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Forum>Off-Topic>Honorarforderung und Jahreswechsel

Honorarforderung und Jahreswechsel

ein.Leguan
ein.Leguan03.12.1113:16
Hallo zusammen!

Ein Umzug steht an und daher ist mir jede finanzielle Reserve willkommen.

Ich bin (nebenher) freiberuflich selbstständig und habe im November 2011 eine Softwareschulung im Ausland durchgeführt.
Daraufhin stellte ich meine Honorarforderung an die beauftragende, deutsche GmbH (<500.000 € Jahresumsatz) am 30.11.2011.

Gibt es Gründe dafür, dass diese GmbH meine Rechnung noch innerhalb des laufenden Jahres begleichen wird oder ist es wahrscheinlicher, dass mich das Honorar mit der sonst üblichen Frist (von ca. 4-6 Wochen), also erst im Jahr 2012 erreicht?


Beste Grüße!
Der Leguan
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Kommentare

DonQ
DonQ03.12.1115:14
sowas macht man vorher aus und letztendlich kann es dir eigentlich nur der Auftraggeber genau sagen, wann und ob überhaupt dein Geld kommt.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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ein.Leguan
ein.Leguan03.12.1116:22
Ich weiss nicht, was "man" vorher ausmacht.
Vereinbart ist in meinem Fall eine Zahlung in maximal 4-6 Wochen nach Rechnungseingang.

Meine Frage zielt auch nicht darauf ab, welche Argumente ich gegenüber meinem Auftraggeber vorbringen könnte, um eine frühere Zahlung zu erbitten.

Mich interessieren mögliche Umstände, die einen für mich aktuell sehr erfreulichen, -wahrscheinlich steuerrechtlich begründeten- verfrühten Geldeingang begünstigen könnten.
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DonQ
DonQ03.12.1120:19
Vorschuß, Abschlagszahlung und/oder Teilabrechnung anfragen, damit kann man es eigentlich legen wie man will und es haben will...

Und eigentlich brummt es so kurz vor Jahresschluß schon überall.

wie sagt jemand immer so schon, "mit jemanden reden, der was entscheiden/an stupsen kann".

also alles ab Chefsekretärin aufwärts bis Gesellschafter/GF.

Sachbearbeiter/Abteilungsleiter mit Vollmacht wird es da ja eher weniger geben...

worum geht es denn überhaupt ?

Du willst das jemand eine Rechnung schneller zahlt als ausgemacht, soweit gut, aber wer ?

Um eine Ausgelagerte Behörden Abteilung ? Siemens ? Autobahn/Bahn ? Versicherung ? Makler ? Autoverleiher ? Gastro Gmbh ? Eisdielen Kassensystem ? Scheinfirma ?

eine halbe mio umsatz sagt gar nichts aus für mich...ebenso GmbH.









„an apple a day, keeps the rats away…“
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ein.Leguan
ein.Leguan04.12.1100:33
Hallo!

Die 500.000€ Grenze ist ausschlaggebend für bestimmte Buchhaltungspflichten von Unternehmen für das Folgejahr.

GmbH als Rechtsform ist möglicherweise deshalb von Bedeutung, weil hiermit mein Anliegen betreffend steuerrechtliche Schranken oder auch Türen verbunden sein können.

Ich bin tatsächlich nur an Informationen über die Sachlage interessiert. Wenn sich daraus dann eine große Wahrscheinlichkeit ergibt, noch in diesem Jahr, also früher als ursprünglich abgemacht mein Honorar überwiesen zu bekommen, freue ich mich darüber. Ansonsten Gewinne ich eben Information und somit Wissen, das ich vorher nicht hatte.
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DonQ
DonQ04.12.1113:19
nochmal, das hängt real/irl vom Unternehmen ab und nicht (nur) von der Gesellschaftsform und Bilanzierungspflicht.

die Antworten auf deine Fragen in einem Steuer(berater) forum möchte ich mal sehen

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„an apple a day, keeps the rats away…“
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elcaradura04.12.1116:55
ein.Leguan
Hallo!
Die 500.000€ Grenze ist ausschlaggebend für bestimmte Buchhaltungspflichten von Unternehmen für das Folgejahr.

Bitte nichts durcheinander bringen! Worauf du dich beziehst ist die Umsatzgrenze für nicht bereits (handelsrechtlich) buchhaltungspflichtige Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) aufweisen und die diesen Gewinn durch die finanzbehördliche Verpflichtung (§ 141 AO) nach § 5 Abs. 1 EStG und nicht mehr nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) ermitteln können.
Diese Verpflichtung greift aber erst auf die Mitteilung der Finanzbehörde gem. § 141 Abs. 2 AO und dann erst ab dem Wirtschaftsjahr, welches auf diese Bekanntgabe folgt.
Wo du allerdings recht behältst, ist die mögliche zeitlich unterschiedliche Berücksichtigung der Betriebsausgaben, die sich durch den Wechsel bedingen. Für Einnahmen-Überschussrechner gilt das Zu-/Abflussprinzip nach § 11 EStG, welches i.d.R. die BA/BE dem Kalenderjahr zurechnet, in diesem diese zu- oder abgeflossen sind.
Dabei ist jetzt aber auch das Geschäftsjahr, bzw. Wirtschaftsjahr (§§ 8b ff. EStDV) relevant, ob es tatsächlich zu einer unterschiedlichen Berücksichtigung der Betriebsausgabe kommt, die sich durch die Berücksichtigung dieser bei Realisationsprinzip bzw. Zu-/Abflussprinzip ergeben. Endet das GJ bspw. erst im Juni des kommenden Jahres, dann kehrt sich dieser Effekt um und die Verbindlichkeit würde nach dem Realisationsprinzip erst zum GJ 11/12 gewinnwirksam werden, eine Berücksichtigung nach 4-III hingegen schon im KJ 11, sofern es bis kurz nach dem Jahreswechsel bezahlt wäre.
Ohne jetzt noch auf die Möglichkeiten einzugehen, sollte klar sein, dass es von verschiedenen Faktoren abhängt, ob es für die Firma steuerrechtlich einen Vorteil ergeben würde die Rechnung schon heute zu begleichen oder nicht. Das wird dir auch unter normalen Umständen nicht ein normaler Angestellter, sondern eher der StB sagen können und dann ohnehin von der Firma selbständig angewandt werden, da diese ja auch so ihren Gewinn verteilen können.
Kapitalgesellschaften, wie die GmbH, sind eintragungspflichtig (§ 7 Abs. 1 GmbHG), somit Kaufmann und in jedem Fall handelsrechtlich buchführungspflichtig (§ 238 Abs. 1 BGB). Sie sind somit auch steuerrechtlich buchführungspflichtig (§ 140 AO) und müssen ohnehin Ihren Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG ausweisen. Für die Aufstellung gilt demnach das Betriebsvermögen, welches nach den handelsrechtlichen GoB aufzustellen ist. Hier ist also das Realisationsprinzip grundsätzlich anzuwenden und der § 141 AO kommt hierfür schon gar nicht in Betracht.

Aber was soll das für dich bedeuten?

Meine persönliche Meinung zu deinem Fall war ad hoc: Pech gehabt! Für die Geschäftsbeziehung ist ein professionelles Erscheinen wichtiger als eine etwas höhere Liquidität. Du willst doch auch in Zukunft Geschäfte mit diesem Kunden machen, oder?
Hättest du ein Interesse daran, dass Kunden ihre Ausstände schneller begleichen, so könntest du mit Anreizen, wie Skonti arbeiten.
Im Nachhinein den Kunden anrufen, ob dieser nicht früher zahlen könnte, empfinde ich weniger professionell und das würde ich nur im äußersten Notfall und auch nur bei Kunden in Betracht ziehen, mit denen das Geschäftsverhältnis so gut ist, dass der Eindruck nichts an der Geschäftsbeziehung ändert.
In deinem Fall würde ich die Bank um einen Dispo bemühen, die Kosten niedrig halten und das Trockental auf diese Weise durchwandern.
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ein.Leguan
ein.Leguan04.12.1118:30
elcaradura

Vielen Dank für die ausführliche und differenziert erklärende Antwort!

Übrigens sehe ich es genau so:
ich habe nicht vor bei besagtem Unternehmen eine frühere Bezahlung zu erbitten. Denn es geht meinen Auftraggeber nichts an, wie gut oder schlecht ich mich privat organisiere und, dass mir das zusätzliche Geld aktuell sehr gelegen käme. Ebenso interessiert es mich auch nicht, wie sich das Unternehmen organisiert, um seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen.
Demnach heisst es hier, den normalen Lauf der Dinge nicht zu stören.

Die Geschäftsbedingungen habe ich so akzeptiert bzw. übernommen, weil ich nicht an der Akquise und Aushandlung beteiligt war, sondern erst danach anstelle einer anderen Person eingesprungen bin. Und wie heisst es so primitiv: einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.

Schönen Abend!
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DonQ
DonQ05.12.1112:08
ein.Leguan
elcaradura

Die Geschäftsbedingungen habe ich so akzeptiert bzw. übernommen, weil ich nicht an der Akquise und Aushandlung beteiligt war, sondern erst danach anstelle einer anderen Person eingesprungen bin.

Das ist ggf. wirklich ein Problem…nur so am Rande.
Erst recht, wenn man keinen Ansprechpartner wegen dem Finanziellen Ablauf hat.
Viel Glück das nicht zuviel "gestrichen" wird.

„an apple a day, keeps the rats away…“
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kbundies
kbundies07.12.1120:55
also ich persönlich zahle meine Rechnungen direkt bei Eingang - auch wenn es z.B. heißt zu bezahlen innerhalb 14 Tagen.
Grund: bin selber selbstständig und habe keine regelmäßigen zuverlässigen Geldeingänge. Daher muß ich einfach immer sehen und ein gutes Gefühl dafür haben, was noch machbar ist. Wenn ich meine Zahlungen immer erst am letzten Tag des Zahlungszieles mache, bekomme ich einen falschen Eindruck von den eigenen Möglichkeiten.
Das nur mal so am Rande - hat sich bisher sehr gut bewährt.
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ein.Leguan
ein.Leguan07.12.1121:06
kbundies

Das halte ich für eine sehr gesunde und überdies faire Einstellung zu dem Thema.
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kbundies
kbundies07.12.1122:28
ich habe einfach mal versucht, für die „Gegenseite“ zu sprechen.
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DonQ
DonQ07.12.1123:06
Mir wurden eigentlich immer Rechnungsposten raus-gestrichen, zu mindestens bei der Spesen Abrechnung…bis dann auch noch bei einem Großkunden ein ärmlicher Festbetrag für Hotelübernachtungen im Raum stand, Verzehr und sonstiges komplett wegfiel und eigentlich das schlimmste: der Abrechnungstakt praktisch wegfiel, sondern eine Tagespauschale…seitdem kann ich eigentlich gar keine Aufträge von diesem Kunden mehr annehmen, da ich sonst draufzahle und noch Geld mitbringen muss.

Aber ok, bei manchen Nutten habe ich auch sehr guten Rabatt bekommen, die sind nur immer so komisch, wenn ich dann nicht mehr vorbei-schaue

Und ein Anwalt will mich mal wieder abzocken, dem habe ich erst mal die BORA §4 (2) und (3) als Mahnung geschickt, bin gespannt ob ich nächstes Jahr ein Standrechts Verfahren deswegen anleiern muß.

Wenn er es sich dann richtig fett und gemütlich gemacht hat in seinem Verein, wo es Aufträge regnet.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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ein.Leguan
ein.Leguan07.12.1123:24
Konkret handelte es sich bei den Modalitäten meines Vertrages ebenso um einen Pauschalbetrag für Reisekosten und auch für das Tageshonorar.

Ich sehe für gut planbare Tätigkeiten darin keine Schwierigkeit, solange die ausgehandelten Beträge die Ausgaben der Reise decken. Wenn man sich früh und geschickt um Buchungen für die Reise kümmern kann, kann dieser Umstand auch zu mehr Ertrag führen:

Meine Flüge konnten zeitig und daher günstig gebucht werden, sodass ich nun tatsächlich Geld übrig haben werde, welches ich bei formaler Reisekostenabrechnung via Beleg nicht einstreichen könnte.
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DonQ
DonQ08.12.1113:17
yoa, drück ich dir die Daumen.

manche legen derartige Kreativität im Rechnung drücken an den Tag…schön wenn das bei dir nicht passiert.

letztens hatte ich genau das andere Problem, die Buchungen mussten derart lange vorab angefragt und nach Freigabe eigentlich gebucht werden, dass die dreifachen Kosten entstanden sind und als Frechheit oben drauf, nur die Hälfte gezahlt wurde.

„an apple a day, keeps the rats away…“
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