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Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens

DonQ
DonQ21.10.1012:30


wiedereinmal auch per Justiz bestätigt

Das Urteil im Volltext

AG Bremen-Blumenthal, Urt. v. 23.08.2010 – 42 C 43/10
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dass die Beklagte, Mitarbeiter der Beklagten oder von der Beklagten bzw. der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beauftragte Personen das Grundstück der Kläger […] zum Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren bzw. der Einholung hierzu erforderlicher Informationen betreten, es sei denn, sie haben sich zuvor mit angemessener Frist schriftlich angemeldet und es ist ihnen ein Termin zu den üblichen Geschäftszeiten von den Klägern schriftlich bestätigt worden.
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu € 250.000,-, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft angedroht.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 5.000,-.
Der Streitwert wird auf € 4.000,- festgesetzt.

Wörtlich hieß es in dem Schreiben: “„… erteile ich der GEZ und dem N. mit allen beauftragten freien Mitarbeitern und allen Tochterunternehmen und deren Mitarbeitern Hausverbot. Sie haben das Grundstück […] in Bremen nicht mehr ohne schriftliche vorherige Anmeldung, mit schriftlicher Bestätigung durch mich oder Frau N., mit Angabe des Termins zu üblichen Werkzeiten zu betreten. Jegliche Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt.“”

„an apple a day, keeps the rats away…“
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Kommentare

razzfazz
razzfazz21.10.1013:22
Habe ich auch schon gemacht. Hausverbot für den freien "GEZ-Eintreiber" nachdem er bereits 2mal trotz mitgeteilter Teilnehmernummer und vorgezeigter GEZ-Rechnung der GEZ Köln gemeldet hat, in meinem Büro würde ein nichtangemeldetes Empfangsgerät betrieben. Seit dem Hausverbot kam er nimmer mehr.
„Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain “
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DonQ
DonQ21.10.1013:38
yepp, dito gegen einen an die tür und rollo klopfenden@unfreundlichen, aufdringlichen und nervigen Gebührenbeauftragten@@Hausverbot per Fax an sein Büro.

aber schon einige Zeit her.

seitdem haben sie sich benommen, wenn wirklich mal einer da war…/die wiederum nichts vom hausverbot wussten.

in obigen urteil, ging es ja auch um ein frei zugängliches geschäftslokal mit kundenverkehr.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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razzfazz
razzfazz22.10.1009:48
Betreibe eine Arztpraxis, also irgendwie schon frei zugänglich und auch Patientenverkehr - hat trotzdem bis jetzt geholfen!
„Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain “
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