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Forum>MacTechNews>Ebay Auktion rückgängich machen?

Ebay Auktion rückgängich machen?

Semmel
Semmel20.06.0721:30
Ich habe ein Problem, ich müsste eine Ebay Auktion rückgängich machen!
Ich habe meine PSP versteigert und nach dem versteigern der PSP hat sich der Käufer gemeldet und gesagt das das ein Missverständniss war und er gerne die Ersteigerung rückgängich machen würde!

Ich bin ja nicht so und hab gesagt das das kein Problem sei, weiß aber nicht wie das ist. Wäre wirklich sehr sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet! Wie geht das?
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Kommentare

ts-e
ts-e20.06.0721:34
Kann der Käufer das nicht selber unter seinem Account machen?

Oder war er der Höchstbietende? Dann würde es ein Problem geben. Oder er soll warten, das noch jemand bietet.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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Semmel
Semmel20.06.0721:43
Also, der Artikel ist schon versteigert und die Person über die ich rede hat den Artikel ersteigert!
Jetzt würden wir die Auktion gerne rückgängich machen!
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iKev
iKev20.06.0721:48
Er soll bezahlen und du schickst mir die PSP
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Semmel
Semmel20.06.0721:53
Haha, ne jetzt mal ohne scherz ich brauch ernsthafte Hilfe!
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_mäuschen
_mäuschen20.06.0721:57

Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht bezahlt?
Wichtig: Sie müssen die vorgeschriebene Schrittfolge und den Fristenrahmen genauestens einhalten, um eine Gutschrift Ihrer Verkaufsprovision beantragen zu können.http://pages.ebay.de/help/pay/questions/npb.html
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Semmel
Semmel20.06.0722:01
Mann man man ich will das Geld ja gar nicht, ich will die Auktion vergessen machen!
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ts-e
ts-e20.06.0722:08
Das dürfte schwer werden.
Hast noch eine Bieter der das Teil kaufen würde?
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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_mäuschen
_mäuschen20.06.0722:08

...dann einen kleinen Klick weiter...

Der Käufer ist zum Zeitpunkt der Meldung bereits kein angemeldetes eBay-Mitglied mehr.
Verkäufer und Käufer einigen sich einvernehmlich darauf, die Transaktion nicht durchzuführen.
Im ersten Fall erhält der Käufer eine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels und der Verkäufer erhält eine Gutschrift der Verkaufsprovision, ohne weitere Schritte unternehmen zu müssen.

Im zweiten Fall muss der Verkäufer melden, dass beide Parteien sich einvernehmlich über die Nichtvollziehung der Transaktion geeinigt haben. Wenn der Käufer auf die gemeldete Unstimmigkeit reagiert und die einvernehmliche Einigung bestätigt, erhält der Verkäufer eine Gutschrift der Verkaufsprovision und gegen den Käufer wird keine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels ausgesprochen. Wenn der Käufer auf die gemeldete Unstimmigkeit nicht reagiert, kann der Verkäufer den Vorgang schließen, um eine Gutschrift der Verkaufsprovision zu erhalten. Der Käufer erhält dann keine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels.

good luck



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ts-e
ts-e20.06.0722:09
e-stonia
Dann vergiß es: Er schickt dir nicht das Geld und du schickst ihm nicht die Ware, wo ist das Problem?

ebay will eine Gebühr. Und nach geltender Rechtsprechung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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Semmel
Semmel21.06.0700:11
TFmail1000, ok das sehe ich jetzt ein, aber ich möchte trotzdem gerne wissen ob es möglich ist!
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kefek
kefek21.06.0700:38
Sag mal Semmel bist DU bei ebay angemeldet oder deine Eltern (bzw eine volljährige Person)?

Wenn DU angemeldet bist kannste rechtliche Schritte und sonstiges gleich vergessen
„Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende ...“
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Semmel
Semmel21.06.0708:22
Meine Eltern sind angemeldet, ich hab nur die Bankdaten für die eine Versteigerung auf meine umgeändert!
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kefek
kefek21.06.0710:03
Dann einmal bei ebay melden würde ich sagen
„Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende ...“
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jogoto21.06.0713:21
Semmel
TFmail1000, ok das sehe ich jetzt ein, aber ich möchte trotzdem gerne wissen ob es möglich ist!

Äh, das hatte _mäuschen doch schon geschrieben.
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derSuperuser21.06.0714:55
semmel: im doofsten fall tut ihr einfach so, als ob der verkauf stattgefunden hätte und der käufer muss dir eben die anfallenden gebühren ersetzen.

er ist ja schuld, dass der vertrag nicht vollendet wird.
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E-stonia
E-stonia20.06.0722:05
Dann vergiß es: Er schickt dir nicht das Geld und du schickst ihm nicht die Ware, wo ist das Problem?
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TFMail1000
TFMail100020.06.0723:42
Wenn dein Kunde schon nicht die Ware nehmen möchte, soll er wenigstens für die Gebühren aufkommen. Wäre nur fair, denn sooo viel ist es ja dann doch nicht.
„May the force be with you“
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