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Forum>Hardware>Wie Cyberport die Verbraucherrechte umgeht.

Wie Cyberport die Verbraucherrechte umgeht.

HR25.05.0922:12
Ich habe am 14.4.09 eine Festplatte von WD bei Cyberport bestellt.
Schon nach den ersten Minuten der Benutzung hat die Platte ständig die Verbindung über FireWire zum Rechner verloren und dann gab es ein "kernel panik". Danach ließ sich die Platte gar nicht mehr ansprechen. Über USB konnte man die Platte dann noch mal ansprechen, aber über FW ging nichts.

Lange Rede kurzer Sinn, ich habe sofort bei Cyberport angerufen und das Problem geschildert.
Die Antwort von Cyberport: "Ach ja, Sie sind ja Geschäftskunde, dann schicken wir das Gerät zum Hersteller, dass kann dauern."

Ich: "Wieso Geschäftskunde, ich habe doch extra als Privatkunde bestellt, das war doch im Portal klar angekreuzt und ich habe Ihnen auch keine Umsatzsteuer ID angegeben oder mich bei Ihrem Geschäftskundenportal angemeldet."

Cyberport: "Das ist egal, Sie haben einen Firmennamen angegeben und somit sind Sie Firmenkunde und damit gelten die AGBs für Geschäftskunden und somit kein Widerrufsrecht und kein Austausch."

Ich muss sagen, sehr unfreundlich. Bis heute habe ich noch nichts von Cyberport gehört. Zwischendurch habe ich bei Cyberport angerufen, ist übrigens eine kostenpflichtige Nummer, und habe auch mal nach einem Vorgesetzten gefragt, nachdem es wieder sehr unfreundlich wurde, die waren aber alle gerade nicht da,... wer es glaubt.

Nach einem Bericht in einer der letzten c't ist es scheinbar tatsächlich so, dass man seine Verbraucherrechte verliert, wenn man einen Firmennamen angibt. "Selbstüberlistung". Ich weiß auch nicht, was mich dazu gebracht hat einen Firmennamen anzugeben, zumal ich Gesellschafter einer GbR bin und keinen Firmennamen brauche um irgend etwas beim Finanzamt geltend zu machen.
Man fühlt sich ja immer gezwungen alle Felder in einem Formular auszufüllen.

Was habe ich daraus gelernt?
- Immer genau überlegen, ob man wirkliche einen Firmennamen benötigt, und wenn möglich weglassen.
- Nie wieder bei Cyberport einkaufen. So einen Kundenunfreundlichen Laden habe ich schon lange nicht mehr erlebt.
Ich weiß auch nicht, warum ich da noch einmal eingekauft habe. Dort wurde mir schon einmal gebrauchte Ware, wo was fehlte, als Neuware verkauft.

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Kommentare

Jörn Dyck (Mac-TV.de)25.05.0922:18
Wenn ich die Schilderung richtig verstanden habe, hat Cyberport allerdings korrekt gehandelt, richtig?

Es wurde ein Vertrag geschlossen zwischen Cyberport und einer Firma (Deine). Folglich gelten die entsprechenden Gesetze und folglich hält sich Cyberport daran. Ich möchte mal das Geschrei sehen, wenn Cyberport sich NICHT an die Gesetze hielte.

Du möchtest, dass sich Cyberport EXAKT an die Gesetze hält, aber nur, wenn sie zu Deinen Gunsten ausfallen.

Cyberport wird die Festplatte reparieren lassen, für Dich kostenfrei, so wie es im Gesetz steht.

Den Titel Deines Forums-Threads "Wie Cyperport die Verbraucherrechte umgeht" halte ich für nicht fair, denn Cyberport hält sich genau an das Gesetz und umgeht überhaupt nichts. Du hast eigenhändig bestellt und eigenhändig einen Vertrag geschlossen, und Cyberport hat an diesem Vertrag nichts geändert. Wenn Du Dich beschweren willst, solltest Du Dich bei Dir selbst beschweren.
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Rantanplan
Rantanplan25.05.0922:23
Das einzig Negative was mir an Cyberport bislang begegnet war, sind diese zwei Sachen:

- "kreative" Verfügbarkeit: man bestellt was, das angeblich in 7 Tagen lieferbar ist, und dann wartet man vier Wochen und bestellt lieber um (ging mir schon zwei Mal so).

- Lockangebote, die dann nicht lieferbar sind: gleiches Spiel, ich hatte einen Rechner mit einer Core2Duo-CPU bestellt, die CPU war preislich echt ein Knaller. Aber lieferbar war sie dann angeblich auch nach 5 Wochen nicht. Damit ich die Lieferung überhaupt mal bekommen habe, bin ich auf die Kröte eingegangen und habe eine andere Core2Duo genommen, die aber preislich kein Knaller mehr war (und zudem etwas langsamer).

Ansonsten war ich immer zufrieden, aber ich kaufe bei denen nur noch Sachen, bei denen "Sofort lieferbar" steht, alles andere kaufe ich woanders.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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westmeier
westmeier25.05.0922:32
Es ist aber eine S**erei dass einem suggeriert wird man sei Privatkunde (siehe Bild) und man in dem guten Glauben auch seine Bestellung ausführt. Ich hätte auch nicht gewusst, dass man als Geschäftskunde kein Rückgaberecht usw. hat.
Zumal: Wenn ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni den Namen der Uni angebe, bin ich dann auch Geschäftskunde? Ich kann das momentan noch nicht ganz nachvollziehen...
Aber so lange sie es reparieren, ist es doch OK.
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HR25.05.0923:24
Jörn Dyck (Mac-TV.de)
Das sehe ich nicht so. Für mich war es nicht klar erkennbar, dass ich mit der Angabe eines Firmennamens gleich Geschäftskunde bin, zumal es bei Cyberport die Möglichkeit der Auswahl gibt.

Ich habe bewusst nicht Geschäftskunde gewählt. Ich bin als Verbraucher also in die Irre geführt worden, da in meiner Bestellung immer "Sie sind Privatkunde" angezeigt war.

Wenn bei mir einer was als Geschäftskunde bestellen möchte, muss er mir seinen Gewerbeschein zusenden, er bekommt ein Konto als Händler und damit stimmt er den AGBs der Geschäftskunden zu. Er erhält dann aber auch ganz andere Konditionen, hat also andere Vorteile.

Wenn bei mir ein Kunde unzufrieden ist, bekommt er sein Geld zurück, egal ob Recht oder nicht.
Ein zufriedener Kunde ist die beste Werbung.

Und selbst wenn ich Geschäftskunde wäre, möchte ich so nicht behandelt werden.

Ich hätte leider den Artikel der c't etwas früher lesen sollen, daher mein Hinweis hier.
Es wäre sicherlich auch ein Hinweis in der mac-tv wert.

Ich glaube auch nicht dass das ganze dem Verbraucherschutz entspricht.
Meine Preise sind übrigens alle als Brutto Preise angegeben, in den AGBs bei Geschäftskunden steht aber was von netto.
Es ist sicherlich auch nicht ganz richtig, dass bei dem Hinweis auf die AGBs eine Liste von AGBs erscheint, nach dem Motto: "suchen Sie Sich eine aus".

An der Bestellbestätigung ist nicht zu erkennen, dass für mich die Geschäftskunden AGBs gelten.
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dreyfus25.05.0923:31
westmeier: Cyberport bietet ein Rückgaberecht hier nur in dem Rahmen an, in dem es der Paragraph 312b/c/d (Fernabsatzverträge) des BGB vorschreibt. Das bedeutet: Nur für Verbraucher. Verbraucher definiert §13 BGB: "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann." Sobald man auf einer Bestellung einen Firmennamen, eine Geschäftsanschrift etc. angibt, dürfen Unternehmen dies als gewerbliche Bestellung interpretieren.
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Albert 2Stein25.05.0923:36
Da Cyberport Dir beim Bestellen die Wahl ließ: Wenn Du als Privatkunde bestellt hast, bist Du auch Privatkunde, unabhängig davon, ob Du einen Firmennamen angegeben hast. Es gelten also auch die Rechte (und Pflichten), die ein Privatkunde hat.

Anders wäre es, wenn Cyberport beim Bestellvorgang Dir nicht die Auswahlmöglichkeit "Ich bestelle als Privatkunde/Geschäftskunde" angeboten hätte.
Da Du aber beim Bestellen ausdrücklich die Option "Privatkunde" gewählt hast, gelten für Dich eben auch die Rechte und Pflichten, die für Privatkunden gelten.

Widerrufe den Kauf einfach ohne Angabe von Gründen (nicht reklamieren) und Cyberport wird den Artikel zurücknehmen müssen.

Im übrigen: Ich habe habe früher recht oft bei Cyberport eingekauft (privat und für die Firma), nachdem ich aber mehrfach schlechte Erfahrungen mit der recht eigenartigen Art der Garantieabwicklung der Firma Cyberport machen durfte, kaufen wir nun bei der Konkurrenz.
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Esäk
Esäk25.05.0923:37
Jörn Dyck (Mac-TV.de)
Ich möchte mal das Geschrei sehen, wenn Cyberport sich NICHT an die Gesetze hielte.


Ach Jörn, was soll denn diese Polemik?
Sich dran halten bedeutet nie und nimmer, dass man seinen Kunden den minimalst möglichen Service geben MUSS. So ein Gesetzt gibbet nicht. Das war ein billiger und unseriöser Geck das. Oder handelst Du etwa geschäftlich nach der Maxime: Nie mehr geben als Du durch Gerichte gezwungen wirst?

Ich nehme an, Dir hat das Sprachspiel gefallen und es ist mit Dir durchgegangen, weil so unpassend kenne ich Deine Antworten sonst nicht..
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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o.wunder
o.wunder26.05.0900:34
Jörn Dyck (Mac-TV.de)
Wenn ich die Schilderung richtig verstanden habe, hat Cyberport allerdings korrekt gehandelt, richtig?

Es wurde ein Vertrag geschlossen zwischen Cyberport und einer Firma (Deine).

Nun ja, die Angabe eines Firmennamens macht noch keine Firma aus, außerdem ist ja bei dem Login ganz klar als Kennzeichnung "Privatkunde" eingegeben und es wurde keine Umsatzsteuer ID angegeben, wie also soll der Vorsteuerabzug aussehen?

Na ja, ganz klar ein sehr unverständliches Verhalten seitens Cyberport!

Ich finde gut, das hierüber an dieser Stelle berichtet wird.


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HR26.05.0901:01
Albert 2Stein
Das Problem ist, dass inzwischen schon 6 Wochen vergangen sind.
Bei dem zweiten Gespräch mit Cyberport (ca. 1 Woche nach Kauf) wurde mir versichert, dass ich ein Ersatz bekomme, nachdem ich gesagt hatte, dass ich vom Vertrag zurücktreten wolle, obwohl ich ja angeblich Geschäftskunde bin. Da ich die Festplatte dringend brauchte und auf das gute im Menschen gehofft hatte, habe ich mich darauf eingelassen.

Eine Woche später noch mal nachgefragt, wo denn der Austausch bleibt, da wollte keiner was davon wissen. "Nee, Sie sind doch Geschäftskunde. Die Platte ist beim Hersteller, wie lange das dauert ist nicht bekannt." Man wollte mich hier eindeutig nur hinhalten.

Wie eine Gerichtsentscheidung hier ausgehen würde, kann ich nicht sagen, aber ob Cyberport damit durchkommt glaube ich auch nicht, zumal keine eindeutige AGB und der Hinweis auf "Sie sind Privatkunde" sicherlich nicht ok ist.

Aber wer will deswegen klagen. Bei Cyberport kaufe ich nicht mehr und jeder der da kaufen will sollte sich überlegen, ob er einen Firmennamen angibt.


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dom_beta26.05.0901:10

Die Angabe eines Firmennamens ist eigentlich unwichtig, da man ja als

"Herr XYZ
Firma bla bla"

bestellt.

Anders wär's wenn man als

"Firma bla bla
Herr XYZ"

bestellt.

Ich jedenfalls habe zwar einige Einblicke in kaufmännische Sachen bekommen, aber da ich nie über eine Firma etwas gekauft habe kaufe ich nur als Privatmann.
„...“
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Jörn Dyck (Mac-TV.de)26.05.0905:52
Eine Preisliste ist etwas anderes als ein Vertrag. Selbst wenn Du Dir die Preisliste für Privatkunden hast anzeigen lassen (indem Du auf den "Privatkunden"-Knopf geklickt hast), gilt dennoch das, was im geschlossenen Vertrag steht.

Und im geschlossenen Vertrag stehst Du als Firma drin. Und wie es aussieht, ist dieser Vertrag auch wirksam zustande gekommen.

Natürlich wäre es wünschenswert, wenn Cyberport diesen Punkt bei der Bestellung nochmal konkret abfragen würde. Aber aus Sicht eines Kaufmanns ist der Punkt völlig klar, dass es sich bei einer Bestellung mit Firmennamen um eine gewerbliche Bestellung handelt. Ich weiß nicht, wie man das anders sehen kann.

Stelle Dir vor, jemand bestellt mit dem Firmennamen "Coca Cola, Markus Bauer" und beruft sich anschließend darauf, er wäre aber Privatkunde. Das wäre ja etwas seltsam, oder? Damit will ich sagen, man kann nicht als Firma bestellen, und dann nachher, wenn es einem gerade günstig erscheint, sagen: "war ja ganz anders gemeint, ich arbeite ja nur dort". Dann würde das logischerweise jeder Firmenkunde so machen, sobald es einen Garantiefall gibt. Und dann muss der Kaufmann (Cyberport) grundsätzlich entscheiden, ob man sowas dulden will oder nicht. Und Cyberport hat sich offenbar entschieden, es so zu machen, wie es im Gesetz steht.

Meine Erfahrung ist, wenn ein Kaufmann sich nicht ans Gesetz hält, dann sind alle empört. Logischerweise zu Recht! Wenn er sich hingegen ans Gesetz hält, heisst es: "Betrug! Jetzt verschanzt er sich hinter den Gesetzen!" Wie man's macht, ist es verkehrt.

Ich finde, Cyberport hätte das Produkt, welches eine x-beliebiges Regalware zu sein scheint, sofort austauschen sollen, wenn sie es am Lager gehabt hätten. Ich würde das als Geschäftskunde noch mehr erwarten denn als Privatkunde. Denn als Geschäftskunde kann ich vielleicht nicht drei Wochen auf eine Festplatte warten, sondern muss eine neue kaufen und bin angeschmiert.

Insofern verstehe ich Deine Beschwerde durchaus. Aber Du musst Dir eine gewisse Teilschuld anrechnen lassen, denn Du hast (womöglich aus Unerfahrenheit) einen Fehler gemacht, als Du Deinen Firmennamen angegeben hast.

Nach dem, was Du geschrieben hast, erscheint die Wartezeit auf das reparierte Produkt sehr hoch zu sein. Vielleicht ist das ein Hebel, um einen früheren Austausch zu erzwingen. Ich kenne mich mit den Fristen nicht aus, weiß aber, dass dies gesetzlich geregelt ist. Vielleicht kann jemand anderes noch etwas Erhellendes zu diesem Punkt beitragen.

Tut mir alles sehr leid für Dich. Wie kann ich Dich aufheitern?
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t.
t.26.05.0908:45
Ich muss fairerweise von meinem Einkauf am Wochenende berichten:

Als meine Canon Eos 500D im Store in Berlin auf dem Tresen lag und es ans Rechnungsschreiben ging hat der Shopmitarbeiter gefragt, ob ich schon Kunde bin. Da ich bei der Firma Hardware im Firmenleasing laufen hab, bin ich natürlich als Geschäftskunde dort gespeichert. Er hat mich explizit auf die unterschiedlichen AGB für Privat und Geschäftskunden aufmerksam gemacht und für die Kamera dann (meinem Wunsch entsprechend) die Rechnung als Privatkauf ausgestellt.
Gute Beratung also.

HR: Da verhält sich Cyberport sehr kleinlich. Kann mir nicht vorstellen, das die im Streitfall damit durchkommen. Bin zwar kein Jurist, aber wenn sich ein Gerät erst garnicht in Betrieb setzen lässt, ist das keine Garantiefall, sondern eine Reklamation. Das Gerät müsste ausgetauscht und nicht repariert werden.
Ich wunder mich, das die einen potentiellen Firmenkunden wegen einer Festplatte vergraueln..

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westmeier
westmeier26.05.0908:52
Jörn Dyck (Mac-TV.de)
Stelle Dir vor, jemand bestellt mit dem Firmennamen "Coca Cola, Markus Bauer" und beruft sich anschließend darauf, er wäre aber Privatkunde. Das wäre ja etwas seltsam, oder?

Aber was ist denn, wenn ich nun mal tagsüber nur in der Firma (respektive Uni) bin. Um das Päckchen direkt zu erhalten ist es bei uns eigentlich gang und gäbe, dass das Päckchen direkt in den Arbeitskreis der Uni geschickt wird. Um die Zustellung zu erhalten, muss dann natürlich die Uni mit dem Fachbereich angegeben werden.
In dem Fall müsste man es wohl ganz konkret bei Rechnungs- / Lieferadresse unterscheiden, falls überhaupt möglich!?
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teorema67
teorema6726.05.0908:58
HR
... ich habe doch extra als Privatkunde bestellt, das war doch im Portal klar angekreuzt ...

Dann bist du Privatkunde.
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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HR26.05.0909:07
Jörn Dyck (Mac-TV.de)
... Insofern verstehe ich Deine Beschwerde durchaus. Aber Du musst Dir eine gewisse Teilschuld anrechnen lassen, denn Du hast (womöglich aus Unerfahrenheit) einen Fehler gemacht, als Du Deinen Firmennamen angegeben hast. ...

Stimmt das war mir nicht bewusst und diese Dummheit wird halt jetzt bestraft.
Deswegen die Warnung hier an alle zu überlegen was man in das Feld "Firma" schreibt.

Ich finde es Juristisch aber sehr zweifelhaft, ob das Ausfüllen dieses Feldes solche Konsequenzen haben darf, zumal dem Kunden suggeriert wird, dass er weiterhin Privatkunde ist. Hier sollte doch im Interesse aller dafür gesorgt werden, dass jedem klar ist, was er macht. Cyberport kennt die Möglichkeiten scheinbar genau und nutzt diese aus. Mich würde mal interessieren, was der Verbraucherschutz dazu sagt. Das Amtsgericht hat in dem Fall aus der c't für den Kunden entschieden, das LG für den Verkäufer. Es wird bestimmt irgendwann noch mal das OLG was dazu sagen.

Mir wäre das ganze aber auch nicht unangenehm aufgefallen, wenn Cyberport sich nicht so kundenunfreundlich anstellen würde. Aber ich muss doch auch als Geschäftskunde Rechte haben.
Ein defektes Gerät geliefert zu bekommen, 6 Wochen keine Rückmeldung, das kann doch nicht normal sein. Inzwischen habe ich mir natürlich eine weitere andere Festplatte gekauft, weil ich das Gerät brauche.
Jörn Dyck (Mac-TV.de)
Tut mir alles sehr leid für Dich. Wie kann ich Dich aufheitern?
Danke, hast du schon gemacht.
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Rantanplan
Rantanplan26.05.0909:11
Jörn Dyck (Mac-TV.de)
Eine Preisliste ist etwas anderes als ein Vertrag. Selbst wenn Du Dir die Preisliste für Privatkunden hast anzeigen lassen (indem Du auf den "Privatkunden"-Knopf geklickt hast), gilt dennoch das, was im geschlossenen Vertrag steht.

Da machst du es dir zu einfach. Bei Cyberport wechselt man _im Shop_ beim Klick auf Geschäftskunden in den B2B-Bereich, der ist komplett abgetrennt. Bei _der Bestellung_ mußt du im Privatkunden-Webshop dann nochmals auswählen, ob du Privat- oder Geschäftskunde bist, denn nur bei Privatkunden trägt der Versender das Versand- und Transportrisiko, bei Geschäftskunden dagegen der Empfänger. Es geht also nicht nur um eine Preisliste (warst du überhaupt schon mal bei Cyberport auf der Website?), sondern um die explizite Wahl bei der Bestellung.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Bernd
Bernd26.05.0909:40
Hab genau die GLEICHEN Erfahrungen mit Cyberport gemacht.

Mein ursprünglicher Geschäftskunden-Account ist gelöscht, mich neu als Privat-Kunde angemeldet. Ich finds auch zum kotzen zwischen Privat und Geschäftskunde so krasse Unterschiede zu machen. Bei mir ist es nicht so schlimm, da mein Name auch in meiner Firmenbezeichnung vorkommt, somit hat der Steuerberater auch nix dagegen.

In Meinem Fall wollte ich irgendwas binnen der 4 wöchigen Rückgabefrist (original verpackt) zurücksenden, dies akzeptierte Cyberport nicht, weil ich Geschäftskunde bin – SOOO nen Quatsch habe ich noch nie gehört. Gesetz hin oder her – es ging um 2 oder 300 Euro – ich hab keine Serverfarm einrichten lassen!!!!!

Ich bestell bei Cyberport nur noch wenns gar nit anders geht!

Bei Apple bestelle ich auch immer als Geschäftskunde und dort klappt mit der Reklamation einwandfrei.
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stephan.richter26.05.0909:55
HR
Ich habe am 14.4.09 eine Festplatte von WD bei Cyberport bestellt.
Ich: "Wieso Geschäftskunde, ich habe doch extra als Privatkunde bestellt, das war doch im Portal klar angekreuzt und ich habe Ihnen auch keine Umsatzsteuer ID angegeben oder mich bei Ihrem Geschäftskundenportal angemeldet."

Cyberport: "Das ist egal, Sie haben einen Firmennamen angegeben und somit sind Sie Firmenkunde und damit gelten die AGBs für Geschäftskunden und somit kein Widerrufsrecht und kein Austausch."

Na das klingt aber weniger nach Cyberport... Ich kenne ne ganze Menge Leute, die dort bestellen und auch schon Probleme mit dem Gekauften hatte oder einfach ihre Waren zurück geben wollten und Cyberport war immer sehr, sehr freundlich. Und die Schilderung... "ist egal, somit sind sie Firmenkunde" kann ich mir bei diesem Laden schon gar nicht vorstellen...

PS: Ich bin keine Mitarbeiter bei Cyberport.
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Rantanplan
Rantanplan26.05.0909:58
Bernd
Ich finds auch zum kotzen zwischen Privat und Geschäftskunde so krasse Unterschiede zu machen.

Du bist ein Witzbold. Die Unterschiede sind per Gesetz so vorgegeben, dafür kann Cyberport überhaupt nichts. Die 14-tägige (nicht wie du schreibst 4-wöchige) Rückgabefrist gibt es NUR für Privatkunden.

Fragwürdig sind nicht die Unterschiede in der Behandlung von Privat- und Firmenkunden, denn die sind vom Gesetzgeber so vorgegeben. Fragwürdig ist das Verhalten von Cyberport, wann man als Firmenkunde eingestuft wird und wann nicht.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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tommyhome26.05.0910:04
Geschäftskunden führen nun mal keine Verbrauchsgüterkäufe durch, wo Widerrufsrecht etc. gilt. Das ist schädlich für Verkäufer, wenn Firmen Gegenstände bestellen und z.B. nach Belieben wieder ihre Verträge widerrufen könnten, zumal das bei Firmen meist über Fernabsatz läuft. Egal wie kleine eine Firma ist, eine Firma ist und bleibt gewerblich.

Aus meiner Sicht auch klar: Firmenname in der Rechnungsanschrift = Gewerblicher Kauf... Sich über die Lieferanschrift in die Firma liefern zu lassen, bleibt ein Privatkauf...

Ist sicherlich unglücklich gelaufen die Thematik.
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nohow
nohow26.05.0910:06
K U L A N Z + S E R V I C E wären die wünschenswerten Begriffe aus
der Welt der Versandhändler. Bei meinem berliner Apple Händler habe ich
immer kundenfreundliches Verhalten erlebt. Austausch/Umstausch (n den letzten 5 Jahren 3 mal)
waren nie ein Thema. Ich bin Geschäftskunde aber auch Privatkunde. Es liegt sehr wohl im Ermessen
eines Händlers, wie er "Problemfälle" händelt.
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Bernd
Bernd26.05.0910:15
Rantanplan
Du bist ein Witzbold. Die Unterschiede sind per Gesetz so vorgegeben, dafür kann Cyberport überhaupt nichts. Die 14-tägige (nicht wie du schreibst 4-wöchige) Rückgabefrist gibt es NUR für Privatkunden.

Fragwürdig sind nicht die Unterschiede in der Behandlung von Privat- und Firmenkunden, denn die sind vom Gesetzgeber so vorgegeben. Fragwürdig ist das Verhalten von Cyberport, wann man als Firmenkunde eingestuft wird und wann nicht.

Was heisst hier Witzbold. Das würde bedeuten das ich als Firma NIE WIEDER online kaufen werde. Cyberport handelt zwar rechtens, aber lang noch nicht kulant, fair oder servicebezogen. Wir in der Agentur kaufen alles bei Cancom – warum – weil der Support passt und wir Hard und Software zurückschicken können wenns nit passt, oder zuspät kommt oder was auch immer!

SERVICE-Wüste Deutschland.
Cyberport macht sich damit keine neuen GESCHÄFTSKUNDEN FREUNDE!


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ela26.05.0910:16
Also genau wie Jörn meine ich, dass die Argumention "Warten - weil Geschäftskunde" völlig hohl ist. GERADE als Geschäftskunde erwarte ich sofortiges Handeln denn als Geschäftskunde geht es normalerweise um Geld wenn Zeit im Spiel ist.
Als Privatperson ist es ärgerlich auf eine Reparatur zu warten - Als Geschäftskunde bedeutet das normalerweise doppelte Kosten (mindestens)

Insofern finde ich Aussage von Cyberport recht erbärmlich. Sie hätten da wirklich eine schnelle Reaktion - ggf. ein alternatives Gerät - anbieten sollen.

Ich hatte auch so einen Spaß als mir eine Seagate-Platte ausgefallen war (noch ganz neu). Hier wurde ebenfalls kein Vorabtausch ermöglicht sondern ich musste auf Reparatur warten (Geschäftskunde - bei mir war das aber bewusst so). Das konnte ich aber nicht, weil das bedeutet hätte, dass ich auf unbestimmte Zeit keine Backups hätte anlegen können. Also habe ich über einen lokalen Händler eine weitere Platte gekauft. Nach einiger Zeit kam dann eine neue Seagate zurück (dazwischen lagen aber zwei Telefonate (kostenpflichtig) und Mailverkehr mit Cyberport) die ich dann nicht mehr benötigte und eben weiter verkauft habe. Aber ärgerlich war das alles schon.

Schaut man sich mal andere Händler - auch auf anderen Gebieten an - dann kann man sehen wie Kundenbindung funktioniert. So wurde mir schon mal ein neuer Monitor oder auch nur mal ein Kabelsatz im Vorabtausch geschickt (das war z.B. Iiyama und einmal Medion, und mein Drobo wurde auch so getauscht, als Firmenkunde). Der Deal ist: "Wir schicken Ihnen das neue Gerät, sie schicken uns anschließend(!) Ihres zurück. Passiert das nicht in einer bestimmten Zeit, dann zahlen Sie das neue Gerät" - und das klappte bisher immer prima. Zuletzt mit einem Haarschneider von Remington.
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Bernd
Bernd26.05.0910:26
ela
Schaut man sich mal andere Händler - auch auf anderen Gebieten an - dann kann man sehen wie Kundenbindung funktioniert. So wurde mir schon mal ein neuer Monitor oder auch nur mal ein Kabelsatz im Vorabtausch geschickt (das war z.B. Iiyama und einmal Medion, und mein Drobo wurde auch so getauscht, als Firmenkunde). Der Deal ist: "Wir schicken Ihnen das neue Gerät, sie schicken uns anschließend(!) Ihres zurück. Passiert das nicht in einer bestimmten Zeit, dann zahlen Sie das neue Gerät" - und das klappte bisher immer prima. Zuletzt mit einem Haarschneider von Remington.

ZUSTIMMUNG!!!!! So funktioniert Onlinevertrieb.

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ExMacRabbitPro26.05.0910:30
westmeier
Jörn Dyck (Mac-TV.de)
Stelle Dir vor, jemand bestellt mit dem Firmennamen "Coca Cola, Markus Bauer" und beruft sich anschließend darauf, er wäre aber Privatkunde. Das wäre ja etwas seltsam, oder?

Aber was ist denn, wenn ich nun mal tagsüber nur in der Firma (respektive Uni) bin. Um das Päckchen direkt zu erhalten ist es bei uns eigentlich gang und gäbe, dass das Päckchen direkt in den Arbeitskreis der Uni geschickt wird. Um die Zustellung zu erhalten, muss dann natürlich die Uni mit dem Fachbereich angegeben werden.
In dem Fall müsste man es wohl ganz konkret bei Rechnungs- / Lieferadresse unterscheiden, falls überhaupt möglich!?

Exakt - daher kann man eine abweichende Lieferadresse angeben.

Und zu Thema: Wenn ich bei einem Händler sowohl als Firma als auch privat bestellen wollte, hätte ich dort auf jeden Fall zwei Kunden-Acconts. Einen für die Firma und einen für mich als Privatperson.

So wie ich es sehe hat HD die Website von Cyberport einfach falsch gedeutet. Er ist dort wohl als Firmenkunde registriert und hat gemeint, dass er durch den Schalter "Privatkunde" unter seiner Firmen-Registrierung dann privat einkauft - und dass ist wohl nicht so.

Andererseits ist natürlich das Supportverhalten von Cyberport fraglich. Natürlich sind sie per gesetzt nicht zu mehr Service im Gewährleistungsfall verflichtet und es ist wohl ihr gutes Recht, dass so durchzuziehen.
Allerdings würde ich sowohl als Firmen- und Privatkunde nach so einem Fall überlegen, ob Cyberport für zukünftige Anschaffungen die richtige Händler für mich ist.
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Phoen
Phoen26.05.0910:32
teorema67
HR
... ich habe doch extra als Privatkunde bestellt, das war doch im Portal klar angekreuzt ...

Dann bist du Privatkunde.

So ist es.
„Niemand regiert die Welt.“
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ExMacRabbitPro26.05.0910:41
HR

dass hier ist die Kundenregistrierungsseite von Cyberport:

https://www.cyberport.de/newCustomer/2/0/0/0/newCustomer.html?scriptMode=myAccount

Wo hast Du denn hier den Firmenname angegeben?
Dafür gibt es doch gar kein Eingabefeld....?
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ex_apple_user_neu26.05.0911:04
Ich sehe hier eigentlich, dass sich Cyberport innerhalb des Rechts bewegt und auch kein Recht umgeht.

Das intelligenteste ist, sich für Privat- und für Gewerbekauf zwei IDs generieren zu lassen. Ist zwar umständlich, aber durch zwei verschiedenen Kundennummern lassen sich Missverständnisse vermeiden.

Schade, dass cyberport hier aber nicht von Anfang an kulant war. Das kann aber auch an den eingeschränkten Befugnissen der Service-Mitarbeiter liegen.

Der einzige Unterschied, den ich zwischen Privat- und Gewerbeverkauf bei cyberport sehe, ist die explizite Nennung der Mehrwertsteuer beim Gewerbekauf.

Bzgl. Firmenname und GbR gibt es ja eh viele Missverständnisse. Normalerweise präsentiert man bei einer GbR mit seinem eigenen Namen. Da gibt es höchstens beschreibende Zusätze wie "Drucker", "DTP" usw.

HR, ich hoffe, Du bist umsatzsteuerbefreit. Nicht, dass Du dann noch aus Versehen die Mehrwertsteuer aus der cyberport-Rechnung mit Deiner Umsatzsteuer vermischst.
Aber was ist denn, wenn ich nun mal tagsüber nur in der Firma (respektive Uni) bin. Um das Päckchen direkt zu erhalten ist es bei uns eigentlich gang und gäbe, dass das Päckchen direkt in den Arbeitskreis der Uni geschickt wird. Um die Zustellung zu erhalten, muss dann natürlich die Uni mit dem Fachbereich angegeben werden.
In dem Fall müsste man es wohl ganz konkret bei Rechnungs- / Lieferadresse unterscheiden, falls überhaupt möglich!?

Genau, das ist möglich!

Was heisst hier Witzbold. Das würde bedeuten das ich als Firma NIE WIEDER online kaufen werde. (...)
SERVICE-Wüste Deutschland.
Cyberport macht sich damit keine neuen GESCHÄFTSKUNDEN FREUNDE!

Ja, genau! Die Verbraucherrechte nutzen wollen, aber dann bei der Umsatzsteuer wie ein Gewerbetreibender behandelt werden wollen. Nach dem Motto, die Mehrwertsteuer reiche ich einfach durch und komme billiger an die Ware.


Und vergesst nicht, es ist bis auf Ärger kein Schaden entstanden. Selbst als Gewerbetreibender hat man das Recht auf anstandslose Ware. Nur, dauert das hier jetzt länger, da Western Digital der Ansprechpartner ist und nicht cyberport.

Wie geschrieben: cyberport handelt zu 100% korrekt, hätte aber auch Kulanz zeigen können. So haben sie sich halt Arbeit gespart. Und einige haben hier mal wieder eine Lektion bzgl. Verbraucherschutz für Privatpersonen gerlernt.
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sver
sver26.05.0911:07
Ich habe zwar bis jetzt nur als Privatkunde bei cyberport bestellt und kann dazu nur sagen, dass mich cyberport immer überzeugt hat. sie waren bei mir immer schnell und freundlich an der kundenhotline. genauso wie gravis, wo hier oft im internet gewettert wird, dass sie unfreundlich seien... aber wie du schon geschrieben hast, wenn c't das auch sagt dann hat doch cyberport richtig gehandelt...
„Der Mensch hat zwei Beine und zwei Überzeugungen: eine, wenn's ihm gut geht und eine, wenn's ihm schlecht geht. Die letzte heißt Religion. (Kurt Tucholsky)“
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jogoto26.05.0911:19
Die Unterscheidung der Gesetzgebung zwischen B2C und B2B ist eigentlich auf eine unterschiedliche Preisgestaltung aufgebaut. Vereinfacht gesagt sollte in die Verbraucherpreise schon eine gewisse Ausfallquote (Rücksendungen, Porto) mit eingerechnet sein. Der Firmenkunde hingegen profitiert beim Preis, trägt dafür aber das Risiko.
Deshalb bin ich bei Shops, die keine günstigeren Preise im B2B Bereich anbieten immer Privatperson oder kaufe dort gar nicht ein, weil ich es unverschämt finde. Desweiteren gibt es auch B2B Shops, die ein Mindestmaß an Service bieten und auch Firmenkunden nicht so im Regen stehen lassen.

Vielen Dank also für diesen Beitrag, ich kaufe dort sicher nicht mehr ein.
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151100
15110026.05.0911:27
Ich kann leider auch seit ein paar Jahren nix gutes mehr über Cyberport berichten.
Als die anfingen war das entschieden besser und ein super Komplettausstatter. Das Geld müssen jetzt leider andere verdienen

Warum ich cyberport überhaupt nicht empfehlen kann und lieber woanders kaufe:

- falsche Verfügbarkeit
- kostenpflichtige Rufnummer wo man ewig in der Schleife hängt
- unfreundliche Mitarbeiter
- Reine Rückmeldung auf E-Mail
- kein telefonischer Rückruf
- insgesamt sehr kundenunfreundliches und unkulantes Verhalten
- die Nummer mit der gewerblichen Bestellung habe ich natürlich auch schon hinter mir

Im Prinzip geht es mir auch weniger um Recht oder Unrecht. Ich will einfach so nett, kompetent, loyal und kulant behandelt werden wie ich das mit meinen Kunden auch tue.

Sonst brauche ich bald keine Hardware mehr. Liebes Cyberport Team, denkt mal darüber nach.

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dom_beta26.05.0911:27

Man kann aber auch als Privatkunde Dinge in die "eigene" Firma schicken lassen.

Das ist gar kein Problem.

Wenn das so gedacht und gemacht ist, liegt der Fehler wohl bei Cyperbort.

Wenn denen um Kundenzufriedenheit ginge, würden sie den Vertrag kündigen oder entsprechend wandeln.

Denn vergisse nie:

Nur zufriedene Kunden kommen wieder. Behandelst du deine Kunden wie Dreck, geht dir die Kundschaft aus.

Ich vertrete ohnehin den Standpunkt, schlechte Firmen auf jeden Fall zu vermeiden, meinetwegen darf sogar der Einzelhandel arbeitslos werden aufgrund von schlechtem Service. Ich kann meine Computer auch direkt beim Hersteller kaufen. Wenn der Einzelhandel kein Geld verdienen will, bitte sehr.
„...“
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ex_apple_user_neu26.05.0911:33
Man kann aber auch als Privatkunde Dinge in die "eigene" Firma schicken lassen.

Ja, dann müssen aber Rechnungsadresse und Lieferadresse sich unterscheiden.

Z.B.:
Rechnungsanschrift
Herr H. R.
Straße
PLZ Ort

Lieferanschrift:
H.R. Irgendwas GbR
Herr H. R.
Straße
PLZ Ort

Und dann am besten auch noch mit einem anderen Benuternamen, damit es auch in der Datenbank stimmt.
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bernddasbrot
bernddasbrot26.05.0911:46
Seit in Berlin ein Cyberport-Store ist, sind die für mich (teilweise) rehabilitiert. Die Waren sind da - oder eben nicht.

Seitdem ist man nicht mehr auf die ach-so-cooolen Gravis-Pappnasen hier angewiesen, wenn man mal schnell ein bestimmtes Teil haben möchte.

Der Service bei cb schwankt - wie bei den meisten Firmen - von Mitarbeiter zu Mitarbeiter. Vorher gut informiert zu sein ist dabei schon lange Pflicht. Und längst nicht nur dort.

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Rantanplan
Rantanplan26.05.0911:53
Bernd
Was heisst hier Witzbold. Das würde bedeuten das ich als Firma NIE WIEDER online kaufen werde. Cyberport handelt zwar rechtens, aber lang noch nicht kulant, fair oder servicebezogen.

Ich habe auch nirgends behauptet, daß Cyberport kulant oder servicebezogen handeln würde. Ich habe nur geschrieben, daß du falsch liegst, wenn du die Bedingungen für Firmen- und Privatkunden gleichsetzen willst, denn sie wurden vom Gesetzgeber unterschiedlich angelegt ... Siehe Rückgaberecht, siehe Versand- und Transportrisiko.
Wir in der Agentur kaufen alles bei Cancom – warum – weil der Support passt und wir Hard und Software zurückschicken können wenns nit passt, oder zuspät kommt oder was auch immer!

Mei, für meinen Arbeitgeber kaufen wir (fast) alles bei Bechtle. Da kommt auch jemand ins Haus, wenn wir das wollen. Wir bekommen auch Teststellungen, Austauschgeräte usw. Das ist alles eine Frage der Masse, sprich wie groß man als Kunde ist. Die gleiche Behandlung wird man aber nicht als kleiner Firmenkunde bei Cyberport haben und ob große Kunden dort kaufen weiß ich nicht.

Daß Cyberport mit dem Kundenservice nicht (mehr?) das Gelbe vom Ei ist, das weiß ich auch. Siehe meine erste Antwort ganz oben. Gewährleistungsfall hatte ich bisher nur einen und der wurde zu einem Garantiefall: ging um eine nVidia-Grafikkarte, die nach einem knappen halben Jahr defekt wurde. Das Problem mit den nVidias war damals akut und - darüber habe ich mich damals auch sehr geärgert - anstatt daß Cyberport die Grafikkarte austauscht, haben sie sie an nVidia geschickt (also Garantie anstatt Gewährleistung) und ich durfte 6 Wochen auf die neue Karte warten. War als Privatkunde.

So besonders überzeugt bin ich von Cyberport auch nicht mehr, besonders diese Zicken mit den falschen Lieferzeiten sind schon sehr nervig.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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HR26.05.0912:40
stephan.richter
Dann kennst du jetzt einen Fall, wo es nicht so ist. Ich bin unzufriedener Kunde und werde bei Cyberport nicht mehr bestellen.

ExMacRabbitPro
Das kann ich dir auch nicht genau sagen, wie das Passiert ist, aber wenn du auf Kundendaten bearbeiten gehst, sieht das so aus (siehe Bild unten).

ex_apple_user_neu
Wir reden nicht darüber, dass ein Geschäftskunde andere Rechte hat als ein Privatkunde.
Es geht darum, dass ein Kunde einfach als Geschäftskunde definiert wird, nur weil er einen Firmennamen angibt. Ich kann übrigens über das Portal bei Cyberport überhaupt nicht die AGBs für Geschäftskunden einsehen. Ich kann nur die für Privatkunden sehen. In der Bestätigungsmail habe ich dann einen Link auf alle AGBs und soll mir eine passende aussuchen. Das kann nicht Recht sein!

Es spricht auch nichts dagegen einem Geschäftskunden die gleichen Rechte einzuräumen wie Privatkunden, wo er ja auch die gleichen Preise zahlt.
ex_apple_user_neu
HR, ich hoffe, Du bist umsatzsteuerbefreit. Nicht, dass Du dann noch aus Versehen die Mehrwertsteuer aus der cyberport-Rechnung mit Deiner Umsatzsteuer vermischst.
Das verstehe ich jetzt nicht. Was hat das mit diesem Thema zu tun. Um die Vorsteuer zu ziehen muss eine Rechnung bestimmte Bedingungen erfüllen und da steht nicht, dass man als Geschäftskunde gekauft haben muss. Eine Personengesellschaft hat keinen Firmennamen und kauft in der Regel als Privatkunde.



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Rantanplan
Rantanplan26.05.0912:54
HR
Ich kann übrigens über das Portal bei Cyberport überhaupt nicht die AGBs für Geschäftskunden einsehen. Ich kann nur die für Privatkunden sehen.

Na komm, jetzt mach dich nicht lächerlich. Ein Klick auf AGB und du bist dort!
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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HR26.05.0913:03
Jetzt fällt es mir wieder ein. Ich habe meine Mail Adresse geändert und dann musste ich einen Firmennamen angeben und war etwas verdutzt über die Fehlermeldung. Aber oben steht ja sie sind Privatkunde und ich konnte auch nur die AGBs für Privatkunden finden also war das für mich klar ich bin Privatkunde.
Man kennt das ja von Software Installationen, wo das ein Pflichtfeld ist und man häufig 2x Space drückt.
Ich gehe mal davon aus ein Softwareproblem im Shop von Cyberport. Also Recht kann das nicht sein.

Das hat aber alles nichts damit zu tun, wie man mit Kunden umgeht. Ob Privatkunde oder Geschäftskunde.
Ich warte seit 6 Wochen auf die Festplatte und habe per Sofortüberweisung gezahlt.
Ich wurde nie über einen Status per Mail informiert und musste immer den kostenpflichtigen Support anrufen.

Wenn der Telefonsupport keine Kompetenz hat hier zu entscheiden, dann hätte man mich ja an Vorgesetzten vermitteln können. Das hat man mir aber verweigert.
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jogoto26.05.0913:05
ex_apple_user_neu
Ja, genau! Die Verbraucherrechte nutzen wollen, aber dann bei der Umsatzsteuer wie ein Gewerbetreibender behandelt werden wollen. Nach dem Motto, die Mehrwertsteuer reiche ich einfach durch und komme billiger an die Ware.

Das ist das blödeste, was ich seit langem gehört habe!
Jeder Händler muss die Umsatzsteuer abführen, egal ob er sie von einem Endverbraucher oder einem Gewerbetreibenden erhalten hat. Cyberport ist es also sowas von egal, ob sich der Kunde beim Staat die Umsatzsteuer wieder holt oder nicht.
Tatsache ist vielmehr, dass Cyberport bei anscheinend gleichen Preisen seinen Firmenkunden nicht den gleichen Service gönnt, zu dem sie bei Endkunden gesetzlich verpflichtet sind.
Und damit ist der Laden für Firmen schlicht uninteressant.
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HR26.05.0913:08
Rantanplan
Witzbold, in meinem Konto, worüber ich bestellt habe, kann ich nur die AGBs für Privatkunden sehen ich müsste dann aufs Portal für Geschäftskunen, da habe ich aber kein Kundenkonto und das habe ich nicht ausgewählt.
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Rantanplan
Rantanplan26.05.0913:17
HR
Rantanplan
Witzbold, in meinem Konto, worüber ich bestellt habe, kann ich nur die AGBs für Privatkunden sehen ich müsste dann aufs Portal für Geschäftskunen, da habe ich aber kein Kundenkonto und das habe ich nicht ausgewählt.

Man kann sich auch künstlich über Dinge aufregen, die überhaupt nicht vorhanden sind.

DU hast dich als Privatkunde angemeldet, Cyberport ist der Meinung du bist keiner und behandelt dich als Firmenkunde. Woher soll da plötzlich ein Kundenkonto im B2B-Bereich herkommen? Wenn man sich natürlich künstlich doof stellen will, findet man die AGB für Firmenkunden nicht, aber tatsächlich muß man nur auf "Geschäftskunde" klicken und dann kann man auch die ABG einsehen. Das geht auch OHNE Kundenkonto für Geschäftskunden, denn ich habe dort auch keines.

Egal, regt euch weiter künstlich auf, ich bin hier raus, das ist reine Zeitverschwendung.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Jörn Dyck (Mac-TV.de)26.05.0913:20
Bei der Anmeldung sind sie jedenfalls ganz eindeutig, siehe Bild.
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jogoto26.05.0913:28
Jörn Dyck (Mac-TV.de)
Bei der Anmeldung sind sie jedenfalls ganz eindeutig, siehe Bild.

Du bist ein Held. Er hat doch schon geschrieben, dass er als Privatkunde angemeldet war und erst bei einer Änderung der E-Mail Adresse das Feld "Firma" vor der Nase hatte.
Und wenn man als bereits angemeldeter Privatkunde so ein Feld angeboten bekommt, ohne an gleicher Stelle über die Konsequenzen aufgeklärt zu werden, dann ist das vielleicht noch gesetzeskonform, irreführend aber allemal.
Von der Servicewüste hinterher ganz zu schweigen.
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twilight
twilight26.05.0913:46
Hallo,

nun, um ehrlich zu sein - ich glaube wir beide haben gestern miteinander gesprochen. Soweit ich mich erinnern kann ist die Festplatte erst vor kurzem bei uns gekauft worden und weist ein Verbindungsproblem über Firewire auf. Der Kontakt bricht immer wieder ab, könnte ein Kontaktproblem an der Buchse sein.

Ich habe eine Reklamation angeboten, d.h. die Festplatte muss zu uns (Cyberport), wir leiten sie an WD zur Nachbesserung weiter - der Hersteller repariert oder tauscht, anschließend senden wir die Festplatte wieder zurück. Ein Widerruf vom Kauf, wie ihn private Käufer aussprechen können, ist durch einen gewerblichen Kunden nicht durchführbar. Cyberport nimmt bei gewerblichem Kauf aus Kulanz Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurück, wenn sie ungeöffnet in der Originalverpackung vorliegt. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall gewesen.

Ausschlaggebend für den Kauf als privater Käufer ('Privatkunde') oder als gewerblicher Kunde ist immer der Auftraggeber, nicht der Weg über den bestellt wurde. Wenn als Auftraggeber kein privater Käufer auftritt, ist es eben auch kein Kauf durch einen privaten Käufer. Die Möglichkeit, eine abweichende Lieferanschrift bei der Bestellung anzugeben, besteht in jedem Fall, sodass man als privater Käufer z.B. auch eine Lieferung zu seinem Arbeitsplatz veranlassen kann.
Tritt ein Gewerbe als Auftraggeber auf, gelten entsprechend auch die AGB für Firmenkunden.

Als Händler sind wir zur Nachbesserung verpflichtet - dieser kommen wir selbstverständlich nach; ich habe umgehend diese Nachbesserung angeboten.

Peter Hauke
(Dies stellt keine offizielle Antwort von Cyberport dar, auch wenn ich hier im Kundenservice arbeite!)

„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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jogoto26.05.0914:18
twilight
Ausschlaggebend für den Kauf als privater Käufer ('Privatkunde') oder als gewerblicher Kunde ist immer der Auftraggeber, nicht der Weg über den bestellt wurde. Wenn als Auftraggeber kein privater Käufer auftritt, ist es eben auch kein Kauf durch einen privaten Käufer. Die Möglichkeit, eine abweichende Lieferanschrift bei der Bestellung anzugeben, besteht in jedem Fall, sodass man als privater Käufer z.B. auch eine Lieferung zu seinem Arbeitsplatz veranlassen kann.
Tritt ein Gewerbe als Auftraggeber auf, gelten entsprechend auch die AGB für Firmenkunden.

Auch wenn das bei Cyberport so ist und damit sicherlich nichts illegales getan wird, so müsstest Du doch zugeben (inoffiziell), das es verwirrend ist.
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HR26.05.0914:27
Hallo twilight,

das scheint wenn ein zweiter Fall zu sein, das Fehlerbild ist das selbe. Ich habe die Platte am 14.4. gekauft und die Platte wurde am Tag der Lieferung reklamiert und ist am 26.4 bei Cyberport eingegangen, nachdem ich so lange auf den Rücklieferungsschein gewartet hatte. Ich habe vorhin noch einmal bei Cyberport angerufen und mir wurde gesagt, dass wenn ich die Platte nicht bis zum Wochenende geliefert bekomme, ich das Geld zurück bekomme. Derzeit sind die Platten scheinbar nicht lieferbar. Ich bin mal gespannt wie sich das entwickelt.
Mir wurde aber auch schon vor zwei Wochen gesagt, dass ich ein Austausch bekomme.

Unabhängig davon geht es mir hier um zwei Ding:

1) Das Bewusstsein zu schaffen, welche Auswirkungen das Feld "Firma" hat. (unabhängig von Cyberport)
2) Kundenorientiertes Verhalten. Das gild sowohl für Privat als auch Geschäftskunden.

Ich habe Cyberport genügend Zeit gelassen, bevor ich mich hier ans Forum gewand habe.

Darüber hinaus sollten Sie Ihr Portal überarbeiten. Mir ist nicht klar gewesen, dass ich Geschäftskunde war, zumal oben zu lesen ist, dass ich Privatkunde bin.

Ich finde es sehr löblich, dass Sie sich hier zu dem Fall äußern.


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Knork26.05.0914:39
jogoto
Auch wenn das bei Cyberport so ist und damit sicherlich nichts illegales getan wird, so müsstest Du doch zugeben (inoffiziell), das es verwirrend ist.

Finde ich nicht.

HR hat einen Firmen-Account im cyberport-Webshop erstellt (Privatpersonen haben keinen Firmennamen), und über den Firmen-Account Ware bestellt.

Weshalb sollte dieser Firmen-Account plötzlich ein Privat-Account sein? Nur weil er auf den Button "für Privatkunden" geklickt hat?

Das sieht der Herr Finanzminister aber gaaaanz anders, und die Frau Justizministerin auch...

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HR26.05.0914:40
twilight sorry fürs "Sie" ist nicht persönlich gemeint. Ich hatte da eher mit einem Herrn N. Probleme.
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twilight
twilight26.05.0914:47
Hallo HR,

okay, der letzte Hinweis ("Ich habe vorhin noch einmal bei Cyberport angerufen und mir wurde gesagt, dass wenn ich die Platte nicht bis zum Wochenende geliefert bekomme, ich das Geld zurück bekomme.") hat uns weiter geholfen - Kommando zurück, wir haben gestern nicht miteinander gesprochen
Der Kollege hat nun die Gutschrift angeboten, weil die Reklamationsdauer eine gebührliche Grenze zu überschreiten droht.

Den Vorgang habe ich nun nachvollziehen können. Unter der Kundennummer 5****** wurde seit längerem bei uns bestellt und das immer als gewerblicher Kunde - diese Kundennummer stellt einen Geschäftskunden dar. Jeder Kauf unter dieser Nummer ist dementsprechend kein privater Kauf. Wenn Daten im Webshop geändert werden sollen, dann muss trotzdem das Feld Firmenname ausgefüllt werden.

Dementsprechend eine Bitte: Für Käufe rein privater Natur bitte eine separate Kundennummer anlegen (lassen).

Peter Hauke (immer noch ohne offizielle Aussagekraft)

„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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SGAbi200726.05.0914:50
Cyberport braucht die Verbraucherrechte gar nicht zu umgehen, weil sie für dich als Firmenkunde nicht gelten. Punkt aus fertig, alles andre ist Kulanz, da bist du selber schuld!
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