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Juristische Sonntagsfrage zum Thema: Beleidigung

neogomo
neogomo04.02.2419:01
Frage mich schon länger wie Beleidigungen juristisch genauer behandelt werden. (Kein aktueller Fall, einfach nur pures Interesse meinerseits)

Also wenn man zu jemandem sagt, nehmen wir z. B. einen Behördenmitarbeiter oder auch eine Privatperson, dass er/sie doch einen Vogel habe.

Dann wäre das doch eine Beleidigung, die im Zweifel geahndet werden könnte?

Wie würde es sich aber verhalten, wenn man sagen würde: "Sie haben doch ein Zwergkaninchen!"

Könnte dann so rechtssicher argumentiert werden, dass eigentlich ja doch eine Diffamierung der Person intendiert ist und somit vorliegt, oder wäre es nur eine falsche Tatsachenbehauptung – da die Person vermutlich gar kein Zwergkaninchen besitzt.
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