Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum>iPhone>An die Juristen unter euch...

An die Juristen unter euch...

ManiacBS16.07.1007:58
Hey!
Ich habe mein iPhone 4 bei Mobilcom-Debitel gekauft und dort den T-Mobile "Complete 120 Friends"-Tarif abgeschlossen... Jaja, steinigt mich! Mir ist damals aufgefallen, dass Mobilcom-Debitel auf Ihrer Homepage bei dem Kleingedruckten der Vertragsdetails (unter zu finden) bei diesem und dem 240er Vertrag nicht von der 300MB-Drosselung spricht. Bei anderen Verträgen ist diese oder die 1GB-Drosselung allerdings explizit erwähnt!
Das unbegrenzte mtl. Inklusivvolumen für die HSDPA-/EDGE-Nutzung gilt nur für die Nutzung im nationalen Telekom Mobilfunknetz. Die Nutzung von VoIP und Instant Messaging ist nicht Gegenstand des Vertrags. Die Abrechnung erfolgt in 100-KB-Schritten. Am Ende jeder Verbindung, mind. jedoch einmal pro Tag, wird auf den begonnenen Datenblock aufgerundet.

Da ich nun aber über die 300MB gekommen bin und auf GPRS herunter geregelt wurde, habe ich mich an M-D gewandt und gefragt wieso, da dies ja anscheinend bei meinem Vertrag nicht rechtens ist. Ich habe leider nur eine Standardantwort bekommen, dass die 300MB-Grenze besteht und ich dann halt auf GPRS gedrosselt werde.
Muss ich das einfach so hinnehmen? Schließlich habe ich den Vertrag SO unterzeichnet!
Vielen Dank für eure Hilfe!
0

Kommentare

hidalgo16.07.1008:06
Ich kenne mich zwar im deutschen Recht nicht aus, aber es wird auch nirgends eine Bandbreite garantiert, darum musst du das wohl akzeptieren.
„«Probleme kann man nie mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.» Albert Einstein“
0
pcp
pcp16.07.1008:25
Hier geht es um ein Datenvolumen; nicht um Bandbreite
„o.0“
0
iBookG416.07.1008:28
ManiacBS: Bei soetwas musst du leider vorsichtig sein. Im Kleingedruckten auf der Homepage geht es wirklich nicht hervor, daher davon schonmal ein Bildschirmfoto machen! Sonst musst du deinen ganzen Vertrag durchsuchen. Bei mir steht das irgendwo drinnen. Ich kann bei Bedarf am Montag mal nachsehen (Original im T-Mob Shop abgeschlossen). Denn eigentlich ist eine Drosselung hier im Forum bekannt.

Sonst könnte man zwar schauen, ob der Bestand der falschen Beratung, bzw. das die Werbung sachen bewirbt, die nicht der Realität entspricht. Nur: Man könnte daran appellieren (falls es vor Gericht kommen sollte) dass bei anderen größeren Verträgen eine Drosselung notiert ist. Daher hätte man als Verbraucher der einen Vertrag abschließt und wo man davon ausgehen kann, dass man mehrere Verträge vergleicht, diesen Umstand bemerken können.

Also würde ich dir keine Rechtssicherheit attestieren. Du kannst wenn du es drauf anlegst zwar evtl. es auf einen Vergleich bringen, aber ob der dir so etwas bringt? Ich würde dir raten, sehe dir den Vertrag an, wenn keine Notiz in dieser Richtung vermerkt ist, würde ich im Laden solange fragen, bis es dir jemand erklärt. So nach dem Motto: Warum? Steht nicht im Vertrag? Bin Unglücklich? Was nun?

Und Offtopic (erlaube ich mir nach der Ausführung ): Wie sprengt man die 300MB grenze? Ich schaffe soetwas nie. Und ein Arbeitskollege schaffte es nur, als er große Apps und Videos am Band runtergeladen hat.

0
hidalgo16.07.1009:17
pcp
Hier geht es um ein Datenvolumen; nicht um Bandbreite

Warum um Datenvolumen? Ich dachte, störend sei, dass (zugegeben nach erreichen einer bestimmten Datenmenge) die Bandbreite auf GPRS heruntergeregelt wird, anstelle weiter mit UMTS-Geschwindigkeit.
„«Probleme kann man nie mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.» Albert Einstein“
0
croppind.
croppind.16.07.1009:59
Im deutschen (Privat-) Vertragsrecht gilt grundsätzlich die Privatautonomie. Das bedeutet, dass in einem Vertrag dem Grunde nach alles vereinbart werden kann. Wenn in deinem Vertrag (genauer: in den dir ausgehändigten AGB`s) nichts von der Drosselung steht, dann ist sie auch nicht vereinbart, mithin hast du unabhängig vom verbrauchten Volumen Anspruch auf die schnellstmögliche Verbindung. Eine Vergleichung mit anderen Verträgen ist meiner Meinung nach weder erforderlich noch statthaft, Verträge entfalten grundsätzlich nur Wirkung zwischen den Parteien. ABER:

Schau nochmal genau in den dir vorliegenden schriftlichen AGB`s, ich kann mir eigentlich nicht vorstellen dass die Telekom dir diese Drosselung nicht reingeschrieben hat. Falls sie es aber wirklich nicht getan hat würde ich mal höflichst auf den Sachverhalt hinweisen und darum bitten, die Drosselung zu entfernen. Das wird die Telekom aber eher nicht freiwillig machen, dann müsstest du klagen. Ob die im Anschluss (möglicherweise!) schnellere Verbindung das Prozessrisiko wert ist musst du selbst wissen... ;
0
DonQ
DonQ16.07.1010:42
imho, nur über den kleinen "dienstwewg" ein supporter entfernt die drossel bis das system wieder anspringt und drosselt oder klage und mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit aufhebung des vertrages, solltest du recht bekommen(was nicht gleich zusetzen ist mit recht haben, wenigstens wird über die aufhebung der berufungseinschränkungen nachgedacht, also es kommt wieder bisschen rechtssicherheit und gerechtigkeit in's system mit bisschen glück)
„an apple a day, keeps the rats away…“
0
promac16.07.1011:15
DQ

es ist sehr anstrengend deinen Text zu lesen ...
0
DonQ
DonQ16.07.1011:20
DQ
imho, nur über den kleinen "dienstwewg"@@ ein supporter entfernt die drossel bis das system wieder anspringt und drosselt

oder(eben eine) klage
und mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit aufhebung des vertrages,

solltest du recht bekommen

(was nicht gleich zusetzen ist mit recht haben,

wenigstens wird über die aufhebung der berufungseinschränkungen nachgedacht,

also es kommt wieder bisschen rechtssicherheit und gerechtigkeit


in's system mit bisschen glück)


so besser ?

„an apple a day, keeps the rats away…“
0
_mäuschen
_mäuschen16.07.1011:49



                             grumel, grumpf und überhaupt


0
Esäk
Esäk16.07.1011:53
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
0
exAgrajag16.07.1012:09
DQ
DQ
imho, nur über den kleinen "dienstwewg"@@ ein supporter entfernt die drossel bis das system wieder anspringt und drosselt

oder(eben eine) klage
und mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit aufhebung des vertrages,

solltest du recht bekommen

(was nicht gleich zusetzen ist mit recht haben,

wenigstens wird über die aufhebung der berufungseinschränkungen nachgedacht,

also es kommt wieder bisschen rechtssicherheit und gerechtigkeit


in's system mit bisschen glück)


so besser ?
Übersichtlicher ja, steigert den Lesefluss aber nicht wirklich...
0

Kommentieren

Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.