigenen Gewinn: Zufriedene Kunden kommen wieder und lassen die Kasse klingen. Um das Geschäft anzukurbeln, bieten Einzelhändler oft weit reichende Umtauschgarantien. Vor allem zur Weihnachtszeit.

14 Tage Rückgaberecht

Anders ist die Sache bei Onlinekäufen. Wer im Internet oder beim Versandhändler bestellt, hat ein gesetzlich verbrieftes Widerrufsrecht. 14 Tage lang. Ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie falsch formuliert, beginnt die Frist nicht. Folge: Der Kunde kann den Kaufvertrag nun auch später noch widerrufen. Widerruf bedeutet: Der Kauf wird storniert. Der Kunde schickt die Ware zurück und bekommt im Austausch den Kaufpreis erstattet.
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tintingari
tintingari24.02.1209:09
Wobei auch bei den 14 Tagen eine Sorgfaltspflicht für den Kunden gilt. Ein Stabilitätstest bis zum Abreißen der Tintentankabdeckung ist auch vom Verkäufer nicht ohne weiteres hinzunehmen und auch übermäßige Gebrauchsspuren sind nicht ohne Wertminderung hinzunehmen.
Wenn ich ein Produkt kaufe und nicht sicher bin, ob ich es behalten möchte, sollte ich es auch so behandeln, dass ein Käufer der es danach erwirbt nicht den Eindruck hat, es wäre ein gebrauchtes Produkt, sondern eben "zum ausprobieren ausgepackt".
Online-Schuhverkäufer erstatten auch den vollen Kaufpreis... wenn man allerdings 2 km auf Kopfsteinpflaster gelaufen ist, gelten die Rücknahmebedingungen auch nicht mehr. Weil das Produkt eben nicht mehr neuwertig ist. Und da sollte man schon auf den Begriff neu"wertig" achten!
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Hühnchen
Hühnchen24.02.1209:14
Marco28
Anders ist die Sache bei Onlinekäufen. Wer im Internet oder beim Versandhändler bestellt, hat ein gesetzlich verbrieftes Widerrufsrecht. 14 Tage lang. Ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie falsch formuliert, beginnt die Frist nicht. Folge: Der Kunde kann den Kaufvertrag nun auch später noch widerrufen. Widerruf bedeutet: Der Kauf wird storniert. Der Kunde schickt die Ware zurück und bekommt im Austausch den Kaufpreis erstattet.
Aber auch das bezieht sich nur auf das Testen des Produktes ähnlich dem in einem normalen Geschäft. Darunter fällt auch nicht das leeren der gesamten Druckpatronen und schon gar nicht das mutwillige Ruinieren des Gerätes und erst recht nicht ein Jahr lang. Eine Minderung die darüber hinaus entstanden ist, kann der Händler dann auch noch in Rechnung stellen, wenn er das will.
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Krypton24.02.1210:40
tintingari
Krypton
... Epson selbst ist unter den Herstellern auch noch der teuerste (aber von der Druckqualität in der Regel auch vorne mit dabei).

Ich habe einen Workforce Pro. Von den Tintenkosten her richtig günstig und die Druckqualität ist für einen Office-Multifunktionsdrucker erstaunlich überzeugend. Es hängt immer davon ab, was man drucken will (Grafik, Briefe, ...) und wie viel man für den Drucker investieren will.

Bei den Workforce-Druckern sieht es anders aus, meine Aussage bezog sich auf die Consumer A4-Klasse, also auf die Epson Stylus (SX) Reihe und die günstigen Multifunktionsdrucker (BX). Die Druckkosten wurden hier in den letzten Jahren öfters von verschiedenen Computerzeitschriften (beispielsweise die c’t) ermittelt und hier war Epson und Lexmark immer vorn mit dabei, die HPs mit den mini Patronen liegen aber auch (in ihrer Klasse) weit vorne. Billiger waren Canon und Brohter.
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