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180.000 Unterschriften für Verbot von Metas Smart Glasses

Smarte Brillen erhitzen derzeit die Gemüter. Im Mittelpunkt der Kritik steht die Möglichkeit, beinahe unbemerkt Bilder und Videos aufzunehmen. Ein Statuslicht reiche anderen Personen oft nicht, um eine aktiv laufende Aufnahme zu erkennen. Gerade in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz können mit Kamerabrillen aufgenommene Inhalte systematisch ausgewertet werden, etwa mit einer Gesichtserkennung. Das Paradebeispiel für diese Art von Geräten sind derzeit "Meta Glasses", die das Unternehmen auch unter den Markennamen Oakley und Ray-Ban verkauft. Insbesondere in Mark Zuckerbergs Imperium ist man nicht zimperlich, mit diesen Funktionen zu experimentieren. Der jüngste Widerstand gegen diese allgemein als "Smart Glasses" bezeichneten Geräte äußert sich in einer Petition des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, die auf Campact läuft. Das Thema scheint viele zu bewegen, kamen innerhalb von knapp drei Wochen doch über 180.000 Unterschriften zustande.


Drei zentrale Forderungen
Diese Petition enthält drei große Forderungen. Forderung eins möchte Kamerabrillen vom Markt verbannen, die heimliches Filmen ermöglichen. Laut den Initiatoren böte Paragraf 8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) eine ausreichende Möglichkeit, aufnahmefähige Geräte zu verbieten, wenn sie aussehen wie Alltagsgegenstände. Punkt zwei adressiert die Nutzer der betroffenen Aufnahmegeräte. Es werden klare rechtliche Grenzen gefordert, um Menschen vor heimlichen Aufnahmen zu schützen und das nicht erkennbare Filmen unter Strafe zu stellen. Der dritte und letzte Punkt betrifft wiederum die Hersteller, die bei der Einführung smarter Brillen nachweisen müssten, dass die Geräte sicher sind und alle Anforderungen an den Datenschutz erfüllen. Dazu gehört auch ein Verzicht auf automatische Datenverwertungen wie zum Beispiel Gesichtserkennung oder die automatisierte Veröffentlichung von Aufnahmeinhalten.

Viele Graubereiche und die Frage nach Apples Strategie
Einige der geforderten Punkte scheinen bei Apple gut bekannt zu sein – und verursachen den Gerüchten zufolge dort ebenso Kopfzerbrechen. Eine Idee sei, zwar eine Kamera zu verbauen, aber keine Funktion zur Speicherung von Inhalten. Damit könnten Videos nicht erstellt werden. Komplizierter wird es bei der Einbindung leistungsstarker KI-Funktionen. Im Falle einer vollständigen Umsetzung der Forderungen müssten die AI-Features wohl rein lokal laufen, also ausschließlich auf dem Gerät. Dennoch wäre Apple mit dieser Strategie deutlich besser positioniert als die Konkurrenz von Meta.

Umsetzung ungewiss
Ob es zur Umsetzung der Verbotswünsche kommt, bleibt trotz der vielen Unterschriften offen: Erst Mitte August hatte die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass auf Basis des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes zwar ein Verbot von Brillen mit Aufnahmefunktion "denkbar" wäre. Der momentanen Auslegung entspreche diese Lesart jedoch nicht, man belasse es vorerst bei der Beobachtung des Marktes.

Kommentare

Quickmix
Quickmix28.08.26 15:09
Wenn es sonst nichts zu tun gibt……
-32
rkb0rg
rkb0rg28.08.26 15:13
Quickmix
Wenn es sonst nichts zu tun gibt……

…dann kümmert man sich um seine Grundrechte?
+33
OliverCGN28.08.26 16:57
rkb0rg
…dann kümmert man sich um seine Grundrechte?

Mir ist durchaus klar, dass ich für diese Meinung nun stark ins negative rutsche, aber:
Wir werden es nicht verhindern können zukünftig überall gefilmt zu werden (Smartbrillen, Airpods mit Kameras, normale iPhones & Kameras, Waymos, Roboter, etc.)

Statt aber ständig rum zu jammern, dass man deswegen in seinen Grundrechten beschnitten wird (Wie genau??? da hätte ich gerne eine klare Herleitung mit den entsprechenden Gesetzen und nicht nur "Informier dich mal!"), sollten wir lieber bessere Schutzmaßnamen und höhere Strafen für unerlaubte Veröffentlichungen fordern:

Mir ist es doch wumpe, wenn mich einer filmt, während ich durch die Fußgängerzone laufe. Wenn ich aber gepranked werde, möchte ich ggf. nicht, dass ich plötzlich zum Vollpfosten der Nation werde. Das gleiche gilt auch für harmlose Aufnahmen, die in einen falschen Kontext gesetzt werden.

Genau so wenig möchte ich, dass Gesichtserkennungssystem direkt den Klarnamen veröffentlichen.

Die Frage ist halt weniger ob gefilmt wird, sondern was genau passiert mit Aufnahmen? Wie werden diese Verwendet?
Hier sollte es Gesetze geben, die auch anwendbar sind, ohne dass man den Rechtsapparat bemüht.
-4
CommodoreVC2028.08.26 18:05
Aktuell regen sich einige über diese Brillen auf, dabei sind diese nur eine Übergangslösung. Schon in wenigen Jahren werden wir organische Linsen tragen, die dank Quantenübertragung alles permanent auf einen Server übertragen, wo alles gespeichert wird und wo man alles, was man gesehen jederzeit wieder abrufen kann. Vermutlich wird diese Technik sogar zur Pflicht, weil unsere Politiker dann von Sicherheit für jedermann schwadronieren, da ja niemand mehr etwas anstellen könnte, was nicht automatisch erfasst wurde. Die jetzt dagegen poltern und jammern, werden dann mit hoher Wahrscheinlichkeit die ersten sein, die das benutzen, weil sie glauben, es diene tatsächlich der Sicherheit.
-6
Hamsterhai
Hamsterhai28.08.26 18:59
OliverCGN
[…] Statt aber ständig rum zu jammern, dass man deswegen in seinen Grundrechten beschnitten wird (Wie genau??? da hätte ich gerne eine klare Herleitung mit den entsprechenden Gesetzen und nicht nur "Informier dich mal!") […]

Man sollte von sich aus, ohne fremde Belehrung in der Lage sein, eine Diskussion zu führen. Ansatzpunkte hierfür wären für den Anfang:

- Das Recht am eigenen Bild (§ 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht) und § 23 KunstUrhG)
- Das Recht auf Privatsphäre (§ 8 GG, sowie Artikel 7, Grundrechtecharta der EU )
- Diverse Abwehrrechte, die in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes definiert sind und deren Einhaltung bei Anwendung der Brillen durch staatliche Organe nur noch unzureichend gewährleistet werden könnte.

Lesen mußt Du selbst, das kann ich Dir nicht ersparen.
+11
OliverCGN28.08.26 20:18
Hamsterhai
OliverCGN
[…] Statt aber ständig rum zu jammern, dass man deswegen in seinen Grundrechten beschnitten wird (Wie genau??? da hätte ich gerne eine klare Herleitung mit den entsprechenden Gesetzen und nicht nur "Informier dich mal!") […]

Man sollte von sich aus, ohne fremde Belehrung in der Lage sein, eine Diskussion zu führen. Ansatzpunkte hierfür wären für den Anfang:

- Das Recht am eigenen Bild (§ 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht) und § 23 KunstUrhG)
- Das Recht auf Privatsphäre (§ 8 GG, sowie Artikel 7, Grundrechtecharta der EU )
- Diverse Abwehrrechte, die in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes definiert sind und deren Einhaltung bei Anwendung der Brillen durch staatliche Organe nur noch unzureichend gewährleistet werden könnte.

Lesen mußt Du selbst, das kann ich Dir nicht ersparen.

Na, dann lesen wir doch mal:
§ 1 Grundgesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Aus dem von Dir zitierten Art. 1 GG ergibt sich jedenfalls kein allgemeines Verbot, mich im öffentlichen Raum zu filmen.
$ 8 Grundgesetz
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Hat nichts mit Privatsphäre zu tun!
Art. 7 Achtung des Privat- und Familienlebens - Charta der Grundrechte der Europäischen Union )
Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.
Steht aus meiner Sicht nicht grundsätzlich damit in Konflikt, da der Schutz des Privatlebens im öffentlichen Raum deutlich eingeschränkter ist und nicht jede Aufnahme einer Person automatisch einen Eingriff in deren Privatleben darstellt.
Ich persönlich halte es da eher mit der Amerikanischen Sichtweise (die hier natürlich keine Anwendung findet!): "In der Öffentlichkeit gibt es kein Privatleben!"
$ 23 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Falscher Paragraph?

meinst Du
§22 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Auch § 22 KUG enthält kein generelles Verbot, eine Person zu fotografieren oder zu filmen. Die Vorschrift regelt ausdrücklich die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen.

Keines der von Dir genannten Gesetze begründet für sich genommen, weshalb die Nutzung einer Meta-Brille grundsätzlich unzulässig sein sollte. Auch die Schlussfolgerung, dass die genannten Grundrechte dadurch „nur noch unzureichend gewährleistet werden könnten“, hast Du bislang nicht hergeleitet.

Vielmehr stützen die genannten Regelungen meine eigentliche These: Entscheidend ist nicht allein, ob eine Person im öffentlichen Raum aufgenommen wird, sondern was anschließend mit diesen Aufnahmen geschieht, wie sie verarbeitet und verwendet werden und ob die bestehenden Rechte der Betroffenen wirksam durchgesetzt werden können.
0
fellpuschel
fellpuschel28.08.26 20:22
Also das heimliche filmen dürfte für die Mehrheit der Männer egal sein. Für Mädchen und Frauen sieht es da ganz anders aus. Diese Hälfte der Menschheit wird häufig auf ihre Sexualität und Geschlecht reduziert. Somit zum pauschalen Lustobjekt. Heimliches filmen, kann das befördern.

Vlt. hilft es ja, mal seine eigene Perspektive zu verlassen?!

Ganz zu schweigen vom heimlichen abfilmen von Informationen in Unternehmen.

Also ganz klar muss eine Smart-Brille als
solche erkennbar sein (besonders wenn gefilmt wird) oder für den privaten Einsatz verboten.
Eines Tages werden wir alle sterben. An allen anderen Tagen nicht!
+9
Hamsterhai
Hamsterhai28.08.26 23:34
OliverCGN
[…]Vielmehr stützen die genannten Regelungen meine eigentliche These: Entscheidend ist nicht allein, ob eine Person im öffentlichen Raum aufgenommen wird, sondern was anschließend mit diesen Aufnahmen geschieht, wie sie verarbeitet und verwendet werden und ob die bestehenden Rechte der Betroffenen wirksam durchgesetzt werden können.

Sorry, ich habe offenbar zuviel Transferleistung von Dir erwartet.
-7
typneun29.08.26 10:32
fellpuschel
Also das heimliche filmen dürfte für die Mehrheit der Männer egal sein. Für Mädchen und Frauen sieht es da ganz anders aus. Diese Hälfte der Menschheit wird häufig auf ihre Sexualität und Geschlecht reduziert. Somit zum pauschalen Lustobjekt. Heimliches filmen, kann das befördern.

Vlt. hilft es ja, mal seine eigene Perspektive zu verlassen?!

Danke dir, dass es endlich jemand anspricht. 👍🏻
Das Publikum hier dürfte jedoch dem Klischee entsprechen, darum war diese Perspektive bisher noch nicht aufgekommen.
0
OliverCGN29.08.26 16:52
Hamsterhai
Sorry, ich habe offenbar zuviel Transferleistung von Dir erwartet.

So so... 😂

Diese Vorgehensweise kenne ich von Narzissten:
Wenn man nicht nach deren Wünschen pariert, werten sie einen ab, anstatt sachlich zu argumentieren.
Ob Du einer bist, mag ich nicht zu beurteilen, aber damit hast Du Dich für eine ernsthafte Diskussion Disqualifiziert. Bye.
-2
pentaxian
pentaxian30.08.26 08:35
Quickmix
Wenn es sonst nichts zu tun gibt……
Ich hatte sonst nichts zu tun (was ja bei Dir im Übrigen öfter der Fall zu sein scheint...) und hab unterschrieben...
mine is the last voice that you will ever hear (FGTH)
+3
Tom56430.08.26 09:05
Sehe ich auch so.
Da wird sich über so ein Aufnahmegerät aufgeregt, weil man es direkt vor sich oder im direkten Umfeld erkennen könnte, aber heute merken die meisten nicht, dass sie aus 50 oder 100m Entfernung unbemerkt gefilmt werden. Diese Geräte gibt es überall und daher läuft ein mögliches Verbot ins leere.
-2
aMacUser
aMacUser30.08.26 19:19
Tom564
Sehe ich auch so.
Da wird sich über so ein Aufnahmegerät aufgeregt, weil man es direkt vor sich oder im direkten Umfeld erkennen könnte, aber heute merken die meisten nicht, dass sie aus 50 oder 100m Entfernung unbemerkt gefilmt werden. Diese Geräte gibt es überall und daher läuft ein mögliches Verbot ins leere.
Also nur weil ein paar komische Menschen meinen jeden heimlich zu filmen und ins Internet zu stellen, sollen wir es jetzt einfach generell erlauben? Das ist die selbe Logik, mit der kleine Kinder argumentieren, dass sie etwas dürfen, nur weil der Kindergartenfreund das ja auch darf. So funktioniert unser modernes Rechtssystem zum Glück aber nicht.

Mein Senf dazu: Solange solche smarten Brillen oder was auch immer für Geräte, die heimliches filmen möglich machen könnten, keine Videos/Bilder speichern oder hochladen können, bin ich fein damit. Das muss natürlich entsprechend regulatorisch durchgesetzt werden. Wenn wir in der EU schon eines der strengsten Datenschutzgesetzte haben, sollten wir das auch konsequent durchsetzen.
+3
dsp8024
dsp802431.08.26 14:43
Das gab es schon vor 13 Jahren mit Kugelschreiber. Im Restposten!
Wesentlich unauffälliger als ein riesiger schwarzer Rahmen im Gesicht.
0
aMacUser
aMacUser01.09.26 08:58
dsp8024
Das gab es schon vor 13 Jahren mit Kugelschreiber. Im Restposten!
Wesentlich unauffälliger als ein riesiger schwarzer Rahmen im Gesicht.
Gibt es tatsächlich immer noch. Wollte ich als Kind immer haben. Bis mir jemand sagte, dass es illegal sei, damit heimlich zu filmen
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CommodoreVC2001.09.26 22:19
Wie schon von mir erwähnt, ich denke in wenigen Jahren werden Kameras die man als Kontaktlinse trägt standardisierter Alltag sein. Niemand wird sich mehr darüber aufregen, es ist nur eine Frage, wie man es der Gesellschaft erklärt und verkauft. Die Staaten werden es regelrecht zur Pflicht machen und es den Menschen anfänglich mit einen Zuwachs an Sicherheit verkaufen, denn schließlich könnte ja niemand mehr ein Verbrechen verüben, wenn er selbst und jeder andere alles und zu jeder Zeit filmt. Im Gegenteil, jeder der sich weigert eine derartige Linse zu tragen, macht sich verdächtig.

Wer heutzutage unabhängig von einer derartigen Brille jemanden unbemerkt filmen will, findet bereits genügend Alternativen.
So zum Beispiel:

Minikamera, Videokamera in Form eines Autoschlüssels oder eines Stifts. Vor einiger Zeit habe ich gar mal eine gefunden, die ist so diskret, weil man diese als ganz normaler Knopf an einem Kleidungsstück angenäht wird.
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aMacUser
aMacUser02.09.26 09:01
CommodoreVC20
Niemand wird sich mehr darüber aufregen, es ist nur eine Frage, wie man es der Gesellschaft erklärt und verkauft.
Also das wird zumindest in Westeuropa definitiv nicht funktionieren.
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