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Forum>Apple>schnellst am Geld zu kommen, jeder hat ein geheimniss!

schnellst am Geld zu kommen, jeder hat ein geheimniss!

barbagianni
barbagianni04.06.0401:00
Heute ruf mich jemand an und sagte mir dass ich vor einige Zeit interesse gehabt hatte um GEMA frei musik zu kaufen. Ich sagte ihm:
" ... ich kann mich nicht erinner dass ich sie kontaktiert habe"
und er:
" ... machen sie sich keine sorge, ich sende Ihnen eine E-mail zu erinnerung meinens Angebot zu"

Nach 5 Stunden erhalte ich folgende E-mail:


MMVGM------------------
Arthur MISCHEWSKI
PRODUKTION UND VERTRIEB AUDIOVISUELLER PRODUKTE
POSTFACH 1332 - 22935 BARGTEHEIDE www.mmvgm.de
Tel:04532/25246 / Fax: 04532/25253 studiommvgm@aol.com

A U F T R A G S B E S T Ä T I G U N G-NR: -----
Ihr Auftrag vom:03.06.04 Herrn /Frau : ######mein Name

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken für Ihren Auftrag vom heutigen Tage.

Wir liefern Ihnen:
8 CDs -GEMAFREIE MUSIKPRODUKTIONEN
200 TITEL/TRACKS -G E M A F R E I /Produktionsstand 2004
zum Preis von nur EURO 99,00 zzgl. Mwst. u.Versand
(EURO 99,00 für alle 8 CDs)

NUTZUNGSRECHTE:
Für alle gelieferten Titel sind nach Zahlung des Rechnungsbetrages die zeitlich und räumlich
unbegrenzten Nutzungs u.Vervielfältigungsrechte erteilt.
ZAHLUNG/FREIGABE
Aus nutzungsrechtlichen ,urheberrechtlichen und logistischen Gründen erfolgt die Zahlung per
Nachnahme bei Lieferung. Nach Zahlung sind somit sofort die unbegrenzten Nutzungsrechte erteilt.
Die entsprechenden Freigabedukomente sind der Lieferung beigefügt.
Rechnungs u.Lieferanschrift:
####### meine firma
und adresse

Besondere Vereinbarungen:
Für die komplette Lieferung besteht ein volles Rückgaberecht innerhalb von 30 Tagen nach Zahlung und Lieferung.
Im Falle einer Rücksendung erfolgt ein kostenloser Tausch gegen 8 andere CDs aus dem Lieferprogramm der Fa.MMVGM. Der kostenlose Tausch erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Retourensendung.
Diese Auftragsbestätigung gilt als rechtsverbindlich im Sinne von HGB und BGB akzeptiert sofern nicht ein schriftlicher
Widerruf innerhalb von 3 Tagen erfolgt. Sollte die Annahme der Sendung trotz eines fehlenden Widerrufes des erteilten Auftrages verweigert werden b.z.w. die Sendung als nicht eingelöst an die Fa.MMVGM retourniert werden
so ist der Auftraggeber zur Erfüllung des Kaufvertrages im Sinne des HGB und BGB verpflichtet.

Wir danken nochmals für Ihren Auftrag und wünschen Ihnen viel Erfolg !

Mit freundlichen Grüßen

Arthur MISCHEWSKI
Inhaber
MMVGM



Ist das nicht ganz nett gemeint?
ich glaube ich wechsel mein job, wahrscehinlich habe ich alles falsch in mein Leben gemacht.
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Kommentare

Rantanplan
Rantanplan04.06.0401:08
Na, ich hoffe du weißt was du nun zu tun hast.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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nb
nb04.06.0401:51
Naja… wieder diese Werbe-Abzocker!!

Erstmal das Kleingedruckte lesen… falls zuviel abgehoben wird, dann Polizei benachrichtigen.

Good Luck.
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Rantanplan
Rantanplan04.06.0401:56
Was heißt Kleingedrucktes lesen, da steht "Sollte die Annahme der Sendung trotz eines fehlenden Widerrufes des erteilten Auftrages verweigert werden b.z.w. die Sendung als nicht eingelöst an die Fa.MMVGM retourniert werden so ist der Auftraggeber zur Erfüllung des Kaufvertrages im Sinne des HGB und BGB verpflichtet." Das ist eine ziemliche Frechheit. Da sollte man sofort Anzeige erstatten. Beton an die Füße und ab in's Wasser
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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lord mc_intosh
lord mc_intosh04.06.0401:59
Bye the way: in der Schweiz ist der Empfänger nicht einmal verpflichtet, unbestellt empfangene Ware zurückzusenden!
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Mr BeOS
Mr BeOS04.06.0402:31
Wieso....keine Bestellung kein Vertrag.....

Der Herr Mischnikkkski aus Bargteheide muß entweder total dumm oder dreist sein.....

Ich würde mich über soetwas kaputtlachen zzz
„http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei“
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JuergenB
JuergenB04.06.0403:07
vermutlich sind die CDs nicht mal 2 euro wert und der gute herr hofft auf genügend dumme zu stoßen, die ihm ohne murren das geld überweisen?
mit den klauseln kommt der aber vor einem gericht nie durch!

vielleicht versende ich auch mal CDs, scheint sich ja zu lohnen? gebt mir mal alle eure adressen durch
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MFG04.06.0403:15
... wenn ich mich Recht entsinne, kann eine unwidersprochene Auftragsbestätigung unter Kaufleuten (HGB) wie ein gültiger Vertrag betrachtet werden. Ich bin nur nicht mehr sicher, wie sich ein Kaufmann bzw. eine Kauffrau definiert ...

Ansonsten braucht meines Wissens auch in Deutschland kein Verbraucher unbestellt gelieferte Ware zurückzusenden, sie muss lediglich zur Abholung durch den Lieferanten bereit gehalten werden. Dann kann man, glaube ich, aber auch Lagergebühren verlangen.

Nur meine Meinung, keine verbotene Rechtsberatung zzz
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macster
macster04.06.0403:22
Ich würde die CDs aus der Hülle nehmen und dafür leere Rohlinge reinlegen, oder auch keine, und den ganzen Rotz wieder dem Affen zurückschicken.
Wenn du keine Bestellung gemacht hast, gibt es keinen Vertrag, und somit kann dir keine Sau das Gegenteil beweisen.
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Sockendieb
Sockendieb04.06.0403:22
Ganz klarer Fall von Betrug! Nicht annehmen...zur Polizei gehen und denen mal richtig in den Ar*** treten! Das ist so dumm-dreist dass es weh tut!
Nicht annehnen; nicht ärgern!
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BigMac
BigMac04.06.0403:33
is zwar meines erachtens OT und normal in die rubrik "Sonstiges" einzureihen aber aufgrund der aktualität evtl. von allgemeinem interesse.
latenter untertitel: wie schütze ich mich als mac-user vor gaunern aller art!
„In der Ruhe liegt die Kraft!“
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sagt mal
sagt mal04.06.0403:57
lol,

die klauseln im kleingedruckten sind schon richtig. da es sich bei den "geschäftspartnern" nicht um privatpersonen sondern kaufleute handelt.
ihr braucht also nicht gleich zur polizei zu rennen, ruhig blut.

wenn du einfach via mail der auftragsbestätigung widersprichst gehst du auf nummer super-sonder-sicher. wenn er die ware schickt, du sie nicht annimmst, kann er ja seine kosten bei gericht einklagen,... bei einem streitwert der porto und versandkosten in höhe von maximal 20 euro lohnt sich der spass allemal, da hast du den richter/in gleich auf deiner seite -

viel spass
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Stefan Lühr
Stefan Lühr04.06.0408:44
Ich denke das Folgende wird passieren:

barbagianni wird also die Lieferung nicht bestellter CDs erhalten. Er wird die Rechnung natürlich nicht bezahllen, da er den Kram nicht bestellt hat. Irgendwann wird MISCHEWSKI eine Mahnung über den Betrag schicken oder die Sache gleich an ein Inkassobüro abgeben um barbagianni zu beeindrucken.
Da barbagianni sich aber nicht beeindrucken läßt, kann es passieren, daß noch ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Spätestens jetzt muß barbagianni allerdings aktiv werden und Widerspruch (oder war es doch Einspruch??? Das ist nämlich nicht das gleiche! ) einlegen.
Gewöhnlicherweise ist die Angelegenheit dann ausgestanden, weil keiner dieser Betrüger die Sache dann weiter treibt.
Sollte es doch zu einer Klage kommen, ist spätestens dann anwaltlicher Rat angeraten, der auch glleich die Gegenklage wegen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (Cold Call) und IMHO versuchten Betruges einreichen kann. Vielleicht kann man noch eine Unterlassung drannageln...

MISCHEWSKI solllte spätestens dann ein ersthaftes Problem mit seinem Geschäftsmodell haben.

mfg

Stefan Lühr
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Stefan Lühr
Stefan Lühr04.06.0408:45
... ich vergaß den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung... der Preis ist Netto angegeben..
Bei Verbrauchern muß der Preis Incl MWSt und Gebühren angegeben werden.

Stefan
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nova.b04.06.0410:58
meines wissens heisst die Zauberformel für unbestelltes: Ware liegt zur Abholung bereit! Eine Rückendepflicht besteht nicht.
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barbagianni
barbagianni04.06.0411:48
Nur so als info nach 2 minuten könnte ich ihn am telefon nicht mehr erreichen.

dann habe ich ihm eine E-mail gesenden:

Sehr geehrter Herr Mischwski
Sie meinen, Sie sind ganz schlau!!!!

Ich habe bei Ihnen niemals etwas bestellt und werde unter dieser Voraussetzung NIE etwas bei Ihnen bestellen.

Oder soll ich Ihnen ein Auftragsbestätigung für eine Website mit 200 Seiten mit Content Mangemant
für 20.000 Euro schicken?

Sagen Sie mir bitte bescheid.

Viele erfolg und schlauere einfälle

........

Ich glaube, wenn er mir die CDs schickt, wenn nicht anders geht, nehmen ich sie an und mache daraus eine Kopie. Dannach, wie von nova.b empfohlen ...... Ware liegt zur Abholung bereit!

Mehr sag i ned'
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151100
15110004.06.0412:48
Hallo, der Typ hat mich vor Monaten auch angerufen !

Schon während des Gesprächs habe ich ihm versucht klarzumachen, dass ich kein Interesse habe.

Na ja, man will ja nicht unhöflich sein und ich habe ihm erlaubt einmal Infos zu faxen.

Kaum aufgelegt kam schon die beschriebene Auftragsbestätigung per Fax.

Wir haben die mit dem Hinweis auf gar keinen Fall zu liefern beantwortet.

Hat funktioniert !
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barbagianni
barbagianni04.06.0413:29
Wie klein ist die Welt
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Mac-Sysadmin
Mac-Sysadmin04.06.0413:49
Ich empfehle dazu die Webseite der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.:
Die sind sehr nett und kümmern sich kostenlos um solche Jungs
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erklaerbaer04.06.0414:36
Schlimm finde ich, nicht wenn Vorschläge kommen, wenn diese aber durch Unwissenheit alles verschlimmern. So z.B. der tolle Vorschlag von Macster, der nur dazu führt, dass ein Vertrag zustande käme, 362 HGB hin oder her, auch für Endverbraucher. Natürlich sind solche Threads so skurill, dass man kaum was sagen kann, aber wenn, dann nur, falls man ein wenig Ahnung hat. Sorry, musste mal gesagt sein, aber bevor man jemanden dann reinreitet und keiner wars am Ende ... deshalb hat das Rechtsberatungsgesetz ja auch seinen Sinn.

Lies mal, falls Du Kaufmann sein solltest, den §362 HGB (dessen Anwendbarkeit man auch für kaufmannsähnliche Leute teils bejaht). Darin liegt sehr konkret die Antwort.

Eine einfache Erklärung gibts als pdf hier:

Noch besser und sehr Ausführlich, damit auch für Laien m.E. verständlich siehe

Wichtig, egal ob die anderen Merkmale zuträfen: Schau Dir mal die Absätze über die ständige Geschäftsbeziehung an. Dann kommst DU selber auf die richtige Antwort und kannst, auch wenn ein einfaches Fax an den Herren wohl Ärger erspart, alles entspannter sehen

Gruss Michael
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wolf121004.06.0415:32
ich würde auch sagen, das du zumindest eine Meldung an die nächste Polizeidienststelle per mail mit dem gesamten vorgang abschicken solltest um solchen betrügern das handwerk zu legen.
es gibt nämlich genug leute vor allem ältere leute die sich bei sowas garnicht sicher sind und oft genug betrogen werden und einfach nur deswegen keine anzeige erstatten weil entweder der betrag nicht groß genug war oder die unsicherheit zu groß war weil man erstmal keine rechtssicherheit hat.

das man im zweifelsfall immer zuerst den gesunden menschenverstand einschalten sollte und z.b. sich bei der polizei erkundigt darauf kommen die wenigsten. ausserdem gibts da ja noch die verbraucherberatung für die leute die die polizei nicht so gerne kontaktieren.

gruß wolfgang
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Mac-Sysadmin
Mac-Sysadmin07.06.0420:36
wolf1210
ausserdem gibts da ja noch die verbraucherberatung für die leute die die polizei nicht so gerne kontaktieren.

gruß wolfgang


Schade nur, das die Verbraucherberatung Geld kostet (Beratung EUR6,-)!

Polizei und oder WBZ sind kostenlos!
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BigMac
BigMac07.06.0420:50
mal was anderes:
woher hat der mensch eigentlich eure namen und adressen? man könnte da schon ansetzen und lästig sein. soweit ich weiss, muss der/diejenige (zumindest in A) auskunft darüber geben. könnt ja sein, dass ein verstoss gegen den datenschutz vorliegt und ich glaube nicht, dass sich jemand auf so eine heikle sache einlassen will.
bei dubiosen angeboten von glücksspielgesellschaften aus holland hat diese vorgehensweise recht rasch wirkung gezeigt ... wie gesagt, zumindest in A.
„In der Ruhe liegt die Kraft!“
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I. Golla23.11.0413:44
Hallo!

Ich habe am 20.11.2004 ein Paket von "Arthur MISCHEWSKI
PRODUKTION UND VERTRIEB AUDIOVISUELLER PRODUKTE
POSTFACH 1332 - 22935 BARGTEHEIDE www.mmvgm.de" per Nachnahme über fast 70 EURO erhalten. Zum Glück war ich skeptisch und habe nicht angenommen, da ich mich nicht erinnern konnte, irgendwo etwas bestellt zu haben.

Wäre aber nur ein Kollege statt mir anwesend gewesen, hätte ich jetzt eine nie bestellte CD von denen da!

Die Sendung ist übrigens als "Sehr dringlich - Produktionmaterial" gekennzeichnet!

Diese Firma MMVGM ist wirklich total unseriös!!

Gruß,
Golla
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Sebl
Sebl23.11.0414:32
Ich denke @@erklaerbaer hat recht. Bei rechtlichen Postings zurückhaltend sein..... unter dem Motto "wenn man keine Ahnung hat, einfach mal......."

Wenn Du Kaufmann oder als kaufmannsähnlich anzusehen sein solltest kommt wirklich § 362 HGB in Betracht.

Andererseits ist die nicht so wichtig: Problematisch ist vor allem, ob du beweisen kannst, dass Du die Ware nicht bestellt hast. Wäre dies der Fall kommt § 241 a BGB in Betracht. Denke immer daran Recht hatben heißt im Zweifel nicht unbedingt Recht bekommen.

Am sichersten, falls Du den Beweis nicht führen kannst, ist der Widerruf gem. §§ 311b, 355 BGB. (Wie im normalen Versandhandel) innerhalb von zwei Wochen bzw. hier eher sechs Monate da keine ordnungsgem. Belehrung vorliegt.


Diese Klausel ist im Übrigen Unwirksam:
"Im Falle einer Rücksendung erfolgt ein kostenloser Tausch gegen 8 andere CDs aus dem Lieferprogramm der Fa.MMVGM. Der kostenlose Tausch erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Retourensendung. "


Mehr Tipps darf ich Dir leider nicht geben.
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Don Quijote07.06.0421:12
Adressen sind in BRD genauso käuflich wie Statistik Daten, nur teurer, normalerweise…
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