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Fritzbox defekt durch Stromausfall - überspannungen

2ndMorpheus
2ndMorpheus27.06.1718:30
Hallo zusammen,

ich hoffe, hier ist jemand, der sich mit der Rechtslage bei folgender Situation auskennt.

Vor geraumer Zeit war bei uns in der Stadt ein Stromausfall. Nach ca. 45 Minuten als das Netz hochgefahren wurde, gab es wohl mehrmals Spannungsspitzen... Meine Frau erzählte mir, dass die Beleuchtung in der Wohnung mehrere Male hell aufblitzte und dann wieder dunkel blieb...

In diesem Zuge ist wohl mein Router, eine FritzBox kaputt gegangen. Diese konnte zwar noch eine Internetverbindung aufbauen, unterbrach aber alle 5 Minuten diese... Telefonieren, Internet und Fernsehen waren nicht mehr möglich...

Zugleich konnte ich das GUI der Fritzbox nicht mehr erreichen. Auch ein Hardwareresetz war nicht möglich... Die FB sprach auf allen Kanälen bzw. IP's nicht mehr an.

Nach Recherche im Internet stellte sich heraus, dass Lt. BGH-Urteil (Urt. v. 25.02.2014, Az. VI ZR 144/1) der Netzbetreiber für durch Stromausfall bzw. durch Überspannung entstandene Schäden haftet.

Somit setzte ich ein Schreiben auf, welches ich an den Netzbetreiber mit der Bitte um Begleichung der entstandenen Schadenssume durch den Neukauf des Baugleichen Routers entstanden sei...

Nach ca. 2 Monaten bekam ich endlich eine Antwort vom Netzbetreiber, welcher die Schuld nicht bei sich gesehen hatte, sondern sich mit folgender schriftlichen Aussage rechtfertigte:

verursacht durch einen Defekt an einem 20 kV-Kabel in meiner Ortschaft am Standort 1. wurde Aufgrund des galvanischen verbundenen Versorgungsnetzes noch ein weiterer Defekt, an einem 20 kV Kabel an Standort 2 verursacht.

Der Netzbetreiber bezieht sich einerseits auf § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung... Hier haftet der Netzbetreiber bspw. für Sachschäden nur dann, wenn Vorsatz oder Fahrlässigkeit zum Schaden fürht....

Sowie auf das Urteil vom 25. Februar mit der Aussage: Hier lag eine dauerhafte, am Netzans
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Kommentare

vincentmac27.06.1718:39
Wenn sie noch in den 5 Jahren Garantie von AVM ist, würde ich sie mal einsenden. Wenn du Glück hast, wird sie repariert.
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2ndMorpheus
2ndMorpheus27.06.1719:17
vincentmac

Habe aber leider mittlerweile eine neue
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MikeMuc27.06.1719:29
2ndMorpheus
Ist doch egal. Frag bei AVN nach ob sie was machen oder wie du deinen Versorger auf die Füße treten kannst. Und schau dir ganz genau deinen Vertrag und die AGB mit deinem Versorger an.
Ggf. brauchst du auch einen RA. Lohnt sich aber nur wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.
-1
h.naumer27.06.1719:34
2ndMorpheus
Die Hausratversicherung ersetzt normalerweise Schäden durch Überspannung.
Ich habe einmal eine FritzBox darüber abgerechnet, die als Folge eines Blitzeinschlages in unmittelbarer Nähe hinüber war.
In Deinem speziellen Fall könnte es aber auch sein, dass sie auf den Netzbetreiber als Verursacher verweisen, um die Zahlung zu umgehen...
+2
kawi
kawi27.06.1720:09
h.naumer
..,dass sie auf den Netzbetreiber als Verursacher verweisen, um die Zahlung zu umgehen...

Eine gute Versicherungsgesellschaft ersetzt dir zuerstmal den Schaden. Und wenn der Netzbetreiber als möglicher Verursacher in Frage kommt versuchen sie sich das Geld in nachhinein, oder in deinem Auftrag dort (bzw bei dessen Versicherung) wiederzuholen.
In den meisten Fällen klären das die Versicherungen untereinander.
+1
2ndMorpheus
2ndMorpheus30.06.1717:31
Hat sonst keiner mehr einen Tipp oder eine ähnliche Situation erlebt?
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marco m.
marco m.30.06.1719:16
Was willst du denn noch hören, bzw. lesen? Das, was der Netzbetreiber schreibt, ist vollkommen richtig. Entweder über die Hausratversicherung, oder direkt AVM übergeben. Mehr gibt's nicht.
„Chevy Chase: Twenty years ago, we had Steve Jobs, Johnny Cash and Bob Hope. Now we have no jobs, no cash, and no hope. Please, don't let Kevin Bacon die!“
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Warp30.06.1720:09
Auf Grund des Rechtsberatungsgesetzes kann/darf dir auf diesen konkreten Fall eh keiner eine konkrete Antwort geben was du jetzt genau machen könntest bzw. wie du weiter vorgehen sollst. Weiter oben sind dir ja schon hinreichend Tipps gegeben worden wo du einhaken kannst.
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2ndMorpheus
2ndMorpheus30.06.1723:45
Alles klar, vielen Dank!
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Siganomas
Siganomas01.07.1712:09
h.naumer

Die Hausratversicherung ersetzt normalerweise Schäden durch Überspannung.
Ich habe einmal eine FritzBox darüber abgerechnet, die als Folge eines Blitzeinschlages in unmittelbarer Nähe hinüber war.

OT: Muss man da der Versicherung irgendwie nachweisen dass es in der Nähe einen Blitzeinschlag gab?
Oder nehmen die so eine Aussage einfach hin?
„Ich werde mich diesem verbrecherischen Missbrauch nicht beugen.“
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marco m.
marco m.01.07.1712:55
Du kannst ihnen erzählen, wann das gewesen ist, aber die prüfen das selbst noch mal nach, was ja heutzutage kein großes Problem ist.
„Chevy Chase: Twenty years ago, we had Steve Jobs, Johnny Cash and Bob Hope. Now we have no jobs, no cash, and no hope. Please, don't let Kevin Bacon die!“
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Siganomas
Siganomas01.07.1713:35
Kein großes Problem?
Wie wird das denn geprüft? Gibt es da öffentlich zugängliche Quellen?

Das könnte nämlich auch umgekehrt interessant sein, z.B.
Wenn man nicht zuhause war und plötzlich Elektrogeräte kaputt sind.
„Ich werde mich diesem verbrecherischen Missbrauch nicht beugen.“
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marco m.
marco m.01.07.1715:05
Nein, kein großes Problem. Nennt sich Archivierung der Wetterdaten.
Mein Nachbar ist ein Mitarbeiter einer großen Versicherung, und bei uns war letzten Donnerstag Unwetter, und bei mir hat's das halbe Dach abgedeckt, deswegen weiß ich das. Ob das nun eine spezielle Software ist, oder ob die einfach eine Suchmaschine dafür nutzen weiß ich nicht.
„Chevy Chase: Twenty years ago, we had Steve Jobs, Johnny Cash and Bob Hope. Now we have no jobs, no cash, and no hope. Please, don't let Kevin Bacon die!“
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