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Suche Vereinbarungsschreiben

moe333
moe33308.09.1012:41
Hallo,
ich möchte aus meiner Wohnung ausziehen und mit dem Nachmieter eine Vereinbarung treffen, dass ich nicht renovieren muss. Es geht um Kleinigkeiten wie streichen etc. aber ich weiß nicht so recht wie so eine Vereinbarung aussehen muss, damit die Sache wasserdicht ist. Kann mir jemand helfen? Konnte im Netz nichts finden.

Besten Dank im Voraus

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Kommentare

elcaradura08.09.1013:07
Naja, wenn du wissen möchtest ob man das rechtskräftig in einem Vertrag vereinbaren kann und wie dieser Vertrag auszusehen hat, dann müsstest du dich schon an einen Anwalt wenden.
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jogoto08.09.1013:14
Man brauch doch nicht für jeden Mist einen Anwalt! Wer so was behauptet muss selber einer sein.

Was steht denn im Mietvertrag drin. Normalerweise muss man bei Auszug sowieso nicht renovieren. Falls doch, such mal bei Google unter "Nachmieter" und "Vertrag", da gibt es etliche Vorlagen.
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moe333
moe33308.09.1014:04
Da ist das Problem. Ich finde nix passendes bei google es geht um die so genannten Schönheitsreparaturen. Ich hab mich da wohl falsch augedrückt
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ts-e
ts-e08.09.1015:50
Kannst doch selber etwas schreiben und wenn beide das Unterschreiben, dann ist das ein gültiger Vertrag.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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elcaradura09.09.1008:18
Nicht jede vertraglich getroffene Vereinbarung ist auch bindend@ts-e und darum geht es ja moe333. Gerade bei den Schönheitsreparaturen gibt es eine unterschiedliche Rechtsprechung.
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jogoto09.09.1012:55
Die Rechtsprechung ist uninteressant. Zwei Parteien können vertraglich alles vereinbaren, was nicht gegen die guten Sitte oder geltendes Recht verstößt. Bei Schönheitreparaturen sehe ich da kein Problem solange nicht die Wohnungsnot durch übertriebene Forderungen an den Nachmieter ausgenutzt wird.
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DonQ
DonQ09.09.1014:54
Kleinigkeiten wie streichen…

öhmm…also fenster streichen, passus schöheitsreperaturen mit um die 30euro abnutzung pro fenster und jahr, oder um kompletten neuen wand und deckenanstrich mit rchng, pauschal um die 1-2 tausend euro ?

folgender passus wäre denkabr:

Der Nachmieter(ggf. name einsetzen) übernimmt die Wohnung wie besehen und kommt für die Allfälligen Schöhnheitsreperaturen von Fenster, Türen und Wand/Deckenanstrich eigenverantwortlich auf. Desweiteren verzichtet auf Forderungen und Nachforderungen hierzu an den Vormieter und Vermieter(ggf. streichen und Name einsetzen).

nach meinem rechtsempfinden ist sowas aber nicht unbedingt korrekt, wie schon jogoto anmerkte:
jogoto
Bei Schönheitreparaturen sehe ich da kein Problem solange nicht die Wohnungsnot durch übertriebene Forderungen an den Nachmieter ausgenutzt wird.

ein guter bis sehr guter mietrechtsanwalt, kann das imho aber trotzdem umstoßen und nachverhandeln.


„an apple a day, keeps the rats away…“
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elcaradura09.09.1015:19
Ja jogoto, du widersprichst dir selbst, behauptest die Rechtsprechung sei uninteressant, müsse sich aber an geltendes Recht halten. So unkritisch ist eben dieser Passus mit der Wohnungsrenovierung nicht, schau dir beispielsweise mal das Urteil des BGHs VIII ZR 316/06 und insbesondere den Leitsatz an.
Rechtsberatung von Laien ist eben nur laienhafte Rechtsberatung und deshalb ist er hier im Hobbyrechtsverdreherthread falsch und sollte sich an einen RA wenden, wenn ihm die Geschichte so wichtig ist. Oder er kauft sich im Baumarkt eine günstige Wohnraumfarbe und renoviert selbst ... und kommt dabei günstiger weg.
Es gilt natürlich auch hier das Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter!", weshalb er es per Handschlag mit dem Nachmieter ausmachen könnte wenn er diesem traut, bräuchte auch dann keine Formvereinbarung.

moe333, meine Empfehlung ist sicherlich nicht gegen dich gerichtet, sondern meines Erachtens der einzig wahre Ratschlag, wenn du sichergehen möchtest ob du dich auf sicherem Eis mit einer vertraglichen Vereinbarung bewegst oder nicht. Du möchtest eine "wasserdichte" Klausel und die kann dir hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keiner geben, außer die Anwälte für Wohnrecht unter uns.
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DonQ
DonQ09.09.1015:26
außer die Anwälte für Wohnrecht unter uns.

eben und anwälte dürfen hier keine spez. rechtsberatung machen, sondern "nur" eine allgemeine…so ist das zumindestens in einschlägigen foren meist geregelt…

tatsächlich gibt es ja auch noch mietervereine, die anwälte für mietrecht haben.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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jogoto09.09.1017:56
DQ
ein guter bis sehr guter mietrechtsanwalt, kann das imho aber trotzdem umstoßen und nachverhandeln.

Das kann er auch, wenn der Vertrag zuvor von einem Rechtsanwalt aufgesetzt wurde …

Es geht mir doch gar nicht darum, Leute von Rechtsanwälten fern zu halten und eine Rechtsberatung will ich schon gleich gar nicht abgeben. Es geht mir um Aufwand (auch finanziellen) und Nutzen.
Wenn die Gegenseite klagen will, tut sie das so oder so.
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DonQ
DonQ09.09.1020:12
jogoto

sollte auch keine unterstellung sein, ich denke ja auch, ein anwalt, auch ein anwalt eines vereins, wie verbraucherschutz oder mieterverrein, kennt meist die gepflogenheiten des hiesigen gerichtes, bei dem es dann verhandelt werden würde…so von wegen vor gericht und auf hoher see…und so.

tatsächlich habe ich mich früher auch mal wegen mietrechts/mietervereinen geärgert, von wegen pauschal 100er mietgliedsbeiträge, ewige wartelisten und bearbeitungsgebühr…

die rechtsschutzverträge haben oft einen selbstbehalt, der hier wohl identisch wäre mit der anwaltsgebühr, beratungsrechtsschutz haben auch nicht alle versicherer und von daher ist deine meinung gar nicht so verkehrt.

einen tip habe ich aber noch: 01805, mit vorsicht 0900 telefonische beratung…hat mir als ich aus einer vodka laune heraus meine damalige freundin in frankreich besuchen wollte zb. sehr weitergeholfen…krude geschichte die ich nicht weiter ausführen will
„an apple a day, keeps the rats away…“
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