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1und1 Vertragsänderungen per Mail

HenryMacy28.03.1116:03
Achtung wenn keine "ReMail", dann hat man eine Vertragsänderung mit Kosten an der Backe...

"
Sehr geehrter Herr XYZ

als Kunde von 1&1 nutzen Sie mit Ihrem Tarif "1&1 Homepage Basic"
bereits die Vorteile, die Ihnen ein modernes Homepage-Paket bietet.
Damit Ihr Paket aber auch immer den rasanten technischen Entwicklungen
gewachsen ist, überprüfen wir in regelmäßigen Abständen die
Leistungsfähigkeit unserer Produkte und optimieren nach den
Anforderungen unserer Kunden die Feature-Ausstattung.


Wir freuen uns deshalb Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihnen folgendes
Angebot machen können. Sie können ab 01.05.2011 von folgenden
zusätzlichen Leistungsmerkmalen profitieren:


- 4 Domains inklusive (anstatt nur eine)

Nutzen Sie Ihren Namen, Firmennamen oder einen Wunschbegriff als
feste Internet-Adresse. Denn zusätzliche Domains sorgen für mehr
Besucher auf Ihrer Homepage, weil sie in Suchmaschinen besser
gefunden wird. Beispielsweise bietet es sich für Ihre Produkte an,
eigene Domains zu registrieren (z. B. produkt-xyz.de). Oder sichern
Sie sich typische "Vertipper-Domains", bevor es Ihr Konkurrent macht
und Ihre Besucher damit auf seine Homepage führt.

- 4000 MB Webspace (anstatt 1000 MB)

Nutzen Sie den viermal so großen Speicherplatz für kreative Ideen
und einen starken Internetauftritt. Erweitern Sie Ihre Homepage
z. B. um Multimedia-Inhalte wie Fotos, Grafiken, Animationen sowie
Audio- und Video-Dateien.

- Noch mehr Leistung für Profis:

300 E-Mail-Postfächer (anstatt 100)
300 Subdomains (anstatt 100)
5 FTP-Zugänge (anstatt nur einer)
Scriptsprachen (Python, PHP, Perl)
5 MySQL-Datenbanken (anstatt eine)


Im Zuge dieser Paketaufwertung, die Sie ab dem 01.05.2011 nutzen
können, ändert sich der Preis Ihres Tarifes 1&1 Homepage Basic auf je
4,99 EUR/Monat. Die Preisanpassung würde mit der nächsten regulären
Abrechnung aktiv werden - frühestens jedoch ab dem 01.05.2011.
Wenn Sie sich für das Angebot entscheiden, müssen Sie nichts weiter
tun. Wir benötigen von Ihnen keine ausdrückliche Annahme-Bestätigung.


Falls Sie aber auf die vielen Features wider Erwarten verzichten
möchten, teilen Sie uns bitte innerhalb einer Frist von 4 Wochen unter
Angabe Ihrer Kunden- und Vertragsnummer direkt an die kostenlose
Fax-Nr.: 0800 8505544 oder per E-Mail an: Vertrag_DE@1und1.de mit, dass
Sie unser Angebot ablehnen. Ansonsten tritt die Preisanpassung mit der
nächsten regulären Abrechnung in Kraft - frühestens jedoch ab dem
01.05.2011 - und Sie werden auch weiterhin von zukünftigen Verbesserungen
profitieren.


Weiterhin viel Erfolg mit 1&1 Homepage Basic wünscht Ihnen,


Ihr WebHosting-Team
1&1 Internet AG"
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Kommentare

rene204
rene20428.03.1116:15
Wie heisst es so schön...

Wir von Pirsel haben jetzt etwas neues für Sie, das 6Kg-Paket,
am 3Kg-Paket verdienen wir und nur dumm, am 6Kg-Paket jedoch dumm und dämlich.
Da weiss man, was man hat.. Guten Abend.

1&1 (würg...)
Hab nur schlechtes von 1&1 bisher gehört... sorry...
„Gelassenheit und Gesundheit.. ist das wichtigste...“
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Mac528.03.1116:44
Also ich möchte auch mal was los werden, das 1&1 in jeder mir bekannten Form der letzte Mist ist!
Sicherlich haben alle Provider Ihre Macken, und fast jeder Kunde meckert über seinen DSL Anbieter, aber was sich 1&1 da in meinem Fall geleistet hatte, ist an Inkoptenz und Ignoranz komm zu überbieten! Da ist der Werbespot mit dem 1&1 Typen, von wegen wir sind erst zufrieden, wenn Sie es auch sind usw. blabla, echt der reinste Hohn, dem Kunden keine Leistungen zu erbringen wofür der bezahlt, die reinste Frechheit!

Als ich die Zahlung dann eingestellt hatte und 1&1 mir umgegehend ein Inkasso Unternehmen auf den Hals geschickt hatte, ich dann wiederum einen Anwalt eingeschaltet hatte, akzeptierten sie meine fristlose Kündigung! Wie überraschend...

Jetzt geniesse ich 100 MB bei Kabeldeutschland, womit ich mehr
als zufrieden bin!
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MacThommes
MacThommes28.03.1116:56
Ja, auch ich habe es geschafft von 1&1 weg zukommen.
Trotz fristgerechter Kündigung (die haben dann mal eben den Vertragsbeginn vordatiert, damit die Frist nicht mehr zutraf). Die haben mit Tricks gearbeitet, für die jeder andere Geschäftsmann in den Knast kommen würde.
Aber wir haben uns nicht einschüchtern lassen. Hat etwas gedauert, aber wir haben es geschafft.
NIE WIEDER!!
Aber wenn man etwas Langeweile hat, es gibt über den Verein viel zu lesen...
„Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen....“
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Blechkopp28.03.1117:04
Beschwer dich beim Verbraucherschutz. Das ist eine Frechheit!
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dreyfus28.03.1117:38

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass dir diese einseitige Vertragsänderung nicht rechtsverbindlich mitgeteilt wurde. Dies würde die Briefform erfordern. Solange Du darauf nicht antwortest, hast Du Nichts zugestimmt und die haben keinen hinreichenden Nachweis, dass Du überhaupt informiert wurdest. Insofern (und falls da keine verbindliche Mitteilung per Briefpost nachfolgt), würden sowohl die Frist für dein Sonderkündigungsrecht wegen einseitiger Änderung der Vertragsbedingungen, als auch die Frist für einen regulären Widerspruch/Rücktritt gem. Fernabsatzgesetz/Schuldrecht erst beginnen, wenn Du die erhöhte Abbuchung von deinem Konto feststellst (oder eine entsprechende Rechnung erhältst).

Erschreckend jedoch ist, dass eine Firma dieser Größe mit solchen Methoden operiert... "Wir überprüfen regelmäßig ihr Konto und genehmigen uns, so Deckung vorhanden, ggf. einen Nachschlag".
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rumpnix
rumpnix28.03.1117:54
1&1 kündigen. Nach langer Leidensgeschichte mit dem Provider, muss ich sagen: einfach kündigen, wenn es noch möglich ist!
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MFG28.03.1118:24
Seit wann gilt Schweigen im Rechtsverkehr mit Privatkunden als Zustimmung? Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern bedeutet Schweigen im Rechtsverkehr grundsätzlich Ablehnung eines Vertragsangebots.

Wenn diese E-Mail tatsächlich von 1und1 stammt und so an Kunden verschickt wird, ist das eher ein Fall für den Verbraucherschutz.
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iMonoMan
iMonoMan28.03.1118:28
So "Herr XYZ" Verbraucher und nicht Unternehmer ist, hat das sicher ordentlich Potential auf viel Folgeaufwand seitens 1und1:
Der Internetprovider T-Online unterlag in Frankfurt der Klage eines Kunden, der sich gegen eine stillschweigende Vertragsänderung klagte. Dabei ging es um die Mindesvertragslaufzeit seines DSL Anschlusses, der von unbestimmter Laufzeit auf eine Vertragslaufzeit von einem Jahr fest geschrieben werden sollte.

Dies kündigte T-Online per Email an und sah bei Nichtantwort eine stillschweigende Zustimmung als gegeben an. Diese wurde vor Gericht aber gekippt. Hier machte das Gericht klar, dass ein Schweigen des Kunden grundsätzlich als Verweigerung neuer Vertragsgrundlagen zu werten sei.
... Sendet ein Unternehmen seinen Kunden eine Email zu, nach deren Inhalt nach einer abgelaufenen Widerspruchsfrist ein neuer Vertragsinhalt gilt, ist dies irreführend und damit unzulässig. Das Landgericht Frankfurt am Main gab so der Unterlassungsklage der Zentrale für die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs statt, die sich gegen eine derartige Vorgehensweise eines Telekommunikationsunternehmens wandte. ...
u.a.
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Flaming_Moe28.03.1118:34
mit 1und1 auch bisher nur probleme gehabt, der support ist unter aller s... usw.
genau solche mails trau ich dem überaus unsympathischen marcell d'avis und seinen "kundenzufriedenheitsmitarbeitern" durchaus zu.
ganz klar, verbraucherschutz.
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Zauberlehrling28.03.1118:51
Bevor das hier jetzt noch ausartet.

Die Email bezieht sich nur auf das Homepage-Paket und nicht um einen DSL-Vertrag.
Wenn ich richtig informiert bin kostet so ein Paket nach alten Bedingungen 2,99€ (12 Mon. Laufzeit) bzw. 3,99€ (6 Mon. Laufzeit).

Jetzt müsste HenryMacy mal in den AGBs zu dem Paket schauen ob solch eine Vertragsänderung dort drin steht.

Jedenfalls helfen uns solche Meldungen wie "1&1 ist sch...ße" nicht weiter.

Also immer schön Sachlich bleiben. Es gibt wichtigeres als sich über 1&1 aufzuregen.
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dreyfus28.03.1119:04
Zauberlehrling
Jetzt müsste HenryMacy mal in den AGBs zu dem Paket schauen ob solch eine Vertragsänderung dort drin steht.

Was sollte denn da stehen, dass an der Situation etwas ändern würde? Eine Blankvollmacht für eventuelle zukünftige Vertragsänderungen, die in den AGBs versteckt ist, wäre genau so unwirksam, wie dieser Email Unfug.

Es ist auch völlig egal, ob es um einen DSL Vertrag oder ein Homepage-Paket geht... auch eine Preiserhöhung um 12-24,- EUR p.a. ist eine Vertragsänderung und eine Formulierung wie "wenn sie nicht rechtzeitig widersprechen kassieren wir" ist unzulässig.
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Heuschrecke28.03.1119:51
Finde es armseelig, dass immer wieder Leute auf diese Scheißfirma reinfallen.
Habe die eigentlich auch langjährige Kunden?
Würde mich mal vorher informieren, mit was für einem Vertragspartner ich mich
einlasse. Auch mit anderen Tochterunternehmen dieses Saftladens würde ich mich
nicht abgeben wollen. Wird Zeit, dass die Kunden massenhaft abspringen und so
ein Geschäftsgebaren bestrafen!
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Zauberlehrling28.03.1120:03
dreyfus

So einfach ist das leider nicht.
Es kommt wirklich auf die Formulierung in der AGB und eventuell auch der Leistungsbeschreibung an.

In anderen Bereichen ist das mit der automatischen Anpassung nämlich üblich.
Oder wurde Dir schon mal der Strom abgeklemmt nur weil Du die Strompreiserhöhung nicht widersprochen hast.





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Heuschrecke28.03.1121:12
Solltest auch mal in die AGBs schauen, die bei Vertragsschluss galten. Die Verändern die auch mal gern, ohne dass man etwas davon mitbekommt. Wenn du der Änderung nicht zustimmst, können die nix machen.
Bei mir wurde mal an der Kündigungsfrist geschraubt. Da durfte ich paar Monate immer wieder Geld rückbuchen lassen,
bis die die Kündigung aus "Kulanz" zugelassen haben. *sick*
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Banker909028.03.1121:30
Naja also ich bin seit Anfang 2007 bei dem Laden und hatte noch nie irgendwelche Probleme gehabt. DSL 3000, dann 6000 und seit 2009 auf 16k Leitung. Verfügbarkeit über 99% und das aufm fast Dorf.

Habe dennoch gekündigt, da mir die Vertragsverlängerei um 24 Monate nach nem Ortsumzug nicht passte. (haben die mittlerweile auch nicht mehr!) + ich will das T-Online Fernsehen bald haben und 1 & 1 kann sowas nicht bieten.

Jetzt muss ich noch bis Mai 2012 warten das der Vertrag ausläuft :'(
Dennoch, es gab sonst nie Beanstandungen.

Gruß Banker
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dreyfus28.03.1121:40
Zauberlehrling
dreyfus

So einfach ist das leider nicht.
Es kommt wirklich auf die Formulierung in der AGB und eventuell auch der Leistungsbeschreibung an.

In anderen Bereichen ist das mit der automatischen Anpassung nämlich üblich.
Oder wurde Dir schon mal der Strom abgeklemmt nur weil Du die Strompreiserhöhung nicht widersprochen hast.

Was bitte hat ein Versorgungsvertrag (Strom/Gas/Wasser) mit einem Homepage-Baukasten gemein? Und selbst bei denen muss die Preisgestaltung im Vertrag selbst (und nicht in den AGB) geregelt sein. Normalerweise geschieht das durch Preisanpassungsklauseln oder Preisgleitformeln im Vertrag (ausgenommen Festpreisverträge mit fester Laufzeit).

Im Fall um den es hier geht, wurde dem Kunden ein anderes Produkt zu einem anderen Preis untergejubelt, ohne dass es durch diesen zu einer Willensbekundung kam (diese kann nur aktiv, bspw. durch Unterschrift erfolgen, niemals durch schweigen). Ohne diese gibt es keinen Vertrag. AGBs, die einer Partei so etwas einräumen würden, wären mindestens sittenwidrig. Was 1x1 hier macht ist, ohne jeden Zweifel, unsauber.

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Zauberlehrling29.03.1105:05
Ich wollte damit aufzeigen das solch ein Vertrag möglich ist.
Deshalb ist es wichtig den Vertragstext zu kennen um darüber objetiv zu diskutieren.
Aber anscheinend läßt sich das nicht sobald 1&1 ins Spiel kommt.

Daher klinke ich mich hier wieder aus.



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Mac me Happy
Mac me Happy29.03.1107:17
Bin seit 2003 bei 1&1. Hatte nie, noch gar nie irgendwelche Probleme. Und das bei 2 Umzügen. HAt immer alles problemlos geklappt. Kann mich auch über die Hotline nicht beklagen. Alle 2 Jahre bei Vertragsverlängerung greife ich für umme die neueste Fritz!Box ab und verhökere die "alte" in der Bucht. Das reduziert umgerechnet den Monatspreis ganz ordentlich. Damit ist das Preis- /Leistungsverhältnis mehr wie in Ordnung. Ordentliche Qualität zum fairen Preis - das passt!
„An Apple a Day keeps trouble away...“
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ma.29.03.1109:58
dreyfus

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass dir diese einseitige Vertragsänderung nicht rechtsverbindlich mitgeteilt wurde.
...

Im 1+1-Kundenbereich liegt sehr Wahrscheinlich unter "Nachrichten" die o. g. Mail, und vermutlich gilt die damit als Zugestellt.

Davon abgesehen erinnert die Mail inhaltlich ans Raubrittertum, ich würde die an die Verbraucherzentrale weiterleiten.

Dieses Abkassieren durch die Hintertür hat aber Telekom erfunden, genauso wie das Kleingedruckte samt essentieller Vertragsbestandteile in 0,6 mm Schrift.

Aufgrund meiner Erfahrung mit dem Support von KD bis zig anderer ISP und Resellern bin ich aber der Meinung: der 1+1-Support ist genau so schlecht wie alle anderen.

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ma.29.03.1113:37
Haha, hier eine schöne Schilderung aus der ServiceWüste.
"Sehr geehrter Kunde, bald ist es soweit: Im Laufe des führen wir wunschgemäß Ihren aus."
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,750832,00.html

Dass dabei die Telekom der Peiniger ist, ist purer Zufall, es könnt genausogut KD oder oder oder sein!
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