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US-Urteil: Daten im Ausland müssen US-Behörden nicht übergeben werden

Für Erleichterung unter IT-Unternehmen sorgte ein Gerichtsurteil in den USA im Rechtsstreit zwischen Microsoft und der US-Regierung. Es ging um die Weitergabe von Nutzerdaten, die in Rechenzentren im Ausland gespeichert sind, wozu US-Unternehmen nach Ansicht der US-Regierung verpflichtet seien. Das US-Berufungsgericht für die Bundesstaaten Connecticut, New York und Vermont hat diese Auffassung nicht geteilt und sieht daher Microsoft nicht in der Pflicht, Nutzerdaten im Ausland an US-Behörden übergeben zu müssen.


Anlass für den Rechtsstreit war eine 2013 geheime Verfügung gegen Microsoft, wonach das Unternehmen bestimmte Kontodaten des Outlook.com-Dienstes an die US-Behörden aushändigen sollte. Die Daten eines mutmaßlichen Drogenhändlers befinden sich allerdings auf Servern in Irland. Microsoft sieht darin zurecht den Versuch, durch Umgehung internationaler Vereinbarungen an Daten im Ausland zu gelangen.

Damit stellt der Streit auch einen Präzedenzfall dar. So befürchten Internet-Unternehmen, dass bei Durchsetzung der Verfügung zur Datenherausgabe sowohl Privatkunden als auch Unternehmenskunden im Ausland US-amerikanische Internet-Dienst meiden werden. Entsprechend hoch ist auch die Unterstützung Microsofts durch andere IT-Unternehmen, darunter auch Apples.

Der Rechtsstreit zwischen Microsoft und der US-Regierung könnte aber zunächst noch weitergehen. So besteht für die US-Regierung noch die Möglichkeit, das Urteil vor einer höheren Instanz anzufechten.

Kommentare

Bazooka Joe
Bazooka Joe15.07.16 10:57
Ich bin sehr froh über dieses Urteil und habe selten zuvor Microsoft so die Daumen gedrückt.
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Alex.S
Alex.S15.07.16 11:29
Nur mal ein hinweiss zum Artikel... US-Staatsanwälte ist nicht gleich US-Regierung.
US-Berufungsgericht - US-Regierung -US-Staatsanwälte
Not so good in German but I do know English and Spanish fluently. Warum ich es mit dem Deutsch überhaupt versuche? Weil ich in Deutschland arbeite! Lechón >:-]
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