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Forum>Hardware>Gewährleistung nur 1 Jahr?

Gewährleistung nur 1 Jahr?

stefanm01.01.0818:55
Beträgt die Gewährleistung nicht 2 Jahre.
Die Garantie ist nur 1 Jahr.

Bei Apple steht das nur 1 Jahr Garantie besteht.

Mein MacBook Pro das ich am 28.02.2006 gekauft habe macht zicken.
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Kommentare

Joker_JH01.01.0818:59
Hast du doch schon selber geklärt:
Garantie von Apple: 1 Jahr :'(
Danach Gewährleistung du must nachweisen das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war...
Joachim
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DJDI100401.01.0819:01
Gewährleistung ist was anderes als Garantie... Garantie ist eine freiwillige Serviceleistung und Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Bloß bei der Gewährleistung gibt es nach 6 Monaten oder 12 Monaten (bin mir jetzt nicht ganz sicher) das Problem der Beweislastumkehr. Das heißt dass du nach dieser Zeit nachweisen musst (z.B. durch einen Sachverständigen) dass das Problem bereits beim Kauf bestanden hat.

Für ein MacBookPro hätte ich mir auf jedenfall ein Apple Care Protection Plan geholt um die Garantie auf 3 Jahre zu verlängern... Weil das Book wirklich teuer ist... Aber das dürfte jetzt nicht mehr gehen... Den ACPP kann man meines wissen nur während des 1. Jahres nach dem Kauf kaufen...
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Jaguar1
Jaguar101.01.0819:19
Wo ist das Problem? Hast doch noch 2 Monate Garantie
„Die Menschen sind nicht immer was sie scheinen, aber selten etwas besseres.“
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DJDI100401.01.0819:22
Jaguar1
Ich glaube du lebst noch im Jahr 2007 . Bist Februar 2007 hat er noch Garantie. Aber nicht mehr im Januar 2008
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Jaguar1
Jaguar101.01.0819:30
Ups

Jo dann ist das halt so...

Wäre ich hilfsbereit, würde ich jetzt ja fragen was mit dem Ding los ist...

Aber so was hätte man ja schon vor dem Kauf wissen können
„Die Menschen sind nicht immer was sie scheinen, aber selten etwas besseres.“
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dersmurf02.01.0823:41
Sorry, hilft nur ein Kostenvoranschlag beim nächsten Servicepartner. Außer es kann wirklich nachgewiesen werden, dass der Fehler schon bei der Produktion entstanden ist - das wird aber umständlich. Auch wenn's blöd ist das jetzt auch noch zu wiederholen, aber: Bei so einem Kauf gehört ein Protection Plan für eine 3 jährige Garantie mit in den Einkaufswagen.
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DJDI100402.01.0823:47
dersmurf
Bin da mit dir einer Meinung... Bei nem Mac mini würde ich jetzt auch net unbedingt den Plan kaufen, aber bei so einem teueren Book da sind die 3 Jahre Garantie Gold wert. Bin auch jetzt auch über der Garantie und habe jetzt kostenlos dank des Apple Care Protection Plans meinen Akku kostenlos getauscht gekriegt weil er eine schwache Performance aufweist... 100 Euro gespart.
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dersmurf03.01.0812:50
Naja, noch 200-300 Euro draufgezahlt... Je nachdem was dein PP gekostet hat.
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DJDI100403.01.0813:10
dersmurf
Das schon aber meine Festplatte war nach Ablauf der Garantie auch schon hin... Das läppert sich so zusammen. Außerdem bin ich froh wenn ich den Apple-Care-Service jederzeit anrufen kann ohne dafür dann pro Gespräch was zahlen zu müssen. Da habe ich dann auch keine Scheu bei paar Kleinigkeit dort anzurufen und muss nicht bei einer kleinen Fieselei ewig im Internet suchen... Also beim nem MacBook Pro ist finde ich der ACPP schon sehr wichtig...
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Sinan_oG03.01.0816:40
das fand ich auch schon immer eigenartig, apple will glaub in der hinsicht nur geld machen
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eyespy3903.01.0823:41
Also erst mal besteht doch trotzdem noch die Gewährleistung (Frist 2 Jahre ab Kaufdatum). Also erst mal an den Lieferanten wenden und Ansprüche geltend machen. Und auch erst mal abwarten, ob der Händler verlangt, dass der Kunde den Nachweis antritt, dass der Fehler "eingebaut" war. Vielleicht funktioniert doch der Service.
Fünf Minuten stur gestellt können da schon mal helfen. Wenn beispielsweise der Prozessor kaputt wäre oder das Mainboard und keiner daran herumgelötet hat, dann dürfte sogar der Anscheinsbeweis genügen. Normaler Verschleiß darf nicht den Prozessor oder das Mainboard beschädigen, Missbrauch oder z.B. Sturzfolgen müsste wiederum der Händler belegen.
Lediglich die Transportkosten können z.B. am Kunden hängen bleiben, selbst wenn der Defekt auf Gewährleistung behoben wird, und das kann auch schon unangenehm kosten…
Eine Problembeschreibung hier könnte aber auch helfen, die Erfolgsaussichten besser abzuschätzn…
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Rantanplan
Rantanplan04.01.0801:46
Immer wieder lustig, wenn aus Unkenntnis Garantie und Gewährleistung in einen Topf geworfen werden. Der Gewährleistungsanspruch besteht zwei Jahre, nach einem halben Jahr kehrt sich die Beweislast zuungunsten des Käufers um. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Den Gewährleistungsanspruch hat man gegenüber dem Händler, den Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller. Zwei völlig unterschiedliche Sachen. Wie die Garantie ausgestaltet ist, bleibt dem Hersteller völlig frei überlassen. Er muß keine Garantie geben, recht üblich sind aber ein Jahr.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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stefanm04.01.0806:45
Hi,

Danke für die vielen Antworten.
Das MacBook Pro habe ich über Ebay vor ca.1 Jahr gekauft.
Bis heute hat es einwandfrei funktioniert. Erst als ich Mac OS 10.5 installiert habe ich Grafikfehler festgestellt.
Der Verkäufer ist aus Deutschland.
Ich bin aus Österreich
Was kann ich machen?
Kann ich zu einem Österreichischen Händler gehen?:-[
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eyespy3904.01.0820:32
Dann richten sich natürlich die Garantie-/Gewährleistungsbedingungen nach anderem Recht. War der Verkäufer eine Privatperson und das Gerät sozusagen gebraucht gekauft, hast Du keine Gewährleistungsansprüche mehr gegen den Verkäufer, diese sind in der Regel auf 1/4 Jahr beschränkt, wenn nicht gleich im Kaufvertrag eine Ausschlussklausel steht (und selbst wenn diese unwirksam weil sittenwidrig WÄRE, dann wäre wieder nach 3 Monaten Schluss). In dem Falle wäre dann nach Ablauf der Herstellergarantie, die Apple mit 1 Jahr ja dann sogar etwas besser bietet als gesetzlich vorgeschrieben, Schluss gewesen.
War der Verkäufer ein Händler (Vollkaufmann), richtet sich seine Gewährleistungspflicht nach österreichischem Recht zum Zeitpunkt des Kaufvertrages und ggf. den AGB oder Vertragsbedingungen, auf die im Kaufvertrag Bezug genommen wird. Wurden keine AGB oder Vertragsbedingungen deklariert, gilt nur das Gesetz. Also das bisher hier im Forum geschriebene. Die Gewährleistungsansprüche sind grundsätzlich beim Verkäufer geltend zu machen. Allerdings könnte unter Umständen der deutsche Verkäufer zustimmen, dass die Reparatur durch einen Erfüllungsgehilfen, z.B. in Österreich erfolgt.
Das zu Grunde liegende deutsch Recht findest Du z.B. hier: http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92101.htm und folgende Artikel des BGB.
Bei Deiner Problembeschreibung würde ich aber doch erst mal einen Bug vermuten. Forumsuche auch bei Apple direkt kann hier helfen. Alle Updates (insbesondere MacBook Firmware) schon installiert? Wenn das nicht half, würde ich zur Diagnostik dann doch noch ein Downgrade auf 10.4 durchführen (Mit der Option Archivieren/Installieren halten sich die Datenverluste in erträglichen Grenzen). Wenn das Problem dann weg ist, dürfte ein -vielleicht seltener- Bug ziemlich sicher sein. Das Problem dann auch an Apple melden. Manchmal kommt dann doch ein Software-Update, das Abhilfe schafft. Es ist aber auch schon vorgekommen, dass bei bestimmten Hardware-Problemen, die erst durch Software wirksam geworden sind, Apple entsprechende Reparatur- bzw. Austauschprogramme durchgeführt hat.
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