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Darf ein iPhone in einer Autohalterung ohne Einschränkung bedient werden?

Floe198831.03.1011:04
Hallo.
Bin jetzt glücklicher Besitzer meiner ersten Kfz-Handyhalterung.
Nun zur Frage:
In Deutschland ist die Bedienung eines Handys während der Fahrt verboten, wenn man es in der Hand hält.
Leider konnte ich im Internet nie eine explizite Aussage finden, dass ich mein Handy im vollen Funktionsumfang benutzen kann wenn es in einer Halterung steckt.
Es steht immer nur man soll es in eine Halterung stecken aber das ich damit auch alles machen kann wird nie erwähnt.
Ob sinnvoll oder nicht ist egal aber dürfte ich sobald das Handy in der Halterung steckt auch SMS schreiben etc?
Gruß Flo
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Kommentare

wutzywutz
wutzywutz31.03.1011:13
Ob Du tatsächlich SMS während der Fahrt schreiben darfst, entscheidet im Zweifelsfall der Verkehrsrichter, nachdem Du einen Unfall gebaut hast...
Nee im Ernst: Autofahren und SMSen vertragen sich nicht. Meines Wissens nach bist Du rechtlich nur auf der sicheren Seite, wenn Du tatsächlich per Freisprecheinrichtung während der Fahrt telefonierst. Um nicht unnötig abgelenkt zu werden, wäre wahrscheinlich ein Blutooth-Headset am besten, bei dem Du den Anruf per Knopfdruck am Headset annehmen kannst. Letztlich geht's immer darum, dass Du dem Straßenverkehr deine volle Aufmerksamkeit widmest, und nicht der SMS oder dem iphone... Daher wohl auch die Rechtsprechung in Puncto "Handy in die Hand nehmen - egal, ob telefoniert wurde oder nicht".
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teorema67
teorema6731.03.1011:14
Während der Fahrt nur mit Sprachbefehlen, nicht über Tastatur oder Touchscreen.
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wutzywutz
wutzywutz31.03.1011:16
Die Seite hier triffts's ganz gut:
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Floe198831.03.1012:49
Ich möchte auf keinen Fall während der Fahrt SMS schreiben es geht nur darum: Was kann ich denn eigentlich mit der Halterung machen?
Bin noch ein halbes Jahr in der Probezeit (insgesamt 4 Jahre), wegen eines Unfalls (ohne Handy)
Überall steht man soll für das Handy im Auto eine Halterung kaufen aber nirgends steht was ich damit machen darf. Ob alles oder nur Anrufe annehmen.
Der Link zeigt ja ganz klar die Problematik. Selbst mit Halterungen ist es sehr schwammig.
Wenn ich kein Unfall baue darf ich also ohne eine Strafe zu befürchten mein Navi / iPod bedienen und evtl mal jemanden aus dem Telefonbuch anrufen?
Gruß Flo
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maceddi31.03.1012:58
@ Floe1988

Kind in diesem Land darfst Du ALLES machen, nur nicht erwischen lassen.
Gibt es eigentlich eine Verlängerung der Probezeit von einer Verlängerung der Probezeit?
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sgn400
sgn40031.03.1013:03
Grundsätzlich ist es so, dass man nichts während der Fahrt machen darf, was die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Bei der Handynutzung hat man es nur noch explizit verboten.
Telefonierst Du mit einem Headset und wirst trotzdem dadurch vom Verkehr abglenkt, baust einen Unfall und man kann es der Handynutzung mit Headset zuschreiben, bist Du trotzdem verantwortlich.
Ähnlich sieht es mit einem Navis aus. Lenkt Dich dieser beim fahren ab und Du baust deswegen einen Unfall bist Du dafür auch dran.
Bist Du zufällig beim ADAC? Die können Dir das sicher recht genau erläutern.

Die Grundsätzliche Frage dabei würde mich auch interessieren.

MfG
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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DonQ
DonQ31.03.1013:21
eine halterung veringert die ablenkung und wo keine sprachbefehle, kann man gar nicht anders als auf den knopf zu drücken zum annehmen, das ganze noch per blutooth. fertig

pers. sehe ich die parallele zum briefe oder zeitung lesen während der fahrt.

gewerblich/kraftfahrer bußgeld belegt.

privat geduldet, immer so lange nichts passiert, dann trifft dich u.u. eine schuld bis teilschuld, wobei heutzutage afaik, immer teilschuld vergeben wird bei einem unfall mit 2 beiligten, da muss es dann schon extrem eindeutig sein, du fährst ein parkendes auto an, dann sind die chancen gut das nicht mal eine teilschuld dem parkenden aufgeladen wird.

im grunde ist alles was die fahrsicherheit beeinträchtig nach § 1 stvzo verboten.

handy in schale per bt und gespräch annehmen peer knopfdruck, ist kein unterschied zum explizit erlaubten festeinbau.

und unfall bauen, weil man das jog weehl des festeinbau navis bedient und strassen nicht lesen kann, sich durch die menues hangelt, ebenfalls verboten.

und dazwischen ist sehr viel platz für anpassungen und auslegungen, imho.


„an apple a day, keeps the rats away…“
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Floe198801.04.1017:01
Eine Probezeitverlängerung der Verlängerung gibt es nicht.
Bei einem weiteren Punkt kommt der Idiotentest und danach ist der Lappen weg.
Ja bin ADAC Mitglied.
Da ich jeden Tag fast 2 Stunden im Auto sitze um zur Uni zu kommen, komme ich nicht drumrum auch mal das Handy zu bedienen.
Also kurz gesagt solange ich den Verkehr nicht gefährde oder einen Unfall bau, bin ich auf der sicheren Seite und kann auch ab und zu mal ein Lied während der fahrt weiter schalten und Leute anrufen ohne Konsequenzen der Polizei zu befürchten.
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chill
chill01.04.1017:24
klar KANNST du das, aber DÜRFEN nicht. und bei einem unfall bekommst du eine teilschuld wenn dir nachgewiesen wird das du durch das iphone abgelenkt warst.

ob du nun adac mitglied bist oder nicht ... für dich ändert sich die rechtslage trotzdem nicht.
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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cappuccino
cappuccino01.04.1018:19
Das Telefonieren im Auto ist nicht verboten! Was man nicht darf, ist das Telefon (welches auch immer) in der Hand zu halten. Wer es also ganz genau nimmt, dürfte sogar SMS schreiben, solange er das Handy nicht in der Hand hält (irgendwie muss es natürlich fixiert sein).

OB man während einer Fahrt im Auto irgend etwas anderes tun sollte, als sich auf die Straße und den Verkehr zu konzentrieren, bedarf glaube ich, keiner weiteren Ausführung, oder? Natürlich nicht!
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Tiger
Tiger01.04.1018:28
Die Frage sollte eher lauten: Ist es rücksichtslos und unvernünftig während der Fahrt mit dem iPhone oder anderen Telefonen, MP3-Playern oder sonstigem nicht lebenswichtigen Gedöns herumzuspielen?

Da wäre die Antwort nämlich eindeutig: Ja, ist es.

Nichts kann so wichtig sein, dass man andere Menschen im Straßenverkehr gefährdet. Wenn du erst mal einen Unfall gebaut hast ist es zu spät, so weit sollte es erst gar nicht kommen. Für einen halbwegs sozial eingestellten Menschen sollte sich die Frage also eigentlich erst gar nicht ergeben.

cappuccino
Das ist falsch, denn du darfst hinter dem Steuer nichts tun was deine Verkehrstüchtigkeit negativ beeinflusst und dich vom Verkehr ablenkt.

Und glaube mir, jemandem der einen Schaden durch deine Fahrlässigkeit hat ist es egal ob du ein wichtiges Gespräch führen musstest, oder ob die der Musiktitel gerade nicht gefallen hat.

Denke nicht nur an DICH sondern auch an die anderen.
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Floe198802.04.1015:40
@Chill: Das mit dem ADAC Mitglied war auf die Antwort davor bezogen. Natürlich bin ich mir im klaren das sich dadurch die Rechtslage nicht ändert.

Ich möchte hier auch keine Belehrungen!

Die Frage war ja ganz simpel. Darf ich in einer Autohalterung ein Handy bedienen? (Ohne eine Strafe zu bekommen)
Was ich jetzt so rausgelesen hab war ja, allerdings wenn es zu einem Unfall kommt bekomme ich eine Teilschuld und ich darf nicht den Straßenverkehr gefährden.

Damit bin ich voll und ganz zufrieden.

Und ich denke nicht das es einen Unterschied macht ob ich mein Radio, Klimaanlage, Seitenspiegel verstelle, durch das Menü meines Autos gehe oder am MP3 Player ein Lied weiter machen. Ich rede ja nicht von Playlists erstellen sondern ein Lied weitermachen oder einen Anruf annehmen.
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mactelge
mactelge02.04.1015:53
...als ADAC-Mit-Glied darfst du jederzeit während der Fahrt emails verfassen, um neue Mitglieder zu werben; auch einfache Bildbearbeitung geht - allerdings musst du dann bei Tempo >180 alle drei Kilometer den Weisspunkt nachjustieren!

Hope it helps.

„Dreh´dich um – bleib´wie du bist – dann hast du Rückenwind im Gesicht!“
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Floe198802.04.1022:36
mactelge
...als ADAC-Mit-Glied darfst du jederzeit während der Fahrt emails verfassen, um neue Mitglieder zu werben; auch einfache Bildbearbeitung geht - allerdings musst du dann bei Tempo >180 alle drei Kilometer den Weisspunkt nachjustieren!

Hope it helps.

??????

Sgn400 hat geschrieben: Bist Du zufällig beim ADAC? Die können Dir das sicher recht genau erläutern.
Meine Antwort: Ja bin ADAC Mitglied.

Was soll jetzt bitte der ganze Müll mit dem ADAC. Lest doch einfach um was es geht und antwortet nur darauf und nicht irgendwelchen Blödsinn anfangen
Außer die ANtwort hatte jetzt einen tieferen Sinn den ich nicht verstanden hab...
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