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Forum>Fotografie>Gericht kippt Knips-Gebühr

Gericht kippt Knips-Gebühr

sonorman
sonorman19.02.1008:58

«Andernfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich»

Gut so!
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Kommentare

Cornelius Fischer
Cornelius Fischer19.02.1009:36
Das wäre ja noch schöner, wenn man jetzt sogar bezahlen müsste um im öffentlichen Raum fotografieren zu dürfen.. *kopfschüttel*

Diese neue Form von versuchtem Schutz und Eigenvermarktung ist teilweise schon höchst bedenklich.. man denke nur mal ein paar Jahre zurück. Da war es den Leuten sogar egal wenn man sie auf der Strasse fotografiert hat. Heute schreit gleich jeder "Recht am eigenen Bild", keine Fotos usw..
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sonorman
sonorman19.02.1009:43
Ich glaube in Frankreich ist es schon so. Den Eiffelturm darf man AFAIK nicht "gewerblich" fotografieren. Absurd!
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Sitox
Sitox19.02.1009:55
sonorman
Ich glaube in Frankreich ist es schon so. Den Eiffelturm darf man AFAIK nicht "gewerblich" fotografieren. Absurd!

Das stimmt. Aber nur bei Nacht nicht, wegen der "künstlerischen" Beleuchtung.
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LordLasch19.02.1010:02
nicht nur 'gewerblich' auch wenn du ein selbstgemachtes Foto von der Nachtbeleuchtung auf deine private Homepage packst wirst du abgemahnt - aber bei den ganzen Wolkenkratzern die gebaut werden muss der Eifelturm ja im Gespräch bleiben ... auch wenns nur mit dummen Regelungen ist.
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alphalite
alphalite19.02.1010:40
Schloss Neuschwanstein das Selbe in Grün!
Wenn das kommerziell nutzt, wirds auch sehr teuer...
„Wir haben uns vorgenommen, nur das zu produzieren, das wir mit gutem Gewissen auch unseren Freunden empfehlen können --Steve Jobs--“
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Cornelius Fischer
Cornelius Fischer19.02.1011:12
@ sonorman
Beim Eiffelturm kann immer noch der Archtik/Designer der Beleuchtung auf geistiges Eigentum gehen, aber bei sooo alten Gebäuden wie Schlössern.. in der Musikindustrie gibts ja auch ne 70 Jahre Regel nach dem Tod des Künstlers. (oder so ähnlich). Nach der Zeit ist das geistige Eigentum nicht mehr geschützt.

Aber es ist wirklich absurd, welche Züge die gesellschaftliche Entwicklung im Bezug auf das Empfinden vom Persönlichkeitsrecht angenommen hat..
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idolum@mac19.02.1011:23
What the hell? Davon höre ich das erste mal. Ich frage mich jetzt nur, ob ich lachen oder den Kopf gegen die Wand schlagen soll?
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MortenM
MortenM19.02.1011:30
Nur um es kurz konkret zu machen,
das Urheberrecht ist bis 70 Jahre nach dem Tot gültig.
Und in Deutschland, darf man jedes dauerhaft öffentliche Kunstwerk von einem öffentlichen freizugänglichen Platz fotografieren und bewegt sich im rechtssicheren Rahmen. Ausgenommen sind z.B. aus dem Fenster vom Haus gegenüber, weil das nicht öffentlich zugänglich wäre.
„"Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen" (Maurice Chevalier)“
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Cornelius Fischer
Cornelius Fischer19.02.1011:34
MortenM
Genau das mit den 70 Jahren nach dem Tod meinte ich.
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rondinax19.02.1014:46
Vielleicht nochmal mal das wichtigste aus dem Link:
"Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig."
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