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Hardware Abschreibung für Grafiken und Fotografen

barbagianni
barbagianni22.07.1512:17
Ich muss einiges an Steuer zahlen für 2014, wenn ich mich keine Investition plane manchen.
So überlege ich mir einige Hardware zu kaufen

Weiss jemand was man alles für ein Grafiker und Fotograf auf 3 Jahren abschreiben kann?

Besten Dank
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Kommentare

mactelge
mactelge22.07.1513:33
Einen defekten iMac aus 2009 kaufen - den kannste sogar im gleichen Jahr komplett abschreiben!
Oder lass das Büro renovieren - auf dem Papier.
„Dreh´dich um – bleib´wie du bist – dann hast du Rückenwind im Gesicht!“
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Legoman
Legoman22.07.1513:38
Oho, gleich die erste Antwort enthält einen Aufruf zur Begehung einer Straftat? Nicht schlecht!
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mactelge
mactelge22.07.1513:41
Legoman

gehst du zum lachen auch in den Keller?
„Dreh´dich um – bleib´wie du bist – dann hast du Rückenwind im Gesicht!“
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jogoto22.07.1514:15
Für 2014 kannst Du durch einen Kauf in 2015 gar keine Steuern sparen. Der Kauf hätte spätestens am 31.12.2014 statt finden müssen.
Investitionsrücklagen können nur große Firmen in ihren Bilanzen ausweisen.
Ab 2015 für drei Jahre geht alles mit Computer. Fotoequipment ist länger und Büroausstattung ist ganz schlimm.
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Legoman
Legoman22.07.1514:25
mactelge
Legoman

gehst du zum lachen auch in den Keller?

Jetzt zurückrudern und es als Witz verkaufen wollen?
Macht die Sache auch nicht besser!

Ich verweise auf §111 StGB und hoffe einfach mal, dass es hier Moderatoren gibt, die den Mist entfernen!

http://dejure.org/gesetze/StGB/111.html
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jogoto22.07.1514:54
Legoman
Jetzt zurückrudern und es als Witz verkaufen wollen?
Wenn man die Empfehlung einen defekten Mac zu kaufen um Steuern zu sparen nicht als Witz erkennt, muss man natürlich die Gesetzeskeule auspacken ...
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photoproject
photoproject22.07.1514:58
mactelge: vll. solltest Du Deine Posts hin und wieder mit "Gspässle gmacht" kennzeichnen. Oder gleich im Ironiemodus schreiben, bevor die Foren- mit § aus der Hüfte schießt.

Back to topic:
Computer sind über 3 Jahre abzuschreiben.
Kameras und Objektive über 7 Jahre (evtl. lässt das zuständige FA mit sich reden, einfach mal nachfragen).
Alternativ Kameras und Objektive leasen => die Leasingraten können sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Alternativ Kameras und Objektive getrennt gebraucht bis max. 410 EUR je Anschaffung erwerben => sofort als Geringwertige Wirtschaftsgüter absetzbar (einzeln, nicht als Pool/Sammelposten absetzen!=> Wahlfreiheit).
Dito neue Büromöbel ebenfalls bis max. 410 EUR.
Sonstige Hardware (Drucker, externe HDD etc.) bis 410E ebenfalls als GWG sofort absetzbar.
Mobilfunkvertrag mit iPhone: jährliche Vertragskosten als Betriebsausgaben absetzbar.
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ilig
ilig22.07.1515:06
barbagianni
Das meine ich jetzt als Hilfestellung für Dich: Mach Dich insgesamt zum Thema Steuern schlau. Literatur, Foren, Steuerfachleute im Freundes- und Bekanntenkreis. Womit (Programm) machst Du Deine Buchhaltung bzw. Deine Steuererklärung? Es gibt z.B. das und das . Dort sind auch die Foren hilfreich.
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MikeMuc22.07.1515:14
Natürlich kann man auch als Freiberufler Investitionsrücklagen bilden und geltend machen. Nur kann man die nicht beliebig lange vor sich her schieben. Aber steuerlich 2014 welche bilden und 2015 dann investieren sollte gehen. Ging zumindest früher.
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jogoto22.07.1515:30
MikeMuc
Ging zumindest früher.
Ist nur meine persönliche Meinung aber das hat doch nichts mit "früher" zu tun sondern wie man seine Buchhaltung macht. Bei einer einfachen Einnahmen-Ausgabenrechnung gibt es keine virtuellen Buchungen. Entweder Du hast eine Ausgabe oder das Geld liegt halt auf dem Konto. Absetzen kann man aber nur die tatsächliche Ausgabe und keine Planung.
Vielleicht kann oder konnte man auch als Freiberufler bilanzieren aber ob man sich das antun sollte ...
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ilig
ilig22.07.1516:06
MikeMuc
Natürlich kann man auch als Freiberufler Investitionsrücklagen bilden und geltend machen. Nur kann man die nicht beliebig lange vor sich her schieben. Aber steuerlich 2014 welche bilden und 2015 dann investieren sollte gehen. Ging zumindest früher.
Ich denke, diese Aussage stimmt. Aber man sollte sich auch dazu schlau machen. barbagianni kann für 2014 einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen. Diesen Investitionsabzugsbetragkann er nach § 7g EStG im Jahr der Rücklagenbildung als Betriebsausgabe verbuchen, auch wenn das zu einem Verlust führt. Im Jahr der Investition/Anschaffung muss er sie dann aber als Betriebseinnahme verbuchen. Hat er im Jahr der Investition/Anschaffung Gewinne, dann erhöht dies in diesem Jahr seinen zu versteuernden Gewinn. Ich glaube wirklich vorteilhaft ist das nur, wenn er die Investition/Anschaffung in einem Verlustjahr bzw. einem Jahr mit niedrigem Gewinn macht
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barbagianni
barbagianni22.07.1522:04
danke für die Zahlreiche Infos. Ich kann jetzt nicht alles durchlesen (keine Zeit), aber kommt morgen 100% dazu und melde mich wieder!
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barbagianni
barbagianni23.07.1508:35
Guten Morgen zusammen.
Also!
Für die jenigen die das nicht wissen, natürlich kann man auch als Freiberufler mit Einnahmen-Ausgabenrechnung Investitionsrücklagen bilden und geltend machen. D.h. ich kann für 2014 noch etwas Steuer sparen wenn ich einen Investitionsplan (eben für die Zukunft), zusammen mit meinem Jahresabschluss, abgebe.

ilig
danke für die Links! Ich benutze Monkey als Software und habe lange verschieden Webseiten durchgelesen.

photoproject
danke für deine Informationen, aber ich suche etwas damit ich die Steuer von 2014 noch etwas herunter drucken kann und nicht für 2015 oder 2016. Da natürlich auf legalen Weg sein.

Übrigens mit gebrauchte Ware ist auch eine komplexe Sache. bzw. wie ich mal gelesen habe, man mit gebrauchte Ware nicht eine Investionrücklage bilden. Weil ansonsten könnte man die Ware 2 oder mehrmals abschreiben.
Auch wenn ich sagen muss dass ich das FInanzamt letztes Jahr angerufen habe und mir gesagt wurde dass ich eine gebrauchte Kamera auf 3 Jahre abschreiben kann, ohne irgendwelche andere Details.

jogoto
Absetzen kann man auch eine Planung. Das ist 100% sicher. Glaub mir.
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barbagianni
barbagianni23.07.1516:37
ich arbeite zur Zeit als home und ich finde es gut.

Aber wenn ich ein Büro mieten würde, was könnte ich alles absetzen?
Ich haben die Wahl von einem Büro das ca 6 km (einfach) entfernt liegt oder von einem das 15 km entfernt ist.

Abgesehen von der Miete, ca. 6.000 EUR die mit einem Steuersatz von 20% tatsächlich 4.800 /Jahr kosten würde.

Gibt es Pauschalen an die man zurückgreifen kann? Oder etwas anderes?
Fahrtkosten als Pendlerpauschale usw.
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kammerlander23.07.1516:40
barbagianni
Abgesehen von der Miete, ca. 6.000 EUR die mit einem Steuersatz von 20% tatsächlich 4.800 /Jahr kosten würde.

20%, Österreich?
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barbagianni
barbagianni23.07.1516:58
kammerlander

20%, Österreich?

Eine "fiktive" Einkommensteuersatz in DE
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jogoto23.07.1517:33
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Ich hab mich ja eines besseren belehren lassen: Rückstellungen für Selbständige scheinen möglich zu sein. Aber wenn man Rückstellungen für eine zukünftige Büromiete oder Fahrtkosten machen kann, dann fresse ich einen Besen.
Oder ist das eine Zusatzfrage für zukünftige Abschreibungsmöglichkeiten? Wenn ja, dann die ganze Miete, Nebenkosten und die Fahrtkosten mit einer Pauschale für das private Auto, egal wie Du tatsächlich hin kommst.
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geka23.07.1519:12
jogoto
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Ich hab mich ja eines besseren belehren lassen: Rückstellungen für Selbständige scheinen möglich zu sein. Aber wenn man Rückstellungen für eine zukünftige Büromiete oder Fahrtkosten machen kann, dann fresse ich einen Besen.
Oder ist das eine Zusatzfrage für zukünftige Abschreibungsmöglichkeiten? Wenn ja, dann die ganze Miete, Nebenkosten und die Fahrtkosten mit einer Pauschale für das private Auto, egal wie Du tatsächlich hin kommst.

Ansparabschreibung geht für künftige Investitionen, etwa einen supergeilen MacPro mit allem Pipapo. Miete und Fahrtkosten sind aber keine Investitionen, sondern einfach nur Kosten.
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mactelge
mactelge23.07.1519:34
Da sind ja sehr interessante Abhandlungen dabei!
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, könnte sich ein italienischer Eismann in diesem Jahr eine neue Gelantine kaufen und die voraussichtlichen Investitionskosten bereits in der Bilanz für 2014 als Rückstellung steuerlich geltend machen. Die zum Verkauf erforderlichen 10000 Hörnchen und bunter Streusel gehörten aber nicht dazu?
„Dreh´dich um – bleib´wie du bist – dann hast du Rückenwind im Gesicht!“
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macbia
macbia23.07.1519:48
photoproject
Alternativ Kameras und Objektive getrennt gebraucht bis max. 410 EUR je Anschaffung erwerben => sofort als Geringwertige Wirtschaftsgüter absetzbar (einzeln, nicht als Pool/Sammelposten absetzen!=> Wahlfreiheit).
Dito neue Büromöbel ebenfalls bis max. 410 EUR.
Sonstige Hardware (Drucker, externe HDD etc.) bis 410E ebenfalls als GWG sofort absetzbar.
Das ist größtenteils falsch, GWG müssen selbstständig nutzbar sein. Ein Body kann man nicht ohne Objektiv benutzen und ein Objektiv nicht ohne Body, also geht beides nicht als GWG wenn man einzeln kauft.

Das selbe gilt für einen Drucker, geht nicht ohne Rechner, also kein GWG. Ausgenommen sind Kombigeräte die Kopieren und oder Faxen können, die kann man ans GWG absetzen.

Eine externe HDD ist ebenfalls nicht selbstständig nutzbar, auch kein GWG…
„i heart my 997“
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photoproject
photoproject23.07.1520:30
macbia: Pssst! Sag das nicht meinem FA!

Fakt ist, Bodies als GWG absetzen geht. Ebenso Objektive. Jedenfalls bei meinem FA.
Vermutlich weil ja bei einem fotografischen Gewerbe schon Objektive und Bodies vorhanden sind.
Externe HDD lief auch als GWG (hab eben nachgeschaut).
Drucker gebe ich Dir Recht, Ausnahme Kombigerät.
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geka23.07.1521:46
photoproject
macbia: Pssst! Sag das nicht meinem FA!

Fakt ist, Bodies als GWG absetzen geht. Ebenso Objektive. Jedenfalls bei meinem FA.
Vermutlich weil ja bei einem fotografischen Gewerbe schon Objektive und Bodies vorhanden sind.
Externe HDD lief auch als GWG (hab eben nachgeschaut).
Drucker gebe ich Dir Recht, Ausnahme Kombigerät.

Was bei der Steuererklärung kommentarlos und im wesentlichen ungeprüft vom Sachbearbeiter durchgewunken wird ist die eine, was auch von einem peniblen Betriebsprüfer anerkannt wird, eine ganz andere Sache.
Aber selbst bei einer Betriebsprüfung werden Einzelposten in der Regel nur ausnahmsweise gecheckt.

In sofern ist es eben teilweise einfach nur Glücksache was bei der Steuererklärung als GWG durchgeht, eine verbindliche Regel ist das wie oben beschrieben ganz bestimmt nicht.

Wenn Bodys schon vorhanden und nicht komplett abgeschrieben sind, werden weitere Bodys und Objektive eigentlich der laufenden Abschreibung zugerechnet.
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geka23.07.1521:52
mactelge
Da sind ja sehr interessante Abhandlungen dabei!
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, könnte sich ein italienischer Eismann in diesem Jahr eine neue Gelantine kaufen und die voraussichtlichen Investitionskosten bereits in der Bilanz für 2014 als Rückstellung steuerlich geltend machen. Die zum Verkauf erforderlichen 10000 Hörnchen und bunter Streusel gehörten aber nicht dazu?

Gratuliere! Du hast es erfasst!!!

Die Hörnchen und die Streussel kannst Du aber, sobald Du sie gekauft hast sofort als Verbrauchsmaterial voll abschreiben.
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jute84
jute8423.07.1522:09
barbagianni:

Ich hätte da drei Ideen, wie du sinnvoll investieren kannst.

Grammatikbuch.
Deutschbuch.
Steuerberater.

Basta.
Erstmal Grundlagen schaffen, sonst brauchst du nächstes jahr garnix mehr zum Abschreiben.
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macbia
macbia24.07.1500:59
photoproject
Fakt ist, Bodies als GWG absetzen geht. Ebenso Objektive. Jedenfalls bei meinem FA.
Fakt ist, dann hast du einfach nur Glück gehabt und nebenbei nicht verstanden was ein GWG ist.

Es ist weder korrekt noch üblich Bodys, Objektive, externe Festplatten und andere nicht selbstständig nutzbare Güter als GWG abzuschreiben.
„i heart my 997“
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jogoto24.07.1507:13
macbia
... und nebenbei nicht verstanden was ein GWG ist.

Es ist weder korrekt noch üblich ... nicht selbstständig nutzbare Güter als GWG abzuschreiben.
Ob es korrekt ist, ist Definitionssache und üblich ist es inzwischen allemal. Die ursprüngliche Definition nicht selbstständig nutzbarer Güter wird heute von kaum einer Firma und nur noch von wenigen FA und Prüfern angewendet, ganz einfach weil ihnen die Argumente dazu fehlen. Früher hat man sich ein Computersystem angeschafft und über Jahre zusammen genutzt, heute sind die einzelnen Komponenten in ständigem Austausch. Eine externe Festplatte wird z.B. als Transportmedium anerkannt. Man muss es nur begründen können.
Ich würde also eher behaupten, es ist Pech, wenn man heute noch auf ein stures FA oder Prüfer stößt.
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geka24.07.1509:34
jogoto
macbia
... und nebenbei nicht verstanden was ein GWG ist.

Es ist weder korrekt noch üblich ... nicht selbstständig nutzbare Güter als GWG abzuschreiben.
Ob es korrekt ist, ist Definitionssache und üblich ist es inzwischen allemal. Die ursprüngliche Definition nicht selbstständig nutzbarer Güter wird heute von kaum einer Firma und nur noch von wenigen FA und Prüfern angewendet, ganz einfach weil ihnen die Argumente dazu fehlen....

Schön wär's, stimmt aber leider nicht.

Das wird von FA-Prüfern allenfalls übersehen, weil sie zeitlich kaum einzelne Belege prüfen können, allenfalls mit Stichproben.

Frag mal, wenn Du Dich traust konkret nach, dann wirst Du es schon hören, definitiv! ...und über Sinn oder Unsinn fiskalischer Regeln diskutieren die mit Dir sowieso nicht, da darfst Du Klagen
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jogoto24.07.1510:03
geka
Frag mal, wenn Du Dich traust konkret nach, dann wirst Du es schon hören, definitiv!
Das FA wird Dir in der Regel keine solchen Auskünfte erteilen sondern Dich an den Steuerberater verweisen.
...und über Sinn oder Unsinn fiskalischer Regeln diskutieren die mit Dir sowieso nicht ...
Natürlich nicht. Ich hatte auch nicht vor zu diskutieren, ich sprach von einer guten Begründung.
Wenn es wie Du behauptest nur den einen richtigen Weg gibt, dann sag mir doch bitte, wohin ich eine PC-Tastatur buchen soll, wenn ich gar keinen PC habe.
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mactelge
mactelge24.07.1510:17
jogoto
jogoto
geka
Frag mal, wenn Du Dich traust konkret nach, dann wirst Du es schon hören, definitiv!
dann sag mir doch bitte, wohin ich eine PC-Tastatur buchen soll, wenn ich gar keinen PC habe.

Unter Aus- und Fortbildungskosten, da du dich mit der Anschaffung beschäftigt hast!
„Dreh´dich um – bleib´wie du bist – dann hast du Rückenwind im Gesicht!“
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jogoto24.07.1510:18

Also gibt es doch "gute" Begründungen.
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macbia
macbia24.07.1512:09
jogoto
Wenn es wie Du behauptest nur den einen richtigen Weg gibt, dann sag mir doch bitte, wohin ich eine PC-Tastatur buchen soll, wenn ich gar keinen PC habe.
Warum sollte man das tun? Die Ausgabe ergibt gar keinen Sinn, warum sollte man die dann abschreiben können?
„i heart my 997“
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geka24.07.1512:59
jogoto
Das FA wird Dir in der Regel keine solchen Auskünfte erteilen sondern Dich an den Steuerberater verweisen.

Das ist mal wieder so ein Mythos.
Konkrete Fragen zur Anwendung einzelner Vorschriften muss das Finanzamt sehr wohl beantworten, und das macht es auch, lediglich bei allgemeinen Fragen wie etwa nach Steuerspartipps wird es an den Steuerberater verweisen.
...und über Sinn oder Unsinn fiskalischer Regeln diskutieren die mit Dir sowieso nicht ...
Natürlich nicht. Ich hatte auch nicht vor zu diskutieren, ich sprach von einer guten Begründung.
Wenn es wie Du behauptest nur den einen richtigen Weg gibt, dann sag mir doch bitte, wohin ich eine PC-Tastatur buchen soll, wenn ich gar keinen PC habe.

Dann must Du begründen können, wozu Du eine PC-Tastatur geschäftlich benötigst, ansonsten wird die rein private Nutzung unterstellt.

Eine Erklärung wäre etwa, das Du dir für Schreibarbeiten den Laptop von Deiner Freundin ausleihst, aber lieber mit externer Tastatur schreibst. In so einem Fall klappst vermutlich auch mit der Sofortabschreibung, zumal es ja nur um ein par Euronen geht.


Letztlich kann man alles machen, wenn man sich nicht erwischen lässt
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jogoto24.07.1513:15
geka
Dann must Du begründen können ...
Davon rede ich doch die ganze Zeit.
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macbia
macbia24.07.1513:29
Das Begründen alleine reicht aber nicht aus.
„i heart my 997“
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jogoto24.07.1513:30
macbia
Das Begründen alleine reicht aber nicht aus.
Erhelle mich!
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barbagianni
barbagianni24.07.1515:10
.. einen NAS Server werde ich mit allen Platten (4 Stk.) in meinem Investitionsplan 2014 eingeben. Weil der Server macht ohne Platten keinen Sinn ... und die Platten können nicht ohne Server.
Ich bin mir sicher dass eine "gewisse" Plausibilität auch entscheidend ist ...
Das Finanzamt bekommt dann von mir eine Liste alle Teile/Ware die ich kaufen werde. Wenn dann etwas nicht gut ankommt, ich habe immer noch Zeit um es zu aktualisieren und anpassen.


jute84
"jahr" schreibt man mit grossem J
Ach, Grammatikbücher und Deutschbücher habe ich gekauft, aber bei mir bringen sie leider niX ...
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jute84
jute8424.07.1518:56
bei mir auch nicht
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