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Abmahnungen an User von Popcorn Time und cuevana.tv rechtens?

Die Verunsicherung ist wieder einmal groß. Die Kanzlei Waldorf Frommer schickte in letzter Zeit diversen Usern der Video-Portale Popcorn Time und cuevana.tv Abmahnungen wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filme. Schon im Dezember sorgte eine Abmahnwelle gegen Nutzer des Streaming-Portals RedTube für Schlagzeilen.

Der jetzige Fall unterscheidet sich davon aber in einem wichtigen Punkt: Während RedTube – ähnlich wie YouTube – nur Videostreams anbietet und damit für den User rechtlich unbedenklich ist, funktionieren Popcorn Time und cuevana.tv über das Torrent-Netzwerk; wenn User sich dort einen Film anschauen, bieten sie diesen immer auch gleichzeitig zum Upload an und begehen damit eine illegale Handlung – die unerlaubte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material.

Rechtsanwalt Tobias Röttger () von der Kanzlei GGR Rechtsanwälte in Mainz erklärt in seinem neuen Beitrag für MacTechNews.de die rechtlichen Unterschiede zwischen reinen Streaming-Plattformen wie Redtube und Video-Diensten, die über das Torrent-Netzwerk funktionieren und erläutert, warum man in Deutschland die Finger von Portalen wie Popcorn Time oder cuevana.tv lassen sollte.

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Kommentare

o.wunder
o.wunder19.05.14 19:37
Ja Download ist illegal. Nicht gut.
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dom_beta19.05.14 21:37
Fragt sich nur ob Abmahnungen überhaupt rechtens sind so á la "sie haben neueste Musik geladen, zahlen sie 500 Euro und gut".

Fragt sich nur, woher die Leute überhaupt die IP-Adresse bzw. dessen Anschlussinhaber kennen. Eigentlich darf das meines Wissens nach nur die Staatsanwaltschaft.
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