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Mac AppStore schon geknackt

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Request07.01.1109:04
Einfach nur heftig wie schnell das ging:
„1984 - Think different - Macintosh - iPhone / iPad - Think nothing - 2014“
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Kommentare

rene204
rene20407.01.1109:09
bin mal gespannt, wie viele Threads zu diesem Thema hier noch eöffnet werden...



Guckst Du nach "@synium" gehts wohl um das selbe Thema... ?
„Gelassenheit und Gesundheit.. ist das wichtigste...“
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lenn1
lenn107.01.1109:11
Einfach lächerlich was der da schreibt mit dem 24h Test-Mode.

Wieviele Games zB hat man denn in weniger als 3-4 Stunden durchgespielt.
Gibt jede Menge andere Beispiele.

Dafür gibts doch auf der Herstellerseite Demo-Versionen.
Naja so soll zumindest der Plan sein.
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Request07.01.1109:15
rene204
bin mal gespannt, wie viele Threads zu diesem Thema hier noch eöffnet werden...



Guckst Du nach "@synium" gehts wohl um das selbe Thema... ?

Oh sorry dass mir der Titel nichts gesagt hat...manmanman
„1984 - Think different - Macintosh - iPhone / iPad - Think nothing - 2014“
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ExMacRabbitPro07.01.1109:30
Das Dreckspack gehört verfolgt und härtest bestraft.
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blubblub07.01.1109:59
ExMacRabbitPro
Das Dreckspack gehört verfolgt und härtest bestraft.

Und du gleich mit.

Was soll den immer dieser Blödsinn was können andere dafür wenn Apple und die Entwickler zu Doof sind ihre Software sicher zu machen. Aber beim iPhone machen sie ja auch nix da kann man ja auch fröhlich die Apps nutzen ohne sie gekauft zu haben.
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Mapache07.01.1110:07
blubblub
ExMacRabbitPro
Das Dreckspack gehört verfolgt und härtest bestraft.

Und du gleich mit.

Was soll den immer dieser Blödsinn was können andere dafür wenn Apple und die Entwickler zu Doof sind ihre Software sicher zu machen. Aber beim iPhone machen sie ja auch nix da kann man ja auch fröhlich die Apps nutzen ohne sie gekauft zu haben.

Dir macht es sicher auch nichts aus wenn einer dein Auto klaut. Es können andere ja nichts dafür, dass du zu Doof bist dein Auto sicher abzustellen.
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Boedefeld07.01.1110:09
Wenn jemand mit bestraft gehört, dann bist es wohl eher du, blubblub!
Leute wie du (ja, Verallgemeinerung!) sind doch mit Schuld daran, dass die Preise für Software etc. immer weiter steigen.

Deine Aussage ist einfach schwachsinnig. Nur, weil der MAS angeblich (noch ist nichts bewiesen oder doch?) nicht ausreichend geschützt ist, gibt das niemandem das Recht, die Software illegal herunterzuladen...
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mrmoon
mrmoon07.01.1110:10
@blubblub

dann ist es also ok wenn ich mit deiner karre davon fahre, wenn du sie nicht in der garage eingesperrt und angekettet hast?
tztz..
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schiggy1307.01.1110:12
dann bin ich mal gespannt wann der erste

"MAC APP STORE JAILBREAK ANLEITUNGS THREAD"

kommt
„Der Amateur sorgt sich um die richtige Ausrüstung, der Profi sorgt sich ums Geld und der Meister sorgt sich ums Licht.“
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Ties-Malte
Ties-Malte07.01.1110:20
ExMacRabbitPro
Das Dreckspack gehört verfolgt und härtest bestraft.

Du musst deinen Satz in Sarkasmus-tags setzen, sonst bleibt er missverständlich.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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cs407.01.1110:25
Boedefeld
Wenn jemand mit bestraft gehört, dann bist es wohl eher du, blubblub!
Leute wie du (ja, Verallgemeinerung!) sind doch mit Schuld daran, dass die Preise für Software etc. immer weiter steigen.

Ach ja welche denn? Aperture zb. wurde grad mit dem App Store massiv gesenkt LOL...

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blubblub07.01.1110:32
Boedefeld
Wenn jemand mit bestraft gehört, dann bist es wohl eher du, blubblub!
Leute wie du (ja, Verallgemeinerung!) sind doch mit Schuld daran, dass die Preise für Software etc. immer weiter steigen.

So ein Blödsinn seit es die Stores gibt fallen die Preise immer mehr. Und ja es ist meine Meinung wenn jemand zu blöd ist seine Software nicht schützt ist er doch selber schuld. Genauso mit dem Auto nicht abgeschlossen weg pechgehabt so ist das eben.
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Scubapro07.01.1110:34
Mapache
Dir macht es sicher auch nichts aus wenn einer dein Auto klaut. Es können andere ja nichts dafür, dass du zu Doof bist dein Auto sicher abzustellen.
mrmoon
dann ist es also ok wenn ich mit deiner karre davon fahre, wenn du sie nicht in der garage eingesperrt und angekettet hast?
tztz..

Immer diese unpassenden Autovergleiche. Ungeachtet der Tatsache, dass es illegal und moralisch verwerflich ist, Programme unlizenziert zu nutzen, ist es kein Diebstahl.
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Boedefeld07.01.1110:48
cs4
Boedefeld
Wenn jemand mit bestraft gehört, dann bist es wohl eher du, blubblub!
Leute wie du (ja, Verallgemeinerung!) sind doch mit Schuld daran, dass die Preise für Software etc. immer weiter steigen.

Ach ja welche denn? Aperture zb. wurde grad mit dem App Store massiv gesenkt LOL...

Ich bezog mich nicht unbedingt auf den Mac App Store sondern vielmehr auf Datenträger, die man im Laden kaufen kann.
Die Preise der Musik- und Softwareindustrie steigen doch schon lange aufgrund der Piraterie, die betrieben wird.
Online sieht es da meist (noch) anders aus...
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mrmoon
mrmoon07.01.1110:52
Scubapro
Mapache
Dir macht es sicher auch nichts aus wenn einer dein Auto klaut. Es können andere ja nichts dafür, dass du zu Doof bist dein Auto sicher abzustellen.
mrmoon
dann ist es also ok wenn ich mit deiner karre davon fahre, wenn du sie nicht in der garage eingesperrt und angekettet hast?
tztz..

Immer diese unpassenden Autovergleiche. Ungeachtet der Tatsache, dass es illegal und moralisch verwerflich ist, Programme unlizenziert zu nutzen, ist es kein Diebstahl.

dann halt so: du gehst in den apple store, packst dir iWork, veilleicht Aperture noch obendrauf, knübelst die alarmchips ab und spazierst aus dem store raus. ist das ok, weil apple alarmchips nicht bombenfest direkt auf die dvd klebt? nein ist es nicht. nur weil man beim download nicht die eier braucht, in den laden rein und raus zu latschen, ist es nicht weniger illegal.
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cosmos2251
cosmos225107.01.1110:57
@Boedefeld
Ich glaube anders herum wird ein Schuh draus: Wir sollten nicht Ursache mit Wirkung verwechseln.
Ich glaube wenn Musik-, Film- und Softwareindustrie die Preise senkten, dann ginge auch die Piraterie zurück. Klar jedes Musikstück, jeder Film jede Software muss entwickelt werden und kostet Geld, aber manche Preise scheinen wirklich überzogen.
Und natürlich manche rippen, cracken, etc. nur aus falsch verstandenem "Sportsgeist". Aber ich denke die große Masse würde mehr kaufen, wenn's günstiger wäre. Das heisst jetzt hier nicht umsonst und auch nicht unter dem Herstellungskosten.
Denn was nix kostet soll ja bekanntlich nix wert sein. Obwohl das ja nun auch wieder nicht stimmt, wie man bei einigen Apps etc. sehen kann ..
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Boedefeld07.01.1111:02
cosmos2251: Und was meinst du, wer die Kosten für den Kopierschutz zahlen darf?
Sicherlich ist es nicht gerade sinnvoll die Preise zu erhöhen, aber ich denke, es wird trotzdem getan, da der große Anteil die Software kauft, auch wenn die Preise erhöht werden. Und diese Leute sorgen dafür, dass die Raubkopien nicht zu sehr ins Gewicht fallen, die Verluste also nicht zu hoch ausfallen.
Da ich aber keine Statistiken etc. habe um das zu belegen halte ich mich ab sofort aus dieser Diskussion raus.
Darum soll es auch nicht gehen. Fakt ist jedoch, dass das illegale herunterladen von Software aus dem MAS nicht wie blubblub schrieb in Ordnung wäre...


Was anderes: Ist es denn bestätigt, dass der MAS geknackt wurde? Ich kann auch eine Behauptung aufstellen und sagen ich hätte den iTunes Store geknackt und kann mir alles umsonst laden...
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Scubapro07.01.1111:04
mrmoon
dann halt so: du gehst in den apple store, packst dir iWork, veilleicht Aperture noch obendrauf, knübelst die alarmchips ab und spazierst aus dem store raus. ist das ok, weil apple alarmchips nicht bombenfest direkt auf die dvd klebt? nein ist es nicht. nur weil man beim download nicht die eier braucht, in den laden rein und raus zu latschen, ist es nicht weniger illegal.
Du verstehst nicht, worauf in hinaus will. Diebstahl ist die Wegnahme einer beweglichen Sache. A hat sie nun, B (der rechtmäßige Eigentümer) nicht mehr. Dein obiges Szenario ist ebenfalls Diebstahl. Es ist so oder so ein realer wirtschaftlicher Schaden eingetreten.
Bei einer Urheberrechtsverletzung ist die Frage nach dem Schaden eine andere. Nehmen wir an jemand nutzt privat eine unlizenzierte Kopie von Photoshop. Hat er nun Adobe geschädigt? Möglicherweise, WENN er sich Adobe Photoshop ohne die Möglichkeit der illegalen Nutzung gekauft hätte. Hätte er statt PS aber nur PS Elements gekauft, schädigte er ebenfalls Adobe, aber in geringerem Maße. Hätte er nun weder PS noch PSE gekauft, sondern eine Shareware, so schädigt er durch die Schwarzkopie von PS den Shareware-Autoren. Hätte er allerdings mangels PS einfach GIMP genommen, so ist kein realer wirtschaftlicher Schaden eingetreten.

All das ändert nichts an der Strafbarkeit des Vorgehens, ABER im Gegensatz zum Diebstahl, bei dem der Schaden offensichtlich und klar definiert ist, ist die Schädigungsfrage bei einer Urheberrechtsverletzung deutlich schwieriger bis gar nicht zu beantworten.

Anderes Beispiel:
A stiehlt im Mediamarkt eine CD Diebstahl (strafbar), Schaden offensichtlich.
A lädt illegal eine CD herunter, beispielswiese per Filesharing Urheberrechtsverletzung (strafbar), Schaden offen, denn A könnte ja auch die Lieder aus dem Radio mitschneiden oder sich die CD von einem Freund kopieren wenn er sie nicht illegal herunter geladen hätte. Letztere beiden Beispiele sind legal, er hat die Musik ebenfalls, ergo kein Schaden für die Industrie und den Künstler.

Fazit: Ein Schaden tritt im Gegensatz zu einem Diebstahl nur ein, wenn die Urheberrechtsverletzung einen potentiellen Kauf durch den Täter ersetzt. Daher finde ich sämtliche Diebstahlsvergleiche einfach unpassend, auch wenn beides einen Straftatbestand darstellt.
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marcuswien07.01.1111:43
@ Scubapro

Kann ich nicht nachvollziehen. Auch eine Verletzung des Urheberrechts führt unmittelbar zu einem Schaden im Vermögen des Geschädigten - es handelt sich um einen entgangenen Gewinn. Kausalität und Rechtswidrigkeit sind gegeben - hätte der Handelnde sich rechtmäßig verhalten, hätte er eine Lizenz käuflich erworben und es wäre zu einem Verögenszuwachs beim Lizenzgeber gekommen - das hat der Schädiger aber vorsätzlich nicht getan und die Lizenzbestimmungen rechtswidrig missachtet - ergo Schadenersatzpflicht.

Sonst würde nämlich ein Diebstahl dann nicht zu einem Schaden führen (auch bezüglich der Verpackung), wenn bewiesen werden könnte, dass das Programm sowieso niemand anderer gekauft hätte. Wohl eher nicht hmm?
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re:com07.01.1111:52
... CD von einem Freund kopieren wenn er sie nicht illegal herunter geladen hätte. Letztere beiden Beispiele sind legal, er hat die Musik ebenfalls, ergo kein Schaden für die Industrie und den Künstler.

In welchem Land ist das legal?
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Tic07.01.1111:59
re:com
meines Wissens in Österreich und Deutschland, solange es ein Legal erworbenes Medium ist!

rein theoretisch ist es sogar erlaubt, in einen Plattenladen zu gehn, die CD zu Rippen und anschließend die CD zurücklegst und gehst.
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Scubapro07.01.1112:00
marcuswien
Kann ich nicht nachvollziehen. Auch eine Verletzung des Urheberrechts führt unmittelbar zu einem Schaden im Vermögen des Geschädigten - es handelt sich um einen entgangenen Gewinn.
Tut es das? Schädigt ein Täter, der sich alle möglichen Programme "besorgt" durch entgangenen Gewinn, wenn er sie Produkte so oder so nie gekauft hätte? Dann könnte man durch wildes Runterladen, ja Firmen in die Pleite treiben.
marcuswien
Sonst würde nämlich ein Diebstahl dann nicht zu einem Schaden führen (auch bezüglich der Verpackung), wenn bewiesen werden könnte, dass das Programm sowieso niemand anderer gekauft hätte. Wohl eher nicht hmm?
Er hat einen reellen Wert entwendet, der nicht mehr vorhanden ist. Der Händler hat dafür auch Geld bezahlt, also wurde er mindestens um den Einkaufspreis geschädigt. Die Frage ist nicht, OB ein Schaden vorliegt, sondern in welche Höhe. In jedem Fall der EK, über den entgangenen Gewinn könnte man nun streiten.
re:com
... CD von einem Freund kopieren wenn er sie nicht illegal herunter geladen hätte. Letztere beiden Beispiele sind legal, er hat die Musik ebenfalls, ergo kein Schaden für die Industrie und den Künstler.
In welchem Land ist das legal?
In Deutschland. Nennt sich Privatkopie und deswegen zahlst du Urgeberrechtsabgaben auf alle leeren Datenträger (CDs, DVDs, Kassette), Festplatten, Brenner, etc. Also auf alles, mit dem sich eine Kopie herstellen lässt. Aus diesem Topf werden die Künstler entschädigt.
Der Paragraf:
Die Quintessenz:

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micheee07.01.1112:03
@Tic das mit dem Plattenladen weiss ich nicht sicher; aonsonsten sind Privatkopien aber in Ordnung wenn kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird.
Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt. Gemäß § 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des § 15 UrhG ist die "Privatkopie" aus § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Dieses Urteil ist allerdings sehr alt und bezieht sich nicht auf digitale Kopien.
( Wikipedia#Privatkopie)
edit: Scubapro war schneller
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Hot Mac
Hot Mac07.01.1112:30
Es gibt einen Unterschied zwischen Hackern und Crackern.
Na ja, man kann ja nicht alles wissen.
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Boedefeld07.01.1114:07
Scubapro
Tut es das? Schädigt ein Täter, der sich alle möglichen Programme "besorgt" durch entgangenen Gewinn, wenn er sie Produkte so oder so nie gekauft hätte? Dann könnte man durch wildes Runterladen, ja Firmen in die Pleite treiben.

Und du meinst, jemand, der nie vor hatte, sich Programm X zu kaufen, lädt es runter?
Natürlich kann man eine Firma in die Pleite treiben. Woher kommt das Geld um die Programmierer zu bezahlen, wenn sich niemand die Software kauft sondern alle die Software runterladen, weil ja eh niemand vor hatte die Software zu kaufen?
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Scubapro07.01.1114:12
Boedefeld
Und du meinst, jemand, der nie vor hatte, sich Programm X zu kaufen, lädt es runter?
Sicher. Was meinst du, wie viele der Leute, die Adobe CS schwarz benutzen es sich kaufen würden? Im Privatbereich mit Sicherheit kaum einer.
Boedefeld
Scubapro
Natürlich kann man eine Firma in die Pleite treiben.
Missverständnis:
Wenn jede Kopie ein entgangener Gewinn ist, dann kann ein Einzelener durch wildes Runterladen die Firma in den Ruin treiben. Das meinte ich. *g*

Nebenbei. MS wäre ohne die unlizenzierte Verbreitung seiner Produkte nie so erfolgreich geworden.
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grzegorz07.01.1114:14
schiggy13
dann bin ich mal gespannt wann der erste

"MAC APP STORE JAILBREAK ANLEITUNGS THREAD"

kommt

hier die anleitung
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mrmoon
mrmoon07.01.1114:24
@Scubapro
die juristische seite spielt hier eine nebensächliche rolle. der nicht bezahlte bezug einen kostenpflichtigen software ist illegal und strafbar. das macht die software teurer wegen verlustausgleich, investitionen in kopierschutz etc. und für den anwender erest noch super lästig, weil wir immer weniger authorität über unsere erworbene software erhalten (siehe bescheuerte M$-aktivierungs-gängelei).
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re:com07.01.1114:28
grzegorz
schiggy13
dann bin ich mal gespannt wann der erste

"MAC APP STORE JAILBREAK ANLEITUNGS THREAD"

kommt

hier die anleitung

Der "Kopierschutzmechanismus" ist ja also wirklich lächerlich.

Ich würde aber aufpassen, denn da "der Mac App Store" sicherlich genau weiß welche Software der Nutzer wirklich gekauft hat und welche nicht. Es wäre also ein leichtes den illegalen Nutzern die Polizei vor die Tür zu stellen
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Scubapro07.01.1114:31
mrmoon
@Scubapro
die juristische seite spielt hier eine nebensächliche rolle. der nicht bezahlte bezug einen kostenpflichtigen software ist illegal und strafbar. .
Ich habe nie etwas anderes behauptet. Dennoch ist die juristische Seite durchaus nicht nebensächlich. Es ist und bleibt nun mal KEIN Diebstahl und ist daher nicht mit der Wegnahme einer beweglichen Sache zu vergleichen. Ein etwas krasses Beispiel für die Wichtigkeit der juristischen Seite:
Einem Toten ist es egal, ob er Opfer eines Mordes, Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge wurde. Dem Täter hingegen hinsichtlich des Strafmaßes nicht.

Ob die Software hingegen DESHALB teurer ist, wage ich nebenbei zu bezweifeln.

Ironischerweise sind im Übrigen gerade die "Raubkopierer" von den Restriktionen der Kopierschutzmaßnahmen befreit, während der ehrliche Kunde gegängelt wird. Wer einen Film herunterlädt, hat nur den Film. Der Käufer der DVD oder Kinogänger darf sich erst mal die Raubkopierspots ansehen, bevor er den BEZAHLTEN Film sehen kann. Da stimmt doch was nicht, oder?
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grzegorz07.01.1114:32
re:com
grzegorz
schiggy13
dann bin ich mal gespannt wann der erste

"MAC APP STORE JAILBREAK ANLEITUNGS THREAD"

kommt

hier die anleitung

Der "Kopierschutzmechanismus" ist ja also wirklich lächerlich.

Ich würde aber aufpassen, denn da "der Mac App Store" sicherlich genau weiß welche Software der Nutzer wirklich gekauft hat und welche nicht. Es wäre also ein leichtes den illegalen Nutzern die Polizei vor die Tür zu stellen

dann werden sie aber weltweit viele brauchen
hier nochmals im video (getestet, it works)
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nasa07.01.1116:06
Ich weiss gar nicht was es hier eigentlich zu diskutieren gibt.
Als halbwegs ehrlicher Mensch respektiere ich die Arbeit anderer und sofern die gewünschte Software im Preis nicht zu abgehoben ist und mein Geldbeutel das hergibt wird diese auch gekauft.

Dennoch holt man sich auch gerne mal eine sog. Testkopie - schlichtweg weil die offiziellen Demoversionen meist einen richtigen Test nicht zulassen weil total deppert eingeschränkt. Ist die dann ok wird auch gekauft.

Ich möchte für meine Arbeit ebenfalls bezahlt werden - warum soll ich dann anderen dieses Recht absprechen ?

Leben und leben lassen.

Es gibt aber (auch in meinem Bekanntenkreis) genügend unverbesserliche denen selbst das Speichern auf CD oder DVD der geklauten Programme noch zu teuer erscheint. DA gehört mal mit der Axt reingeschlagen.

Selbst wenn ich diese ominöse Appstore Cracksoftware in den Hintern geschoben bekäme würde ich sie nicht verwenden.

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Scubapro07.01.1116:20
nasa
Dennoch holt man sich auch gerne mal eine sog. Testkopie …
… und begeht damit eine Straftat.
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halebopp
halebopp07.01.1116:58
Wenn ich schwarz mit der Straßenbahn fahre, stehle ich der Verkehrsgesellschaft auch nichts. Aber ich verstoße gegen die Beförderungsbedingungen. Das kann ich machen, weil ich z.B. gegen irgendwas protestieren will, oder weil ich 2 Euro 50 sparen will. In jedem Fall verstoße ich aber gegen Verträge, die zivilrechtlich einklagbar sind. Ohne solche Verträge und das Einhalten derselben funktioniert so manches Modell - wie auch das von Musikdistribution oder Software - überhaupt nicht. Wer hat schon Lust, dauerhaft umsonst zu arbeiten, nur weil einige seine Produkte zwar nutzen, aber nicht bezahlen wollen? Mal abgesehen davon, dass man zwar nichts Materielles stiehlt, aber eben gegen Regeln verstößt, die eine zivilrechtliche Ahndung zur Folge haben können. Und die wiederum kann so manchem jungen Software-Sammelfreak die Zukunftspläne mächtig verhageln. (älteren übrigens auch! )

Aber so verantwortungslos handelt hier natürlich niemand. Oder?
„Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!“
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marcuswien07.01.1117:08
@Scubapro

Sorry ich muss kurz nochmal was Juristisches schreiben, weil die Ausführungen von dir so falsch bzw mit offensichtlichen Halbwahrheiten gespickt sind

1.Ein Schaden ist nicht Tatbestandselement des Diebstahls - dabei geht es lediglich um den Eingriff in ein fremdes Eigentumsrecht und die damit verbundene Bereicherungsabsicht.

2. Die Ausführungen zu entgangenem Gewinn und "in den Ruin treiben" sind falsch (Denkfehler!). Du wirst ja auch nicht jeden Tag in den Ruin getrieben, nur weil du nicht mehr verdients als du vielleicht könntest - solange du deine Kosten deckst, ist alles gut. Ein Schaden kann aber trotzdem entstehen, da du ohne rechtswidrigem Eingriff MEHR vedient hättest.

Aber eigentlich ist das alles sowieso nicht die Diskussion wert. Für Leistung soll man bezahlen, Schlussaus. Jemand der Lizenzbedingungen missachtet und Software unrechtmäßig benutzt, gehört bestraft und belangt. Ob ihm dabei Kopierschutzmechanismen das leben schwer machen oder nicht, ist irrelevant.

lg
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Scubapro07.01.1117:26
marcuswien
1.Ein Schaden ist nicht Tatbestandselement des Diebstahls - dabei geht es lediglich um den Eingriff in ein fremdes Eigentumsrecht und die damit verbundene Bereicherungsabsicht.lg
Das habe ich nicht behauptet. Ich sagte, wie Wegnahme einer beweglichen Sache sei ein Diebstahlsmerkmal. Vgl.
§ 242 StGB:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Schaden ist eine zivilrechtliche Frage und war eine zweite, parallele Baustelle.
marcuswien
Aber eigentlich ist das alles sowieso nicht die Diskussion wert. Für Leistung soll man bezahlen, Schlussaus. Jemand der Lizenzbedingungen missachtet und Software unrechtmäßig benutzt, gehört bestraft und belangt. Ob ihm dabei Kopierschutzmechanismen das leben schwer machen oder nicht, ist irrelevant.lg
Auch das habe ich nie angezwifelt und entspricht meiner Ansicht. Mir ging es ausschließlich um die begriffliche Vermischung mit dem unpassenden Diebstahl.
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Laurin07.01.1117:41
marcuswien


Aber eigentlich ist das alles sowieso nicht die Diskussion wert. Für Leistung soll man bezahlen, Schlussaus. Jemand der Lizenzbedingungen missachtet und Software unrechtmäßig benutzt, gehört bestraft und belangt. Ob ihm dabei Kopierschutzmechanismen das leben schwer machen oder nicht, ist irrelevant.

lg

Doch, ist es mit Sicherheit. Es gehört bestraft, wer durch seinen Kopierschutz das Medium nicht mehr nutzbar macht bzw. sogar in das Betriebssystem eingreift und es dadurch unbrauchbar macht (Sony). Mit bestraft meine ich "Nichtkauf". Man wird ja manchmal zum kopieren legal erworbener Ware gezwungen, da sie auf den eigenen Geräten nicht läuft. Wer schaut denn von euch eigentlich auf eine "Musik-CD" und sucht nach dem CDDA-Logo? Mittlerweile ist bei vielen keins mehr drauf, da der Kopierschutz nicht normentsprechend ist. Aktuelles Beispiel ist auch Apple. Ich werde dort gezwungen, legal erworbene HD-Filme nur auf meinem Computer abspielen zu können. Sicher, ich kann den auch auf den Fernseher streamen. Leider kann ich da aber nicht das Dolby Digital Signal dekodieren. Mit einer DVD gäbe es da kein Problem. Darf es leider nur nicht auf eine DVD brennen.

Kopierschutz ist teuer, sinnlos und schreckt manche Käufer eher ab. Daraus ein Argument zimmern zu wollen, dass ja dadurch die Medien teurer werden müssen, ist viel zu kurz gedacht. In der Musikindustrie hat ja auch ein Umdenken schon eingesetzt. Leider hinkt da die Filmindustrie noch weit hinterher. Es geht mir hier auch nicht um eventuell eintretenden Schaden von Künstlern, sondern bei Verwertern.

Übrigens kann ein Künstler (Musik), soweit mir bekannt ist, seine Werke auch bei iTunes ohne Rechteverwerter einstellen. Massive Fernsehwerbung animiert mich z. B. nicht unbedingt zum Kauf einer CD
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halebopp
halebopp07.01.1117:58
ja gut, Laurin - aber das macht eigentlich den Stoff für einen neuen Thread her
und würde hier ins Nirwana führen.
„Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!“
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marcuswien07.01.1118:08
Laurin
... Aktuelles Beispiel ist auch Apple. Ich werde dort gezwungen, legal erworbene HD-Filme nur auf meinem Computer abspielen zu können. Sicher, ich kann den auch auf den Fernseher streamen. Leider kann ich da aber nicht das Dolby Digital Signal dekodieren. Mit einer DVD gäbe es da kein Problem. Darf es leider nur nicht auf eine DVD brennen.

Also mich zwing niemand, bei Apple zu kaufen. Ich begebe mich freiwillig in die, zugegeben manchmal auf mühsamen Beschränkungen, weil das Gesamtpaket für mich das Geld wert ist.

@ Scubapro

Oben schreibst du "...Er hat einen reellen Wert entwendet, der nicht mehr vorhanden ist. Der Händler hat dafür auch Geld bezahlt, also wurde er mindestens um den Einkaufspreis geschädigt. "

Du hast es vermengt - mir musst du nicht erklären, dass Diebstahl und Schaden zwei paar Schuhe sind bg
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Scubapro07.01.1118:12
marcuswien
Du hast es vermengt -

Schuldig im Sinne der Anklage.
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