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Kleinanzeigen, und Unfaire Partner

Mr.Jay21.08.0800:31
Nabend MTNler,

ich muss mir etwas Luft machen. I
ch habe auf eine Suchanzeige geantwortet, und wollte ein iPhone 16Gb anbieten, der Preis, 350€ war mir schon zu wenig, aber da ich ja schon länger bei MTN bin, und MTNler, immer Preislich entgegen komme, habe ich den Preisakzeptiert. Na ja wie es manchmal im Leben ist, habe ich kein iPhone geliefert bekommen, da es zu einen besseren Preis verkauft wurde. Ich habe dieser Person gemailt dass, das iPhone schon weg ist, für einen besseren Preis. Doch jetzt besteht diese Person, desen ich das Angebot gemacht habe, Rechtlich dadrauf, das ich Ihn entschädigen muss, für die Mehrkosten die er hat, wenn er jetzt kein iPhone für 350€ bekommt. Und droht mir mit Inkasso Büro. Ich finde das kindisch und Lächerlich.

Na ja wollte es nur mal Los werden.

Nacht
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Kommentare

sierkb21.08.0801:13
Der unfaire Partner bist in diesem Fall wohl eher Du. Du kannst nicht jemandem ein Gerät zu einem bestimmten Preis zusagen, es dann hinter seinem Rücken für einen besseren Preis verkaufen und dem Betreffenden dann sagen "Ätsch Bätsch, aus die Maus!". Dem ersten Interessenten hast Du eine Zusage gemacht, verbindlich. Ein mündlicher oder sogar, wenn per email geschehen, schriftlicher Vertrag bzw. eine verbindliche Zusage. An diese Zusage musst Du dich meines Wissens schon selber halten und kannst den Preis nicht bei der erstbesten Gelegenheit und innerhalb kürzester Zeit ohne Angaben von Gründen für eine Wertsteigerung hochsetzen. Wer zuerst kommt mahlt zuerst, und der Erste ist in diesem Falle der Kunde gewesen, der sich jetzt bei Dir (meines Erachtens völlig zurecht) beschwert. Kläre das mal mit einem Rechtsanwalt. Ich glaube nicht, dass der Deiner Sichtweise rechtgeben wird.
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Johloemoe
Johloemoe21.08.0801:38
Stimme sierkb prinzipiell zu! Duhättest ihm das iPhone schon verkaufen müssen dann! Aber das hat ja schon mein Vorredner alles gesagt. Ich finds trotzdem reichlich übertrieben dabei gleich mit rechtlichen Schritten zu drohen.. Soo fürchterlich isses ja nu auch nicht. Ich mein, er hat ja keinen Schaden!
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gorgont
gorgont21.08.0802:37
Häää, also nochmal.
Du hast ein iphone 16GB gehabt und wolltest es verkaufen, hast es erst für 350 Euro jemandem zugesichert und dann doch woanders verkauft?
Ich verstehe den Satz nicht "Naja wie es manchmal im Leben ist, habe ich kein iPhone geliefert bekommen..."

Klar hättest du das iphone für 350 Euro verkaufen können aber was wäre denn wenn du es zugesichert hättest und anderen Käufern abgesagt hättest und der Käufer wäre abgesprungen, dann hätte es der Käufer auch nehmen müssen oder was?
Lass dir nicht mit rechtlichen Schritten drohen, solange derjenige nichts schriftlich hat, kann er dir mal gar nix...
Es kam ja kein richtiger Kaufvertrag zustande, dass hier ist wie auf dem Flomarkt und nicht wie bei Ebay... von daher ist es doch dir überlassen wem du hier was vertickst...
„touch eyeballs to screen for cheap laser surgery“
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alpha21.08.0806:32
Hey hör mal Mr. Jay ...


ein Mann vom Fach spricht hier:

Der Kaufvertrag kommt erst zustande wenn das Geld auf deinem Konto ist und du die Ware übergeben hast (durch Transport oder persönlich). Bis dahin ist rein nichts passiert, Zusagen haben nix zu bedeuten.

Beispiel: Kasse, sobald die Kassiererin den Preis nennt und du den Betrag auf den Tisch legst erst jetzt ist Stufe 1 entstanden vom Kaufvertrag. Stufe 2 bedeutet du Reklamierst nix und nimmst alles und gehst (Kasse zu). Wenn dazwischen irgendwas reklamiert wird, ist noch kein Kaufvertrag entstanden bzw. er wird wieder aufgehoben.


Lass dich also bitte nicht durch so einen Quatsch iritieren. Das mit dem Inkasso Büro ist auch nur Panik mache, die können dich nur ein bisschen unter Druck setzen aber sonst nix erzwingen. Wenn dein Streitpartner ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten will und du ihm Geld schuldest bekommt er es vielleicht nach 6 Monaten, aber wenn du kein Geld bekommen hast und/oder du es wieder zurückgegeben hast - kein Thema. Es bleibt dir überlassen an wen du Sachen verkaufst(Preisstruktur). Wenn du willst kannst du auch einen Rechtsberater aufsuchen, aber sei mir bitte nicht böse dieser wird wahrscheinlich laut lachen und das gleiche sagen wie ich.


Also spendier mir einen virtuellen Kaffe und entspann dich ....
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zapp_brannigan
zapp_brannigan21.08.0808:00
Ich bin genau der Meinung wie gorgont und alpha.
Allerdings ist es schon ganz schön "prasslig" das Du Dich hier über den "unfairen" Käufer aufregst!
Du machst ihm ein gutes Angebot, hältst es nicht ein und wunderst Dich dann wenn er sauer ist???
Ich fänd es gut, wenn Du dafür ein paar auf die Finger bekommen würdest!
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Schnapper21.08.0808:10
alpha
Der Kaufvertrag kommt erst zustande wenn das Geld auf deinem Konto ist und du die Ware übergeben hast (durch Transport oder persönlich). Bis dahin ist rein nichts passiert, Zusagen haben nix zu bedeuten.

Das ist falsch, Mann vom Fach. Der Kaufvertrag (bestehend aus Angebot durch den Verkäufer und Annahme durch den Kunden) kam schon zustande. Das sog. Verfügungsgeschäft, also Übereignung der Ware und des Geldes, fehlt noch, aber das Verpflichtungsgeschäft (der eigentliche Kaufvertrag) ist schon abgeschlossen und rechtlich bindend. Theoretisch hat der Käufer also wirklich Anspruch auf Schadensersatz.

Das Beispiel mit der Kasse, das du anführst, ist deswegen unsinnig, weil es sich da um einen Sonderfall handelt ("Zug-um-Zug"-Prinzip beim Barkauf).
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Waldi
Waldi21.08.0808:12
Jetzt weiß ich, dass ich auf diese Kleinanzeigen nie reagieren werde.
Da kommt doch glatt ein "Verkäufer" und will was verkaufen, was er noch gar nicht hat. Macht Zusagen und hält diese dann bei einem besseren Angebot nicht ein.

MTN sollte die erforderliche Registrierzeit noch mehr verlängern
„vanna laus amoris, pax drux bisgoris“
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BenderB21.08.0808:30
Waldi
MTN sollte die erforderliche Registrierzeit noch mehr verlängern
Ich glaube das hängt eher mit geistiger Reife zusammen und da nützt es auch nichts wenn derjenige 100 Jahre bei MTN angemeldet ist.
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osxnerd21.08.0809:00
Was gorgont und alpha sagen ist völliger Blödsinn.

Es ist ganz einfach: Der Kaufvertrag war abgeschlossen und Du hast Dich nicht daran gehalten. Das ist eine einseitige Vertragsverletzung und Dein Vertragspartner hat in der Tat vollen Anspruch auf Schadensersatz. Das ist ein ganz normaler geschäftlicher Vorgang.

Dein Vertragspartner kann nun auf Deine Kosten das iPhone bei jemand anders kaufen. Du bist dann verpflichtet, ihm den Mehraufwand (also den Differenzbetrag zu Deinem Angebot) zu erstatten.
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void
void21.08.0809:15
Ich stimme osxnerd und Schnapper zu. Der Kaufvertrag kam durch die Zusage zustande.

Unter diesen Voraussetzungen solltest du dir mal §§ 280 - 283 im BGB durchlesen (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung)...
Das sollte die Sache klären.

EDIT: cool es gibt ja endlich mal ne edit-funktion O.o
„Developer of the Day 11. Februar 2013“
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DonQ
DonQ21.08.0809:17
sowas ist arschig, auf ebay hättest du jetzt eine schlechte bewertung, zurecht !
„an apple a day, keeps the rats away…“
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westmeier
westmeier21.08.0809:36

sollte der folgende Kommentar auf einem falschen Textverständnis beruhen, bitte einfach ignorieren....
{
Mr. Jay
Moment...
Nur, dass ich es richtig verstehe: Du hast selber noch KEIN iPhone gehabt, aber erwartet eines zu bekommen. Dann hast du auf die Suchanzeige geantwortet, um es quasi direkt weiterzuverkaufen. Dir ist dann aber die Person, die DIR das iPhone verkaufen wollte abgesprungen (weil es zu einem besseren Preis woanders hin verkauft wurde), und du konntest deswegen auch das iPhone nicht weiterverkaufen.

Wenn das so ist wie ich es verstanden habe, kann Mr. Jay nichts dafür, weil er selbst das Gerät erwartet hat und es dann doch nicht bekommen hat.
}

Und als genereller Ergänzungskommentar: Ich bin kein Jurist, aber der MTN Kleinanzeigenmarkt ist auch kein Tummelplatz für Juristen & Betrüger. Jedenfalls hoffe ich das. Wenn ich Ware anbiete, diese aber aus irgendeinem Grund plötzlich nicht mehr zum Verkauf steht, dann ist das so.
Meiner Meinung nach ist das kein Grund, nach irgendeinem Schadensersatz zu schreien. Bei den Erfahrungen die ich in letzter Zeit mit zwei eBay Käufern gemacht habe, könnte man schon auf die Idee kommen, dass die grundlosen Stänkereien zunehmen.
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bernddasbrot
bernddasbrot21.08.0809:38
Das ist ja eines der Probleme mit den Kleinanzeigen hier. Und auch in der Beschreibung hier heisst es ja, dass dies hier kein "ebay" sein soll. Daher finde ich Angebote, bei denen steht "einfach mal mailen und Angebot machen" nicht im Sinne des Erfinders. Oder anders gesagt: Nicht im Sinne der MTN-Community.

Zudem werden diese Angebote ja dann gerne mit dem Preis EUR 0,- eingestellt, damit erst einmal alle draufklicken. M.E. sollten diese "Anbieter" dann das teil auch für EUR 0,- abgeben müssen(!)
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Ewingg
Ewingg21.08.0810:02
Mr. Jay

Worüber regst du dich eigentlich auf?

Dass die Reaktion des Käufers etwas übertrieben ist empfinde ich genauso.

Aber ob rechtlich, gesetzlich, vertraglich, .... ist alles ganz egal. Mir würde es hier schon alleine um das Prinzip gehen. Du machst dir etwas mit ihm aus, sagst ihm zu etc. und dann änderst du einfach deine Meinung und haltest das Versprochene dann nicht ein. Und als Draufgabe versuchst du nicht die Wogen zu glätten sondern schüttest dann noch Öl ins Feuer indem du diesen Thread eröffnest.
Ich muss ehrlich sagen, so etwas versteh ich nicht ganz.

„Was ist der Unterschied zwischen einer Ente?“
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osxnerd21.08.0810:12
westmeier
Wenn das so ist wie ich es verstanden habe, kann Mr. Jay nichts dafür, weil er selbst das Gerät erwartet hat und es dann doch nicht bekommen hat.

Diese Auffassung ist ebenso völlig daneben. Wenn man es genau nimmt, kann das, was Du beschrieben hast, sogar als Eingehungsbetrug verstanden werden. Mr. Jay könnte also zusätzlich auch noch angezeigt werden.
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jenethan2008
jenethan200821.08.0810:14
Du kannst doch nicht was verkaufen, was du selbst noch nicht hattest...was'n das für'n Quark!? Sowas mag ich gar nicht leiden, Leute, die irgendwo was kaufen, nur um es später teuer weiterzuverkaufen und auf diese Weise nen Haufen Knete bei eBay oder hier machen. Mit nichts!!! Sorry, kein Verständnis.
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Philantrop
Philantrop21.08.0810:28
Ich finde die Reaktion des Käufers nicht übertrieben, bis auf das Inkasso-Büro

Allerdings müsste das ganze über nen Anwalt laufen, also Zivilrechtlich, weil ich keinen Straftatbestand sehe, da noch kein Geld geflossen ist. Es ginge also um Vertragserfüllung, und das ein Vertrag besteht, ist unbestreitbar! Ein Vertrag ist eine Willenserklärung, selbst mündlich wirksam.

Dein Handeln ist unterste Schublade.
Vielleicht hat der Käufer dafür seinen Vertrag gekündigt, sein Handy verkauft, einen Kredit aufgenommen, oder sonstiges.

Ich würde auch auf Erfüllung bestehen!
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bernddasbrot
bernddasbrot21.08.0810:57
Warum so viele Worte - wir haben doch Alternativen.
:sick: :sick:
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westmeier
westmeier21.08.0811:19
osxnerd
Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Ich habe mir nur folgende Situation vorgestellt:
Du bietest mir ein iPhone für z.B. 320 € an. Ich sage dir, dass ich interessiert bin und sehe dann bei MTN, dass jemand ein iPhone für 350 € sucht. Nun, das wären doch schnelle 30 Euro Gewinn.
Ich melde mich beim Käufer und sage ihm, dass ich evtl. ein iPhone für ihn habe. Anschließend rufe ich bei dir an, du hast das Gerät aber schon anderweitig abgegeben. Ich muss also dem Interessenten erklären, dass ich ihm das iPhone leider nicht verkaufen kann, weil ich nur Zwischenverkäufer gewesen wäre und selbst nie das iPhone erhalten habe.

Der feine Unterschied zwischen meiner geschilderten Situation und der (möglicherweise) so vorgefallenen ist aber, und das ist mir auch erst beim Schreiben aufgefallen, dass ich im o.g. Text nicht geschrieben habe dass ich ein iPhone HABE sondern nur, dass ich EVTL. eines bekommen KANN.

Ich denke, dieser Unterschied in der Formulierung ist wohl der Grund unserer unterschiedlichen Auffassungen
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And-Y
And-Y21.08.0811:21
Hallo allerseits,

ich oute mich mal hier als "der Käufer"... Und möchte meine Sicht kurz darstellen.

Vorab möchte ich einwerfen, dass ich bewusst nicht über eBay ein iPhone kaufen wollte, sondern aufgrund bisheriger schlechter Erfahrung bei eBay innerhalb der MTN Nutzergemeinschaft suchte. Schließlich kennt man sich hier und ein seriöses Mitglied wird ja nicht versuchen irgendwas abzuziehen, da man ja hier seinen Namen ganz schnell kaputt machen kann.

Es freute mich, dass Jay auf meine Suchanzeige schnell reagierte und mir sein Gerät anbot, feilschen gehört ja zu jedem guten Gebrauchtwarengeschäft, auch auf mein Ansinnen von 350€ inkl. Versand einging und antworte "OK, machen wir so" und auch gleich seine Kontonummer mitteilte. Das Gerät würde nach Erhalt des Geldes versendet werden.

Soweit so gut, ich dachte mir nur, dass ich ungerne 350€ an irgendwen überweise ohne die Ware in den Fingern zu haben und bat um Zusendung per Nachname (NN Gebühr würde ich tragen).

Jay's Antwort war "Habe das iPhone für 400 grade verkauft. Tut mir leid, aber Bargeld Lacht."

Das hat mich derart geärgert, dass ich im Kollegenkreis in der Mittagspause sprach. Unser Firmenanwalt war mit am Tisch und wir diskutierten über die rechtliche Situation auf. Er empfahl mir einen Anwalt aufzusuchen, da ich in der Angelegenheit nicht verlieren könne.

Zuerst dachte ich mir, mein Gott wegen 50€ werde ich mir jetzt nicht die Arbeit machen und zu einem Anwalt laufen und dann auch noch zivilrechtlich verklagen. Losgelassen hat mich das ganze aber dennoch nicht, da ich ehrlich gesagt über ein solches Geschäftsgebaren in meiner bisherigen beruflichen Laufbahn noch nicht gestolpert bin (ich arbeite in der Bauindustrie, und das will was heißen). Ein Mann ein Wort; also denke ich mir spiel ich fair und teile Jay OHNE Anwalt mal die Fakten mit.

"...Daher vordere ich hiermit die Erfüllung des Kaufvertrages ein. Die Mehrkosten für die Nachnamesendung trage ich. Sollte ich wiedererwartend das iPhone 16GBG, in Originalverpakung samt sämtlichen Zubehör in dem von Ihnen beschrieben Zustand nicht bis zum 30.08.2008 erhalten, werde ich anderweitig ein baugleiches Gerät erwerben und die Mehrkosten hierfür Ihnen in Rechnung stellen...."

Daraufhin kam eine etwas wirre eMail zurück ala "Ich habe kein Iphone und kann daher auch keins verkaufen.... ich hätte erst eines kaufen müssen um es ihnen zu verkaufen..."

Um die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit zu unterstreich und das Thema für mich zu beenden, erklärte ich Jay, dass ich dann eben eine Ersatzgerät beschaffen werde und ihm die Mehrkosten in Rechnung stellen werde, eine Anmahnung der Kosten wird nicht erfolgen, da ich dann eben die Angelegenheit einem Inkassobüro übergebe. Hatte und habe einfach keine Lust mehr mich weiter zu über so jemanden zu Ärgern und noch weiter Zeit zu investieren.

Mit viel Glück kommt Jay, insofern er JETZT vernünftig handelt, mit ein paar Euro davon, denn ich habe ein weiteres Gerät für 360€ gefunden (insofern dieses wirklich geliefert wird). Mir geht es tatsächlich um das Prinzip und es wäre das erstmal in meinem Leben, dass ich meinen Rechtschutz nutzen würde um die Angelegenheit klären zu lassen. Ein Glück, dass ich das Geld nicht vor ab überwiesen habe, wer weiss was dann für Ausreden noch gekommen wären...

So und jetzt prügelt auf mich "Korinthenkacker" ein, bin aber überzeugt davon, dass einige mein Handeln nachvollziehen können, denn letztendlich habe ich jetzt die Lauferei schnell ein neues iPhone zu bekommen, denn ich werde MEINE Verkaufs- und Lieferzusage des alten 8GB iPhones einhalten.

Beste Grüße
Andy
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jenethan2008
jenethan200821.08.0811:28
Andy
Also ich kann dich verstehen - bei dem Spruch "Habe das iPhone für 400 grade verkauft. Tut mir leid, aber Bargeld Lacht." wären bei mir auch die Fensterläden runtergeklappt. Vor allem blick ich halt nicht durch, ob Mr.Jay das iPhone schon hatte oder nicht. Anscheinenend ja nicht. Aber wie konnte er es dann bar verkaufen!? Mhm.
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DonQ
DonQ21.08.0811:32
soso, du bist also angebote nach vob gewohnt, das ändert natürlich alles

denk daran mr. jay, du bist privatperson, kein vollkaufmann…die genaue kommunikation wäre zu prüfen, verbraucherschutz bietet einmalige beratungen für so 5-10€ an.

viel glück
„an apple a day, keeps the rats away…“
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RA/pdx
RA/pdx21.08.0811:32
Finde ich schon irgendwie lustig, dass der hier eindeutig "unfaire" Partner Mr. Jay, den Partner And-Y als "unfair" bezeichnet und sich somit selbst reinreitet.

Dafür gab es jetzt hier im Forum aber auch reichlich Klassenkeile...
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Johloemoe
Johloemoe21.08.0811:35
andy
Klar verstehen wir dich, das tun glaub ich alle hier. Andererseits ist es für uns als aussenstehende natürlich nur schwer nachzuvollziehen was nun wirklich gewesen ist, denn ihr schreibt ja beide subjektiv, da ihr ja die "Streitparteien" seid.. Gut also wegen 10€ würd ich jetzt kein Inkassobüro bemühen, ich persönlich würds unter "wieder was gelernt" abstempeln. Aber gut, andererseits ist es dein gutes Recht und wenn du das willst kannst dus natürlich machen... Mehr können wir dazu jetzt glaub ich eh nicht sagen...

Allgemein: Vor den Kleinanzeigen hatt ich schon immer Respekt, da kommt viel Quatsch bei rum, so wie ich das sehe und mitkriege. VIele Angebote sehen recht unseriös aus...
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maceric
maceric21.08.0811:36
Mir fällt nur auf, daß sich der Starter diese Thread gar nicht mehr zur Wort meldet.
So viele Fragen und keine Antwort...


Andy-Y

Wenn Du das nur 10€ teuere Phone jetzt tatsächlich bekommst würde ich das auch so sehen wie Johloemoe.
Da hast Du mehr Ärger als es bringt.
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westmeier
westmeier21.08.0811:40
osxnerd:
Noch eine Frage an dich: Darf man ein Gerät denn nur verkaufen, wenn man es auf Lager hat? Es ist doch häufig so, dass ein Gerät in einem Laden erst bestellt werden muss (und in Einzelfällen auch so, dass das erst zu einem späteren Zeitpunkt herauskomt)? Oder ist es bei gewerblichen Händlern wieder etwas anderes als bei Privatleuten?
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And-Y
And-Y21.08.0811:42
[/quote]
DQ
soso, du bist also angebote nach vob gewohnt, das ändert natürlich alles

Jaja die liebe VOB, da wüste wenigsten der Vertragspartner was er macht wenn er sich nicht an der Vertrag hält... Aber wie gesagt, selbst unsere gewieftesten Bauunternehmer halten sich an ihr Wort...

Auch unter Privatpersonen gelten geschlossene Verträge, sonst wäre es ja echt schwer heutzutage noch einen Gebrauchtwagen von privat zu kaufen... oder noch besser eine Wohnung anzumieten

"So die Wohnung habe ich jetzt an jemanden anderen vermietet der mehr zahlt, mir doch egal ob sie ihre Wohnung schon gekündigt haben... Bargeld lacht..."
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Schnapper21.08.0811:46
Nein, du kannst es vorher schon verkaufen. Macht ja jeder Autohändler auch so. Wenn Du allerdings dann in die Bredouille gerätst und nicht liefern kannst (aus welchen Gründen auch immer), dann musst du halt unter Umständen die Konsequenzen (in Form von Schadenersatz oder Draufzahlgeschäft, weil du anderweitig teureren Ersatz beschaffen musst) tragen.
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DonQ
DonQ21.08.0811:46
yepp, die mail bargeld lacht, ist schon heftig…ich wüsste schon wie man argumentiert damit man da rauskommt…

wenn man sich jetzt mal in google die preise iphone 16GB anschaut, dann sieht man das touristen wieder zurück sind…kaum unter 500€ bis 800€…die zeit der reelen preise ist vorbei, xmas naht mit schnellen schritten
„an apple a day, keeps the rats away…“
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westmeier
westmeier21.08.0811:46
Andy-Y:
Ich frage wirklich nur aus Interesse, weil ich es nicht genau weiss:
Ist denn eine mündliche Zusage (oder das Mitteilen von Kontodaten per Mail) schon ein rechtsgültiger Vertrag? Oder braucht man ein Stück Papier mit Unterschrift dafür?
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bernddasbrot
bernddasbrot21.08.0811:47
westmeier

Ich verkaufe dir ein Auto - welches willst du? Ich besorge es ...
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westmeier
westmeier21.08.0811:49
bernddasbrot
Besorg mir lieber mal das Navi wieder, dass mir aus meinem Auto geklaut worden ist
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And-Y
And-Y21.08.0811:58
Schnapper
Nein, du kannst es vorher schon verkaufen. Macht ja jeder Autohändler auch so. Wenn Du allerdings dann in die Bredouille gerätst und nicht liefern kannst (aus welchen Gründen auch immer), dann musst du halt unter Umständen die Konsequenzen (in Form von Schadenersatz oder Draufzahlgeschäft, weil du anderweitig teureren Ersatz beschaffen musst) tragen.

Ich denke ein Händler der Ware verkauft die nicht lieferbar ist muss darüber informieren (AGB dürften ausreichend sein). Letztendlich sieht die Praxis natürlich wie von dir beschrieben aus...
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Stefan S.
Stefan S.21.08.0812:01
Westermeier Schriftform ist bei Kaufvertrag nicht erforderlich, außer Grundstückskauf (Notar), erleichtert nur den Beweis.
Wenn Du dir was am Telefon verkaufen lässt, gilt das (z.Zt noch).
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westmeier
westmeier21.08.0812:04
OK, danke.
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And-Y
And-Y21.08.0812:07
westmeier
Andy-Y:
Ich frage wirklich nur aus Interesse, weil ich es nicht genau weiss:
Ist denn eine mündliche Zusage (oder das Mitteilen von Kontodaten per Mail) schon ein rechtsgültiger Vertrag? Oder braucht man ein Stück Papier mit Unterschrift dafür?

Also mal ganz abgesehen von dem moralisch und gesellschaftlichem korrekten Verhalten ist formaljuristisch ein rechtlich bindender Vertragsabschluss auch mündlich möglich. Hier liegt die Einwilligung in den Vertrag ja sogar schriftlich vor.

Wenn Vertragsabschlüsse nur noch schriftlich möglich wären würde das in etwa so aussehen wenn du mit deinen Kumpels in die Kneipe gehst. "OK, die nächste Runde zahle ich, ich habe hier schon mal was vorbereitet, was ihr hier kurz unterschreiben müsstet"

§1 Ich, Westmeier werde unter der Voraussetzung der unter §2 genannten Punkte, eine Getränke (Definition unter §5) an die unter §3 genannten Personen auf meine Kosten ausgeben.
........usw
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Stefan S.
Stefan S.21.08.0812:08
And-Y
Kann Dich verstehen. Man ärgert sich und ärgert sich und ärgert sich und ärgert sich und....
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tjost
tjost21.08.0812:13
Wow, riesen geblubber hier aber der gute Mr.Jay hat sich nicht mehr geäussert. Musste er sein Rechner an ein Inkassobüro abgeben?

Ich muss auch sagen das da zwar Rechtlich nichts zu machen ist aber es ne unfaire Nummer war. Oh ich zahle mal 50 Euro für ne Nutte, gehe mit ihr aufs Zimmer, ziehe mich ganz nackt aus, nur um mich mit erigiertem Glied und 50 Mücken in der Hand auf dem Flur wieder zu finden weil die Dame von Fach den für 60 lieber reinlässt. Das geht doch nicht solche Typen sind der Grund warum es EBay in Deutschland so schlecht geht.
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Don Gomez
Don Gomez21.08.0812:21
tjost: sehr interessante analogie
„... darauf einen Dujardin!“
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And-Y
And-Y21.08.0812:29
Don Gomez
tjost: sehr interessante analogie

dachte ich mir auch gerade... Und wo um alles in der Welt ist der Puff nur in dem man für 50€ aufs Zimmer darf... Antworten gerne per PN

tjost: Wow, riesen geblubber hier aber der gute Mr.Jay hat sich nicht mehr geäussert. Musste er sein Rechner an ein Inkassobüro abgeben?

also da muss sogar ich eine Lanze für den guten Jay brechen... Könnte ja sein, dass er Arbeiten muss
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DonQ
DonQ21.08.0812:30
tjost

interesannte theorie, regelmässig steht mann auch ohne geld am flur, oder findet sich ohne geld und auto im graben wieder…aber das nur am rande
„an apple a day, keeps the rats away…“
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And-Y
And-Y21.08.0812:35
Habe irgendwie wohl Pech.... Das 360€ iPhone ist nun doch schon weg, das Inserat war wohl veraltet zzz

Ähm... hätte hier jemand ein 16GB zufällig zu verkaufen
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DonQ
DonQ21.08.0812:37
800€, für dich aber, sagen wir 1200,--€ ?
„an apple a day, keeps the rats away…“
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And-Y
And-Y21.08.0812:40
DQ
800€, für dich aber, sagen wir 1200,--€ ?

Ich wittere §138 BGB
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DonQ
DonQ21.08.0812:42
habs vergessen, 60% im voraus, selbstverständlich analog vob.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Alec21.08.0812:55
Die Lösung wäre doch eine öffentliche Antwortfunktion, bei der man sieht, wer was zugesagt hat wie z.B.:

XY: hey, ich nehme das iPhone für 350 Euro! Kannst du es als NN verschicken, übernehme selnbstverständlich die zusätzlichen Versandkosten.

Verkäufer: Ja, geht in Ordnung!

Ich glaube nicht, dass sich dann ein Käufer oder Verkäufer so leicht herausreden kann. Und ob das iPhone nun beim Einstellen der Anzeige im Besitz des Käufers befand, sollte aus der Formulierung seiner Anzeige ersichtlich sein oder aber durch die Fragen der Interessenten, die die klaren Antworten herauskitzeln würden. Und bei der Öffentlichung der Korrespondenz würde auch kein Käufer es wagen, nebenher noch mit anderen zu verhandeln.

So könnte ich mir das vorstellen.
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Alec21.08.0813:01
tjost

Das klingt aber nicht nach eigener Erfahrung:

Eine Bordsteinschwalbe besorgts dir für 50 und dem anderen für 60 - gleichzeitig!
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DonQ
DonQ21.08.0813:03
eigentlich sollten die jungs dies untereinander gütlich regeln, sowas gehört nicht auf mtn, dem grunde nach erst recht nicht pm auszüge.


auf ebay hat man für sowas eine mischkalkulation...

angebot und gegengebot.

hab sowas auch schon gehabt, reeles angebot und bis ich zahlen konnte war der preis um paar hundert gestiegen(ladengeschäft, neue omega)…naja…

finde immer noch die beiden sollten das unter sich ausmachen.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ21.08.0813:05
Alec

jaja, habt ihr wieder die preise kaputt gemacht im urlaub ?

„an apple a day, keeps the rats away…“
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teorema67
teorema6721.08.0813:07
Was ist überhaupt aus Mr.Jay in der Zwischenzeit geworden? Bisher ward er nimmer gesehen
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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