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Vor "Tchibofonieren" sei gewarnt
Vor "Tchibofonieren" sei gewarnt
Mahlerianer
14.08.08
10:32
Tchibo, ansonsten seriös, reagiert nicht auf die Rückforderung unberechtigt einbehaltener Vorauszahlungen für Handy-Telefonie. Hier meine E-Mails :
Ich bin zu meiner großen Verärgerung immer noch ohne Antwort auf meine E-Mail, die ich am 3. Juli zuerst an Sie richtete
Liebe Leute,
... Diese Zufriedenheit ist allerdings nicht mehr ungetrübt, seitdem mein Mobiltelefon mir dieser Tage sagte, ich könne nicht mehr "tchibofonieren" (ein schreckliches Wort), weil mein Guthaben erloschen sei. Kurz zuvor hatte dies noch gut 20 Euro betragen…
Nun gehöre ich nicht zu den armen Leuten, die mit ihren "Handys" und Getränkedosen in der Stadt herumlaufen oder an den Straßenecken herumstehen und sich dabei auch noch wichtig vorkommen. Meine Telefongespräche erledige ich zu Hause, und mein Mobiltelefon stecke ich nur manchmal in die Tasche, wenn ich mich außerhalb der Stadt bewege.
Ich weiß zwar, daß Sie das Geld, das Ihre Kunden Ihnen zum Telefonieren im voraus anvertrauen, einfach ohne Gegenleistung in die Tasche stecken, wenn diese es nicht ab-"tchibofonieren", aber ich halte dies für ein unanständiges Geschäftsgebaren. Folglich werde ich meine Karte nicht mehr "aufladen" und über unsere Geschäftsbeziehung ganz allgemein nachdenken.
... Robert Rheinert
Am 9. Juli sandte ich Ihnen die E-Mail erneut, mit folgendem Zusatz :
Heute hörte ich, die Rechtsprechung hätte die in Absatz 3 erwähnte Praxis als gesetzwidrig erklärt, wie es auch meinem Rechtsempfinden entspricht. Ich ersuche Sie daher, das Restguthaben meinem Kundenkonto gutzuschreiben. Bei meiner letzten Abfrage betrug es 22,28 Euro. Wenn dies bis 20. Juli geschieht, ist die Sache erledigt. Wenn nicht, werde ich mich ernsthaft mit dem Thema befassen.
In Erwartung einer baldigen Antwort verbleibe ich
Wenn Sie sich auch jetzt nicht zu einer Stellungnahme bequemen, werden Sie am 11. August meinen Erfahrungsbericht in den einschlägigen Foren lesen können.
Mit noch gerade nicht unfreundlichen Grüßen
Robert Rheinert
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Kommentare
westmeier
14.08.08
10:37
Heute ist aber der 14. August
Was meinst du denn damit, dass dein Guthaben weg ist. Hast du die Karte mehr als 12 Monate nicht aufgeladen, und das Guthaben ist "verfallen"? Oder hat Tchibo einfach dein Guthaben ausradiert?
So weit ich mich erinnern kann, ist es tatsächlich nicht erlaubt, das Guthaben verfallen zu lassen - unabhängig vom Alter des Guthabens und der letzten Aufladung.
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Albert 2Stein
14.08.08
10:58
Mahlerianer
Sorry, das ist aber ziemlich Wischi-Waschi, was Du da an Tchibo geschrieben hast. Ich würde solch eine Mail (als Empfänger) auch nicht ernst nehmen.
Zitat:
"Folglich werde ich meine Karte nicht mehr "aufladen" und über unsere Geschäftsbeziehung ganz allgemein nachdenken"
Was soll das sein? Eine Drohung?
Oder:
"Wenn dies bis 20. Juli geschieht, ist die Sache erledigt. Wenn nicht, werde ich mich ernsthaft mit dem Thema befassen"
Ich kann Dir sicher sagen, dass Du damit nichts erreicht. Da werden sich die Mitarbeiter im Tchibo-Kundenservice höchstens die Mühe machen, Deine Mail auszudrucken und an die Pinwand zu heften, um dann bei einer gemeinsamen Tasse Eduscho Kaffee herzhaft drüber zu lachen.
Solltest Du etwas erreichen wollen, musst Du den Vertrag kündigen und mit Zahlungsziel die Erstattung des Guthabens verlangen. Das ganze kurz und bündig. Nur so hast Du eine Chance, Dein Geld zurückzubekommen.
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DonQ
14.08.08
11:02
sowas ist perfekt um eine klage anzuzetteln, da man es eben nicht ernst nimmt, aber es steht doch alles da_restgiuthaben von 22nochwas bis 20.juli…
allerdings das fehlende jahr könnte ein problem sein
wird vermutlich trotzdem nichts rum kommen und tchibo es auf eine klage deinerseits ankommen lassen.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Schildie
14.08.08
11:20
Wenn du mal ganz kurz erläutern könntest, was Tchibo jetzt genau falsch gemacht hat? Dann könnten auch wir, die wir nicht dabei waren, folgen
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DonQ
14.08.08
11:23
ist doch bekannt bei tchibo und anderen…selbst skype macht sowas.
guthaben verfällt nach einiger zeit ohne nutzung, sowas wie eine nutzungsgebühr, mag zwar rechtswidrig sein, aber die machen das einfach, oder geht es um was anderes ?
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Melroy
14.08.08
12:25
"Da werden sich die Mitarbeiter im Tchibo-Kundenservice höchstens die Mühe machen, Deine Mail auszudrucken und an die Pinwand zu heften, um dann bei einer gemeinsamen Tasse Eduscho Kaffee herzhaft drüber zu lachen."
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Hot Mac
14.08.08
12:39
Die Zeit, die Du mit dem Schreiben der diversen E-Mails und der daraus resultierenden Aufregung verschwendet hast, war Dir wirklich 20 Flocken wert?
Ich vermute mal, daß Du diese Sache unter „Lehrgeld bezahlt“ abheften kannst.
Tu Dir den Scheiß nicht an, von denen wirst Du keine positive Resonanz auf Deine E-Mails erhalten.
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derguteste
14.08.08
12:58
Spielt doch keine Rolle ob es 20 oder 200 Euro sind. Fakt ist. es sind seine. Da hat keiner was dran rumzuschrauben. Das Guthaben verfällt ist nicht gesetzestreu. Guthaben ist ja auch Geld. Und seit wann verfällt Geld wenn man es nicht ausgibt?
Klar die Mails sind sehr simpel und laienhaft vormuliert. So erreichst du gänzlich wenig. Kurz und bündig. Dein Anliegen, gestützt auf den Gesetzesartikel. Eine angemessene Frist (2-3Wochen). Ansonsten siehst du dich veranlasst den Vertrag zu künden und die Angelegenheit deinem Anwalt vorzulegen. (Ob du jetzt einen hast oder nicht spielt keine Rolle)
So mach ich das immer. Und hatte noch nie Probleme. Aber ich hätte für den Fall der Fäle noch einen Anwalt bei der Seite der mir zu Hilfe eilen könnte...
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DonQ
14.08.08
13:03
hatte sowas mit dem polizeiverwaltungsamt, 15€ zuviel(doppelt gezahlt in kurzform)
der vertragsanwalt für verkehrsrecht, bussgeldsachen hätte das auch durch gefochten, aber das war es mir nicht wert…
hab meinen ärger dort telefonisch aber sachlich rausgelassen und nie wieder was gehört…
„an apple a day, keeps the rats away…“
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derguteste
14.08.08
13:05
man meine Rechtschreibung lässt ja grausam zu wünschen übrig =)
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Hot Mac
14.08.08
13:16
derguteste
man meine Rechtschreibung lässt ja grausam zu wünschen übrig =)
Mach Dir nichts draus!
Wir haben Dich trotzdem verstanden.
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zornzorro
14.08.08
13:37
da wird sich bei dem streitwert aber der anwalt so richtig freuen
und wenn du das vor gericht bringst und nen bekloppten richter bekommst, dann geht das möglicherweise auch noch schief und du hast das zigfache an kosten an der backe
aber es dabei bewenden zu lassen, ist natürlich auch nicht besonders befriedigend
fax denen doch täglich eine "erinnerung" mit einem riesigen kohlrabenschwarzen ausrufezeichen, das über mehrere din a4 seiten geht
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Schoko1
14.08.08
14:00
Tchibo
Verkaufen die nicht Kaffee?
Sorry für diesen sinnlosen Kommentar, aber dieses durcheinander.....
Gehe jetzt zur T-Mobile Brötchen kaufen
„Recht ohne Macht ist wirkungslos. Macht ohne Recht ist Tyrannei. “
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Philantrop
14.08.08
14:03
Um den "SIM-Leichen" vorzubeugen, was ich durchaus verstehen kann, führen die meisten Provider eine "Verwaltungsgebühr" von 1€ im Monat. Diese tritt nur in Kraft, wenn man sein Guthaben 3 Monate lang nicht bewegt, weder ins Plus noch ins Minus.
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RA/pdx
14.08.08
14:22
Kann mich
Albert 2Stein´s
Kommentar nur anschließen.
Ansich gebe ich dir natürlich recht, dass das mit dem Guthabensverfall eine Sauerei ist - ansich dürfte sowas nach der aktuellen Rechtssprechung nicht mehr sein. Hatte da aber mit "blau.de" auch schon so meine Probleme...
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Flogo
14.08.08
14:32
Ich bin bislang bei allen Unstimmigkeiten -mit wem und worüber auch immer- vor allem damit gut gefahren, höflich und sachlich zu bleiben.
Dann hast du die besten Chancen, dass dein Gegenüber auch an einer Problemlösung interessiert ist.
Viel lernen du noch musst…
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macnobby
14.08.08
18:44
Mahlerianer
Unabhängig jetzt von deinem Ärger mit der Kaffeebohne.
Du telefonierst sehr selten mit deinem Handy.
Erzähl doch mal, um wieviel günstiger Du unterwegs bist. Im Vergleich zu, z.B. Telekom, Vodafone, ePlus.
Viele Grüße.
macnobby
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cynic
14.08.08
19:05
Hättest du mir diese eMail geschrieben, hättest du auch keine Antwort erhalten. Es ist der vollkommen verkehrte Tonfall. Das wird ganz besonders von den Grüßen am Ende untermauert.
Beschweren und das auch mit tadelndem/bestimmtem Tonfall ist vollkommen in Ordnung. Dein Text allerdings ist mehr eine Lachnummer, als das man es ernst nehmen könnte.
Ein Konzern wie Tchibo interessiert es kein Stück, ob du die Geschäftsbeziehung überdenkst. Weiterhin wird es auch niemanden kratzen ob du dich mit dem Thema ausgiebig beschäftigst.
Nichts für ungut, meine Sympathie liegt bei dir und nicht Tchibo. Es ist allerdings häufig empfehlenswert solche eMails in bestimmter Tonlage zu schreiben und sich ersteinmal vorher zu beruhigen. Aus Wut entsteht genau sowas.
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E-stonia
14.08.08
19:14
In deiner persönlichen Info ist ein Link zu einer Texterwerkstatt hinterlegt. Das ist doch nicht deine, oder? Denn dann wüsstest du auch, wie man solche Briefe aufsetzt. Sorry, aber ich würde darauf auch nicht antworten.
Aber zum Inhalt: Auch wenn es sich hier um einen wirklich geringen Sreitwert handelt, solltest du sie nicht verklagen. Eher wende dich an die Verbraucherschutzzentralen. Wenn das da bekannt ist, können die da mehr richten.
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