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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

KlausSt06.11.1017:14
Guten Tag
bin das erste Mal hier und komme gleich mit einem Riesenproblem. Hatte heute in der Post ein Schreiben von einem Anwalt zu obigem Thema. SCHOCK, denn ich bin mir keiner Schuld bewusst. Hab daraufhin im Web recherchiert und es wird überall dringend geraten, so etwas ernst zu nehmen und einen Anwalt zu konsultieren, was ich am Montag auch machen werden, die gesetzte Frist endet bereits am Mittwoch.
Hat jemand hier selbst schon eine solche Erfahrung gemacht? Und wie ist es ausgegangen? Nachdem, was ich gelesen habe, kommt man wohl kaum ohne Blessuren aus so etwas heraus, man kann mit Hilfe eines Anwalts die Sache wohl ein wenig entschärfen.
Danke für Hinweise.
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Kommentare

housefever1982
housefever198206.11.1021:32
Am besten du gehst mal auf Netzwelt.de in forum..
Da sid jede Menge Fälle drin. Auch wie du weiter vorgehen sollst
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gimo
gimo07.11.1000:11
na also gehen wir mal davon aus, das du eine weisse weste hast:

es gibt eine menge pack, dass mit solchen briefen kohle machen will. insofern du keine rechtschutzversichung hast die dir einen anwalt dafür bezahlt, kommst du auch kostenlos prima bei der verbraucherzentral vor ort weiter ...sollte es einer der üblichen betrüger.schreiben sein

btw: welche frist ...für was? ...für eine zahlung etwa? ...wie heisst der "Anwalt"? ...google mal seinen namen ^^
„Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!“
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iGod07.11.1000:19
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Frist so kurz gesetzt wird, wenn es sich um ein echtes Schreiben handelt.
Was wird dir denn vorgeworfen? Das "Ich bin mir keiner Schuld bewusst" hört sich ja schon irgendwie so an, als ob du was gemacht hast, was man dir vorwerfen könnte.
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KlausSt07.11.1012:11
erstmal danke für die Antworten. Nein, ich habe wirklich nichts illegales runtergeladen - das wird mir vorgeworfen. Die Kanzlei existiert und ist bekannt für solche Abmahnungen - auch für die kurzen Fristen. Habe mich jetzt mal schlau gemacht und werde morgen einen Anwalt einschalten. Und ja, das Schreiben ist verbunden mit einer Unterlassungserklärung und einem eingeforderten Betrag jenseits der 500 €.
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housefever1982
housefever198207.11.1015:25
Die wollen alle nur Geld...
Geh auf Netzwelt und du kannstvdich durchlesen
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Peter_07.11.1017:11
Housefever, hab ich gestern gemacht. Sind gute Infos dort. Danke.
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Peter_07.11.1017:15
Mich hat es zwar noch nicht erwischt, aber wenn man sich da rein liest kann das wohl jeden treffen, scheint wohl eine richtige Masche zu sein.
KlausSt: berichte doch mal, was daraus geworden ist.
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housefever1982
housefever198207.11.1021:43
Modifizierte Urheberrechtserklärung als einschreiben dorr hinschicken.
Weiter nichts machen!!
Wichtig!!
Kein weiterer Kontakt zum Anwalt..
Danach kommt ne Mahnung.
Nicht reagieren!!
Da musst du stark sein!!
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KlausSt07.11.1022:52
Was meinst du mit "stark sein"?
Danke dir für die Infos
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housefever1982
housefever198207.11.1023:12
Naja viele bekommen weiche knie wenn post vom Anwalt kommt und dann noch ne Mahnung... Mein Kumpel hat auch sowas mal bekommen..
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KlausSt07.11.1023:44
Und was wurde daraus?
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gimo
gimo08.11.1001:14
so oder so ...du hast entweder etwas illegal runtergeladen (den sachverhalt müsste das anschreiben des anwaltes ggf hinreichend aufklären) ...oder nicht. man muss doch wissen was man getan hat oder nicht !?

oftmals wird auch freeware auf portalen angeboten, die dann abos oder gebühren eintreiben wollen ...
„Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!“
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housefever1982
housefever198208.11.1011:42
bis jetzt hat er nichts mehr gehört...
wie gesagt meld dich bei netzwelt an...

Kann ich dir nur empfehlen...
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Hot Mac
Hot Mac08.11.1013:11
Sollte ein Mahnung vom zuständigen Amtsgericht eintrudeln, diese nicht vergammeln lassen

Vierzehn Tage sind schnell rum.
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KlausSt08.11.1017:24
Du machst mir Mut....
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housefever1982
housefever198208.11.1017:39
Wenn von Gericht was kommt, dann Einspruch einlegen..

Alles easy sehen...
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elcaradura08.11.1020:01
VA ist VA und schafft Recht, selbst wenn er im Grunde unrechtmäßig ist, schon meist nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Hot Mac hat völlig recht und trifft es im Kern - das Aussitzen ohne Rechtsbeistand kann böse Überraschungen zu Tage fördern und es muss noch nicht einmal zwangsläufig von einem Gericht kommen. Zudem hat ein Anwalt weitreichendere Kenntnisse und Möglichkeiten auch die Beweise der Gegenseite einzusehen.
Die Vierzehn Tage des Ma(h)nwalts betreffen ja nur einen außergerichtlichen Vergleich - ob du damit günstiger kommst oder ob die Anschuldigung gegenstandslos ist, solltest du wirklich nicht hier klären.
In jedem Fall würde ich selbst ein erstes Beratungsgespräch mit einem Anwalt auf meine Kosten vorziehen. Viel Glück!
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housefever1982
housefever198208.11.1022:56
Er soll sich bei dem anderen Forum durchlesen, da hier schon eine Menge betroffene schreiben und auch RA dazu..
Die Themen sind schon seid Jahren aufgelistet dazu...
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