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Anlasslose Chatkontrolle: EU-Parlament verlängert Übergangsregelung – aber es gibt Einschränkungen

Im April dieses Jahres lief in der Europäischen Union eine Übergangsregelung aus, welche großen Internetplattformen die rechtliche Möglichkeit einräumte, private Chats auf Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu scannen. Das erstreckte sich nicht nur auf Messengerdienste wie etwa WhatsApp, Signal oder Apples iMessage, sondern auch auf E-Mails oder Cloudservices. Die Durchsuchungen konnten dabei ohne konkreten Verdacht und freiwillig erfolgen, waren also nicht verpflichtend. Jetzt hat das EU-Parlament die anlasslose Chatkontrolle reaktiviert, indem es die Ausnahmeregelung um rund zwei Jahre verlängerte. Allerdings beschlossen die Abgeordneten zwei Einschränkungen.


Anlasslose Chatkontrolle soll sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen
Mit der anlasslosen Chatkontrolle soll sexueller Kindesmissbrauch bekämpft werden. Kritiker sehen darin allerdings große Gefahren, da solche Überwachungsmaßnahmen nur allzu leicht auf andere Bereiche übertragen werden und so die Freiheit der Bürger massiv bedrohen könnten. Einige große Tech-Konzerne drängen allerdings (nicht nur) in der Europäischen Union darauf, Inhalte automatisiert durchsuchen zu dürfen, was ihnen eigentlich gemäß der Datenschutzgesetze nicht erlaubt ist. Die jetzt vom EU-Parlament reaktivierte und verlängerte Ausnahmeregelung bietet Unternehmen wie etwa Microsoft, Google oder Meta zumindest die rechtssichere Möglichkeit, solche Scans durchzuführen.

Keine Durchsuchung von Ende-zu-Ende-verschlüsselten Chats
Die Verlängerung der Ausnahmeregelung durch das Parlament kam allerdings nur durch eine Besonderheit zustande. Um den Vorschlag des EU-Rats abzulehnen, war eine absolute Mehrheit der Abgeordneten erforderlich. Die nötigen 360 Nein-Stimmen gab es jedoch bei Weitem nicht: In der entscheidenden Abstimmung am 9. Juli 2026 votierten lediglich 276 für die Zurückweisung, 286 dagegen, 30 Parlamentarier enthielten sich. Der Antrag auf Verlängerung der Ausnahmeregelung galt damit als angenommen. Laut der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments erhielten jedoch zwei Änderungsanträge eine Mehrheit. Zum einen soll sich die Chatkontrolle nicht auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation erstrecken. Damit wären etwa WhatsApp und Apple iMessage außen vor. Außerdem soll es kein Client Side Scanning geben, das Durchsuchen von Inhalten auf Endgeräten wie Smartphones oder Tablets bleibt also untersagt.

Der EU-Rat hat nunmehr drei Monate Zeit, den beiden Änderungen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Sollte der Rat nicht alle Änderungen akzeptieren, soll in einem Vermittlungsausschuss eine Einigung über das Gesetz erzielt werden.

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