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Forum>Netzwerke>14-tägiges Rückgaberecht gültig?

14-tägiges Rückgaberecht gültig?

arsbbr
arsbbr10.06.0516:28
Nochmal zum 14tägigen Rückgaberecht eine kleine Frage - habe in dem Haufen von Posts nichts dazu finden können:

Ist das 14-tägige Rückgaberecht auch dann gültig, wenn man online bestellt, die Ware dann aber vor Ort, in einem echten Geschäft (kein Lager) persönlich abholt und Bar bezahlt?

Frage nur wegen der Sicherheit


arsbbr
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Kommentare

stefan10.06.0516:48
meines Wissens nach nicht, denn du hast ja dann die Möglichkeit, die Ware gliech beim Händler zu prüfen.
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Rantanplan
Rantanplan10.06.0517:19
Ich weiß es zwar auch nicht, aber das Rückgaberecht bezieht sich wohl auf die sog. "Haustürgeschäfte". Also Dinge die man an der Haustüre aufs Auge gedrückt bekommt oder die der Postbote bringt. Weil man ja keine Chance hat sich die Sache anzukucken, bevor man den Kaufvertrag besiegelt.

Beim Staubsaugervertreter, der einem die 5000 Watt Donnerdüse an der Haustüre verkauft, kann man sich zwar davon überzeugen, daß danach auch die Teppichfäden weg sind, aber man hat wohl deswegen das Rücktrittsrecht, weil man an der Haustüre so oft überrumpelt wird
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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bkick
bkick10.06.0517:24
viele läden gewähren das ja von sich ausj. bei ikea z.b. kannste die ware die du in stuttgart gekauft hast, auch reduzierte ware, mit dem beleg dann innerhalb (schlag mich tot ein halbes jahr oder so) in freiburg zurückgeben.
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arsbbr
arsbbr10.06.0518:37
Ohje, was ist denn jetzt richtig?
R.H.n hört sich aber in seinem Post am sichersten an...
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oliver
oliver10.06.0519:27
R.H.n hat recht. die art und weise des vertragsschlusses ist entscheident, nicht die art der leistungserbringung (versand oder abholung z.b.)..
„multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind. -- terry pratchett“
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oliver
oliver10.06.0519:28
ohje, ich wandele ein "t" in ein "d" und verschenke zwei punkte
„multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind. -- terry pratchett“
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Parzi
Parzi10.06.0520:08
Bestätigt die Aussage von R.H.n
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Parzi
Parzi10.06.0520:20
Oder ganz offiziell
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svenn
svenn10.06.0520:42
vor einigen jahren brauchte ich bei einem neu gekauften imac von gravis eine sicherungskopie auf cd.
selber hatte ich keinen externen usb brenner und gravis hat sich vehement geweigert zu einem vernuenftigen preis eine cd zu brennen, 65 oder 75 dm wollten sie damals haben. der grund weshalb die daten gesichert werden mussten lag in einem verschulden von gravis.
nun zum punkt...nach dem ich insgesammt 2 stunden mit dem gravis filialleiter wegen einer 10minuten brennaktion diskutiert habe, ist mir der kragen geplatzt und ich habe im geschaeft telefonisch vom handy aus ein externen brenner bestellt.
da das eindeutig in das fernabsatzgesetz faellt hatte ich ein zweiwoechiges rueckgaberecht. meine datensicherung habe ich gleich im geschaeft gemacht...der brenner muss ja auf funktion geprueft werden.
seit dem mag mich der filialleiter nicht mehr.
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oliver
oliver10.06.0520:49
R.H.n
war kein insiderwitz, sondern lediglich die nachgeschobene korrektur meiner rechtschreibfehler…:-y
„multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind. -- terry pratchett“
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oliver
oliver10.06.0520:52
svenn
genau so einen fall hatte ich vor kurzem selbst, dort hat allerdings die drohung mit dem anruf genügt, um den verkäufer einknicken zu lassen (war aber nicht gravis).
„multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind. -- terry pratchett“
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Stefan S.
Stefan S.10.06.0521:56
nachdem Du den Vertrag online geschlosssen hast, warst Du ja damit schon an diesen gebunden und ferner "überrumpelt".
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R.H.n10.06.0517:41
hy arsbbr,
<br>zu deiner frage ein klares ja.
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<br>es kommt darauf an wie der vertrag geschlossen wurde und nicht, wie die vertragsleistung zu erbringen ist.
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<br>also, wenn du als privat person (verbraucher) von einem unternehmer etwas kaufen willst und dazu ein fernkommunikationsmittel benutzt, dann habt ihr ein fernabsatzvertrag geshlossen und dir steht ein 14 tägiges widerrufsrecht zu. das kann der unternehmer nicht einmal ausschließen, denn es steht dir von gesetzeswegen zu.
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<br>du musst dem verkäufer nur sagen, dass du den vertrag widerrufst und die ware zurückgeben.
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R.H.n10.06.0519:59
hy arsbbr,
<br>du kannst mir vertrauen, es ist so wie ich sage.
<br>willst du auch die genaue paragraphen bezeichnung, damit du mir glaubst (ein kleiner spaß).
<br>nein, mal ganz im ernst, der unternehmer muss dich sogar auf den widerruf hinweisen, also er hat eine informationspflicht. wenn du online bestellst, wird er irgendwo auf seiner homepage darauf verweisen.
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<br>oliver: ein "t" in ein "d" wandeln und punkte verschenken?
<br>das versteh ich nicht, ist das ein insiderwitz oder so? sag mal würd mich interessieren.
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R.H.n10.06.0520:40
nachtrag für asbbr:
<br>mach aber nicht den fehler und such dir online was aus und später im laden kaufen!
<br>dann ist der vertrag im laden zustande gekommen und du bist auf die kulanz des verkäufers angewiesen, solange die ware in ordnung ist,
<br>kein rückgaberecht,
<br>kein widerrufsrecht.
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<br>danke parzi für die links.
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R.H.n10.06.0520:52
das ist gut, richtig gut.
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<br>die idee werde ich mir ausleihen, falls ich mal in der selben situation bin. ich hoffe du gestattest mir das.
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