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Wann Löschanträge bei Google Erfolgsaussichten haben

Ein "Recht auf Vergessen" im Internet gibt es sehr wohl - so das Urteil des EuGH am 13. Mai. Suchmaschinenbetreiber müssen – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - Beiträge in den Suchergebnissen ihrer Trefferlisten löschen. Um dies zu erreichen, muss ein entsprechender Antrag auf Löschung und Entfernung personenbezogener Daten gestellt werden.

Doch wie ist die Rechtslage? Wann haben Löschanträge Aussicht auf Erfolg und wie bekommt man seine Daten aus der Suchmaschine entfernt? Rechtsanwalt Tobias Röttger von GGR Rechtsanwälte in Mainz erklärt, worum es im Urteil geht und was die Voraussetzungen und Auswirkungen sind.

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Kommentare

Apfelbutz
Apfelbutz26.06.14 20:23
Recht auf Vergessen - ich staune Bauklötze.
Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...
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