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Beweislastumkehr bei iPad Apple Garantie?

Rottenboyfriend08.03.1314:17
Mein 6,5 Monate junges iPad erkennt kein 3G mehr. Der Techniker im Apple Store in Frankfurt am Main hat dazu folgendes gesagt, nachdem mir tagszuvor am Telefon vom Apple Support eine Klärung noch am selben Tag versprochen wurde.

Zitat:"Die Kontakte des 3G Moduls seien verbogen, dies ist womöglich durch ausgefranste Ecken ihrer SIM Karte entstanden."

Also durch ausgefranste Ecken meiner damals neuen Telekom Karte, die einmal eingesteckt wird und dann dort im Sim Fach ihren Dienst verrichtet, ohne täglich gewechselt zu werden. Eine Reparatur kann aufgrund der Art der Konstruktion des ipad nicht erfolgen, jedoch ein Austausch für 240 Euro. Sollte ich ncht damit einverstanden sein, wird dies notiert und der Fall bei den Apple Ingenieuren eskaliert.

Soweit ich weiss, wirbt Apple mit einer freiwilligen einjährigen Garantie (gesetzlich sind es 6 Monate, danach erst Beweislastumkehr und Restgeährleistung).

Ich habe keinen Anwalt und will auch kein Geld in einen Rechtsbeistand vorschiessen. Zumal bereits Anreise zum Apple Store in Frankfurt (400 KM) bisher Geld und Zeit gekostet hat und umsonst war. Weiss jemand, wie ich am besten vorgehen sollte? Es handelt sich übrigens um ein bei der Telekom erworbenes iPad.
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Kommentare

SGAbi200709.03.1302:48
Rottenboyfriend
smanker
Es halte sich bitte jeder mit Ratschlägen/Aussagen zurück, der nicht absolut sattelfest in juristischen Dingen ist!

Wenn Apple offiziell 1 Jahr Garantie gibt und nicht eben 1 Jahr Gewährleistung oder verteilt 6 Monate Garantie und 6 Monate Gew., wie sieht es dann mit der Beweislastumkehr aus? Weisst du das?
Noch mal: Wenn du das Gerät nicht bei Apple gekauft hast, kann dir Apple nichts in Folge eines Kaufvertrags nach 433 BGB gewährleisten.

In deinem Fall:
Garantie = Apple = Hersteller
Gewährleistung = Telekom = Händler/Vertragspartei

Einen Punkt möchte ich in diesem Irrsinn von Halbwissen noch klarstellen: Nur weil Garantie eine freiwillige Leistung ist, bist du bzgl. der Garantiebedingungen natürlich nicht der Apple'schen Willkür ausgeliefert. Hierbei handelt es sich um einen ganz normalen Vertrag, aus dem beiden Parteien Rechte und Pflichten erwachsen. Die Formulierungen darin müssen natürlich grundsätzlich rechtskonform sein und unterliegen in vielen Fällen einem komplexen Geflecht aus Rahmengesetzgebung und Rechtssprechung.

Ich habe auf einen ausführlichen Gutachtenstil sowie die Subsumption der Rechtsgeschäfte bewusst verzichtet, um meinen Beitrag allgemeinverständlich zu halten...bevor mir einer von euch vorwirft, ich hätte keine Ahnung.
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dreyfus09.03.1303:09
Rottenboyfriend
Wenn Apple offiziell 1 Jahr Garantie gibt und nicht eben 1 Jahr Gewährleistung oder verteilt 6 Monate Garantie und 6 Monate Gew., wie sieht es dann mit der Beweislastumkehr aus? Weisst du das?

Oh jeh, So schwierig ist das wirklich nicht...

Garantie und Gewährleistung haben nichts, gar nichts, null miteinander zu tun. Sie können nicht aufgeteilt, verrechnet, was auch immer werden.

Gewährleistung gibt der Verkäufer, nicht der Hersteller. Da Du dein Gerät bei der Telekom gekauft hast, steht dir auch nur von der Telekom eine Gewährleistung (24 Monate bei Neu-, 12 Monate bei Gebrauchtware) zu. Gewährleistung deckt nur bereits im Lieferzustand vorhandene oder veranlagte (bspw. "Sollbruchstellen", ungeeignete Komponenten) Schäden ab. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass auftretende Fehler, die nicht durch Gewalt, Flüssigkeit, laienhafte Reparatur- oder Modifikationsversuche etc. enstanden sind, immer Gewährleistungsschäden sind. Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden, bzw. veranlagt war (wenn der Händler dies verlangt). Dies kann ggf. ein Gutachten (für das die Kosten i.d.R. selbst zu tragen sind) erfordern wenn sich ein Händler stur stellt und kann, je nach Wert des Gegenstandes, schlicht sinnlos sein. Die Gewährleistungspflichten der Händler sind gesetzlich geregelt.

Hersteller und Händler können Garantien oder Garantieerweiterungen anbieten (kostenlos oder kostenpflichtig). Sämtliche Konditionen einer Garantie sind so, wie sie durch den Anbieter festgelegt werden. Solange diese Konditionen nicht unzumutbar, irreführend oder sittenwidrig sind, sind sie dem Gesetzgeber komplett egal.

Apple ist nur dann für die Gewährleistung zuständig, wenn Apple auch der Verkäufer ist. In dem Fall stehen einem dann tatsächlich sowohl die Gewährleistung, als auch die vertraglich vereinbarten Garantieleistungen durch Apple zu. Sollten diese sich widersprechen, dann gilt die für den Kunden günstigere Lösung.

In deinem konkreten Fall:

- Dir steht Gewährleistung durch die Telekom zu, diese kann aber (da 6 Monate überschritten sind) von dir einen Beweis verlangen, dass der Schaden schon im Auslieferungszustand vorhanden bzw. veranlagt war. Da dir die Ursache der Fehlfunktion unbekannt ist (und die Aussage dieses Apple-Clowns auf keiner Diagnose beruhte), wird dir solch ein Beweis wohl unmöglich sein. Es ist allerdings nicht gesagt, dass die Telekom auf einem solchen auch tatsächlich besteht. Die Kulanz kann je nach Kundenstatus und Mitarbeiterlaune extrem variieren. Das ist ein Glücksspiel. Du hast keine Garantieansprüche gegen die Telekom, es sei denn, dir wurde im Kaufvertrag oder in einer separaten Garantieerweiterung eine solche verkauft/zugesagt. Der blosse Hinweis auf eine Herstellergarantie nimmt den Verkäufer in keinerlei Haftung (es sei denn, Du wurdest nachweislich falsch beraten).
- Die einjährige Apple-Garantie steht dir gem. der oben oft genug diskutierten Konditionen unabhängig von der Händlergewährleistung zu. Nur Apple ist dafür zuständig, lässt allerdings auch eine Abwicklung durch autorisierte Händler zu.
- Solange Garantie und Gewährleistung überlappen (also im ersten Jahr) steht es dir frei, ob Du die Garantie des Herstellers, oder die Gewährleistung des Händlers in Anspruch nimmst. Was davon sinnvoller ist, hängt meistens von den Garantiebedingungen ab, die Gewährleistungsbedingungen sind immer gleich (die Auslegung allerdings nicht).
- Sollte ein von dir selbst verursachter Defekt vorliegen, können dir sowohl der Händler als auch der Hersteller eine kostenlose Reparatur verweigern und auch ggf. entstandene Kosten (Fracht, Diagnose) in Rechnung stellen.
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addicted to mac
addicted to mac09.03.1308:21
Endlich zwei die sich auskennen. War aber interessant zu lesen, was so unter den einzelnen Begriffen verstanden wird.
„life´s too short to smoke bad cigars“
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PaulMuadDib09.03.1310:12
dreyfus
Das ist ganz klar die beste und leicht verständlichste Beschreibung worin genau der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie besteht.
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jogoto09.03.1312:07
Die ganze rechtliche Lage nützt nur nichts solange man sich nicht einen Anwalt nimmt und sie durchsetzt.
Im konkreten Fall geht es doch viel mehr um den nächsten Schritt und auch wenn Rottenboyfriend auf der Beweislastumkehr herumreitet wird gar nichts passieren, solange er den nächsten Schritt (egal welchen) nicht versucht. Ich hab mein vorletztes iPhone problemlos nach 18 Monaten über die Telekom getauscht bekommen. Da ich kein Apple Care hatte kann es also nur über die Gewährleistung passiert sein. Von Beweisen meinerseits wollte keiner was wissen. Also erst einmal alle Wege ausschöpfen, notfalls auch mehrmals gehen und erst wenn nichts mehr geht sich Gedanken über die rechtlichen Schritte machen.
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Blubs
Blubs09.03.1312:28
jogoto
schön und gut und Recht hast Du, aber da scheint mir jemand ziemlich beratungsresistent zu sein.
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neoxfactory09.03.1313:23
Was diskutiert Ihr hier eigentlich über Eventualitäten.

Statt über die Gesetzeslage zu debattieren, könnte man das iPad auch einfach im Telekomladen auf den Tisch legen und die Tatsache, dass am Telefon etwas Anderes erzählt wurde als im Apple-Store...einfach mal vergessen. Soetwas passiert ständig (Callcenter halt)

Es ist mir unbegreiflich, wieso man 400 KM fährt.

Bei der Telekom gekauft, bei der Telekom reklamiert. Punkt.
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gimo
gimo09.03.1314:28
ich hatte ähnliche Fälle und würde nie wieder auf die Idee gekommen, zu einem Laden zu fahren um dort vielleicht an einen Depp zu geraten. (in meinem Fall nur rd. 40 Kilometer)

meinen Ipod wollten sie seinerzeit für knapp über 200euro reparieren ...statt einfach die Wollmaus mit einer Nadel raus zu locken. (Google sei dank)

Ich habe die allerbesten Erfahrungen damit gemacht, per Telefon zu klären was los ist und dann defekte Teile von UPS abholen zu lassen. Da gab es noch nie Ärger. Immer glatter Tausch.
„Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!“
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Rottenboyfriend09.03.1314:40
gimo
ich hatte ähnliche Fälle und würde nie wieder auf die Idee gekommen, zu einem Laden zu fahren um dort vielleicht an einen Depp zu geraten. (in meinem Fall nur rd. 40 Kilometer)

meinen Ipod wollten sie seinerzeit für knapp über 200euro reparieren ...statt einfach die Wollmaus mit einer Nadel raus zu locken. (Google sei dank)

Ich habe die allerbesten Erfahrungen damit gemacht, per Telefon zu klären was los ist und dann defekte Teile von UPS abholen zu lassen. Da gab es noch nie Ärger. Immer glatter Tausch.

Wie gesagt, ich habe ja bereits geschrieben, dass ich das ipad zur Telekom bringen werde, als nächsten Schritt, das hat dann wahrlich nichts mit beratungsresistent zu tun. Man sollte aber auch zugeben, wie ich bereits einmal zuvor angegeben habe, dass man doch gerade in Mac Foren oder im Internet allgemein immer wieder beraten wird, NICHT zur Telekom zu gehen sondern das Problem, den Austausch direkt bei Apple vorzunehmen, weil es zügiger und reibungsloser gehen würde. Das habe ich gemacht. Leider ist mir genau das Gegenteil passiert.
Danke an alle, auch an Dreyfus für die wirklich kompakte und sehr verständliche Klärung zur Garantiesache.
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JanoschR
JanoschR10.03.1309:31
Ich würde auch nicht mehr zur Telekom gehen. Das dauerte ewig und war umständlich. Um Kosten und Nerven zu sparen, tausche ich iPhones/iPads nur noch über UPS.

Als ich noch studierte und kein Auto hatte, wurde mein weißes MacBook sogar zur Reparatur abgeholt und zurückgeschickt (aus Kulanz). 400km zum nächsten Apple Store halte ich für unzumutbar - auch mit Auto.
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zwobot10.03.1310:44
JanoschR
..., wurde mein weißes MacBook sogar zur Reparatur abgeholt und zurückgeschickt (aus Kulanz).

Aus Kulanz? Wow. Andere Hersteller haben das im Servicepaket als Standard. Oft sogar Austausch vor Ort.
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zod198810.03.1314:46
zwobot
JanoschR
..., wurde mein weißes MacBook sogar zur Reparatur abgeholt und zurückgeschickt (aus Kulanz).

Aus Kulanz? Wow. Andere Hersteller haben das im Servicepaket als Standard. Oft sogar Austausch vor Ort.

Jaaaa, Herrgott, wir wissen dass es das bei Apple so nicht gibt. Dein überflüssiger Kommentar hilft dem TE in keinster weise.

Toller Support nützt mir bei beschissener Hard- und Software auch nicht, nur wenn ich den Support ständig brauche.
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Apfelbutz
Apfelbutz10.03.1315:12
Ich würde die 240 Euro zahlen.
„Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...“
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JanoschR
JanoschR10.03.1316:35
zwobot
JanoschR
..., wurde mein weißes MacBook sogar zur Reparatur abgeholt und zurückgeschickt (aus Kulanz).

Aus Kulanz? Wow. Andere Hersteller haben das im Servicepaket als Standard. Oft sogar Austausch vor Ort.

Gut gelacht

Für einen Mac nehme ich das gerne in Kauf.
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Rottenboyfriend10.03.1316:44
Apfelbutz
Ich würde die 240 Euro zahlen.

Nun, wenn man überlegt, dass es gebraucht und technisch einwandfrei, gerade bei seriösen ebay Kleinanzeigen mit Übergabe und Test vor Ort inkl. Rechnung und Restgewährleistung für bereits zwischen 260 und 320 zu haben ist, als 16GB mit 3G, dann ist das kein vernünftiger Rat, zumal ich beim Apple Angebot meines abgeben müsste, welches ja sonst einwandfrei funktioniert. Bei einem Privatkauf könnte ich meines behalten, welches ich z.B. dann verkaufen könnte, wie jemand zuvor erwähnte, nämlich als Modell ohne 3G, was auch ca 240 Euro bringen würde.

Aber wie gesagt, mal abwarten, was ich von der Telekom gesagt bekomme. Und wie lange es dauert. Die schicken das ipad laut Gespräch gestern bei denen im Laden zu Datrepair, die wiederum würden es reparieren, so die Aussage von datrepair. Wie das aber funktionieren soll, ist mir schleierhaft, denn Apple hat ausdrücklich gesagt, dass eine Reparatur nicht erfolgen kann aufgrund der Bauweise, sondern bei einem Defekt ein Austauschgerät übergeben wird. Aber ich bin auf diese Widersprüche gar nicht erst eingegangen, denn Fakt ist, jeder erzählt etwas anderes und wenn ich mich in dieser Diskussion wieder beteiligen würde, hätte es den selben Ausgang wie jede Talkshow auch, nämlich keinen! Insofern war ich vernünftig und hab wenisgtens nicht zur Komplikation der Lage beigetragen. So kann man mir dann auch später nicht ans Bein pinkeln. Sollen die es unter sich ausmachen, Apple, Telekom, Datrepair.
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Entwicklersearch12.03.1318:07
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