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Inkasso / Mahnung für ein eMail-Pro Account meines Sohnes (10 Jahre)

Applecrumblecake19.02.1016:22
Hallo Leute,

mein Sohn (10 Jahre) hat sich bei einem großen Free-Mail Dienst ein Mailaccount erstellt, und offensichtlich ist irgendwann daraus ein Pro-Account geworden - und definitiv hat mein Sohn das so nicht gewollt. Das war im Dez.

Ich habe an meine Postadresse nun eine Rechnung im Januar von knapp 18,- € erhalten (habe selber kein Mail Account bei dem Anbieter) - und habe darauf hin erstmal geklärt, das ich in keiner Geschäftsbeziehung mit dem Mail Provider stehe, und die Rechnung nicht bezahle.

Nun habe ich Post von einem Inkasso Unternehmen erhalten - jetzt sind wir bei knapp 78,- € - und meine Frage ist jetzt folgende:

a) Wenn ich nicht bezahle wird vermutlich ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt. Nehmen wir das mal an, und ich gehe vor Gericht, kann das Gericht dann entscheiden, das die ursprünglichen 18,- € unter den Taschengeldparagraphen fallen - mein Sohn hier also reingefallen ist und ich nun auf den ganzen Kosten sitzenbleibe? (Gebühr, Mahnung, Anwälte, Gericht)

b) Habt ihr vergleichbare Situationen erlebt, und habt nicht auf die Mahnung reagiert - was ist daraus geworden?

c) Wie sieht es mit Kindern und Internet/Fernabsatzgesetzt überhaupt aus? Ich habe als Elternteil natürlich eine Verantwortung, kann aber meinem Kind auch nicht komplett den Umgang mit Onlinemedien verbieten - oder alle Aktivitäten die er dort tut kontrollieren. Hier interessieren mich auch Eure Erfahrungen und natürlich Infos zu Rechte/Pflichten zu diesem Thema.

Vielen Dank!
Applecrmblecake
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Kommentare

DarkLord541
DarkLord54119.02.1019:13
Also soweit ich weiß (kein Anwalt) kannst du denen einfach sagen das dein Sohn 10 ist und du den Vertrag nicht zustimmst. Und fertig. Der Taschengeld Paragraph besagt ja eigentlich nur das die Kinder mit dem Geld machen können was sie wollen auch wenn sie noch nicht voll Geschäftsfähig sind. Aber immer mit dem Risiko das die Eltern das ohne weiteres wieder kippen können. Ist jedenfalls das was ich davon so im Gedächtnis habe.
„Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst da eh nicht lebend raus...“
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bmc desgin19.02.1020:00
Was ich nicht verstehe ist, das man doch irgendwie irgendwo auch zustimmen muss, dass man den Pro Account dann auch haben will???

Bei seriösen Anbitern lässt man es eigentlich bei free und weißt lediglich darauf hin, dass es jetzt auch pro gibt. Natürlich können sich dabei Features ändern.

Somal geh ich davon aus, das ein 10 jähriger lesen kann und nicht einfach willt rumklickt und dabei irgendetwas bestädigt, was Kosten verursacht - kann mich aber auch irren.


Ich würde dem Inkasso n Brief schreiben, da die ja jetzt dafür zuständig sind...
Den Fall nochmal darlegen USW.



Cheers
„Ask your questions...“
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iBookG419.02.1020:13
Hallo, im Normalfall ist dein Sohn beschränkt Geschäftsfähig und so ist jeder Kaufvertrag schwebend unwirksam. Wie das in dem Fall mit dem Taschengeldparagraph gehändelt wird, kann man jetzt so schwer beurteilen. Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt einschalten (wäre in dem Fall besser, da Inkassobüros meistens nur Geld eintreiben wollen) und abklären lassen, wie die Lage in dem Fall ist.

Viel Erfolg!
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iGod19.02.1021:08
Ich würde mich mit Baseballschlägern und Schlagringen und vielleicht einem Pitbull eindecken und warten bis das Inkasso Unternehmen klingelt. Oder einfach einen Brief/Mail an das Inkasso Unternehmen schreiben und den Fall noch mal komplett schildern.
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elcaradura20.02.1008:32
Ich verweise mal auf das im Netz gefundene und hoffe dir, dass es dir etwas hilft. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich dringend einen RA aufsuchen. Ein Mahnbescheid ist kein Spiel!
Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.
Anm.: Anscheinend hast du ja schon fristgerecht widersprochen.
Applecrumblecake
Ich habe an meine Postadresse nun eine Rechnung im Januar von knapp 18,- € erhalten (habe selber kein Mail Account bei dem Anbieter) - und habe darauf hin erstmal geklärt, das ich in keiner Geschäftsbeziehung mit dem Mail Provider stehe, und die Rechnung nicht bezahle.
Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.

Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.
Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.
Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."

Quelle:

Zusätzlich:
Schadensersatzpflicht des Inkassounternehmens bei unberechtigten Forderungen
Nochmals allgemein die Haftung für Verhalten der Kinder im Internet.
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Wowbagger20.02.1012:48
elcaraduras Zitate klingen ja schon ganz vielversprechend, trotzdem: Auf jeden Fall beim Konsumentenschutz oder einem Anwalt beraten lassen! Im Internet allgemein und auch hier findest Du zu jedem Thema unterschiedliche Aussagen mit einem wechselnden Anteil an Wissen, Halbwissen und Vermutungen, darauf kannst Du Dich nicht verlassen. Außerdem können im Einzelfall auch Kleinigkeiten einen Unterschied machen.
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Stefan S.
Stefan S.20.02.1013:20
naja Anwalt kostet mehr als die Rechnung. Und darauf hoffen die.
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Stefan S.
Stefan S.20.02.1013:21
wie heißt denn der Anbieter?
Ist immer gut zu wissen...
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Stefan S.
Stefan S.20.02.1013:22
Haben die deinen Namen oder den deines Sohnes angegeben?
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elcaradura20.02.1015:40
Ich rate natürlich wie Wowbagger zu einem professionellen Rechtsberater oder Verbraucherschutz. Letzteres wird auch erst einmal günstiger sein und dir nur einen kleinen Unkostenbeitrag kosten.
Bezahlen würde ich jedenfalls auch nicht.
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