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Bluray Brenner 4K für Mac zur Archivierung
Bluray Brenner 4K für Mac zur Archivierung
nightx
05.04.25
13:37
Hallo
Ich möchte mich aus Platzgründen von meinem Blurays trennen und diese auf meinem NAS archivieren. Ich habe nachgelesen das manche Bluray Brenner (USB C) gerade mit 4K nicht mit einem Mac funktionieren. Hat jemand eventuell gute Erfahrung mit einem Gerät gemacht das er empfehlen kann?
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Kommentare
Weia
05.04.25
18:07
nightx
Ich möchte mich aus Platzgründen von meinem Blurays trennen und diese auf meinem NAS archivieren. Ich habe nachgelesen das manche Bluray Brenner (USB C) gerade mit 4K nicht mit einem Mac funktionieren.
So allgemein formuliert ergibt die Frage keinen Sinn. Du brauchst ja erst mal eine Software, mit der Du die Blurays rippen kannst, und von
der
hängt dann ab, mit welchen Laufwerken beziehungsweise welcher Firmware-Version eines Laufwerks sie auch im 4K-Modus funktioniert; mit dem Mac hat das nichts zu tun.
Solltest Du
MakeMKV
im Auge haben, so findest Du im dortigen Forum eine detaillierte Liste, welche Laufwerke mit welchen Firmenware-Versionen 4K-fähig sind.
„„Meinung“ ist das Foren-Unwort des Jahrzehnts.“
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+7
fosse0j
05.04.25
19:42
Archivieren aufm NAS geht nur ohne Kopierschutz. Dass das Umgehen strafbar ist, ist Dir, hoffe ich, bekannt und brauche ich hier nicht eigens ausführen. Ja, man kann den Kopierschutz mitkopieren. Nein, das ist aber für den Anus, weil nirgends lauffähig. Sicherheitskopien ist ein Thema für sich, gehört aber in dieselbe Kategorie. Sich von Blurays zu trennen und vorher eine Kopie anlegen, ist mindestens genauso kriminell wie BDs ausleihen und rippen. Soweit mein Disclaimer. Das ist hier auch keine Anleitung.
Zur Frage: MakeMKV sowie ein Libre-Drive-Laufwerk sollten das theoretisch können. Am besten eins von Pioneer, weil die Qualität am besten ist. Ich hab auch noch eins hier, wenn Du Bedarf hast. Einfach PN. Damit dürfte es auch keine Probleme mit 4k BDs geben, egal welche Software. Läuft prima mit VLC. Ich würde die 4k BDs aber als ISO archivieren. Das kann MakeMKV zwar nicht, aber man kann mit ImgBurn eine ISO aus dem BDMV-Ordner erstellen, den MakeMKV erzeugt. Mit MKVToolNix ließe sich eine MKV-Datei nach Belieben nachbearbeiten, z.B. die forced subtitles, die MakeMKV zwar kopiert, aber deren Flag es schon seit Ewigkeiten nicht korrekt setzt.
Vernünftige Laufwerke findest Du hier:
. Der Verkäufer ist zuverlässig und liefert schnell. Oder Du meldest Dich noch einmal bei mir.
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0
rmayergfx
05.04.25
22:06
nightx
…Ich möchte mich aus Platzgründen von meinem Blurays trennen und diese auf meinem NAS archivieren.
Aus Platzgründen 😂
So eine Blu-ray hat als ISO 30-45GB. Ein NAS ist kein Archiv! Um Datenverlusten vorzubeugen muss dann auch ein Backup her.
Das wäre mir viel zu teuer.
„Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !“
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fosse0j
05.04.25
23:06
30-40 GB haben heutzutage auch die MKVs, wenn man nur den Hauptfilm rippt.
Ich teile den Ansatz auch nicht (s.o.), vom rechtlichen Aspekt einmal ganz abgesehen und sehe es auch so, dass ein NAS kein Backup ersetzt. Wenn die BD und nachher die MKV auch weg ist, ist alles weg.
NAS ist bequem und erhöht die Verfügbarkeit auf möglichen Endgeräten. Nicht mehr und nicht weniger. Es ist schon nice, wenn im Haus überall die eigene Filmbibliothek verfügbar ist.
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0
xcomma
05.04.25
23:54
fosse0j
das Umgehen strafbar ist
Das kann man nicht so pauschal sagen, weil es auf das Land ankommt. Z.B. ist das Umgehen des Kopierschutzes für den Privatgebrauch in der Schweiz erlaubt. Und das gilt auch für ausgeliehene oder gemietete Filme.
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0
fosse0j
06.04.25
08:25
xcomma
Das kann man nicht so pauschal sagen, weil es auf das Land ankommt. Z.B. ist das Umgehen des Kopierschutzes für den Privatgebrauch in der Schweiz erlaubt. Und das gilt auch für ausgeliehene oder gemietete Filme.
Also ganz genau genommen stimmt Deine Aussage aber auch nicht. Seit 2007 ist das „wirksame“ Umgehen von „technische[n] Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten“ auch in der Schweiz verboten. Andererseits ist das Umgehen für den rein privaten Gebrauch sowie für andere "gesetzlich erlaubte Verwendungen" wie etwa "wissenschaftliche Zwecke" gestattet. Anders als in D gibt es in der Schweiz seit 1992 aber auch ein Gesetz zur Vergütung dieser Privatkopie (Leerträgervergütung). In der Sache ist dies also eine Art Selbsthilferecht u.a. zur Durchsetzung der Privatkopie. Die Privatkopie wird damit zum echten „Recht“, anders als in Deutschland.
Ich bin davon ausgegangen, dass der TO auf so ein nicht unwichtiges Detail hingewiesen hätte. Das ändert aber nichts an der Richtigkeit meiner Aussage, dass das Umgehen des Kopierschutzes in D – ich präzisiere – verboten ist.
Davon abgesehen habe ich die Fragen des TO ja trotzdem beantwortet.
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+2
Weia
06.04.25
10:47
fosse0j
Anders als in D gibt es in der Schweiz seit 1992 aber auch ein Gesetz zur Vergütung dieser Privatkopie (Leerträgervergütung).
Die gibt es doch in Deutschland ganz genauso?
„„Meinung“ ist das Foren-Unwort des Jahrzehnts.“
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+1
xcomma
06.04.25
11:28
fosse0j
Also ganz genau genommen stimmt Deine Aussage aber auch nicht.
Doch. Ich schrieb ja
Privat
gebrauch und damit sind
Privat
personen gemeint.
fosse0j
Davon abgesehen habe ich die Fragen des TO ja trotzdem beantwortet.
Das stellte ich ja gar nicht in Frage und war nicht Gegenstand meiner Nachricht.
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fosse0j
06.04.25
12:20
Weia
Die gibt es doch in Deutschland ganz genauso?
Völlig korrekt, rechtlich ist das in D aber noch einmal komplizierter, meine Meinung ich.
Privatkopie ist in D insofern kein Thema, als das Umgehen des Kopierschutzes oder des DRM rechtlich verboten ist und nahezu jede BD oder digitale Inhalt irgendwie geschützt ist. In der Schweiz ist das anders, auch wenn es der Sache nach dort ebenfalls verboten ist. Dort wird das Verbot aber durch die Möglichkeit der Privatkopie samt Umgehung von Schutzmaßnahmen beschränkt.
Wie gesagt kann ich das Ansinnen, Filme auf ein NAS zu rippen aus Gründen der Bequemlichkeit und Verfügbarkeit gut nachvollziehen. Aus Platzgründen – das verstehe ich hingegen nicht, aber ist ja nicht mein Problem.
Sorry für den OT.
Hilfreich?
0
Tom Macintosh
06.04.25
12:25
Ich habe meine DVDs alle im Bettkasten verstaut und die Filme die ich öfters mal wieder sehen will habe ich mit Handbrake eingelesen und auf meinem Proxmox Jellybin abgelegt. So das ich im Haus die Filme weiter schauen kann. Habe sie bezahlt und nun keinen DVD Player mehr am Fernseher. Da ich keine Blueray habe, aber gehört habe, das geht auch... Warum nicht.
Die DVD´s liegen doch alle hier herum. Davon ist keine verkauft und verliehen... Nur im Wohnzimmer war kein Platz mehr dafür und zum einstauben einfach zu Schade...
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+1
fosse0j
06.04.25
12:57
Gut, dann stehen sie halt im Bettkasten und nicht im Schrank. Im Bettkasten nehmen sie aber auch Platz weg. Problem also nur verschoben
Egal. Der TO wird seine Gründe haben. Mit MakeMKV hat er den Weg aufgezeigt bekommen, der am unproblematischsten ist. Laufwerke wurden auch empfohlen. Alles da für eine Lösung.
Hilfreich?
+3
Weia
06.04.25
14:44
fosse0j
Privatkopie ist in D insofern kein Thema, als das Umgehen des Kopierschutzes oder des DRM rechtlich verboten ist und nahezu jede BD oder digitale Inhalt irgendwie geschützt ist.
Falsch. Verboten ist das Umgehen eines
wirksamen
Kopierschutzes. Ein Kopierschutz, der mit frei verfügbarer Software umgangen werden kann, ist nicht wirksam.
Das ist aber eine Geisterdebatte. Meiner Kenntnis nach ist in Deutschland noch keine einzige Privatperson irgendwie rechtlich belangt worden, weil sie eine Bluray-Disc kopiert hat. Als Kläger käme nur ein Medienunternehmen infrage und das wird den Teufel tun und den Zorn der Öffentlichkeit auf sich ziehen (im Gegensatz zu Abmahnanwälten). Dass solche Ermahnungen in Foren immer wieder auftauchen, zeigt, dass die Deutschen diesbezüglich päpstlicher sind als der Papst.
„„Meinung“ ist das Foren-Unwort des Jahrzehnts.“
Hilfreich?
+4
fosse0j
06.04.25
17:37
@Weia
Falsch? Kannst Du Deine Behauptung auch belegen?
Und sorry, was ist das für eine sinnfreie Argumentation? Es gibt ein Programm (frei verfügbar oder nicht), das den Kopierschutz umgehen kann, also ist der Kopierschutz nicht wirksam und damit die rechtliche Definition nicht mehr gültig? Ich kenne keinen juristischen Fall, in dem so argumentiert oder der Wortlaut von § 95a Abs. 1 UrhG derart interpretiert wurde. Ohne Zustimmung des Rechteinhabers darfst Du in D keinen Kopierschutz umgehen. Punkt! Und technisch bleibt der Kopierschutz im engeren Sinne auch wirksam, auch wenn er umgangen werden kann. Dass in Foren immer wieder solches Halbwissen über das UrhG auftaucht, dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein. Probanden können ja ihre Adresse hier lassen und wir lassen das dann richterlich prüfen
Wie Du, Weia, auf die Interpretation des UrhG kommst, erschließt sich mir nicht. Der Kopierschutz auf BDs oder DRM ist kein symbolischer Schutz.
Hier noch mal zur Erinnerung:
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
Der Gesetzgeber wertet das Umgehen des Kopierschutz zu welchem Zweck auch immer gemäß § 108b UrhG als unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, für welche Privatpersonen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen müssen. Ein höheres Strafmaß sieht der Gesetzgeber vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt. In diesem Fall müssen Personen, die einen Kopierschutz aufheben, davon ausgehen, dass diese Straftat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich zieht.
Hilfreich?
+1
Weia
06.04.25
20:20
fosse0j
@Weia
Falsch? Kannst Du Deine Behauptung auch belegen?
Habe ich doch, indem ich auf die Einschränkung
wirksam
hingewiesen habe. Diese Einschränkung ist nicht trivial. Eine starke Verschlüsselung z.B. mit individuellen privaten Schlüsseln wäre wirksam, denn es gibt keine Software, die sie knacken kann. Ein Kopierschutz wie der der Blu-ray ist offenkundig nicht wirksam.
Und sorry, was ist das für eine sinnfreie Argumentation? Es gibt ein Programm (frei verfügbar oder nicht), das den Kopierschutz umgehen kann, also ist der Kopierschutz nicht wirksam und damit die rechtliche Definition nicht mehr gültig?
Sinnfrei ist nicht die Argumentation, sondern der Gesetzestext.
Ich kenne keinen juristischen Fall, in dem so argumentiert oder der Wortlaut von § 95a Abs. 1 UrhG derart interpretiert wurde.
Kennst Du denn, seit es Blu-rays gibt, einen Fall, in dem gegen eine Privatperson anders argumentiert und eine Strafe verhängt wurde?
Ohne Zustimmung des Rechteinhabers darfst Du in D keinen Kopierschutz umgehen. Punkt!
Bist Du Jurist, dass Du das so ernst nimmst?
Dass in Foren immer wieder solches Halbwissen über das UrhG auftaucht, dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein.
Nicht jede Position, die der Deinen widerspricht, ist deshalb Halbwissen. Ich habe zu diesem Thema mehrere wissenschaftliche Aufsätze publiziert, freilich aus soziologischer und rechtsphilosophischer Sicht, nicht als Jurist. Mir hat aber kein Jurist widersprochen.
Wie Du, Weia, auf die Interpretation des UrhG kommst, erschließt sich mir nicht. Der Kopierschutz auf BDs oder DRM ist kein symbolischer Schutz.
Das ist nicht mal ein symbolischer Schutz, es ist gar keiner. Es gibt positives Recht, das von einer derart überwiegenden Zahl von Menschen schlicht ignoriert wird, dass es seine Legitimität verliert. Teenies dürfen keine Pornos schauen, im Club darf man keine Drogen konsumieren und Blu-rays darf man nicht kopieren. Wer versuchen würde, das gesellschaftlich ernsthaft durchzusetzen, würde sich lächerlich machen. Willst Du einen Großteil der betroffenen Bevölkerungsgruppen kriminalisieren?
Kein Medienunternehmen, das bei Sinnen ist, würde versuchen, eine Privatperson zu verklagen, die eine Blu-ray kopiert hat, denn der PR-Schaden wäre um ein Vielfaches höher als der Gewinn. In den ersten Jahren nach Napster reagierte die Industrie hysterisch, selbst CDs versuchte man mit einem Kopierschutz zu versehen und iTunes-Musik war kopiergeschützt. Mittlerweile ist das bei Musik kein Thema mehr und bei Filmen hat man einen Modus vivendi gefunden, dessen delikate Balance ein wenig an unser augenblickliches Abtreibungsrecht erinnert (auch so ein Recht, dass man nicht ernst nehmen kann): (privates) Kopieren ist verboten, wird aber nicht verfolgt. Solange diese Balance nicht derart kippt, dass überhaupt niemand mehr für Filme bezahlt, hat keiner ein Interesse, am Status quo zu rütteln, mit dem alle Seiten ganz gut leben können.
Wenn man es ernst mit der Durchsetzung dieses unsinnigen Gesetzes meinen würde, würde man gegen die Programme zum Dekodieren vorgehen
„„Meinung“ ist das Foren-Unwort des Jahrzehnts.“
Hilfreich?
+2
fosse0j
07.04.25
08:24
@Weia
Du bist ja einschlägig bekannt dafür hier im Forum. Darum erspare ich mir eine Erörterung, weil sie ohnehin nichts bringt und außerdem OT ist. Die rechtliche Seite war ja auch keine Frage des TO.
Vielleicht nur so viel: Nur weil Dir niemand bei Deinen sog. "wissenschaftlichen Aufsätzen" widerspricht, hast Du nicht automatisch Recht. Zumal MNT jetzt auch nicht gerade als Ort bekannt ist, wo sich Juristen tumeln. Und mit (D)einer Argumentation von Gewohnheitsrecht oder positiven Recht kommt man vor Gericht auch nicht weit, ist meine Erfahrung. Aber soll jeder gerne so machen, wie er möchte. Du kannst denen dann mit Deiner soziologischen und rechtsphilosophischen Expertise ja beistehen.
Und nur weil es noch nicht passiert ist, also dass deswegen jemand verklagt wurde (wobei sich mir schon die Frage stellt, wer das an die große Glocke hängt; bei FileSharing wird auch jeder bekannte/erwischte Fall [!] durch [Abmahn]Kanzleien verfolgt; ferner überblicke ich nicht das ganze Rechtsgebiet und auch nicht alle Fälle) oder es eine Balance geben solle, hätte es juristisch keine Auswirkung, eine solche Haltung halte ich für äußerst naiv. Da nehme ich die Dinge lieber ernst. Wenn Du schon mit dem Konsum von Pornos und Drogen in einem Atemzug mit BDs argumentierst, dann doch bitte nicht verharmlosend, Deine subjektiven Ansichten deutlich kennzeichnend und juristisch präzise, weil hier auch Teenies mitlesen könnten: Der Konsum von Pornos durch Teenies ist freilich nicht strafbar, steht nirgends, die Zugänglichmachung schon, genauso wie die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige. Und das ist auch gut so.
Hilfreich?
+1
Weia
07.04.25
10:59
fosse0j
@Weia
Du bist ja einschlägig bekannt dafür hier im Forum.
Wofür?
Vielleicht nur so viel: Nur weil Dir niemand bei Deinen sog. "wissenschaftlichen Aufsätzen" widerspricht, hast Du nicht automatisch Recht.
Natürlich nicht. Das war nicht mein Argument. Mein Argument war, dass meine Position schwerlich das Ergebnis von
Halbwissen
ist (was Du behauptet hast), wenn ich diesbezüglich in renommierten Wissenschaftsverlagen publiziert habe.
Du scheinst einen Hang dazu zu haben, unangemessen polemisch zu werden, wenn jemand eine andere Position als Du vertritt. Gerade schon wieder: ohne jede Sachkenntnis von
sog. "wissenschaftlichen Aufsätzen"
zu reden, ist einem Wissenschaftler gegenüber ehrenrührig.
Zumal MNT jetzt auch nicht gerade als Ort bekannt ist, wo sich Juristen tumeln.
Nö, aber rechtsphilosophische Kongresse schon.
Und mit (D)einer Argumentation von Gewohnheitsrecht oder positiven Recht kommt man vor Gericht auch nicht weit, ist meine Erfahrung. Aber soll jeder gerne so machen, wie er möchte. Du kannst denen dann mit Deiner soziologischen und rechtsphilosophischen Expertise ja beistehen.
Das muss ich aber gar nicht, wenn es überhaupt keine solchen Klagen gibt.
Und nur weil es noch nicht passiert ist, also dass deswegen jemand verklagt wurde […] oder es eine Balance geben solle, hätte es juristisch keine Auswirkung, eine solche Haltung halte ich für äußerst naiv.
Wenn etwas, um das zunächst ein derartiger Bohei gemacht wurde, in zwei Jahrzehnten kein einziges Mal vor Gericht landete, sollte das Bände sprechen, was die gesellschaftliche Relevanz betrifft.
wobei sich mir schon die Frage stellt, wer das an die große Glocke hängt
Angesichts der zunächst hysterischen Diskussion wäre das journalistisch ein gefundenes Fressen gewesen und mit Sicherheit an die Öffentlichkeit gelangt.
Wenn Du schon mit dem Konsum von Pornos und Drogen in einem Atemzug mit BDs argumentierst, dann doch bitte nicht verharmlosend, Deine subjektiven Ansichten deutlich kennzeichnend und juristisch präzise, weil hier auch Teenies mitlesen könnten: Der Konsum von Pornos durch Teenies ist freilich nicht strafbar, steht nirgends, die Zugänglichmachung schon […] Und das ist auch gut so.
Nein, das ist alles andere als gut.
„„Meinung“ ist das Foren-Unwort des Jahrzehnts.“
Hilfreich?
0
pixler
07.04.25
11:57
AnyMP4 und das Slim Laufwerk von LaCie funktioniert bei mir ohne Probleme.
Hinweis: in der Schweiz ist es absolut legal eine Kopie von selbst gekauften CD/DVD/BD für den Eigengebrauch zu machen.
Hilfreich?
0
fosse0j
07.04.25
12:40
Weia
Wofür?
Echt jetzt? Das weißt Du doch selber ganz genau, denke ich, und Du machst es ja hier auch wieder.
Natürlich nicht. Das war nicht mein Argument. Mein Argument war, dass meine Position schwerlich das Ergebnis von
Halbwissen
ist (was Du behauptet hast), wenn ich diesbezüglich in renommierten Wissenschaftsverlagen publiziert habe.
Du scheinst einen Hang dazu zu haben, unangemessen polemisch zu werden, wenn jemand eine andere Position als Du vertritt. Gerade schon wieder: ohne jede Sachkenntnis von
sog. "wissenschaftlichen Aufsätzen"
zu reden, ist einem Wissenschaftler gegenüber ehrenrührig.
Du setzt Deine Ansichten der Dinge nicht absolut? Sorry, aber da muss ich schon ein wenig schmunzeln. Dann habe ich Deine Ausführungen und deren Vehemenz missverstanden. Dass Du Deine Argumente dann noch mit wissenschaftlichen Aufsätzen, die Du mal geschrieben hast und denen niemand widersprochen hat, zu untermauern versuchst – das findest Du in Ordnung und keinesweg absolut?
Ich hab auch veröffentlich und sogar promoviert – stell Dir vor – das macht aber meine Aussagen nicht besser oder richtiger oder gültiger als geltendes Recht. Und nach diesem ist es ohne Einverständnis des Rechtinhabers verboten, Schutzmaßnahmen zu umgehen. Das ist, was nachher im Straffall zählt, und nicht, was Du denkst, deutest oder meinst. Wissenschaftler oder nicht.
Dass viele das straffrei machen, weil eine Verfolgung sich juristisch, imagemäßig etc. nicht lohnt oder warum auch immer, steht auf einem anderen Blatt, ändert aber an der formalen Gesetzeslage nichts. Mein Disclaimer sollte als Hinweis darauf verstanden werden. Auch Anleitungen, geltendes Recht zu brechen, zu umgehen etc., können geahndet werden.
Ich scheine den Hang zu haben, unangemessen polemisch zu werden? Wer hart denn angefangen, unangemessen polemisch zu werden?
Dass solche Ermahnungen in Foren immer wieder auftauchen, zeigt … päpstlicher als der Papst.
Die Retourkutsche hätte ich mir sparen können, da gebe ich Dir recht, aber sich darüber zu beschweren, wenn man selber vorher ausgeteilt hat … nun ja. Die Halbwissen-Jacke hast Du Dir angezogen.
Wenn etwas, um das zunächst ein derartiger Bohei gemacht wurde, in zwei Jahrzehnten kein einziges Mal vor Gericht landete, sollte das Bände sprechen, was die gesellschaftliche Relevanz betrifft.
Selbstverständlich gab und gibt es im Bereich Raubkopierer immer wieder Klagen und Verhandlungen. Aber auch dieses Argument mag auf einer Metaebene berechtigte Kritik am Gesetz äußern, aber an dessen faktischer Gültigkeit ändert es erst einmal gar nichts.
Angesichts der zunächst hysterischen Diskussion wäre das journalistisch ein gefundenes Fressen gewesen und mit Sicherheit an die Öffentlichkeit gelangt.
Nö. Wir haben andere Probleme, die wichtiger und dringender sind.
Nein, das ist alles andere als gut.
Die Zugänglichmachung von Pornographie sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige ist also Deiner Meinung völlig in Ordnung und gehört nicht unter Strafe gestellt?
Hilfreich?
+1
fosse0j
07.04.25
13:16
PS: Wenn Du, Weia, kein Jurist mit Schwerpunkt Urheberrecht bist, können wir gerne über die Sinnhaftigkeit solcher Gesetze philosophieren, aber mehr auch dann nicht.
Hier ein Beispiel, bei dem es gut für den Beschuldigten ausging aufgrund von Verfahrensfehler: OLG Hamm, Urteil vom 11.09.2014, Az.: 5 RVs 87/14.
Hilfreich?
+1
Weia
07.04.25
14:45
fosse0j
Weia
Wofür?
Echt jetzt? Das weißt Du doch selber ganz genau, denke ich
Da denkst Du falsch. Wenn ich das wüsste, hätte ich nicht gefragt. Verschiedene Leute denken hier vermutlich Verschiedenes von mir und ich kann nicht wissen, worauf Du dich nun beziehst.
Warum redest Du um den Brei herum statt einfach die Frage zu beantworten?
Du setzt Deine Ansichten der Dinge nicht absolut?
Natürlich nicht. Jedes Argument wird durch ein besseres Argument widerlegt. Aber eben
nur
durch das. Bis genau zu diesem Punkt verteidige ich mein Argument „vehement“.
Ich scheine den Hang zu haben, unangemessen polemisch zu werden? Wer hart denn angefangen, unangemessen polemisch zu werden?
Dass solche Ermahnungen in Foren immer wieder auftauchen, zeigt …
Das war vielleicht pointiert formuliert, aber beschrieb einen unbestreitbaren Fakt: Denn Du
hast
Dich ja in diesem Forum „ermahnend“ geäußert.
Dass meine von Deiner Position abweichende Sicht der Dinge auf Halbwissen beruht und nicht etwa auf jahrelanger Beschäftigung mit dem Thema, war hingegen eine reine Unterstellung. Insofern ist das nicht vergleichbar.
Dass Du Deine Argumente dann noch mit wissenschaftlichen Aufsätzen, die Du mal geschrieben hast und denen niemand widersprochen hat, zu untermauern versuchst – das findest Du in Ordnung?
Was soll ich denn machen, wenn mir jemand unterstellt, meine Position würde Halbwissen entspringen? Lass das ad hominem in Deinen Argumenten weg, dann muss ich auch nichts zu meiner Person schreiben.
Ich hab auch veröffentlich und sogar promoviert – stell Dir vor – das macht aber meine Aussagen nicht besser oder richtiger oder gültiger als geltendes Recht.
Beides hat nicht das Geringste miteinander zu tun. Der Geltungsanspruch von Rationalität ist das bessere Argument, der eines Gesetzes ist strafbewehrte Macht.
Dass viele das straffrei machen, weil eine Verfolgung sich juristisch, imagemäßig etc. nicht lohnt oder warum auch immer, steht auf einem anderen Blatt und ändert an der Gesetzeslage nichts.
Aber an der sozialen Wirklichkeit; das finde ich wichtiger.
Abgesehen davon: Dass die Gesetzeslage selbstwidersprüchlich ist aufgrund der Formulierung, nur
wirksamer
Kopierschutz dürfe nicht umgangen werden, war seinerzeit ein Argument von
Juristen
. Das ist allerdings um die 15 Jahre her; ich habe nicht näher verfolgt, ob sich da argumentativ seitdem etwas verschoben hat. Da das Thema insgesamt weitgehend aus der Öffentlichkeit verschwunden zu sein scheint, würde mich das aber eher wundern.
Die Zugänglichmachung von Pornographie sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige ist also Deiner Meinung völlig in Ordnung und gehört nicht unter Strafe gestellt?
Über Betäubungsmittel habe ich nichts gesagt. Die Zugänglichmachung von Pornographie ist meiner Überzeugung nach nicht nur in Ordnung, sondern geboten.
PS: Wenn Du, Weia, kein Jurist mit Schwerpunkt Urheberrecht bist,
Nein, bin ich nicht. Ich bin Soziologe. Du bist einer?
können wir gerne über die Sinnhaftigkeit solcher Gesetze philosophieren, aber mehr auch dann nicht.
Mehr als die Frage nach Sinnhaftigkeit fände ich auch weitgehend uninteressant.
„„Meinung“ ist das Foren-Unwort des Jahrzehnts.“
Hilfreich?
0
Nebula
07.04.25
16:54
Dass Privatleute nicht belangt werden, kann ich klar verneinen. Entscheidend ist, wie ein Filmstudio oder Label bzw. deren Kanzlei darauf kommt, jemanden zu beschuldigen. Wer nur lokal kopiert und keine Software nutzt, die auch für illegale Zwecke verwendet wird, dürfte recht sicher sein. Niemand kommt zu Hause vorbei und schaut, ob man gerippte Filme auf dem Rechner hat. 100%ig sicher ist man dann aber dennoch nicht (siehe unten).
Ich hatte eine Zeit lang den Torrent-Client Transmission im Einsatz, um größere Sachen schneller laden zu können (damals noch üblicher). Ich hatte nichts Illegales geladen und die Software sogar so eingestellt, dass nichts, was bei mir liegt, an andere verteilt wird. Damit hatte ich zwar das Torrent-Prinzip unterwandert, aber mir war das damals zu heikel. Damit konnte ich aber nicht verhindern, dass meine IP-Adresse irgendwo in Ermittlungsdaten auftauchte. So wurde ich mit zwei Abmahnungen „beglückt“ in denen ich bezichtigt wurde, einen raubkopierten Film bereitgestellt zu haben.
Ich war natürlich insbesondere beim ersten Mal geschockt und dachte zunächst, dass ich Transmission versehentlich falsch konfiguriert habe. Als sich der Schock legte, habe ich mir den im Schreiben genannten Dateinamen angeschaut und war dann ganz sicher, dass da an anderer Stelle etwas nicht stimmen konnte. Ich hatte zwar gerippte Filme auf der Platte, aber nicht den genannten Film, bei dem es sich offenbar um einen Porno handelte.
Mein Anwalt riet mir in diesem Fall vom sonst üblichen Aussitzen ab und trat in Kontakt mit der Abmahnkanzlei. Uhrzeit und IP-Adresse sprachen zunächst dafür, dass ein Computer in meinem WLAN involviert gewesen sein musste. Ich konnte allerdings glaubhaft belegen, dass ich in der Zeit im Ausland und niemand in der Wohnung war (Blumen standen beim Nachbarn). Dass mein Router nicht im Netz war, ließ sich nicht belegen, aber es erschien wohl plausibel genug, dass man den für mehrere Wochen Abwesenheit ausschaltet. Das Gegenteil konnte man mir ja auch nicht beweisen.
Es gab nur die IP und die Uhrzeit und eben die Daten vom Provider. Die Kanzlei gab sich sichtlich Mühe, mein angebliches Vergehen aufzubauschen und auch den hohen Gegenstandswert von über 2000 Euro zu halten. Dieser unverhältnismäßig hoch angesetzte Wert war dann letztlich das i-Tüpfelchen, dass sie damit nicht durchgekommen sind. Mein Anwalt war allerdings auch sehr beharrlich. Als er mich bei der zweiten Abmahnung wieder vertrat, gaben sie deutlich schneller klein bei.
Leider lebt er nicht mehr, ich hatte danach nie wieder mit so einem fähigen und empathischen Anwalt zu tun.
Unklar ist bis heute, wie es überhaupt dazu kam, dass ich ins Raster fiel. Klar ist nur, dass damals BitTorrent im Visier vieler Kanzleien war und dass die Software eben nicht anonym war, wie von vielen angenommen. Das wusste ich bereits, weswegen ich ja sogar so vorsichtig war. Meine Vermutung ist, dass Transmission dennoch Verbindungen zu Honeypot-Peers/Tracker aufgebaut hatte und ich aus anderen Datensätzen zuzuordnen war. Zur Zeit, wo ich die Datei angeblich online gestellt habe, konnte meine IP ja nicht in den Logs aufgetaucht sein. Der Gedanke war wohl, wer Bittorrent nutzt, muss illegales im Sinn haben. Schnell noch einen passend klingen Dateinamen eines Pornos generieren und hoffen, dass jemand aus Angst vor Entblößung zahlt. Schleierhaft bleibt, warum sie nicht einen Zeitpunkt gewählt haben, an dem ich tatsächlich online war. Ob die Verbindungsprotokolle meines damaligen ISP tatsächlich echt waren, konnten wir nicht herausfinden, da die Kanzlei schon aufgegeben hatte. Nochmal vor Gericht wollte ich nicht, weil die Sache für mich gegessen war und mich das ohnehin schon genug Zeit gekostet hatte.
Es gab im Bekanntenkreis so einige ähnliche Fälle, wo aktiv gegen Privatleute vorgegangen wurde. Darunter auch jemand ohne Computer. Aus der Presse weiß ich zudem, dass Leute auch aufgrund von Zahlendrehern beschuldigt wurden.
Mir ist klar, dass es hier um etwas anderes ging. Ich wollte nur mal klarstellen, dass Medienunternehmen auch Privatpersonen verklagen. Ich müsste nachschlagen, welches Unternehmen das bei mir war. Die Kanzlei habe ich auch nicht mehr im Kopf. Ein Bekannter wurde „erfolgreich“ von Nintendo verklagt. Da ging es um eine Mario-Abbildung auf einer privaten aber frei erreichbaren Website.
„»Wir waren schon immer schamlos darin, großartige Ideen zu stehlen.« – Steve Jobs“
Hilfreich?
0
Weia
07.04.25
17:44
Nebula
Ich wollte nur mal klarstellen, dass Medienunternehmen auch Privatpersonen verklagen.
Ja, wenn es um die
Verbreitung
von Inhalten geht. Das ist aber eine ganz andere Sache, als ein kopiergeschütztes Medium für sich selbst (und nur sich selbst) zu kopieren. Auf Deinen Webserver stellen darfst Du die Kopie natürlich nicht. Alles, was im Internet ist, ist nicht mehr privat …
„„Meinung“ ist das Foren-Unwort des Jahrzehnts.“
Hilfreich?
+3
Weia
07.04.25
20:47
fosse0j
Hier ein Beispiel, bei dem es gut für den Beschuldigten ausging aufgrund von Verfahrensfehler: OLG Hamm, Urteil vom 11.09.2014, Az.: 5 RVs 87/14.
Aber auch da ging es wieder um gewerbsmäßiges Handeln und nicht um privates Kopieren.
„„Meinung“ ist das Foren-Unwort des Jahrzehnts.“
Hilfreich?
+3
Roony
07.04.25
22:00
@ fosse0j
wenn ich Euer Techtelmechtel hier mit Weia in diesem Forum so mitlese, amüsiere ich mich wieder mal.
Manno, gut daß es von Deiner Sorte "Promovierter" nicht sehr viele hier gibt.
Bin sehr froh, daß Leute wie Weia hier sind, die hier
dagegen halten
.
Es zeichnet Dich hier aus, daß Du irgendwie weltfremd daher kommst.
Als Derjenige, der dem Autofahrer, der bei Spät-gelb noch über die Ampel fährt – selbst natürlich stehen bleibt – aber noch hinterher hupt, um eine Art innere Genugtuung zu erfahren.
Wenn das Dich glücklich macht ? Nur weiter so... Ich liebe glückliche Menschen
Dennoch – weltweit passieren an einem Kreisverkehr weniger Unfälle als an einer vergleichbaren Straßenkreuzung mit Ampeln..
Nur mal so um im Bild zu bleiben.....
Hilfreich?
-2
Nebula
08.04.25
10:54
Weia
Ja, wenn es um die
Verbreitung
von Inhalten geht. Das ist aber eine ganz andere Sache, als ein kopiergeschütztes Medium für sich selbst (und nur sich selbst) zu kopieren.
Ich schrieb doch, dass sogar Menschen ohne Computer mit Abmahnungen behelligt werden, die von Medienunternehmen beauftragt wurden. Diesen reicht der Verdacht und sie gehen rigoros vor, selbst wenn schnell klar sein wollte, dass ihre Vorwürfe haltlos sind. Ich kann nicht beurteilen, ob der Anfangsverdacht auf einem Fehler beruht, aber das weitere Vorgehen zeigt, dass denen Privatleute letztlich egal sind. Die Person hatte sich allerdings recht ungeschickt angestellt und die Computerlosigkeit wurde durch eine Hausdurchsuchung belegt.
Was meinst du, was passiert wäre, wenn er tatsächlich einen Computer gehabt hätte (und auch nicht geleugnet) und bei der Hausdurchsuchung eine gefüllte Platte mit privat gesicherten Filmen gefunden worden wäre? Sie hätte sicherlich erst mal versucht, ihm zu unterstellen, dass er die Filme wohl auch verteilen würde, egal, wie die Sachlage ist. Es würde mich deshalb wundern, wenn es keinen einzigen derartigen Fall gegeben hätte, der vor Gericht ausgehandelt wurde. Dass die fetten Medienkonzerne Privatleute pauschal als potenziell kriminell erachten, konnte man eine Zeit lang penetrant im Kino beobachten.
Auf Deinen Webserver stellen darfst Du die Kopie natürlich nicht. Alles, was im Internet ist, ist nicht mehr privat …
In meinem Fall habe ich nichts ins Internet gestellt (außer meiner IP-Adresse auf einem Torrent-Server), und in den anderen mir direkt bekannten Fällen war das ebenfalls so. Nur beim Fall mit der Nintendo-Klage lag tatsächlich eine Mario-Abbildung auf dem privaten Webserver, wie man sie auf zig Websites findet, die deutlich populärer sind, als seine mit sechs Stammbesuchern.
Sicherlich und gottseidank sind die Zeiten mit den fishy Abmahnwellen vorbei, aber auch die dubiosen Kanzleien handelten im Namen der Medienkonzerne. Die sind jetzt vielleicht vorsichtiger, aber deren Grundhaltung wird sich wohl kaum geändert haben. Da die Zahl der „Raubkopien“ wieder deutlich steigt, dürfte das wahre Gesicht bald wieder sichtbar werden.
„»Wir waren schon immer schamlos darin, großartige Ideen zu stehlen.« – Steve Jobs“
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