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Bei Inanspruchnahme des Fernabnahmegesetzes trotzdem Kosten???

zeitlos01.06.0600:02
Hätte mal ne Frage.
Möchte einen bei Biehler gekauften RAM Riegel zurückgeben. Habe ich nicht benutzt.

Dachte eigentlich, dass ich ein 14tägiges Rückgaberecht laut Fernabnahmegesetz habe.
Nun lese ich aber in den AGBs folgendes:

"§ 10 Rückgaben

2. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten mindestens jedoch EUR 15,00 gutgeschrieben. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer geringere Kosten nachweist."

Muss ich jetzt 15 Euro zahlen???

Verstehe das nicht ganz. Ist das rechtens?

zeitlos
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Kommentare

ghost
ghost01.06.0600:07
Soweit ich informiert bin ist das bei Privatpersonen nicht erlaubt
„Der Tag hat 24 Stunden und wenn das nicht reicht nehmen wir eben die Nacht dazu..."“
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GeWoldi01.06.0600:07
Glaub mir, Du bekommst innerhalb der 14 Tage sogar dein Rückporto erstattet....
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ghost
ghost01.06.0600:07
bin aber kein Anwalt
„Der Tag hat 24 Stunden und wenn das nicht reicht nehmen wir eben die Nacht dazu..."“
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myPod01.06.0600:08
Wenn @@GeWoldi das sagt, sollte man ihm glauben
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GeWoldi01.06.0600:08
ghost
Soweit ich informiert bin ist das bei Privatpersonen nicht erlaubt

Je nach Zustand der Ware. Wenn die wirklich unbenutzt ist, dann gibts 100% zurück. Ansonsten eben auch mal weniger...
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zeitlos01.06.0600:09
Hm, wie gesagt. Ich dachte wirklich ab einem bestimmten Warenwert hat man 14 Tage ohne zusätzlich Kosten tragen zu müssen.
Habe für 83,- Euro den RAM Riegel geordert.
Aber scheinbar verlangen die dann trotzdem was.

Ihr meint, es könnte doch so sein, dass ich 14 Tage Rückgaberecht ohne Kosten habe?

zeitlos
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Gerundium
Gerundium01.06.0600:10
Schau dir mal den Weblink von GeWoldi an
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GeWoldi01.06.0600:14
Hmmm... Du hast den RAM ja noch nicht mal.... naja...

Sie haben POST!
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Stefan S.
Stefan S.01.06.0600:15
Gewoldi
wobei Benutzung zum Testen drin sein muss!!! (Bei Fernabsatz)
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c0caine
c0caine01.06.0600:16
google kurz danach. Ist wirklich so. Gibt aber glaub ich nen Mindestumsatz dafür. Beträgt so um die 40€. Die hast du ja weit überschritten. Der Ram muss ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden solange du bis 14 Tage nach Kauf BEANTRAGT wurde sprich der Anbieter benachrichtigt!
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GeWoldi01.06.0600:17
c0caine
google kurz danach. Ist wirklich so. Gibt aber glaub ich nen Mindestumsatz dafür. Beträgt so um die 40€. Die hast du ja weit überschritten. Der Ram muss ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden solange du bis 14 Tage nach Kauf BEANTRAGT wurde sprich der Anbieter benachrichtigt!

Falsch! 14 Tage nach erhalt der Ware, nicht 14 tage nach Kauf
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Stefan S.
Stefan S.01.06.0600:18
Und wieso schreibst Du verschlechternde AGBs?
Das ist ärgerlich und macht das auch noch ungültig!
(Kopfschüttel)
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zeitlos01.06.0600:19
Ok, hat sich erledigt.
Das nenne ich mal Kundenservice Habe gerade Post von Biehler-Online bekommen, mit positivem Feedback.

Liest hier jemand mit?

Ich hab ja auch schon zuvor bei Biehler gekauft und war zufrieden. Insofern war ich etwas von dieser Passage in den AGBs überrascht.

zeitlos
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Stefan S.
Stefan S.01.06.0600:23
zeitlos
GeWoldi = Biehler, siehe blauer Böbbel
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GeWoldi01.06.0600:23
Stefan S.
Gewoldi
wobei Benutzung zum Testen drin sein muss!!! (Bei Fernabsatz)

Das ist alles Butterweich. Soweit ich informiert bin, muss das testen wie in einem Ladengeschäft möglich sein. Nun, versuch mal im Mediamarkt einen RAM zu testen.... viel Spass.

Ich meine, willst Du Kondome zugeschickt bekommen, die schon mal ein anderer getestet hat? (sick)(fear):-y

Bei uns kann RAM auch getestet werden, wir nehmen den trotzdem zurück, sofern er anständig (antistatisch) verpackt bei uns ankommt.
Vor ein paar tagen habe ich einen mit heruntergerissenem SPD bekommen, da weigere ich mich dann allerdings.
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GeWoldi01.06.0600:24
Ach ja, die AGB's sollte sich mein Rechtsanwalt mal wieder ansehen....
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DarkLord541
DarkLord54101.06.0600:26
zeitlos

Wie eben schon geraten schau dir mal die Mail, die Site und den iChat Kontakt von GeWoldi an.
„Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst da eh nicht lebend raus...“
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Stefan S.
Stefan S.01.06.0600:26
GeWoldi
testen wie in einem Ladengeschäft möglich sein. ...

Bei uns kann RAM auch getestet werden, wir nehmen den trotzdem zurück, sofern er anständig (antistatisch) verpackt bei uns ankommt.
Vor ein paar tagen habe ich einen mit heruntergerissenem SPD bekommen, da weigere ich mich dann allerdings.
Dann schreib das in Deine AGBs mit rein, denn AGBs die das Fernabfragegesetz verschlechtern sind nichtig.
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c0caine
c0caine01.06.0600:29
GeWoldi

du hast natürlich vollkommen recht

Stefan Software mit heruntergerissenem Siegel wird auch nicht zurückgenommen
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DarkLord541
DarkLord54101.06.0600:31
Achja da wir gerade dabei sind. Meine 2GB die ich gestern geordert hab sind heute an gekommen. Danke GeWoldi, klasse Service und wirklich schnelle Lieferung (schneller und günstiger als bei DSP)

Gruß Ben
„Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst da eh nicht lebend raus...“
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Stefan S.
Stefan S.01.06.0600:32
Wikipedia:
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DarkLord541
DarkLord54101.06.0600:37
Stefan S.

Wie mein Berufsschullehrer immer sagt "Was ist Wikipedia? Genau eine Enzyklopädie wo jeder was reinschreiben/ändern darf. Daher sollte man immer vorsichtig sein was man darauf zitiert"

Weiß jetzt nicht ob es in deinem Fall auch so ist, kann des net beurteilen. Fällt mir nur jedes mal ein wenn Wikipedia zitiert wird.
„Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst da eh nicht lebend raus...“
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Stefan S.
Stefan S.01.06.0600:39
Hier das geltende Gesetz:
Software nicht geöffnet. RAM jederzeit ohne Angaben von Gründen! So lese ich das jedenfalls.
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Stefan Lühr
Stefan Lühr01.06.0600:41
GeWoldi
Stefan S.
Gewoldi
wobei Benutzung zum Testen drin sein muss!!! (Bei Fernabsatz)

Das ist alles Butterweich. Soweit ich informiert bin, muss das testen wie in einem Ladengeschäft möglich sein. Nun, versuch mal im Mediamarkt einen RAM zu testen.... viel Spass.

Ich meine, willst Du Kondome zugeschickt bekommen, die schon mal ein anderer getestet hat? (sick)(fear):-y

Bei uns kann RAM auch getestet werden, wir nehmen den trotzdem zurück, sofern er anständig (antistatisch) verpackt bei uns ankommt.
Vor ein paar tagen habe ich einen mit heruntergerissenem SPD bekommen, da weigere ich mich dann allerdings.

Wie war das? Die Wahre darf sich nicht verschlechtert haben.. bei den ausgepackten Kondomen würde ich das mal annehmen... Bei einem RAM Modul, daß für den falschen Rechner gekauft wurde und dabei hocvh gin, würde ich das auch annehmen... Auch bei deutlichen Auspackspuren...
Wenn der Händler die Chance hat, das nochmal zu verkaufen, sollte das OK sein...

Darüber hinaus gilt die 40 EUR für die Erstattung der Rückkosten.. wenn ich mich recht entsinne... Allerdings sollte dann der Overnight-FedEx vermieden werden

mfg

Stefan

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Stefan Lühr
Stefan Lühr01.06.0600:44
Jaja.. .Ware mit ohne H
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Stefan S.
Stefan S.01.06.0600:44
seaside
zeitlos
wohl aber Kosten für die Rücksendung.

Wenn ich mich richtig erinnere, dann können Rücksendekosten angesetzt werden, sofern der Produktpreis GERINGER als ein bestimmter Wert ist [40 EURO?], danach dürfen keine Rücksendekosten angesetzt werden.

Du kriegst sogar das Rückporto ersetzt, außer Ware kostet weniger als 40,-
Die Hinsendekosten (falls in AGBs so angegeben) sind noch nicht entschieden. siehe:

Das ist interessant bei Ebay: Ware 1 Euro und Versand 10,-

GeWoldi AGBs überarbeiten wär bestimmt sinnvoll.
seaside ist doch schon in trockenen Tüchern
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GeWoldi01.06.0600:49
Wir erstatten 7EUR für Porto. Wenn jemand Clever ist und das mit GLS o.Ä. macht, dann spart er, wenn ers mit der Post macht legt er nicht drauf.

Ansonsten ist RAM sicherlich was worüber man streiten könnte, da sehr empfindlich. Wie gesagt, wir nehmen Module zurück, wenn diese anständig verpackt und optisch nicht beschädigt sind.

Das mit den 40EUR (Brutto Warenwert) ist IMHO korrekt.

Zu den AGB's: Die gehören wirklich überarbeitet. Aber ich kann zumindest behaupten, dass man bei der Bestellung ganz deutlich auf das Fernabsatzgesetz hingewiesen wird.
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Stefan S.
Stefan S.01.06.0600:56
GeWoldi. Ich glaube nicht, dass der Wortlaut des Gesetzes auslegefähig ist. Es ist wohl ein Problem der Beweislast, ob die Ware verschlechtert wurde.
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Stefan S.
Stefan S.01.06.0600:57
GeWoldi Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr!! Sondern:
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GeWoldi01.06.0601:01
Stefan S.
GeWoldi Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr!! Sondern: [url]http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
[/url]

ich weiss....
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Digitalo
Digitalo01.06.0602:18
Habe mich bis jetzt noch nie damit befasst, da ich keinen Grund dazu gehabt habe. Nun würde es mich doch langsam interessieren:
Weiss jemand...
1) ... wie es mit dem Rückgaberecht aussieht aussieht, wenn der Käufer und der Verkäufer ihr Domizil in der CH haben?
2) ... wenn aus einem EU-Land auf dem Versandweg in die Schweiz geliefert wird (zählt dann EU- oder CH-Recht)?
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Digitalo
Digitalo01.06.0602:24
DarkLord541
Stefan S.

Wie mein Berufsschullehrer immer sagt "Was ist Wikipedia? Genau eine Enzyklopädie wo jeder was reinschreiben/ändern darf. Daher sollte man immer vorsichtig sein was man darauf zitiert"

Ich erinnere mich nicht mehr genau an die Quelle, doch vor nicht allzu langer Zeit erschien das Resultat eines Qualitätsvergleichs dreier Nachschlagwerke. Nebst Wikipedia war der Brockhaus dabei. An das dritte erinnere ich mich nicht mehr.
Wikipedia hat dabei erfreulich gut abgeschnitten.

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Agent
Agent01.06.0600:23
GeWoldi = Biehler

und Biehler = GeWoldi
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seaside01.06.0600:36
zeitlos<br>
"§ 10 Rückgaben

2. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten mindestens jedoch EUR 15,00 gutgeschrieben. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer geringere Kosten nachweist.

Soweit mir bekannt ist, darf der Warenpreis nicht gemindert werden, wohl aber Kosten für die Rücksendung.

Wenn ich mich richtig erinnere, dann können Rücksendekosten angesetzt werden, sofern der Produktpreis GERINGER als ein bestimmter Wert ist [40 EURO?], danach dürfen keine Rücksendekosten angesetzt werden.

Ich würde in einem JURA Forum posten. Anwaltshotline anrufen bringt nix. Habe entgegen dem Rat einer Hotline gehandelt - und den Lieferanten zu Kulanz bewegt.

Mein Tip: Die eigenen Forderungen nicht überziehen und einen freundlichen Brief schreiben. Wenn Du gleich zu stressig wirst, dann kann dies spontane Gegenreaktionen auslösen.

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