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Bei Annahmeverweigerung volles Geld zurück???

Stefan S.
Stefan S.10.09.0604:29
Ob der Hintransport auf den Kunden abgewälzt werden kann ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Die Vorinstanz eines Rechtsstreit der Verbraucherzentral NRW wurde zugunsten des Kunden entschieden:
...neben der Rückzahlung des Kaufpreises auch die Erstattung der Hindsendekosten bzw. Versandkostenpauschale verlangen. Neben dem OLG Frankfurt/Main (Urteil v. 28.11.2001, Az: 9 U 148/01, bestätigt vom BGH, Urteil v. 19.03.2003, VIII ZR 295/01) hat dies auch das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 19.12.2005 (Az: 10 O 794/05) entschieden. Allerdings ist das Karlsruher Urteil nicht rechtskräftig.
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Kommentare

zeitlos09.09.0621:17
Hätte da mal ein Frage:

Hab letzten Sonntag in einem Onlineshop (www.fotemia.de) einen Camcorder bestellt. Habe mich für den Shop entschieden, da laut Homepage die Ware sofort verfügbar wäre, und binnen 1-3 Tagen angeliefert werden würde.
Ich hatte vor, dieses Wochenende einen größeren Ausflug zu machen, wo ich filmen möchte. Mein alter Camcorder hatte den Geist aufgegeben, weshalb ich einen neuen brauchte.

Hab dann gleich am Sonntag noch das Geld überwiesen, bereits am Montag wurde das Geld beim Online versender gutgeschrieben.
Ich ging dann davon aus, dass die Ware spätestens Dienstags weggeschickt wird und dann Mittwoch, Donnerstag, allerspätestens Freitag ankommen sollte.
Als dann Donnerstags noch nichts da war, hab ich Donnerstag vormittag sicherheitshalber bei denen anterufen. Da wurde ich dann überrascht. Man sagte mir dann, dass die Ware heute (also Donnerstag!!!) eintreffen beim Händler eintreffen wird und dann Freitag verschickt werde um Samstag bei mir zu sein.
Das finde ich echtl lustig, wenn die Ware ja auf Lager sein sollte und dann auf Nachfrage, warum noch nichts beim mir eingetroffen ist, gesagt wird, dass die Ware heute (also Donnersag!!! bei Händler eintrifft). Und die zugesagte Lieferung für Samstag hat natürlich auch nicht geklappt!
Damit war's das dieses Wochenede beim Ausflug zu filmen. Das hat ich sehr geärgert.

Nun frage ich mich, was denn passiert, wenn ich jetzt per mail storniere (eine Versandbestätigung hab ich ja auch nicht erhalten, weiß also gar nicht, ob die Ware jetzt überhaupt verschickt wurde) und die Ware, solle sie wirklich am Montag ankommen nicht annehme.

Bekomme ich dann das Geld zurück? Muss ich dann die Versandkosten für den Antransport zahlen?

Ich finde diese Geschäftspraktik nicht in Orndung, d.h. zu sagen, dass man die Ware lieferbar hätte, dann 1 Woche die Kohle einbehalten und dann irgendwann erst mal die Ware im eigenen Haus zu haben um sie dann letztlich zu verschicken.

Wenn ich die Ware jetzt annehme und vom 14tägigen Rückgaberecht gebrauch mache, muss ich ja auf jeden Fall die Versandkosten übernehmen.

Wie verhielte es sich bei einer Annahmeverweigerung?

zeitlos
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Hot Mac
Hot Mac09.09.0621:27
Nimm das Ding an und versuche beim Händler einen Gutschein oder so etwas zu bekommen! (Irgend etwas fehlt Dir doch mit Sicherheit noch, oder?)

Laß Dir etwas einfallen!

Deine Omi feierte ihren 90. Geburtstag und Du konntest die Festivität nicht filmen.

Ein riesen Jammer und so weiter ...

Das funktioniert immer!

Zumindest funktioniert es bei mir immer, aber ich lüge ja auch von Berufs wegen.
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zeitlos09.09.0621:30
Danke für den Tipp!
Ja, vielleicht sollte ich wirklich mal was versuchen. Ist zwar nicht wirklich mein Stil, aber ich hab mich wirklich sehr geärgert. Meine Freundin kommt nach einigen Monaten endlich mal wieder zurück von ihrem derzeitigen Arbeitsort und wir wollen wegefahren und Erinnerungen auf Film festhalten und dann klappt es trotz 7 Tage davor bestellt nicht

Das ist echt ärgerlich.

Ich werd's mal versuchen:

Ach ja "... aber ich lüge ja auch von Berufs wegen".

Jetzt frage ich mich, bist du Politiker?
Oder Papst?


Trotzdem guter Tipp! Danke!


zeitlos
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Hot Mac
Hot Mac09.09.0621:34
JKNK

Autor!
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bremer
bremer09.09.0621:40
Warum, online hast Du doch eine 14tägige Widerspruchsfrist, die mit Zugang bei Dir zu laufen beginnt. Und eine eine Annahmeverweigerung ist gleich Widerspruch.
Und wenn die Ware teurer als 40 € und der Händler gewerblich tätig ist, gehen die Versandkosten zu lasten des Händlers.
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zeitlos09.09.0621:42
@Bremer:

Das ist ja die Frage, ob Annahmeverweigerung gleich Widerspruch ist.

Die das Porto für den Rückversand muss der Händler übernehmen, ja, aber die Kosten für den Antransport zahle ich.

zeitlos
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Hot Mac
Hot Mac09.09.0621:45
zeitlos

Du willst das Teil doch haben, oder nicht?

Da würde ich doch mit dem Speck nach dem Schinken schmeißen!
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zeitlos09.09.0621:47
Ja, ich will's haben, aber ich will keine Händler unterstützen, die mit so unredlichen Mitteln arbeiten.

Dann zahl ich lieber mehr bei nem anderen Händler, hauptsache ich unterstütze solche Typen nicht...

zeitlos
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Hot Mac
Hot Mac09.09.0621:50
Wenn Du nicht mit Deinen Prinzipien brechen willst ...
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bremer
bremer09.09.0621:51
Grundsätzlich schon.
Es kommt natürlich drauf an, ob es der Händler in seinen AGB festgelegt hat, ob der Widerspruch ausdrücklich erfolgen muss, und ob die Klausel wirksam ist, und ob Du es juristisch ausfechten willst.

Schreibe einen Brief, Einschreiben Einwurf reicht. Das kostet nicht viel, und Du bist in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Den Zugang von Mails kannst Du nicht beweisen.
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