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Forum>Software>Aufnahme Netflix

Aufnahme Netflix

Calimero709.09.1719:29
Guten Abend,

ich konnte bisher mit dem Programm Tube Studio bei Netflix den Bildschirm abfilmen. Doch seit gestern bekomme ich nur noch eine schwarzes Bild auf der Aufnahme. Der Ton ist o.k. Wenn ich versuche Filme aus einem Quicktimefenster abzubilden klappt es. Hat jemand eine Ahnung woran es liegt? Oder kennt jemand eine Software mit der es wieder geht? Leider gibt es Chef's Table nicht auf DVD sonst hätte ich das Problem nicht.
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Kommentare

aTraiTor
aTraiTor09.09.1719:30
Könnte daran liegen das es ganz einfach illegal ist!
„The only normal people are the ones you don't know very well.“
+8
ein.Leguan
ein.Leguan09.09.1723:12
Meines Wissens ist das Vorgehen von Calimero7 nicht illegal sondern der nahezu einzig legale Weg, kostenfrei gestreamte Videoinhalte als Privatkopie zu sichern.

Netflix strahlt keine illegal erworbenen Inhalte aus und Calimero7 umgeht keinen Kopierschutz.

Leider weiss ich nicht, wieso das Bild schwarz bleibt.
Da ein Streaming-Anbieter natürlich kein Interesse daran hat, dass jemand -wenn auch legal- leicht weiter zu verbreitende digitale Kopien kostenpflichtiger Videoinhalte anfertigt, kann ich mir durchaus eine technische Abwehr seitens Netflix vorstellen; also äquivalent zu beispielsweise der Erkennung eingeschalteter Adblocker auf einem Nutzercomputer.
-3
Krypton10.09.1700:18
Es könnte (reine Mutmaßung meinerseits) schon an einem Kopierschutz liegen. Seit einigen Versionen erlaubt es macOS nicht mehr, dass Fenster mit kopiergeschützten Inhalten abgefiltm werden. Davor ging etwas das abfilmen des DVD-Players, danach nicht mehr (schwarzes Fenster).
Wenn jetzt Netflix einen Kopierschutz aktiviert hat bzw. schon länger hatte und du einen Browser aktualierst, der jetzt dem OS mitteilt, dass der Fensterinahlt geschützt ist, könnte das OS das Abfilmen blockieren.

Um das zu überprüfen, könntest du das abfilmen mit verschiedneen Browsern, ggf. einer älteren Version von Firefox oder Chrome testen.

Sonst fällt mir spontan nur der Umweg über eine Virtuelle Maschine ein. Dort lässt du Netflix im Stream laufen und filmst das Fenster der VM ab. Die kann vermutlich noch nicht melden, dass ihr Fensterinhalt nicht abgefilmt werden sollte.
+3
iGod10.09.1710:16
ein.Leguan
Meines Wissens ist das Vorgehen von Calimero7 nicht illegal sondern der nahezu einzig legale Weg, kostenfrei gestreamte Videoinhalte als Privatkopie zu sichern.

Netflix strahlt keine illegal erworbenen Inhalte aus und Calimero7 umgeht keinen Kopierschutz.

Mit der selben Logik könnte ich dann auch Kinofilme abfilmen.
Welches Recht sollte man haben Videostreams, die nicht kostenfrei sind (Netflix 9,99€/Monat) privat zu sichern? Für die Netflix iOS Apps besteht die Möglichkeit die Videos in der App selbst zu sichern und zu sehen, solange das Abo aktiv ist. Aber die Inhalte über Umwege aufzuzeichnen und sich unabhängig von einem Abo zugänglich zu machen widerspricht jeder Logik.

Netflix Nutzungsbedingungen
4.6. Sie stimmen zu, den Netflix-Dienst, einschließlich aller damit in Verbindung stehenden Merkmale und Funktionen, stets unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Regeln und Bestimmungen und anderen Beschränkungen in Bezug auf die Nutzung des Dienstes und der Inhalte zu nutzen. Sie stimmen zu, Inhalte und Informationen, die auf Netflix zur Verfügung stehen oder die Sie von oder durch den Netflix-Dienst erhalten haben, nicht zu archivieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu modifizieren, darzustellen, vorzuführen, zu publizieren, zu lizenzieren, davon abgeleitete Werke zu kreieren, zum Kauf anzubieten oder zu nutzen (außer wenn dies in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich genehmigt ist). Sie stimmen außerdem zu, jeglichen Kopierschutz im Netflix-Dienst nicht zu umgehen, zu entfernen, zu ändern, zu deaktivieren, herabzusetzen oder zu verhindern; keine Roboter, Spider, Web-Scraping oder andere automatisierte Vorgänge zu verwenden, um auf den Netflix-Dienst zuzugreifen; keine Software oder anderen Produkte oder Prozesse, die über den Netflix-Dienst zugänglich sind, zu dekompilieren, rückzuentwickeln oder zu zerlegen; keine Codes oder anderen Produkte einzufügen oder den Netflix-Dienst in anderer Weise zu manipulieren; sowie kein Data Mining, Sammeln von Daten oder andere Extraktionsverfahren zu verwenden. Außerdem stimmen Sie zu, keine Inhalte, die der Störung, Aufhebung oder Einschränkung der Funktion von Computer-Software/-Hardware bzw. der Telekommunikationsgeräte in Verbindung mit dem Netflix-Dienst dienen, hochzuladen, zu posten, per E-Mail oder anderweitig zu senden oder zu übermitteln. Dies gilt auch für jegliche Software-Viren oder andere Codes, Dateien und Programme. Falls Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder den Dienst auf illegale oder betrügerische Weise nutzen, sind wir befugt, Ihre Nutzung unseres Dienstes zu kündigen oder einzuschränken.
+2
Urkman10.09.1710:45
ein.Leguan
Meines Wissens ist das Vorgehen von Calimero7 nicht illegal sondern der nahezu einzig legale Weg, kostenfrei gestreamte Videoinhalte als Privatkopie zu sichern.

Das ist ja mal eine Hammer Logik...
+1
ein.Leguan
ein.Leguan10.09.1710:56
iGod
ein.Leguan
Meines Wissens ist das Vorgehen von Calimero7 nicht illegal sondern der nahezu einzig legale Weg, kostenfrei gestreamte Videoinhalte als Privatkopie zu sichern.

Netflix strahlt keine illegal erworbenen Inhalte aus und Calimero7 umgeht keinen Kopierschutz.

Mit der selben Logik könnte ich dann auch Kinofilme abfilmen.
Welches Recht sollte man haben Videostreams, die nicht kostenfrei sind (Netflix 9,99€/Monat) privat zu sichern?

Gesetze folgen nicht immer einer Logik sondern sind oftmals einfach nur pragmatisch.

Der Knackpunkt hier ist das Recht auf Privatkopie, wegen der übrigens alle Käufer von Leermedien Abgaben zahlen - also ähnlich wie beim Rundfunkbeitrag.

Heute ist das sicherlich durch die technischen Möglichkeiten eine verschärftere Angelegenheit als während der Videokassetten- und CD-ROM-Ära.

Videodienste können in ihren AGB bestimmte Verhaltensweisen ausschließen. Ob sie damit das Recht auf Privatkopie einfach aushebeln können, darüber müssten und würden sich wohl Juristen drüber streiten.
-3
iGod10.09.1711:09
Wenn du hier einen Kopierschutz umgehst, den Netflix anscheinend hat, dann bist du nicht mehr bei einer Privatkopie. Selten so etwas dämliches gehört.
0
ein.Leguan
ein.Leguan10.09.1711:33
iGod
Urkman

Haltet euch zurück!

Es ist nicht klar, ob hier ein Kopierschutz umgangen wird.
Selbst, wenn der Browser hier gestreamte Videoinhalte erkennen sollte und daher das Bild schwärzt, müsste zuerst festgestellt werden, ob diese Aktivierung durch Netflix angefordert wurde oder ob diese unabhängig davon im System auf Nutzerseite implementiert und aktiv ist.

Dass die Digitalisierung einen extremen Umbruch für die Menschheit darstellt und für Konflikte eine umso schwierigere Lösungsfindung bedeutet habt ihr beiden in eurer Logik offensichtlich noch nicht erkannt.
0
Alex.S
Alex.S10.09.1711:46
Die frage ist einfach, wird die original Datei Genutzt oder eine Kopie davon gemacht?
Das gleich wäre wenn ich im Kino mit meiner Kamera den gesamten Film aufnehmen würde.

Warum nicht einfach mit dem App die Film runter laden?

p.s. ich dachte Privatkopie gilt nur bei Filme oder TV Serien die man selber besitzt oder nicht?
Wäre bei diesen fall nicht so.
„Not so good in German but I do know English and Spanish fluently. Warum ich es mit dem Deutsch überhaupt versuche? Weil ich in Deutschland arbeite! Lechón
+1
ein.Leguan
ein.Leguan10.09.1712:06
Alex.S
p.s. ich dachte Privatkopie gilt nur bei Filme oder TV Serien die man selber besitzt oder nicht?
Wäre bei diesen fall nicht so.

Ich habe mich vor einigen Jahren intensiver mit der Thematik auseinandergesetzt, weil ich keine Lust auf die Piratenmentalität hatte (und habe).
Das Abfilmen des Bildschirms war zu dem Zeitpunkt eine legale Möglichkeit.
Die private Kopie umfasst auch ausgestrahlte TV-Inhalte oder Radiosendungen, also mehr als gekaufte Videos oder Musik.
0
john
john10.09.1712:12
ein.leguan:
🤦‍♂️
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
+3
JoMac
JoMac10.09.1715:59
Wenn es um einen von Dir gekauften Film geht, würde ich es ja verstehen.
Aber im Netflix-"Abo" Kopien der Filme/Serien anlegen ? Das fällt doch sicher nicht Unter erlaubter Privatkopie!?
0
tranquillity
tranquillity10.09.1719:00
Natürlich nicht. Der einzige, der hier ein Problem mit der Logik hat ist ein Leguan.
0
ein.Leguan
ein.Leguan10.09.1719:35
Argumente sind die Werkzeuge der Logik.
Menschen, die -statt zu argumentieren- affektiert reagieren, haben das Urteil über ihre Logikfähigkeit selbst gefällt.
-2
nacho
nacho10.09.1719:54
Ich glaube dieser Sachverhalt ist zu kompliziert als das wir das hier beurteilen können.

Habe zwar sowas noch nie probiert, aber für Screenshots verwende ich Snagit, Bildschirmaufnahmen sollen auch gehen.
+2
tranquillity
tranquillity10.09.1722:05
Wenn du eine DVD besitzt, darfst du eine Privatkopie anfertigen (solange du dabei keinen Kopierschutz umgehst).

Wenn du einen Film streamst, erwirbst du nicht das Recht diesen Film zu besitzen. Alle Streamingangebote basieren ja darauf, dass du die Inhalte nur so lange konsumieren kannst, wie du ein Abo hast. Wenn du nun einen solchen Film kopierst (z.B. durch Abfilmen), verletzt du die Grundsätze des Streamings. Ist doch eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen
+2
ein.Leguan
ein.Leguan10.09.1722:34
Ich kann es nur wiederholen: die Art, wie sich der Nutzer den Medieninhalt aneignet ist der juristische Knackpunkt, zumindest war er es zum Zeitpunkt meiner Recherche.

Mich interessiert ungemein, wie der tatsächliche Sachverhalt bzw. die aktuelle Rechtslage aussieht, doch offenbar ist keiner der hier maßgeblich Beteiligten zu konstruktiven Beiträgen Willens oder in der Lage.

Da entfleuche ich doch lieber zum Mars(ianer auf Pro7) - zum einmaligen Gebrauch übrigens vollkommen durch den Rundfunkbeitrag und dem Werbekonsum gedeckt.
0
KarstenM
KarstenM10.09.1722:47
Soweit mir bekannt ist gibt es aber kein "Recht auf eine Privatkopie". Und wenn Netflix es erschwert oder in seinen Nutzungsbedingungen verbietet, dann wird man sich damit abfinden müssen. Die "Privatkopie" wird lediglich geduldet (Solange man keine Schutzmechanismen umgeht), ist aber wie schon gesagt kein "Recht".

Und da Netflix wohl einen Kopierschutz hat (Encrypted Media Extensions ), dürfte ja eigentlich alles klar sein.
-3
diekroete10.09.1722:55
Es geht noch wenn man Netflix in einer VM laufen lässt und dann den Bildschirm abfilmt.
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john
john10.09.1723:01
KarstenM
Soweit mir bekannt ist gibt es aber kein "Recht auf eine Privatkopie".
doch, das gibts schon.

§53 des UrhG
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
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KarstenM
KarstenM11.09.1707:08
john
KarstenM
Soweit mir bekannt ist gibt es aber kein "Recht auf eine Privatkopie".
doch, das gibts schon.

§53 des UrhG

Da hast du irgendwie nicht unrecht. Aber es ist ein Gesetz was regelt unter welchen Umständen man legal Kopien oder Auszüge erstellen darf und wie man damit umzugehen hat.
Ich sehe hier nicht das irgendwo steht: Man darf von jedem Werk unter jeden Umständen eine Kopie machen. Man hat also nicht das Recht alles und jeden Mist zu kopieren. Von daher lasse ich das Gesetz für mich persönlich nicht als "(ultimatives) Recht auf Privatkopie" gelten.

Und wenn man wieder zu Netflix zurückkommt würde ich behaupten wollen das man mit der Kopie ja ein Archiv (Videosammlung) erstellt. An dieser Stelle sehe ich einen Konflikt mit "zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird".

Ich bin aber auch nur Laie und lasse mich von guten Argumenten auch eines Besseren belehren.
-3
svenhalen
svenhalen11.09.1707:14
iGod hat die Nutzungsbedingungen doch schon zitiert:
„Sie stimmen zu, Inhalte und Informationen, die auf Netflix zur Verfügung stehen oder die Sie von oder durch den Netflix-Dienst erhalten haben, nicht zu archivieren, zu vervielfältigen,...“

Ich versteh die Diskussion nicht. Was du vorhast, ist doch Archivieren... oder nicht?
+4
Jaguar1
Jaguar111.09.1708:53
diekroete
Es geht noch wenn man Netflix in einer VM laufen lässt und dann den Bildschirm abfilmt.

Wie kreativ ist das denn bitte!?
„Die Menschen sind nicht immer was sie scheinen, aber selten etwas besseres.“
+1
incredibleole11.09.1709:09
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html
privatkopien sind erlaubt und in diesem rahmen ist auch die umgehung eines kopierschutzes nicht strafbar. alles andere wäre auch noch schöner, denn man darf auf sämtliches festplatten, ipods, iphones etc. ja saftig urheberrechtsabgaben zahlen.
-2
nacho
nacho11.09.1709:23
tranquillity
Wenn du eine DVD besitzt, darfst du eine Privatkopie anfertigen (solange du dabei keinen Kopierschutz umgehst).

Wenn du einen Film streamst, erwirbst du nicht das Recht diesen Film zu besitzen. Alle Streamingangebote basieren ja darauf, dass du die Inhalte nur so lange konsumieren kannst, wie du ein Abo hast. Wenn du nun einen solchen Film kopierst (z.B. durch Abfilmen), verletzt du die Grundsätze des Streamings. Ist doch eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen

Kommt natürlich auf drauf an wo man sich befindet, bei uns in der Schweiz wird das viel lockerer gesehen.
+2
AppleUser2013
AppleUser201311.09.1709:26
Hmm in deinen Link steht eindeutig zum Kopierschutz

Zitat

Kopierschutz, § 95a UrhG

Damit wollen die Rechteinhaber sicherstellen, dass niemand diese Werke unerlaubt kopieren oder nutzen kann. Eine Umgehung des Kopierschutzes, z.B. mit einer geeigneten Software, ist rechtswidrig.
+1
svenhalen
svenhalen11.09.1709:27
incredibleole
privatkopien sind erlaubt
Ich vermute mal, dass sich das auf gekaufte Inhalte bezieht, nicht auf geliehene, wie es bei Netflix der Fall ist. Andernfalls verstehe ich den Sinn von Kopierschutz nicht.
Da der link nicht funktioniert, kann ich meine Vermutung leider nicht bestätigen.

Wieso beschwert sich in dem Zusammenhang eigentlich niemand, dass man die Apple-Music nicht komplett archivieren kann, sondern sich die Songs zusätzlich via iTunes kaufen muss, wenn man sie z.B. auf CD brennen will?!?

Ich fühle mich gerade in die Zeit zurückversetzt, in der man VHS Filme aus der Videothek noch überspielen wollte...
-1
iGod11.09.1709:41
Dieser Artikel ist älter, lange bevor Netflix das heutige Netflix wurde.

Der Sinn und Zweck der Privatkopie ist es, dass man Inhalte, die man gekauft bzw. deren Eigentum man erworben hat bzw. deren Nutzungsrechte man permanent erworben hat zu sichern und sicherzustellen, dass man das Nutzungsrecht auch überall im privaten Rahmen nutzen darf. Deshalb darf man eine CD bis zu sieben mal kopieren, damit man sie ihm Auto, im Wohnzimmer, im Ferienhaus und sonst wo zur Verfügung hat. Man hat schließlich die Rechte gekauft.

Bei Netflix (und sonstigen kommerziellen Streaminganbietern) ist das ganz anders. Dort mietet man die Rechte höchstens. Wer ein kostenpflichtiges Abo abschließt hat das Recht die Inhalte zu sehen. Man kauft dieses Recht aber nicht. Das Recht ist solange vorhanden, solange man ein Abo hat. Die Notwendigkeit einer privaten Sicherung besteht hierbei nicht, weil Netflix als Vertragspartner dafür zu sorgen hat, dass ihr euer Recht bekommt. Hierbei besteht auch nicht die Gefahr das ein physischer Datenträger zerstört wird und ihr euer Nutzungsrecht nicht weiter ausnutzen könnt.

Es widerspricht dem logischen Menschenverstand, wenn es legal wäre kommerziell gestreamte Inhalte so abzugreifen, dass sie unabhängig eines Abos weiter genutzt werden könnten. Dann macht man sich einen Account, bekommt einen Monat kostenlos und in der Zeit lädt man sich dann die ganze Netflix Mediathek herunter und das ganze soll legal sein? Gleiches würde für Apple Music und Spotify gelten. Das kann nicht euer ernst sein.

Das ist hier eine ganz andere Ausgangslage als es bisher der Fall war. Und jetzt vergleicht Netflix nicht mit YouTube. Bei YouTube werden Inhalte kostenlos und öffentlich zur Verfügung gestellt.
+6
john
john11.09.1710:03
Der Sinn und Zweck der Privatkopie ist es, dass man Inhalte, die man gekauft bzw. deren Eigentum man erworben hat bzw. deren Nutzungsrechte man permanent erworben hat zu sichern und sicherzustellen, dass man das Nutzungsrecht auch überall im privaten Rahmen nutzen darf.
das stimmt so nicht.

es stimmt schon, dass §53 des UrhG uralt ist. der gesetzgeber hat das aber damals eingerichtet, weil er nicht jeden bürger, der radio hört und dabei mit seinem kassettenrecorder auf record drückt, kriminalisieren wollte.
bzw weil es auch gar nicht durchsetzbar gewesen wäre. hausdurchsuchungen wegen des drücken auf die record-taste beim radiohören bei millionen von bürgern? wie absurd.
DAS ist die klassiche privatkopie: aufnehmen vom radio.
und ich wüsste nicht, dass man beim radiohören irgendwelche "permanenten nutzungsrechte" erworben hätte. die begründung ist schonmal quark.

wobei ich dir natürlich grundsätzlich zustimme, dass die nutzungsbedingungen von netflix ein archivieren der inhalte ausschließt.
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
0
iGod11.09.1710:04
Ach. Steht übrigens auch im Gesetzestext, dass § 53 I UrhG keine Anwendungen bei Datenbanken findet, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Elemente zugänglich sind, § 53 V UrhG.

Hauptsache hier wurden wieder Äpfel und Birnen gleichgesetzt. 🙄
+1
iGod11.09.1710:11
§ 53 UrhG Rn. 1 BeckOK.
§ 53 regelt fast ausschließlich die Zulässigkeit der Vervielfältigung eines Werkes und damit ein Recht, welchem bei der Verwertung urheberrechtsschutzfähigen Materials besondere Bedeutung zukommt. Gerade die Zuordnung des Vervielfältigungsrechts sichert dem Urheber neben dem Verbreitungsrecht die Möglichkeit, sein Werk zu kontrollieren und durch die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte zu verwerten. Gleichzeitig besteht ein Interesse der Allgemeinheit, nicht für jede Art von Vervielfältigung eine Zustimmung des Urhebers oder sonstigen Rechteinhabers einzuholen bzw. hierfür eine gesonderte Vergütung zu zahlen. Zu diesem Zweck beschränkt § 53 das Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers und erklärt Vervielfältigungshandlungen zu privaten Zwecken bzw. eigenen Gebrauch in bestimmten Grenzen für zustimmungsfrei.
+1
Arne 211.09.1710:17
Da hat die Filmindustrie mit ihrem "Raubkopierer sind Verbrecher" slogen ja richtig Erfolge erziehlt... damals(tm) war es ganz normal, dass z.B. ein Radiokenzert auf Kassette aufgenommen wurde - ganz legal, Urheberrechtabgabe war mit der Kassette bezahlt. Auch hier hat man die Rechte nicht erworben und durfte trotzdem mitschneiden... einen großen Unterschied zu Netflix sehe ich dabei jetzt nicht. Abfilmen ist keine Umgehung eines technischen Kopierschutzes. Ob die AGB wirksam sind, die hier eine Privatkopie untersagen, müssen Gerichte entscheiden.
+2
iGod11.09.1710:28
john
KarstenM
Soweit mir bekannt ist gibt es aber kein "Recht auf eine Privatkopie".
doch, das gibts schon.

§53 des UrhG

Das ist übrigens kein Recht auf Privatkopie, sondern mehr eine staatlich gewährte Lizenz.
-1
svenhalen
svenhalen11.09.1710:51
Arne R.
Auch hier hat man die Rechte nicht erworben und durfte trotzdem mitschneiden... einen großen Unterschied zu Netflix sehe ich dabei jetzt nicht.

Der Unterschied zum vielzitierten Radiomitschnitt liegt darin, dass man bei Radio oder Fernsehen nicht vorher aus einer Datenbank zielgerichtet das heraussuchen kann, was man mitschneiden möchte, sondern nur das, was eh gerade zufällig läuft.

Was das Umgehen des Kopierschutzes angeht, ist das meines Wissens nur der Fall, wenn die Qualität erhalten bleibt, etwa durch das Kopieren einer Datei. Wird Abgefilmt oder Mitgeschnitten, hat man immer ein Degradieren von Kopie zu Kopie.

Nichts desto trotz, schließen die Netflix AGBs ein Archivieren der Inhalte, in welcher Form auch immer, aus.
+1
john
john11.09.1710:54
@igod
alles was ich damit erklären wollte war, dass das was landläufig unter "recht auf privstkopie" verstanden wird eben dieser paragraf ist. er setzt die spielregeln fest, unter denen jeder bürger eine privatkopie machen darf. nicht mehr und nicht weniger.

was du daraus jetzt machst ist wortklauberei und kluscheisserei

@svenhalen:
nein, auch eine 1:1 bitgleiche kopie wäre (unter einhaltung besagter spielregeln, also kein umgehen des kopierschutzes zb.) legal.
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
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ein.Leguan
ein.Leguan11.09.1713:29
Dass hier im Forum nicht nur Computerinteressierte sondern auch Jäger und Sportler sind, finde ich toll; so viele Böcke, wie hier geschossen werden und zurückgerudert wird.

Hier findet man eine Konkretisierung des komplexen Problems aus 2013, also nach der Urheberrechtsnovelle von 2008, die vermutlich noch aktuell ist (Tabelle am unteren Seitenende):
(Vorsicht: könnte das Logikempfinden einiger Personen verändern!)
0
gfhfkgfhfk11.09.1713:30
svenhalen
Was das Umgehen des Kopierschutzes angeht, ist das meines Wissens nur der Fall, wenn die Qualität erhalten bleibt, etwa durch das Kopieren einer Datei.
Nein, das hat damit rein gar nichts zu tun. Funktionierende Kopierschutzsysteme basieren auf kryptographischen Konzepten, so dass die Daten zuerst entschlüsselt werden müssen, damit man sie legal anschauen kann. Die Industrie hat deshalb spezielle Abspielgeräte konstruiert, die in ihrer Firmware Dekodierschlüssel beinhalten. Der Rest des Gerätes ist so konstruiert, dass man nicht in der Lage sein sollte die Daten unverschlüsselt abgreifen zu können. Z.B. verschlüsseln Bluray Player auch die Übertragung an den Fernseher mit HDCP.

Man darf hier keinerlei Technik anwenden, um den Kopierschutz zu umgehen. Wenn allerdings man in der Lage ist, die Daten am HDMI Port aufzunehmen, weil der Hersteller HDCP nicht aktiviert, dann ist das legal.

Bei Audio-CDs hingegen gab es nie einen Kopierschutz. Die Industrie hat immer wieder behauptet, sie hätte einen "Kopierschutz" für CDs entwickelt, in Wahrheit waren das aber Produktmängel und ein Verstoß gegen die CD-Industrienorm. So hoffte die Industrie darauf, dass Computerlaufwerke die Audio-CDs nicht auslesen konnten. Die Realität war oftmals eine andere. Des öfteren hatten teure ältere CD-Player damit ein Problem, und die billigen Computerlaufwerke haben die CDs anstandslos ausgelesen.
0
Macdoor11.09.1713:31
Es geht aber um die Netflix AGB‘s
„Jeder hat das Recht auf seine eigene falsche Meinung“
0
gfhfkgfhfk11.09.1713:33
Nicht alles was in AGBs steht ist auch legal.
+1
Tobi105111.09.1713:43
ein.Leguan
Hier findet man eine Konkretisierung des komplexen Problems aus 2013, also nach der Urheberrechtsnovelle von 2008, die vermutlich noch aktuell ist (Tabelle am unteren Seitenende):
(Vorsicht: könnte das Logikempfinden einiger Personen verändern!)

In der Tabelle steht doch klipp und klar drin, dass das Speichern von Streams von Online-Videotheken, wie Netflix, nicht erlaubt und somit illegal ist. Also genau das, was hier alle außer Du schreiben.
0
gfhfkgfhfk11.09.1713:53
Tobi1051
In der Tabelle steht doch klipp und klar drin, dass das Speichern von Streams von Streaming-Anbietern nicht erlaubt und somit illegal ist.
Das steht so in der Tabelle nicht drin. Es ist eben sehr viel komplizierter und alles andere als eindeutig geregelt. Insofern ist es sicherer so etwas nicht zu tun, weil man sich eine Menge potentiellen Ärger erspart.
0
ein.Leguan
ein.Leguan11.09.1714:17
..und wenn Tobi1051 dann wegen eines gespeicherten Videos vor Gericht stünde, wegen was würde er dann verurteilt werden:
- wegen des Vertragsverstoßes gegen die AGB des Anbieters oder
- wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht ("Privatkopie")?

Offenkundig wünschen sich sowohl Du wie "alle anderen" in mir einen Gegner, weshalb mir mit allen Mitteln der Unfreundlichkeit diese Position zugeschrieben werden soll.

Dabei habe ich von Beginn lediglich darauf hingewiesen, dass auch im möglicherweise "regelwidrigem" Bereich noch Interpretationsspielraum vorhanden und die Frage zwischen "legal" und "illegal" besonders in der digitalen Welt noch(!) nicht so einfach zu beantworten ist;

weshalb Nutzer mit Hilfe gewisser technische Akrobatik (die ich selbst übrigens niemals angewandt habe) die Definitionen der in den Regeln/Gesetzen/Vereinbarungen benutzten Begriffe und damit die Klarheit des Sachverhalts torpedieren und wahrscheinlich sogar eine klipp-und-klare Verurteilung fraglich werden lassen könnten.
+1
Tobi105111.09.1714:37
ein.Leguan
..und wenn Tobi1051 dann wegen eines gespeicherten Videos vor Gericht stünde, wegen was würde er dann verurteilt werden:
- wegen des Vertragsverstoßes gegen die AGB des Anbieters oder
- wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht ("Privatkopie")?

Das ist doch ganz klar. Online-Videotheken können mich nur wg. des Verstoßes der AGB verklagen.
-1
Sambuca
Sambuca11.09.1719:47
„Meine erste Liebe hiess LCII“
0
AppleUser2013
AppleUser201311.09.1719:58
Umgehen des Kopierschutzes ist nicht erlaubt per Software oder Hardware...Das gilt aber so oder so nur für Deutschland...

Interessant ist nur, wie die Rechtslage aussieht, wenn er das Videomaterial mit einer Videokamera vom Monitor abfilmt...
Die analoge Lücke gilt wohl nicht für Videosignale...
0
hidalgo12.09.1700:24
Vielleicht hilft dieser etwas ältere Beitrag
„«Probleme kann man nie mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.» Albert Einstein“
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maczock12.09.1704:09
Tobi1051
ein.Leguan
Hier findet man eine Konkretisierung des komplexen Problems aus 2013, also nach der Urheberrechtsnovelle von 2008, die vermutlich noch aktuell ist (Tabelle am unteren Seitenende):
(Vorsicht: könnte das Logikempfinden einiger Personen verändern!)

In der Tabelle steht doch klipp und klar drin, dass das Speichern von Streams von Online-Videotheken, wie Netflix, nicht erlaubt und somit illegal ist. Also genau das, was hier alle außer Du schreiben.

Nein, da steht klipp und klar genau das hier:

9 Speichern von Filmen aus Online-Videotheken
Auch beim Speichern von Filmen aus Streaming-Angeboten wie beispielsweise Maxdome, Lovefilm und Co. gilt: Vertragsverletzung wegen Verstoßes gegen die AGBs ja, Urheberrechtsverletzung nein (siehe dazu mehr unter Punkt 8).

8. … aus Streaming-Diensten heruntergeladen werden kann. Dies stellt an sich zwar keine Urheberrechtsverletzung dar, kann aber vertragsrechtliche Konsequenzen haben. Der Streaming- Dienst wäre bei einem Verstoß gegen seine AGBs berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Nutzer zu kündigen und den Account zu sperren.


Nicht das ich das irgendwie befürworten würde oder so – aber so steht es nunmal da.
Im Prinzip ist es aber auch nichts anderes als aus dem TV aufzunehmen. Nur will das der Vertragspartner eben nicht, weil ihm wiederum seine Vertragspartner sonst die Inhalte nicht zu den gegebenen Konditionen anbieten würden.
+1
sonorman
sonorman12.09.1712:34
Schon ein interessanter Thread. Aber bei all den vielen Meinungen und Auslegungen zur Gesetzeslage bleibt für mich eine Frage komplet unbeantwortet: WARUM??

Warum sollte man überhaupt einen Netflix-Stream Aufzeichnen (Kopieren) wollen, wo doch ganz offiziell die Möglichkeit besteht, die Inhalte für Offline-Nutzung downzuloaden (solange man das Abo hat)? Und dann auch noch mit so merkwürdigen Mitteln, wie den Bildschirm "abzufilmen". Für mich ergibt das keinen Sinn – außer dass "unlautere Absichten" dahinter stehen. Oder das jemand die Inhalte auf nicht unterstützten Geräten abspielen will – warum auch immer.

Nur so interessehalber.
+2
Philantrop
Philantrop12.09.1713:11
sonorman
Schon ein interessanter Thread. Aber bei all den vielen Meinungen und Auslegungen zur Gesetzeslage bleibt für mich eine Frage komplet unbeantwortet: WARUM??

Warum sollte man überhaupt einen Netflix-Stream Aufzeichnen (Kopieren) wollen, wo doch ganz offiziell die Möglichkeit besteht, die Inhalte für Offline-Nutzung downzuloaden (solange man das Abo hat)? Und dann auch noch mit so merkwürdigen Mitteln, wie den Bildschirm "abzufilmen". Für mich ergibt das keinen Sinn – außer dass "unlautere Absichten" dahinter stehen. Oder das jemand die Inhalte auf nicht unterstützten Geräten abspielen will – warum auch immer.

Nur so interessehalber.

Weil Netflix Inhalte beliebig austauscht.
So werden zukünftig alle Disney-Inhalte (auch Star Wars und vielleicht Pixar) von Netflix verschwinden.
0
sonorman
sonorman12.09.1713:34
Philantrop
Weil Netflix Inhalte beliebig austauscht.
So werden zukünftig alle Disney-Inhalte (auch Star Wars und vielleicht Pixar) von Netflix verschwinden.
Hmm… das klingt fadenscheinig.
Ok, also wenn jemand für immer archivieren will, warum kauft er dann die Inhalte nicht gleich legal zum Beispiel bei iTunes, oder als DVD/blu-Ray?

Außerdem wird es dann rechtlich noch fragwürdiger, denn wenn bestimmte Inhalte nicht mehr zum Streaming zur Verfügung stehen, zieht das vielbeschworene Recht auf Privatkopie auch nicht mehr. Sonst könnten man ja auch behaupten, die legal für Offline-Nutzung von Netflix heruntergeladenen Inhalte wären "Privatkopien", auf die man auf immer und ewig einen Besitzanspruch hat, auch wenn das Abo nicht mehr besteht und kein Kauf erfolgt ist.

Auch das Argument spricht daher meiner Meinung nach eher für "unlautere Absichten".

Dass sich der Thread-Ersteller nicht mehr zu Wort gemeldet hat, ist auch nicht gerade vertrauen erweckend.
+1

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