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rechtliche ebay Frage

gunar
gunar27.09.0517:09
Was ist eigentlich wenn bei einer Auktion der Nachsatz mit mit Garantie/Privat Verkauf .... (ihr kennt diesen Nachsatz) fehlt?

Kann man das dieses Geschäft behandeln wie eines laut Fernabfragegesetz?
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Kommentare

locoFlo27.09.0517:20
Ja
„Nobody dies as a virgin, life fucks us all. KC“
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Stefan S.
Stefan S.27.09.0517:26
selbst, wenn es tatsächlich ein Privater ist?
Wär ich mir nich so sicher...
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Sascha77
Sascha7727.09.0518:07
Nee, meines wissens ist die Floskel für Privatverkäufer irrelevant.
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Eszett
Eszett27.09.0518:19
Die Verkäufer schreiben immer den Quatsch, daß es keine Garantie gebe. Das stimmt aber nur insofern, als sie trotzdem verpflichtet sind, das Objekt so wie beschrieben und ohne versteckte Mängel zu liefern. Wenn also jemand einen Computer verkaufen will und nicht explizit schreibt, daß er defekt ist, so gilt der Kaufvertrag nicht. Das ist wie beim Händler. Die blödsinnige Floskel ist also KEIN Freibrief, wie immer behauptet wird.
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locoFlo27.09.0519:14
Nach EU Richtlinie muss jeder eine Garantie und Rückgabe innerhalb von 14 Tagen gewährleisten, egal privat oder professionell. Allerdings haben private das Recht diese stillschweigende Pflicht mit einem entsprechenden Passus auszuschließen. Wird dies nicht getan ist das eine Anerkennung der Pflichten als Verkäufer
„Nobody dies as a virgin, life fucks us all. KC“
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Frank
Frank27.09.0519:27
Auch wenn es immer wieder behauptet wird. Es gibt diese EU-Richtlinie nicht.

Irgendwann hat damit mal einer angefangen und alle haben es nachgeschrieben.
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Eszett
Eszett27.09.0519:34
Die Floskel ist eigentlich eine Lüge.
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Vermeer
Vermeer27.09.0519:35
lol, das ist ein bißchen sowas wie die Legende vom vielen Eisen im Spinat, weshalb Kinder bis heute das bis zum Umfallen futtern müssen, obwohl der bittere Geschmack für Kinder eigentlich nichts ist.
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kawi
kawi27.09.0519:48
Der Hinweis ist genauso unsinnig wie dieser Disclaimer mit dem "laut Amstgericht Hamburg ..." den sich immer mehr Leute auf ihre website packen.
Nonsens. Aber jeder machts. obs sinn macht oder nicht.
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Andi
Andi27.09.0520:08
Was nu?

Wenn die Angabe nun fehlt dann...

a) besteht ein 14 tägiges Rückgaberecht

oder

b) ist eh egal, da Privatverkäufer nicht haften müssen.
„möp!“
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Vermeer
Vermeer27.09.0520:10
weder noch, sondern
c) so wie Eszett es gesagt hat.
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Ties-Malte
Ties-Malte27.09.0520:14
Vermeer:
Das gilt bei verschwiegenen Mängeln, schon klar. Aber was ist mit Mängeln, von denen auch der Privatverkäufer nichts wusste?
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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Vermeer
Vermeer27.09.0520:24
dann muß er den Artikel zurücknehmen oder einen Abschlag anbieten; der Kaufpreis wurde ja im glauben erzielt, das Gerät sei funktionstüchtig. Der Käufer muß den Mangel aber umgehend berichten. Mängel, die bei ihm erst auftreten sind dann Ermessenssache, darüber weiß ich nichts genaues. Bei vernünftigen Leuten wird man sich dann in der Mitte treffen, z.b. wenn zwei Tage später der Monitor verreckt o.ä.
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locoFlo27.09.0520:26
§§ 355 bis 357 BGB. Widerrufs- und Rückgaberecht und ihre Folgen

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.


§ 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen

(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das
Rückgaberecht enthalten ist,
2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers
eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.

(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.



§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
„Nobody dies as a virgin, life fucks us all. KC“
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Vermeer
Vermeer27.09.0520:28
Vielleicht hilft auch das:
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Vermeer
Vermeer27.09.0520:35
locoFlo: Bin kein Jurist, aber BGB 355357 beziehen sich nicht auf Privatverkäufe
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Vermeer
Vermeer27.09.0520:37
ups, BGB 355 bis 357
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Vermeer
Vermeer27.09.0520:40
Hier nochmal die entscheidenden Passagen aus meinem Link (der verlinkte Thread ist etwas unübersichtlich):

8. Ratschläge für Privatverkäufer



Private Verkäufer haben grundsätzlich die Vorgaben des BGB genauso zu befolgen wie Unternehmer. Auch für sie gelten die folgenden Paragraphen:


8.1. Sachmängelhaftung / Gewährleistung und Garantie. (privat)

Die Kärung der Begriffe Sachmangel, Sachmangelhaftung (Gewährleistung) und Garantie ist eindeutig in der deutschen Gesetzgebung geregelt, dem BGB

BGB § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag.

BGB § 434 Sachmangel

BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

BGB § 442 Kenntnis des Käufers

BGB § 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie

BGB § 444 Haftungsausschluss

Zusammengefasst bedeutet das:

Sachmängelfreiheit kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. D.h. der Artikel muß die beschrieben Eigenschaften besitzen und darf keine weiteren als die durch den Verkäufer beschriebenen Mängel aufweisen. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die dem Käufer zum Kaufabschluss bekannt sind.

Im Klartext: Der Artikel muß so sein wie beschrieben. Ohne wenn und aber.

Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist grundzätzlich, wenn nicht anders vereinbart auf die Dauer von 24 Monaten bestimmt. Private Verkäufer können die Gewährleistung beschränken und sogar ganz ausschließen. Der Haftungsausschluss muß schriftlich formuliert in der Angebotsbeschreibung enthalten sein.

Garantie ist freiwillig und kann gegeben werden oder auch nicht. Besitzt ein Artikel Garantie durch den Hersteller, kann diese, insofern die Garantiebedingungen das zulassen, an den Käufer weiter gegeben werden. Garantie ist eine zusätzliche Leistung des Anbieters.


8.2. Gewährleistungsausschluss

Sinnvolle Formulierungen für Auktionen von Privatverkäufern:

Die Sachmängelfreiheit wird hiermit bestätigt, Ich räume einen Zeitraum von 10 Tage, ab Erhalt, zur Prüfung des Artikels ein und gewähre innerhalb dieser Zeit ein Rückgaberecht im begründeten Fall. Die Rücknahme erfolgt Zug um Zug. Nach Rücksendung des Artikels erhalten Sie eine Gutschrift über die Höhe des Gebotsbetrages.

Darüber hinaus gilt: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf einen gebrauchten Artikel ohne Gewährleistung zu bieten. Da es sich um ein Einzelstück handelt, werden der Gewährleistungsfall, Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch einvernehmlich ausgeschlossen.


8.3. Anbieterkennzeichnung, Widerrufst- und Rückgaberecht.

Für private Verkäufer nicht erforderlich.

Bei einer berechtigten Rücksendung wegen Vorhandensein eines Mangels gilt jedoch auch, daß die Kosten der Rücksendung durch den Verkäufer zu tragen sind


8.4. Versand und Versandrisiko.

Das Versandrisiko geht mit der Abgabe beim Spediteur oder bei der Post an den Käufer über.

BGB § 447 Gefahrenübergang beim Versendungskauf

Wichtig ist jedoch hierbei, daß der Verkäufer seinen Sorgfaltpflicht bei der Verpackung des Artikels nachkommen muß und für Schäden, die durch Mangelhafte Verpackung oder Sicherung entsteht haftet. Dabei sind die Verpackungsrichtlienien der Versandunternehmen zu beachten. Hier zwei Beispiele:

Verpackungsrichtlinien Hermes-Versand

Verpackungsrichtlinien Euroexpress / DHL


8.5. Quittung

Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer auf Verlangen eine Rechnung oder behelfsweise eine Quittung auszustellen.

BGB § 368 Quittung

BGB § 369 Kosten der Quittung
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Vermeer
Vermeer27.09.0520:42
das bedeutet, was der olle Vermeer und andere oben behauptet haben, stimmt gar nicht ...
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gunar
gunar28.09.0500:18
Klasse Beiträge, nur weiter so.

Leider muß man bei Juristendeutsch immer 5x lesen um eventuel 1x zu verstehen.
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locoFlo28.09.0500:52
Ich will ja nicht sagen ich hätte es gesagt , aber manchmal reicht wirklich nur ein einfaches Ja .
„Nobody dies as a virgin, life fucks us all. KC“
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locoFlo28.09.0500:53
Vermeer

hast Recht. Bin halt auch kein Jurist.
„Nobody dies as a virgin, life fucks us all. KC“
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